![DSL-Anschlüsse - Vodafone und 1&1 wollen mehr Geld](https://cdn.test.de/file/image/d2/51/efb32ee4-4bcb-4a63-b9a1-1e1d13c216eb-web/6008268_preiserhoehung-1u1-a2306.jpg)
Erst Sonderangebot, dann teuer: Zwei wichtige Telekom-Konkurrenten fordern mehr Geld. 1&1 legte vor, Vodafone zog nach. 1&1 lenkt bei Widerstand ein. Gegen Vodafone läuft jetzt eine Sammelklage. © Alamy Stock Photo / Schoening
Vodafone und 1&1 wollen mehr Geld für DSL- und TV-Kabel-Anschlüsse. test.de hält das für rechtswidrig. 1&1 lenkt bei Protest ein. Gegen Vodafone läuft eine Sammelklage.
Die Telekommunikationsanbieter Vodafone und 1&1 wollen von Millionen Festnetz-Kunden mit DSL- oder TV-Kabelanschlüssen mehr Geld. Sie berufen sich auf Regelungen in ihren Geschäftsbedingungen. Doch die halten die Juristen der Stiftung Warentest für unwirksam und meinen: Zahlen muss nur, wer die Preiserhöhung ausdrücklich akzeptiert hat. Vodafone-Kunden können sich mit nur minimalem Aufwand einer neuen Verbraucherschutz-Sammelklage anschließen. Unter test.de/sammelklagen erklären wir die Einzelheiten. Der Ansturm ist groß. Schon in den ersten Tagen ab Start der Anmeldungen haben sich laut Bundesamt für Justiz 63 343 Betroffene ins Klageregister eingetragen.
1&1 findet alte Sonderangebote inzwischen zu billig
Den Auftakt zu der Preiserhöhungsrunde bei Festnetz- und Internetanbietern machte 1&1. Mehrere test.de-Leser berichteten uns im Juni 2023: 1&1 will die Preise einseitig erhöhen, obwohl das nicht zulässig ist. Wir fragten nach und Unternehmenssprecher Robin Schmidt erklärte uns: „Wir haben vor einiger Zeit gewährte Sondertarife und Rabatte im Rahmen von Preisaktionen bei einigen Kundengruppen angepasst, deren Tarife deutlich unter unserem Listenpreis lagen.“ Davon seien einige Altverträge von DSL-Bestandskundinnen und -kunden betroffen.
Das klang deutlich nach einseitiger Preiserhöhung, wie sie seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor zwei Jahren nicht mehr zulässig ist. In einem weiteren Satz ergänzte Robin Schmidt allerdings: „Kundinnen und Kunden haben dann die Möglichkeit, diese Änderung zu akzeptieren oder in Form einer Sonderkündigung abzulehnen.“ Das hatten wir zunächst so verstanden, dass es dem Unternehmen doch darauf ankomme, dass Kunden der Erhöhung zustimmen. Inzwischen hat sich 1&1 jedoch noch einmal bei uns gemeldet und seine Ansicht klargestellt: Das Unternehmen sieht sich berechtigt, die Preise einseitig zu erhöhen.
Preiserhöhung nur mit ausdrücklicher Zustimmung
Tatsächlich heißt es in den 1&1-Geschäftsbedingungen wörtlich: „1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen zu ändern. Ändert 1&1 die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde (...) kündigen“. Ganz ähnlich bei Vodafone: „Vodafone ist berechtigt, bei einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten die Preise für die vertraglichen Leistungen nach billigem Ermessen (...) anzupassen. (...) Erhöht Vodafone die Preise (...) einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (...) kündigen“, heißt es dort. Die Juristen bei test.de halten solche Klauseln für unwirksam. Denn es bleibt unklar, wann und unter welchen Voraussetzungen die Preise steigen. Es fehlt außerdem eine Verpflichtung zur Preissenkung, wenn sich die Kosten verringern. Ganz ähnliche Regelungen in den Geschäftsbedingungen von Netflix und Spotify haben das Land- und das Kammergericht in Berlin als unwirksam beurteilt.
Netflix:
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2021
Aktenzeichen: 52 O 157/21 (nicht rechtskräftig)
Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.11.2023
Aktenzeichen: 23 U 15/22 (nicht rechtskräftig)
Spotify:
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2022
Aktenzeichen: 52 O 296/21 (nicht rechtskräftig)
Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.11.2023
Aktenzeichen: 23 U 112/22 (nicht rechtskräftig)
Beide Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Netflix und Spotify haben jeweils noch den Bundesgerichtshof angerufen. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest halten das allerdings für aussichtslos und sind sich sicher: Die Richter in Karlsruhe werden die Urteile bestätigen.
