Giro­konto-Vergleich

Giro­konto­preise: Schneller vergleichen

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Banken müssen anschaulich über Konto­preise informieren und den Kunden jähr­lich eine Kosten­aufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen.

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Das bringt das Zahlungs­kontengesetz

Auf einen Blick die Gebühren für Konto­führung, Über­weisung, Last­schrift und Kreditkarte sehen, statt mühsam in alten Konto­auszügen zu suchen – das ermöglicht das Zahlungs­kontengesetz Bank­kunden mit Giro­konto. Das sind die vier Kern­punkte:

  • Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden einmal im Jahr mit einer „Entgelt­aufstellung“ über die Gesamt­kosten informieren, die für ihr Giro­konto angefallen sind.
  • Kredit­institute sind verpflichtet, die Preise für alle ihre Giro­konto­modelle anschaulich zu veröffent­lichen. Fachleute sprechen von vorvertraglicher „Entgelt­information“.
  • Für alle Informationen sollen Kredit­institute einheitliche Begriffe verwenden. Der Gesetz­geber hat dazu eine Liste (Glossar) von 19 Begriffen erstellt.
  • Bank­kunden sollen auf einer zentralen, objektiven und kostenlosen Internetseite die Giro­konto­preise von Banken vergleichen können. Eine solche zertifizierte Seite gibt es derzeit nicht.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Konto­information

Was steht in der Entgelt­aufstellung?

Giro­konto-Vergleich - Konto­wechseln lohnt – Ihr Weg zum güns­tigen Giro­konto

Dieses Symbol müssen alle Banken auf dem Deck­blatt der Entgelt­aufstellung verwenden. Sie ist eine Über­sicht über alle Konto­entgelte. © EBA

Banken müssen ihren Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgelt­aufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen. Sie ist auch fällig, wenn ein Konto aufgelöst wird oder der Kunde das Konto­modell wechselt. Die Aufstellung listet die Preise nach Zahlungs­diensten gruppiert, also etwa für Konto­führung, für Bank- und Kreditkarte, für deren Einsatz an Geld­automaten und Händ­lerkassen sowie Portokosten auf. Hier steht auch, wie viel Zinsen für die Konto­über­ziehung übers Jahr fällig wurden. Normaler­weise werden die Kosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten angegeben, andernfalls bis zur Konto­auflösung.

Wie bekomme ich die Entgelt­aufstellung?

Aussehen und Form der Entgelt­aufstellung sind vorgeschrieben – aber nicht, wie die Kunden die Entgelt­aufstellung erhalten. Dass es diese Über­sicht über­haupt gibt, steht im besten Fall auf der Internetseite der Bank oder auf dem Konto­auszug. Nur wenige Banken stellen sie auto­matisch bereit. Bei anderen Banken müssen Kunden sie telefo­nisch, per E-Mail oder im Online­banking anfordern.

Wo finde ich die Entgelt­information für die Giro­konten?

Banken müssen Entgelt­informationen im Internet veröffent­lichen. Kunden finden sie über einen von drei Wegen:

  1. Sie können das Wort „Entgelt­information“ in die Such­funk­tion auf der Home­page der Bank eingeben.
  2. Sie können sich zuerst das Konto­modell aussuchen und ankli­cken und finden dort die dazu­gehörige Entgelt­information.
  3. In der Fußzeile der Bankenwebseite – in der auch das Impressum steht – finden sie entweder den Hinweis auf „Entgelt­information gemäß Zahlungs­kontengesetz (ZKG)“ oder sie klicken auf den Button, bei dem irgend­etwas mit „Preise“ steht.

Für welche Bank­konten trifft die EU-Regelung zu?

Die Regelung trifft auf alle Konto­modelle zu, die eine Bank oder Sparkasse anbietet. Das sind Giro­konten für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, für Gehalts- und Renten­empfänger, für Selbst­ständige sowie für Menschen, die kein Gehalt oder kein geregeltes Einkommen haben. Beispiel Berliner Sparkasse: Wenn Sie auf der Home­page der Sparkasse ganz nach unten scrollen, finden Sie in der Fußzeile den Button „Preise und Hinweise“. Dort stellt die Sparkasse Entgelt­informationen für ihre verschiedenen Konto­modelle bereit.

Es gibt bereits Preis­aushang und Preis­verzeichnis. Was ist das Besondere an der Entgelt­information?

Die Entgelt­information klärt in Tabellenform über die Gebühren für die wichtigsten, mit einem bestimmten Konto­modell verbundenen Dienste auf. Die anderen Informationen sind umfassender. Der Preis­aushang ist eine Über­sicht über die Preise für wesentliche Dienst­leistungen der Bank. Er muss in der Filiale aushängen oder mindestens auf Anforderung parat sein. Das Preis- und Leistungs­verzeichnis enthält alle Preise aller Leistungen eines Kredit­instituts. Dort steht also, wie teuer zum Beispiel Konto­führung, Wert­papier­geschäfte und Kredite sind. Dieses Verzeichnis ist meist sehr umfang­reich und wenig über­sicht­lich.

