Giro­konto Commerz­bank Millionen Kunden sollen jetzt für das Konto zahlen

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Giro­konto Commerz­bank - Millionen Kunden sollen jetzt für das Konto zahlen

Giro­konten werden teurer. Nicht nur bei der Commerz­bank. © Commerzbank AG / Julia Schwager

Die Commerz­bank will ihre Konto­modelle neu ordnen und die Preise anheben. Auch andere Banken drehen an der Gebühren­schraube. Ein BGH-Urteil könnte das verzögern.

Gratis­konto nur bei aktivem Wechsel und mit Geld­eingang

Millionen Kundinnen und Kunden der Commerz­bank, die in den vergangenen Jahren in kostenlose Konto­modelle gelockt wurden, haben in der dritten April-Woche Post bekommen. Die Bank kündigte an, dass ihr bisher kostenloses Giro­konto bei gewohnter Nutzung ab 1. Juli 2021 im Monat 4,90 Euro kostet, ein eventueller monatlicher Geld­eingang entfalle. Für das neue „Plus­Konto“ werden also im Jahr 58,80 Euro fällig. Damit liegt der Konto­führungs­preis gerade noch unter der Grenze von 60 Euro, die die Stiftung Warentest für güns­tige Konten zieht. Gratis bekommen diese Kunden die Konto­führung nur noch, wenn sie aktiv in das Giro­konto Basic wechseln. Bedingung für dieses Konto­modell: Kunden müssen ihr Konto online nutzen und einen monatlichen Geld­eingang von 700 Euro haben.

Großer Giro­kontenvergleich der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest bietet seit Jahren einen großen Girokontenvergleich mit aktuell 314 Konto­modellen von mehr als 130 Banken. Darin finden Sie alle Gebühren und Zins­sätze. Außerdem nennen wir kostenlose Giro­konten ohne Wenn und Aber. Derzeit ist der Giro­kontenvergleich kostenlos nutz­bar.

Auch Sparda Bank und Sparkasse KölnBonn erhöhen Preise

Eine Preis­erhöhung für Giro­konten hat auch die Sparda Südwest zum 1. Juni 2021 angekündigt. Für das bisher kostenlose Konto berechnet die Regional­bank dann 6 Euro monatlich, für Online­kunden 3 Euro. Die Sparkasse KölnBonn folgt dem Trend zur Preissteigerung. Ab 1. Juli 2021 gibt es nur noch zwei Konten: das Konto Privat Komfort für 9 Euro im Monat und das Konto Privat für 5 Euro im Monat. Die Degussa Bank will auch ab 1. Juli 2021 monatlich 5 Euro kassieren sofern es keinen Geld­eingang von 750 Euro im Monat gibt.

BGH-Urteil könnte Preis­erhöhung kassieren

Die angekündigten Preis­erhöhungen sollten wirk­sam werden, wenn die Kunden nicht inner­halb einer Frist von 8 Wochen wider­spricht. Ob es so kommt, ist noch nicht sicher. Der Bundes­gerichts­hof hat am 27. April 2021 ein spektakuläres Urteil gefällt: Für Preis­erhöhungen oder sonst ungüns­tige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht wider­sprechen (Az. XI ZR 26/20). Damit ist die sogenannte schweigende Zustimmung gemeint. Im Commerz­bank­schreiben liest sich das so: „Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie ... nicht wider­sprechen.“ Zu diesem Urteil bietet test.de umfang­reiche Infos inklusive Musterbrief.

Betroffen sind alle Banken und Sparkassen

Die Folge ist, dass alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen unwirk­sam sind, wenn die Zustimmung des Kunden auch dabei durch sein Schweigen ersetzt wurde. Grund­lage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichts­hofs: Gibt es weitreichende Änderungen der Bedingungen zu Lasten des Verbrauchers, muss dieser zustimmen.

Betroffene sollen abwarten

Kunden müssen infolge des aktuellen BGH-Urteils nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Preise zahlen. Ein Anspruch auf Rück­forderung von erhöhten Gebühren, die vor dem 1. Januar 2018 geleistet wurden, dürfte aber verjährt sein. Auf unwirk­same Erhöhungen entfallendes Geld ist zu erstatten. Die Rück­forderung von vor 2018 gezahlten Beträgen dürfte aber verjährt und damit nicht mehr durch­setz­bar sein. Eigentlich dürfen Bank- und Sparkassen­kunden erwarten, dass die Geld­institute das nach den Ansagen des Bundes­gerichts­hof rechts­widrig kassierte Geld von sich aus erstatten. Die Erfahrung lehrt aber, so läuft es nicht.

Tipp: Wie Sie Ihr Recht auf Nach­zahlung durch­setzen, erklären wir in unserer Meldung zum BGH-Urteil – mit Muster­texten.

Ohne Zustimmung kann eine Kündigung folgen

Künftig werden also die meisten Bank­kunden von ihrem Geld­institut sicher mehr Post bekommen. Allerdings ist noch nicht ausgemacht, ob wirk­lich viele Kunden zu einer Vertrags­änderung nein sagen werden, wenn sie gefragt werden. Denn möglicher­weise wird die Bank dann versuchen, den Vertrag zu kündigen. Wer ein neues Giro­konto sucht, findet in unserem großen Girokontenvergleich Gratis­konten und güns­tige Konten. Derzeit ist die Nutzung des Vergleichs kostenlos.

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Kommentarliste

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  • Earl_of_Hickey am 26.06.2021 um 08:23 Uhr
    Beschwerde beim Ombudsmann ist raus

    Ich informiere über den Fortgang der Angelegenheit. Bis zum 1.7. ist leider nicht viel Zeit, also werde ich wohl riskieren die Gebühren zurück zu fordern, die die Degussa Bank einziehen wird.
    Eine nicht neutrale Schufa Aktion ist derzeit aber sehr ungünstig, da sie meinen Score beinflusst und somit eine Umschuldung verhindert. Wie schön, dass wir von der Einschätzung irgendeines Unternehmes abhängig sind, was Kredite, Handyverträge, Wohnungsverträge usw. angeht.

  • Earl_of_Hickey am 26.06.2021 um 08:15 Uhr
    Sollten wir uns als Verbrauchen an den Ombudsmann

    wenden? Ich habe mich direkt an die Bafin gewendet, aber bisher noch keine Antwort erhalten.

  • Earl_of_Hickey am 26.06.2021 um 08:05 Uhr
    @crisma: Übliches Vorgehen

    Sehe ich immer öfter.
    Man soll sich bei denen per was auch immer melden und darf dann lustig diese E-Mail oder Faxnummer ganz woanders auf der Webseite suchen.
    Unverschämtheit...

  • Earl_of_Hickey am 26.06.2021 um 08:03 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • halsbandschnaepper am 04.05.2021 um 08:04 Uhr
    Abwarten

    Einfach abwarten und ggf. schon mal nach einem neuen Konto umsehen. Die Comerzbank wird sich schon noch mal melden bevor die kündigt. Vielleicht bekommen "Abwarter" auch bessere Konditionen. Vorzeigt zu kündigen oder zu widersprechen kann ein Fehler sein.