Banken müssen anschaulich über Kontopreise informieren und den Kunden jährlich eine Kostenaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen.
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Testergebnisse für 661 GirokontenDas bringt das Zahlungskontengesetz
Auf einen Blick die Gebühren für Kontoführung, Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte sehen, statt mühsam in alten Kontoauszügen zu suchen – das ermöglicht das Zahlungskontengesetz Bankkunden mit Girokonto. Das sind die vier Kernpunkte:
- Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden einmal im Jahr mit einer „Entgeltaufstellung“ über die Gesamtkosten informieren, die für ihr Girokonto angefallen sind.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, die Preise für alle ihre Girokontomodelle anschaulich zu veröffentlichen. Fachleute sprechen von vorvertraglicher „Entgeltinformation“.
- Für alle Informationen sollen Kreditinstitute einheitliche Begriffe verwenden. Der Gesetzgeber hat dazu eine Liste (Glossar) von 19 Begriffen erstellt.
- Bankkunden sollen auf einer zentralen, objektiven und kostenlosen Internetseite die Girokontopreise von Banken vergleichen können. Eine solche zertifizierte Seite gibt es derzeit nicht.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kontoinformation
Was steht in der Entgeltaufstellung?
![Girokonto-Vergleich - Kontowechseln lohnt – Ihr Weg zum günstigen Girokonto](https://cdn.test.de/file/image/a1/61/65944864-a59c-4e31-95f0-3eeaad31cffa-web/5566448_SOF_symbol_600.jpg)
Dieses Symbol müssen alle Banken auf dem Deckblatt der Entgeltaufstellung verwenden. Sie ist eine Übersicht über alle Kontoentgelte. © EBA
Banken müssen ihren Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgeltaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen. Sie ist auch fällig, wenn ein Konto aufgelöst wird oder der Kunde das Kontomodell wechselt. Die Aufstellung listet die Preise nach Zahlungsdiensten gruppiert, also etwa für Kontoführung, für Bank- und Kreditkarte, für deren Einsatz an Geldautomaten und Händlerkassen sowie Portokosten auf. Hier steht auch, wie viel Zinsen für die Kontoüberziehung übers Jahr fällig wurden. Normalerweise werden die Kosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten angegeben, andernfalls bis zur Kontoauflösung.
Wie bekomme ich die Entgeltaufstellung?
Aussehen und Form der Entgeltaufstellung sind vorgeschrieben – aber nicht, wie die Kunden die Entgeltaufstellung erhalten. Dass es diese Übersicht überhaupt gibt, steht im besten Fall auf der Internetseite der Bank oder auf dem Kontoauszug. Nur wenige Banken stellen sie automatisch bereit. Bei anderen Banken müssen Kunden sie telefonisch, per E-Mail oder im Onlinebanking anfordern.
Wo finde ich die Entgeltinformation für die Girokonten?
Banken müssen Entgeltinformationen im Internet veröffentlichen. Kunden finden sie über einen von drei Wegen:
- Sie können das Wort „Entgeltinformation“ in die Suchfunktion auf der Homepage der Bank eingeben.
- Sie können sich zuerst das Kontomodell aussuchen und anklicken und finden dort die dazugehörige Entgeltinformation.
- In der Fußzeile der Bankenwebseite – in der auch das Impressum steht – finden sie entweder den Hinweis auf „Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)“ oder sie klicken auf den Button, bei dem irgendetwas mit „Preise“ steht.
Für welche Bankkonten trifft die EU-Regelung zu?
Die Regelung trifft auf alle Kontomodelle zu, die eine Bank oder Sparkasse anbietet. Das sind Girokonten für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, für Gehalts- und Rentenempfänger, für Selbstständige sowie für Menschen, die kein Gehalt oder kein geregeltes Einkommen haben. Beispiel Berliner Sparkasse: Wenn Sie auf der Homepage der Sparkasse ganz nach unten scrollen, finden Sie in der Fußzeile den Button „Preise und Hinweise“. Dort stellt die Sparkasse Entgeltinformationen für ihre verschiedenen Kontomodelle bereit.
Es gibt bereits Preisaushang und Preisverzeichnis. Was ist das Besondere an der Entgeltinformation?
Die Entgeltinformation klärt in Tabellenform über die Gebühren für die wichtigsten, mit einem bestimmten Kontomodell verbundenen Dienste auf. Die anderen Informationen sind umfassender. Der Preisaushang ist eine Übersicht über die Preise für wesentliche Dienstleistungen der Bank. Er muss in der Filiale aushängen oder mindestens auf Anforderung parat sein. Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält alle Preise aller Leistungen eines Kreditinstituts. Dort steht also, wie teuer zum Beispiel Kontoführung, Wertpapiergeschäfte und Kredite sind. Dieses Verzeichnis ist meist sehr umfangreich und wenig übersichtlich.
Welche Positionen muss eine Entgeltinformation enthalten?
