Heilpraktiker, Brille, Zahn­ersatz

So haben wir getestet

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  • Alle Testergebnisse für Ergän­zungs­tarife - Beitrags­änderungen mit dem Alter 05/2017 Anzeigen
  • Alle Testergebnisse für Ergän­zungs­tarife - mit Beitrag nach Alter beim Ein­tritt 05/2017 Anzeigen

Im Test

Finanztest hat die Ergän­zungs­tarife aller auf dem deutschen Markt tätigen privaten Kranken­versicherer untersucht, deren Angebot grund­sätzlich allen gesetzlich Versicherten offen steht. Stichtag war der 1. März 2017.

Wir haben Tarife untersucht, die mindestens eine Kosten­erstattung für Heilpraktikerbe­hand­lungen oder für Naturheil­verfahren durch Ärzte enthalten und die der Kunde einzeln ohne weitere Tarif­bausteine abschließen kann.

Zusätzlich aufgenommen haben wir Kombinationen aus einem nicht selbst­ständig abschließ­baren Tarif mit Leistungen für Heilpraktikerbe­hand­lungen oder Naturheil­verfahren durch Ärzte und einem weiteren Tarif. Dabei wurde jeweils die kostengüns­tigste Kombination berück­sichtigt. Die untersuchten Tarife sind für die Versicherten aller Krankenkassen zugäng­lich.

Generell nicht in der Unter­suchung berück­sichtigt wurden spezielle Tarife für gesetzlich Versicherte, die das Kosten­erstattungs­verfahren gewählt haben, sowie solche Ergän­zungs­tarife, die auch Kosten für Wahl­leistungen im Kranken­haus erstatten. Auch Ergän­zungs­tarife, deren Leistungen für mehrere versicherte Personen gelten und Ausbildungs- oder Einsteiger­tarife mit begrenzter Vertrags­lauf­zeit wurden nicht in die Unter­suchung einbezogen. Diese Tarife sind mit den übrigen nicht vergleich­bar.

Die Gesell­schaft Continentale Kranken­versicherung war nicht bereit, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Tarif­daten wurden verdeckt erhoben.

Zwei Tabellen

Im Test berück­sichtigt haben wir

  • 15 Ergän­zungs­tarife, deren Beiträge nach Vertrags­schluss mit zunehmendem Alter des Versicherten plan­mäßig steigen können (Kalkulation nach Art der Schaden­versicherung) und
  • 44 Ergän­zungs­tarife, bei denen das nicht der Fall ist (Kalkulation nach Art der Lebens­versicherung).
  • Die Ergeb­nisse sind in zwei verschiedenen Tabellen dargestellt.

Unter­suchungen

Die Tarif­leistungen für Heilpraktikerbe­hand­lungen, für Brillen und für Zahn­ersatz wurden jeweils mit einem zusammenfassenden Urteil bewertet. Nicht bewertete weitere Tarif­leistungen sind unter „Weitere Tarif­leistungen“ aufgelistet.

Bewertung der Tarif­leistungen für Heilpraktiker

In die Bewertung gingen die folgenden Größen ein:

Homöo­pathische Behand­lung einer Allergie (30%)

Bei der homöo­pathischen Behand­lung handelt es sich um ein Beispiel für eine güns­tige Behand­lung aus dem Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bewertet wurde der Anteil der Gesamt­kosten (Heilpraktikerhonorar und verordnete Arznei­mittel), der durch den Tarif erstattet wird.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: Die Gesamt­kosten betragen 263 Euro. Davon entfallen 11 Prozent auf Arznei­mittel und 89 Prozent auf das Heilpraktikerhonorar. Vom Honorar entfallen 80 Prozent­punkte auf den Anteil, der nach den Höchst­sätzen des GebüH maximal abge­rechnet werden kann. Weitere 9 Prozent­punkte entfallen auf den darüber hinaus gehenden Honorar­anteil.

Akku­punkturbe­hand­lung als Schmerz­therapie (30%)

Bei der Akku­punkturbe­hand­lung handelt es sich um ein Beispiel für eine teure Behand­lung aus dem Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker. Bewertet wird der Anteil des Heilpraktikerhonorars, der durch den Tarif erstattet wird.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: Das gesamte Heilpraktikerhonorar beträgt 834 Euro. Davon entfallen 85 Prozent auf den Honorar­anteil, der nach den Höchst­sätzen des GebüH maximal abge­rechnet werden kann. 15 Prozent beträgt der darüber hinaus gehende Anteil.