Spotify bat zuletzt um Zustimmung
Spotify hat aus der Pleite offenbar gelernt. Bei zuletzt anstehenden Preiserhöhungen bat das Unternehmen seine Kunden ausdrücklich um Zustimmung. Sonst blieben die Preise unverändert. Spotify behielt sich allerdings vor, Verträge mit altem Preis zu kündigen.
Widerspruch und Sammelklage lohnen
1&1 scheint seine Strategie selbst nicht so ganz ernst zu nehmen. Jedenfalls berichten test.de-Leser: Der 1&1-Kundenservice versicherte ihnen ausdrücklich, dass es beim alten Sonderangebotspreis bleibe, nachdem sie der Preiserhöhung per E-Mail widersprochen hatten. Vodafone dagegen bleibt offenbar hart. Auf test.de-Anfrage jedenfalls erklärte Unternehmenssprecher Thorsten Georg Höpken: Vodafone sehe sich weiterhin berechtigt, die Preise einseitig zu erhöhen – auch schon innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von oft zwei Jahren. Im Gegenzug könnten Kunden sofort kündigen, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das wie wir für rechtswidrig und hat eine Sammelklage erhoben, um Vodafone zur Erstattung der rechtswidrigen Preiserhöhung zu zwingen. Eine erst im Oktober in Kraft getretene Gesetzesänderung macht es möglich. Betroffene Kunden können sich mit minimalem Aufwand anmelden. Unter test.de/sammelklagen erklären wir die Einzelheiten. Wir gehen davon aus: Vodafone muss allen Betroffenen die rechtswidrigen Preiserhöhungen erstatten. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von aktuell 8,62 Prozent. Allerdings: Wahrscheinlich ist viel Geduld nötig, wenn Vodafone nicht doch noch ein Einsehen hat. Zuständig ist das Oberlandesgericht Hamm. Dort liegen noch vier andere Verbandsklagen. Die älteste davon erhob der vzbv bereits im Dezember 2021 und das Verfahren ist immer noch nicht abgeschlossen.
Bei Zahlung per Lastschrift
Zahlen Kundinnen und Kunden per Sepa-Lastschrift, können sie sich auch selbst helfen. Sepa-Lastschrift-Buchungen lassen sich acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen stornieren, um sich rechtswidrige Gebührenerhöhungen zurückzuholen. Wir empfehlen, das aber erst zu tun, wenn die Anbieter die Erstattung trotz ausdrücklicher Forderung verweigert haben oder die Frist für die Rückgabe der Lastschrift schon fast abgelaufen ist.
Tipp: Bieten Sie in diesem Fall unbedingt so schnell wie möglich an, die vereinbarten geringeren Gebühren anschließend sofort wieder zu zahlen. Sie geraten sonst mit der Zahlung des mit dem jeweiligen Anbieter vereinbarten Preises in Verzug und kann der gegen sie rechtliche Schritte einleiten.
Risiko Kündigung
Klar ist: Die Anbieter sind berechtigt, DSL-Verträge von sich aus zu kündigen. Ob und unter welchen Umständen 1&1 und Vodafone das tun, wissen wir nicht. Es kann sein, dass Kundinnen und Kunden, die die Zustimmung zu veränderten Verträgen verweigern, über kurz oder lang die Kündigung bekommen. Dann ist aber auch der Weg zu günstigen Angeboten anderer Anbieter frei. Es gibt viele Alternativen.
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1&1 hat bei mir sogar während der Freimonate die Preise erhöht und plötzlich 5 € abgebucht. Ein schriftlicher Widerspruch mit Kündigungsandrohung wurde einfach ignoriert, genauso wie die Kündigung. 1&1 hat die perfide Masche alles zu ignorieren was Ihnen nicht passt. Mittlerweile bin ich dort raus, nie wieder 1&1, habe noch nie ein Unternehmen getroffen dass schlechter und unverschämter mit seinen Kunden umgeht.
@Adamantan: Immerhin gibt es inzwischen automatische Verlängerungen der Vertragslaufzeit um ein oder sogar zwei Jahre nicht mehr. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von höchstens 24 Monaten können Verbraucher immer mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
Wieso habe ich als Kunde nicht das Recht, den Vertrag unterjährig nach billigem Ermessen zu kündigen? Nämlich dann, wenn ein Mitbewerber deutlich günstigere Konditionen anbietet?
Hallo teldkm,
bitte um die Info ob das nur eine Ankündigung war, dass Sie die Bundesnetzagentur einschalten werden.
Wenn nein, haben Sie die Info von der Bundesnetzagentur schriftlich erhalten?
Vielen Dank
Kommentar vom Autor gelöscht.