Die EU-Länder haben sich auf ein „Glossar“ geeinigt, dass 19 Begriffe für Bankdienstleistungen erläutert. Sie finden die Liste im Internet unter bafin.de, geben Sie das Suchwort Glossar ein. Banken sind an die aufgeführten Begriffe gebunden und müssen sie in jeder Information an ihre Kunden nutzen. Die gängigsten Kontodienste sind Kontoführung, Überweisung, Gutschriften, Dauerauftrag, Lastschrift, Ausgabe von Karten zum Konto, Bargeldein- und -auszahlungen sowie Kontoüberziehung. Das Glossar erläutert diese Dienste, die Entgeltinformation nennt den jeweiligen Preis dafür. Alle Dienste, für die die Bank ein Entgelt verlangt, müssen in dieser Information zu dem bestimmten Kontomodell genannt werden.
Auf der Entgeltinformation taucht der Begriff Debitkarte auf. Was ist das für eine Karte?
Das ist die Karte zum Girokonto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Automaten Geld abheben können. Bis 2001 hieß sie Electronic-cash-Karte – kurz ec-Karte. Seit 2008 heißt die Bankkarte in Deutschland Girocard. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abgebucht. Der Fachbegriff dafür lautet „Debitkarte“. Diesen Begriff für die Zahlungskarte zum Konto haben auch die EU-Länder festgelegt. Er muss in der Entgeltinformation und allen anderen Mitteilungen der Bank verwendet werden. So muss etwa eine Volksbank, die für ihre „VR-Bankcard“ wirbt, auch den Begriff Debitkarte verwenden. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard (Debitkarte).
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Testergebnisse für 661 Girokonten-
- Kostenlos Geld abheben mit der Girocard – das geht nicht nur bei Ihrer Hausbank. Wir sagen, welche Möglichkeiten es noch gibt, um gebührenfrei an Bargeld zu kommen.
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- Kontaktlos zahlen in Sekunden – das geht mit der NFC-Technik. Die Zahlungen sind mit vielen Girocards oder Kreditkarten möglich, aber auch mit Smartphone oder Smartwatch.
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- Für viele waren gebührenfreie Kreditkarten ein Grund, zur DKB Bank zu wechseln. Jetzt ersetzt die Bank diese alten Charge-Kreditkarten durch kostenlose Visa-Debitkarten.
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Im Vergleich der Girokonten wird lediglich in Fußnoten darauf hingewiesen, dass es sich um ein Mehrwertkonto (Konto mit Zusatzservice wie Versicherungen oder Rabatt auf Reisen und Kulturveranstaltungen) handelt.
Es fehlt mit hierzu eine kritischen Betrachtung der Praxis von vielen Banken, ihren Kunden vorwiegend derartige Konten anzubieten. Man erhält sie nur, wenn man zustimmt, dass die eigenen Transaktionsdaten an eine Verwerter-Firma weitergegeben werden.
Für mich kommt dies nicht infrage (Schutz der Privatsphäre). Da ich mich bisher geweigert habe, der seit letztem Jahr laufenden, massiv beworbenen Umstellung auf Mehrwertkonten zuzustimmen, habe ich nun ein Angebot für eine Konto ohne Mehrwertleistungen bekommen, allerdings zu 30% höheren Jahreskosten! (Es handelt sich um eine Sparkasse in Schleswig-Holstein)
Bei den Basis-Konten gibt es noch zwei Angebote. ;-)
@genea99: Sie haben Recht. Vielen Dank für den Hinweis! Wir werden das umformulieren.
Nachdem ich noch etwas nach einem Konto gesucht habe- die BW-Bank hat vor kurzem die Konten umgestellt. So sind z.B. beim Online-Konto jetzt nicht mehr nur zwei Buchungen im Monat inkludiert. Beim PSD Berlin steht bei Giro Fair bei Kreditkarte korrekt 25 Euro unter Fussnote 22 -"Nachhaltig produzierte Karte für 10 Euro erhältlich." - das ist in meinen Augen missverständlich- die nachhaltige Karte kostet 10 Euro zusätzlich- also 35 Euro bzw. die Goldkarte 70 statt 60 Euro.
@Test Konten ausblenden: da man nicht gezielt nach Alter filtern kann, bekommt man beim scrollen der Gesamtauswahl und auch bei der Einzel-Auswahl im Anbieter-Menü unnötige Konten angezeigt. Beim Anbieter Menü wähle ich einzelne Banken aus- ich kann aber nur immer eine Bank auswählen, denn dann springt das Menü wieder auf den Anfang zurück und die ganze Webseite springt gleichzeitig nach oben. Gerade, wenn man nicht mehr bei den ersten zehn Banken ist. Man muss die Webseite jedesmal neu etwas nach unten scrollen, weil das Anbieter- Menü nicht mehr sichtbar ist- dann muss im Menü selbst erneut nach unten auf "Mehr anzeigen" klicken und wieder scrollen, weil hier immer nur die allerersten zehn Banken im Alphabet angezeigt werden.
Anschließend hat man als jemand deutlich Ü30 auch noch in der Einzelauswahl die ganzen Konten für "junge Hüpfer" dazwischen- das heißt- ein drittes Mal mehr als nötig scrollen und Seiten blättern.