Jähr­liche Ober­grenze (30%)

Bewertet wurden

  • die Höhe der dauer­haften Erstattungs­summen­begrenzung für alle Heilpraktikerbe­hand­lungen im Jahr bis zur Höhe von 3000 Euro sowie
  • die Höhe der entsprechenden Erstattungs­summen­begrenzungen in den ersten drei Vertrags­jahren bis zur Höhe von 300 Euro im Jahr.

Erstattungs­fähige Verfahren (10%)

Bewertet wurde, in welchem Umfang gegebenenfalls mehr oder weniger Behand­lungs­verfahren durch Heilpraktiker erstattet werden, als im Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind.

Bewertung der Tarif­leistungen für Brillen

Bewertet wurde die Tarif­leistung für Brillen für Erwachsene ab 21 Jahre ohne Anspruch auf Leistungen ihrer Krankenkasse.

In die Bewertung gingen folgende Größen ein:

Sechs Einstärkenbrillen in zwölf Jahren (50%)

Bewertet wurde der Anteil der Rechnung (Gläser und Fassung), den der Tarif unter den unten genannten Annahmen für sechs Einstärkenbrillen in zwölf Jahren erstattet.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: In jedem zweiten Jahr – also im ersten, dritten, fünften, siebenten, neunten und elften Jahr eines Zwölf­jahres­zeitraums – kauft der Versicherte eine neue Brille. Im ersten, fünften und neunten Jahr hat sich seine Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, in den übrigen drei Fällen war die Brille zerbrochen. Die Gesamt­kosten in zwölf Jahren betragen 6 x 300 = 1800 Euro. Für jede einzelne Einstärkenbrille entfallen 100 Euro auf die Fassung und 200 Euro auf die Gläser.

Drei Gleitsicht­brillen in zwölf Jahren (50%)

Bewertet wurde der Anteil der Rechnung (Gläser und Fassung), den der Tarif unter den unten genannten Annahmen für drei Gleitsicht­brillen in zwölf Jahren erstattet.

Wir haben die folgenden Annahmen getroffen:In jedem vierten Jahr – also im ersten, fünften und neunten Jahr eines Zwölf­jahres­zeitraums – kauft der Versicherte eine neue Brille. In diesen Jahren hat sich seine Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert. Die Gesamt­kosten in zwölf Jahren betragen 6 x 1200 = 3600 Euro. Für jede einzelne Gleitsicht­brille entfallen 250 Euro auf die Fassung und 950 Euro auf die Gläser.

Bewertung der Tarif­leistungen für Zahn­ersatz

Die Bewertung Zahn­ersatz­leistungen wurde nach dem gleichen Verfahren vorgenommen wie in dem (Test Zahnzusatzversicherungen, Finanztest 11/2016). In die Bewertung gingen folgende Größen ein:

Regel­versorgung (10%)

Bewertet wurde der Anteil der Rechnung für eine Regel­versorgung, den der Versicherer im Durch­schnitt zusammen mit der Krankenkasse ersetzt.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungs­betrag der Regel­versorgungen entspricht genau dem doppelten Fest­zuschuss ohne Bonus für regel­mäßige Vorsorge; die Leistung der Krankenkasse beträgt damit je nach Bonus­stufe 50, 60 oder 65 Prozent dieses Betrages.

Für die Bewertung wurden die folgenden Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen berück­sichtigt:

  • der Erstattungs­prozent­satz und Basisbetrag (in Abhängig­keit vom Vorsorgever­halten des Versicherten)
  • wenn die Kassen­leistung ange­rechnet wird:die Höhe der Anrechnung ( tatsäch­liche Leistung, immer Leistung ohne Kassenbonus oder immer Leistung mit maximalem Kassenbonus)
  • wenn die Kassen­leistung nicht ange­rechnet wird: die Ober­grenze für die Gesamt­leistung von Ergän­zungs­versicherung und Kasse (100, 90 oder 80 Prozent des erstattungs­fähigen Rechnungs­betrages.)

Alle Tarif­leistungen wurden separat nach den Vorsorgevoraus­setzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst.