Welche Positionen muss eine Entgelt­information enthalten?

Die EU-Länder haben sich auf ein „Glossar“ geeinigt, dass 19 Begriffe für Bank­dienst­leistungen erläutert. Sie finden die Liste im Internet unter bafin.de, geben Sie das Such­wort Glossar ein. Banken sind an die aufgeführten Begriffe gebunden und müssen sie in jeder Information an ihre Kunden nutzen. Die gängigsten Konto­dienste sind Konto­führung, Über­weisung, Gutschriften, Dauer­auftrag, Last­schrift, Ausgabe von Karten zum Konto, Bargeldein- und -auszahlungen sowie Konto­über­ziehung. Das Glossar erläutert diese Dienste, die Entgelt­information nennt den jeweiligen Preis dafür. Alle Dienste, für die die Bank ein Entgelt verlangt, müssen in dieser Information zu dem bestimmten Konto­modell genannt werden.

Auf der Entgelt­information taucht der Begriff Debitkarte auf. Was ist das für eine Karte?

Das ist die Karte zum Giro­konto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Auto­maten Geld abheben können. Bis 2001 hieß sie Electronic-cash-Karte – kurz ec-Karte. Seit 2008 heißt die Bank­karte in Deutsch­land Girocard. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abge­bucht. Der Fach­begriff dafür lautet „Debitkarte“. Diesen Begriff für die Zahlungs­karte zum Konto haben auch die EU-Länder fest­gelegt. Er muss in der Entgelt­information und allen anderen Mitteilungen der Bank verwendet werden. So muss etwa eine Volks­bank, die für ihre „VR-Bank­card“ wirbt, auch den Begriff Debitkarte verwenden. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard (Debitkarte).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • hebrawarb am 25.06.2024 um 18:45 Uhr
    Mehrwertkonten

    Im Vergleich der Girokonten wird lediglich in Fußnoten darauf hingewiesen, dass es sich um ein Mehrwertkonto (Konto mit Zusatzservice wie Versicherungen oder Rabatt auf Reisen und Kulturveranstaltungen) handelt.
    Es fehlt mit hierzu eine kritischen Betrachtung der Praxis von vielen Banken, ihren Kunden vorwiegend derartige Konten anzubieten. Man erhält sie nur, wenn man zustimmt, dass die eigenen Transaktionsdaten an eine Verwerter-Firma weitergegeben werden.
    Für mich kommt dies nicht infrage (Schutz der Privatsphäre). Da ich mich bisher geweigert habe, der seit letztem Jahr laufenden, massiv beworbenen Umstellung auf Mehrwertkonten zuzustimmen, habe ich nun ein Angebot für eine Konto ohne Mehrwertleistungen bekommen, allerdings zu 30% höheren Jahreskosten! (Es handelt sich um eine Sparkasse in Schleswig-Holstein)

  • genea99 am 24.06.2024 um 23:34 Uhr
    Degussa-Girokonten

    Bei den Basis-Konten gibt es noch zwei Angebote. ;-)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2024 um 10:47 Uhr
    PSD Berlin-Brandenburg

    @genea99: Sie haben Recht. Vielen Dank für den Hinweis! Wir werden das umformulieren.

  • genea99 am 13.06.2024 um 23:38 Uhr
    Testergebnisse

    Nachdem ich noch etwas nach einem Konto gesucht habe- die BW-Bank hat vor kurzem die Konten umgestellt. So sind z.B. beim Online-Konto jetzt nicht mehr nur zwei Buchungen im Monat inkludiert. Beim PSD Berlin steht bei Giro Fair bei Kreditkarte korrekt 25 Euro unter Fussnote 22 -"Nach­haltig pro­duzierte Karte für 10 Euro erhältlich." - das ist in meinen Augen missverständlich- die nachhaltige Karte kostet 10 Euro zusätzlich- also 35 Euro bzw. die Goldkarte 70 statt 60 Euro.

  • genea99 am 13.06.2024 um 11:18 Uhr
    Liste der Testergebnisse

    @Test Konten ausblenden: da man nicht gezielt nach Alter filtern kann, bekommt man beim scrollen der Gesamtauswahl und auch bei der Einzel-Auswahl im Anbieter-Menü unnötige Konten angezeigt. Beim Anbieter Menü wähle ich einzelne Banken aus- ich kann aber nur immer eine Bank auswählen, denn dann springt das Menü wieder auf den Anfang zurück und die ganze Webseite springt gleichzeitig nach oben. Gerade, wenn man nicht mehr bei den ersten zehn Banken ist. Man muss die Webseite jedesmal neu etwas nach unten scrollen, weil das Anbieter- Menü nicht mehr sichtbar ist- dann muss im Menü selbst erneut nach unten auf "Mehr anzeigen" klicken und wieder scrollen, weil hier immer nur die allerersten zehn Banken im Alphabet angezeigt werden.
    Anschließend hat man als jemand deutlich Ü30 auch noch in der Einzelauswahl die ganzen Konten für "junge Hüpfer" dazwischen- das heißt- ein drittes Mal mehr als nötig scrollen und Seiten blättern.