Hausrat gestohlen Einbruch durch die Garage ohne Spuren

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Hausrat gestohlen - Einbruch durch die Garage ohne Spuren

Garagen­tor. Öffnen mit Gewalt ist Einbruch. © Fotolia / picture-factory

Bei Einbruch zahlt die Hausrat­versicherung – aber was, wenn es keine Einbruch­spuren gibt? Eine Frau hatte kurz vor ihrem Umzug Sachen im Wert von 6 000 Euro in die Garage gestellt und das Tor abge­schlossen. Trotzdem gelang es einem Dieb, das Tor aufzuhebeln und nach der Tat so sauber wieder zu schließen, dass keinerlei Einbruch­spuren zu sehen waren. Die Versicherung wollte nicht zahlen und meinte, die Frau habe das Tor nur angelehnt und nicht verschlossen. Doch eine Zeugin bestätigte vor dem Land­gericht Passau ihre Version. Außerdem legte ein Sach­verständiger dar, dass es tech­nisch möglich war, die Garage ohne Aufbruch­spuren aufzudrü­cken. Dafür musste ein Einbrecher so viel Kraft aufwenden, dass dies als Gewalt­anwendung im Sinne der Versicherungs­bedingungen zu werten sei. Daher musste der Versicherer zahlen (Az. 1 O 121/15).

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