Privatversorgung (ohne Inlays und Implantate) (40%)

Bewertet wurde der Anteil der Rechnung, den der Versicherer im Durch­schnitt zusammen mit der Krankenkasse für eine Privatversorgung wie eine Krone aus hoch­wertigem Material ersetzt.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungs­betrag der Versorgungen mit privatzahn­ärzt­lichen Gebühren­anteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungs­betrag der Regel­versorgungen. Der Rechnungs­betrag verteilt sich je zur Hälfte auf Zahn­arzt­honorar und Material- und Labor­kosten; 30 Prozent des Zahn­arzt­honorars sind mit dem 3,5fachen Satz der privaten Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3fachen Satz. Die Leistung der Krankenkasse beträgt je nach Bonus 25, 30 oder 32,5 Prozent dieses Rechnungs­betrags.

Für die Bewertung wurden die folgenden Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen berück­sichtigt:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Rege­lungen
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5fachen GOZ-Satz.

Die Tarif­leistungen wurden auch hier separat nach den Vorsorgevoraus­setzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst.

Tarif­leistung für Inlays (25%)

Bewertet wurde der Anteil der Rechnung, den der Versicherer im Durch­schnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Kasse für Inlays ersetzt.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungs­betrag beträgt 600 Euro. Er verteilt sich je zur Hälfte auf das Zahn­arzt­honorar und die Material- und Labor­kosten; 90 Prozent des Zahn­arzt­honorares sind mit dem 3,5fachen GOZ-Satz berechnet, der Rest mit dem 2,3fachen GOZ-Satz. Die Leistung der Krankenkasse beträgt 8 Prozent der Rechnung.

Forderung: alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.

Für die Bewertung wurden die folgenden Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen berück­sichtigt:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Rege­lungen
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5fachen GOZ-Satz
  • Höchst­erstattungs­beträge pro Inlay und für alle Inlays im Jahr.

Die Tarif­leistungen wurden auch hier wieder separat nach den Vorsorgevoraus­setzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst.

Tarif­leistung für Implantat­versorgungen (15%)

Bewertet wurde der Anteil der Rechnung, den der Versicherer im Durch­schnitt zusammen mit der Leistung der Krankenkasse für eine Implantat­versorgung ersetzt.

Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungs­betrag der Implantat­versorgung beträgt 3580 Euro. Davon entfallen 1150 Euro auf einen Knochen­aufbau (ausschließ­lich Zahn­arzt­honorar), 750 Euro auf implantologische Leistungen, 780 Euro auf Material­kosten und 900 Euro auf den Zahn­ersatz auf dem Implantat, die sogenannte Supra­konstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Labor­kosten). Das Zahn­arzt­honorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5fachen GOZ-Gebühren­satz berechnet, der Rest mit dem 2,3fachen GOZ-Satz. Die Leistung der Krankenkasse beträgt je nach Bonus 9, 11 oder 12 Prozent der Rechnung.

Forderung: alle fünf Jahre sollten mindestens zwei Implantate im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollten über die gesamte Vertrags­lauf­zeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.

Bei der Bewertung wurden die folgenden Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen berück­sichtigt:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Rege­lungen
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5fachen GOZ-Satz
  • die Kosten­erstattung für einen Knochen­aufbau
  • Höchst­erstattungs­beträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Supra­konstruktion) und für alle Implantate im Kalender­jahr
  • Höchst­erstattungs­beträge für alle Implantate über die gesamte Vertrags­lauf­zeit
  • Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertrags­lauf­zeit auf weniger als zehn.

Die Tarif­leistungen wurden auch hier wieder separat nach den Vorsorgevoraus­setzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst.

Jähr­liche Ober­grenzen für alle Tarif­leistungen(10%)

Für die Bewertung wurden die folgenden Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen berück­sichtigt:

  • die Höhe der dauer­haften Erstattungs­summen­begrenzungen für das Kalender­jahr bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr
  • die Höhe der Erstattungs­summen­begrenzungen in den ersten sechs Vertrags­jahren bis zur Höhe von 1000 Euro im Jahr
  • Entfallen oder Nicht­entfallen dieser Begrenzungen bei unfall­bedingten Kosten.

