Suchmaschinenbetreiber Google darf für Hotels in Deutschland keine Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ veröffentlichen, wenn diese Bewertung nicht vorher durch eine offizielle Hotelklassifizierung erfolgt ist. Das entschied das Landgericht Berlin (Az. 101 O 3/19).
Nur Dehoga vergibt Hotel-Sterne
Um die Sterne zu erhalten, nehmen Hotels an einem freiwilligen Bewertungssystem des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga teil. Bereits bei einem Stern muss es 46 Mindeststandards wie tägliche Reinigung und Zimmer mit Bad geben. Bei Google präsentierten sich angebliche Sterne-Hotels, die keine Klassifizierung durchlaufen hatten. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
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- Suchmaschinen müssen Artikel nur dann aus Trefferlisten löschen, wenn Angaben darin nachweislich falsch sind. Das haben EuGH und Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt.
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