Haus­aufgaben „Über das Wochen­ende verboten“

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Haus­aufgaben - „Über das Wochen­ende verboten“

© Getty Images / The Image Bank

Haus­aufgaben sind lästig aber oft nötig, damit Schüler den Schul­stoff vertiefen und einüben können. Doch im Alltag fragen sich Eltern und Kindern oft: Welcher Umfang ist angemessen? Und: Darf der Lehrer die Aufgaben benoten? Einiges ist per Gesetz oder Verordnung auf Landes­ebene geregelt. test.de fragte bei dem auf Schulrecht spezialisierten Rechts­anwalt Rolf Tarneden aus Hannover nach.

Wie umfassend dürfen Haus­aufgaben sein?

Haus­aufgaben - „Über das Wochen­ende verboten“

Anwalt Rolf Tarneden aus Hannover © privat

Schulrecht ist Sache der Bundes­länder und daher nicht einheitlich. Grund­sätzlich sollten die Anforderungen und Belastungen der Schüler durch Haus­aufgaben alters­gemäß und zumut­bar sein und ihnen ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen. So ähnlich formulieren es die meisten Schulgesetze. Einige Bundes­länder, etwa Nieder­sachsen, regeln zusätzlich per Verordnung den zeitlichen Umfang: In der Grund­schule dürfen hier die Haus­aufgaben nicht länger als 30 Minuten pro Schultag dauern, in den Klassen fünf bis zehn 60 Minuten. In Bayern gilt: Grund­schülern sind höchs­tens 60 Minuten zumut­bar. Andere Bundes­länder wie Hessen über­lassen die genaue Regelung der Schul­konferenz.

Sind Haus­aufgaben verpflichtend?

Ja, die Schüler haben die Pflicht, sie zu erledigen. Eltern dürfen ihre Kinder nicht eigenmächtig zum Beispiel mit einer schriftlichen Entschuldigung von den Aufgaben befreien. Wenn sie der Meinung sind, dass die Aufgaben ihr Kind zu sehr belasten, sollten sie dies beim Klassen­lehrer oder Eltern­abend ansprechen.

Sind Haus­aufgaben über das Wochen­ende erlaubt?

Nein, mir ist kein Bundes­land bekannt, wo das erlaubt ist. Gleiches gilt für die Ferien oder feier­tags. Ausnahmen gibt es für die Lektüre in Deutsch oder für den Fremd­sprachen­unter­richt und teil­weise in den Schul­jahren vor dem Abitur.

Wie sieht es mit der Benotung aus?

Bewerten darf ein Lehrer nur objektiv erbrachte Leistungen, die Schüler im Unter­richt oder in Klassen­arbeiten erbringen. Erlaubt wäre es aber, die aufgegebenen Aufgaben in der folgenden Unterrichts­stunde im Test abzu­fragen und zu benoten.

Und wenn Schüler die Haus­aufgaben einfach nicht machen?

Dann dürften Lehrer Erziehungs­maßnahmen ergreifen, etwa einen „blauen Brief“ an die Eltern schi­cken. Zudem könnte die Weigerung, Haus­aufgaben zu machen, in die Bewertung des Arbeits- und Sozial­verhaltens einfließen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Manabi am 06.02.2022 um 16:12 Uhr
    Hausaufgaben am WE

    Ich habe 2 Kinder in der Grundschule in Bayern, die Lehrerin geben ständig massiv Hausaufgaben am WE und wenn es nicht gemacht wird schimpfen mit dem Kindern und die Eltern. Die Kinder werden in der Schule angeschrien, weil laut die Lehrkräfte und Schulleiterin, müssen die Kinder sich für die Zukünf vorbereiten. Eltern dürfen nicht die weiterführende Schule für Ihre Kinder auswählen. Kinder mit ausländischen Familiennamen, werden schlecht benoten, bekommen keine Unterstützung und werden deprimiert. Die Schulgebäude sind dreckig, es Wir nicht sauber gemacht, auch nicht in der 👑 Corona Zeiten. Eltern sind voll gestresst. Was für eine schreckliche Schulsistem.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 11:55 Uhr
    Hausaufgaben stellen am WE für den Montag

    @kurzzeitadresse: Auf der Website des Schulministeriums NRW findet sich folgende Erklärung: "An Schulen ohne gebundenen Ganztag stellen Schulen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. In Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Hierzu beschließt die Schulkonferenz ein Konzept." Im Runderlass 12-63 Nr. 3 wird das oben Gesagte noch weiter ausgeführt. (PH)
    https://www.schulministerium.nrw/themen/recht/schulrecht
    https://bass.schul-welt.de/15325.htm

  • kurzzeitadresse am 11.04.2021 um 01:50 Uhr
    Hausaufgaben stellen am WE für den Montag

    Danke für das Interview.
    Mit der Aussage, dass er kein Bundesland kenne, dass Hausaufgaben über das WE zulasse, liegt Herr Tarneden im Interview m.E. falsch.
    Konkret für NRW gibt es im dortigen Schulgesetz keinen Passus, wonach Hausaufgaben an einem oder über ein WE nicht zulässig wären.
    Anlassbezogen habe ich mich in dem Schulgesetz NRW umgesehen und musste meinem Sohn leider mitteilen, dass er die am WE nach den Osterferien per Schul-Email gestellte Hausaufgabe bis zum verlangten ersten Schultag nach den Ferien (Montag) erledigen muss.
    Können Sie bitte die Grundlage für die Aussage von Herrn Tarneden nennen, wonach dies in NRW nicht zulässig wäre? Ich würde meinem Sohn da gerne eine aus seiner Sicht positive Antwort geben können. Die Hausaufgabe ist für das Fach Deutsch, Klasse 8.
    Und was bedeutet die Aussage von Herrn Terneden "Ausnahmen gibt es für die Lektüre in Deutsch"?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.02.2020 um 14:45 Uhr
    Hausaufgaben am Sonntag

    @mike.sattler: Nach &28 BaySchO sind die Sonntage von Hausaufgaben frei zu halten. Alle weiteren Grundsätze dazu legt die Lehrerkonferenz fest. (maa)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.12.2019 um 10:40 Uhr
    Hausaufgaben am Wochenende

    @mike.sattler: Vielen Dank für die Rückfrage. Bitte gedulden Sie sich mit einer Antwort bis ins neue Jahr. (maa)