Abwertungen im Gruppen­urteil für Zahn­ersatz

In zwei Fällen haben wir Abwertungen vorgenommen:

  • Liegt die Leistung eines Ergän­zungs­tarifes für alle Zahn­ersatz­versorgungen eines Jahres bei weniger als 2000 Euro und entfällt diese Begrenzung auch für unfall­bedingte Aufwendungen nicht, konnte das Gruppen­urteil für die gesamte Zahn­ersatz­leistung nicht besser lauten als „ausreichend“ (3,6).
  • Leistet ein Tarif bei einer bewerteten Zahn­ersatz­leistung nur mangelhaft, konnte das Gruppen­urteil für die gesamte Zahn­ersatz­leistung nicht besser lauten als „befriedigend“ (2,6).

Monats­beiträge

Die Monats­beiträge gelten für gesunde Kunden ohne Vorerkrankungen und sind auf volle Euro gerundet.

Leistungs­beispiele

Wir zeigen die Tarif­leistungen für zwei beispielhafte Heilpraktikerbe­hand­lungen, zwei Beispiel­versorgungen mit Brillen und vier Beispiel­versorgungen mit Zahn­ersatz. Die Beträge wurden auf volle Euro gerundet. Die Beispiele dienen nur der Illustration. Sie waren nicht maßgeblich für die Bewertung.

Weitere Tarif­leistungen

Weitere Tarif­leistungen neben der Kosten­erstattung für Heilpraktikerbe­hand­lungen, Brillen und Zahn­ersatz haben wir in der entsprechenden Tabellenspalte mit den kleinen Buch­staben a bis t bezeichnet. Erläuterungen stehen unter­halb der Tabellen.

Besonderheiten des Vertrages

In der Tabellenspalte „Besonderheiten des Vertrages“ weisen wir mit den großen Buch­staben A bis J auf allgemeine Vertrags­regelungen hin, die für den Kunden relevant sein können, etwa ein Höchst- oder Mindest­eintritts­alter. Erläuterungen stehen unter­halb der Tabellen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2021 um 11:03 Uhr
    Meine bezahlte Flatrate

    @mzerbe: Mit der Flatrate haben Sie Zugriff auf alle Online-Inhalte von test.de. Die Produkte aus dem Shop (also auch die PDF-Versionen der Hefte) gehören aber nicht dazu. Sie können aber jeden Heftartikel hier lesen und herunterladen, nachdem Sie sich eingeloggt haben. Wenn das ein Artikel aus dem Heft 6/2021 ist, klicken Sie im Shop das entsprechende Heft (test oder Finanztest) an und dann auf das gewünschte Thema. (PH)

  • mzerbe am 01.06.2021 um 19:18 Uhr
    Meine bezahlte Flatrate

    Hallo,
    wie kann ich meine Flatrate runterladen z. B. das aktuelle Heft 06/21
    VG M. Zerbe

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2018 um 09:54 Uhr
    Brillenleistungen

    @finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Hier liegt ein Missverständnis vor. Aus einer guten Bewertung für eine Teilleistung lässt sich nicht zugleich der Rückschluss ziehen, dass damit ein existenzielles Risiko abzusichern sei. Diesbezüglich stimmen wir Ihnen zu, dass eine Zusatzversicherung, die Brillenleistungen von 1800 €, bzw. 3600 € über einen Zeitraum von 12 Jahre übernimmt, eher ein Finanzierungsprodukt darstellt als die Absicherung eines existenziellen Risikos. (maa)

  • finanzGRÜN_Oliver_Henkel am 02.01.2018 um 22:30 Uhr
    Brillenleistungen sind fast immer überflüssig

    Ich wundere mich über die guten Noten für Brillenleistungen. Zum einen decken diese kein existenzielles Risiko ab (an 150€ oder 300€ alle zwei Jahre geht niemand zu Grunde). Viele Tarife sind reine Geldwechselei. Der Beitrag entspricht dann in etwa der Leistung.
    Das Problem ist dann, dass allein schon deshalb eine Brille (oft noch mit einigem Eigenanteil) gekauft wird, weil man die Leistung alle zwei Jahre nicht verfallen lassen will. Dabei ist sie längst nicht immer nötig.
    Statt solcher Firlefänchen, sollte man die Fälle absichern, die einen finanziell aus der Bahn werfen.

  • Ekhpek am 15.11.2017 um 08:51 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Zugriffsproblem gelöst.