Hunde­steuer Den Hund bei der Steuer anmelden

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Hunde­steuer - Den Hund bei der Steuer anmelden

Braver Steuerzahler. Erst Hund anmelden, dann Gassi gehen. © Getty Images / Annette Birkenfeld

Halter müssen ihren Hund für die Hunde­steuer anmelden. Je nach Wohn­ort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.

  • Computer mit Internet­zugang
  • Personal­ausweis
  • Alle Daten Ihres Hundes
  • Je nach Bundes­land: Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Sachkunde­nach­weis, polizei­liches Führungs­zeugnis

Schritt 1: Zuständige Hunde­steuer-Stelle finden

Suchen Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune, welche die für Sie zuständige Hunde­steuer­stelle ist. Meist ist das Finanz- oder Bürger­amt die richtige Anlauf­stelle.

Melde­pflicht. In einigen Bundes­ländern müssen Hunde­besitzer ihren Hund nicht nur für die Hundesteuer anmelden: In den Bundes­ländern Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist es zusätzlich für alle Hunde Pflicht, sie beim Ordnungs­amt zu melden oder in einem Hunde­register eintragen zu lassen. In Brandenburg und Nord­rhein-West­falen gilt das nur für Hunde ab einer bestimmten Größe.

Auflagen. Für bestimmte Hunde­rassen gibt es außerdem von Land zu Land unterschiedliche Auflagen. Die Stiftung Warentest hat einen Über­blick über die gesetzlichen Rege­lungen der Bundes­länder für verschiedene Hunde­rassen erstellt (Welche Hunderassen wo als gefährlich gelten). Jede Gemeinde erlässt außerdem eigene Regeln, auch was Leinen­zwang und „verbotene“ Rassen angeht.

Formulare. Fast immer bieten die Behörden Anmeldeformulare zum Herunter­laden an, oft gibt es auch Online-Anmelde­verfahren.

Schritt 2: Alle Unterlagen vorbereiten

Halten Sie alle wichtigen Informa­tionen über sich und Ihren Hund bereit. Dazu gehören etwa Ihre Adresse, Kauf­vertrag oder Über­nahme­vertrag aus dem Tierheim, Alter, Geschlecht und Rasse des Hundes. Erkundigen Sie sich, welche Voraus­setzungen Sie außerdem erfüllen müssen, zum Beispiel einen Sachkunde­nach­weis, ein polizei­liches Führungs­zeugnis, eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung oder eine Hundekenn­zeichnung mit Mikrochip.

Schritt 3: Hund anmelden – online oder per Post

Auch wenn Sie Ihren Hund nicht über­all online anmelden können – zumindest das Formular zur Hunde­steu­er­­anmeldung gibt es meist auf der jeweiligen Behörden-Website. Laden Sie es herunter, füllen Sie es aus und schi­cken Sie es unter­schrieben an die Behörde. Das muss nicht per Post sein. Sie können es auch fotografieren und per E-Mail senden. Die Anmeldung zur Hunde­steuer ist kostenlos, einen Hund beim Ordnungs­amt registrieren zu lassen, ist dagegen oft gebühren­pflichtig.

Schritt 4: Hunde­steuermarke ans Hals­band

Hunde­steuer - Den Hund bei der Steuer anmelden

© picture alliance / Frank May

Das Finanz­amt sendet Ihnen einen Steuer­bescheid zu. Manche Behörden schi­cken die Hunde­steuermarke gleich mit – bei anderen müssen Sie sie abholen. Befestigen Sie die Hundemarke am Hals­band Ihres Hundes und gehen Sie nie ohne Marke mit ihm raus.

Tipps

Befreiung.
Sie können sich von der Hunde­steuer befreien lassen, wenn Ihr Hund ein Blinden- oder Assistenzhund ist. Dafür müssen Sie einen ­Antrag ausfüllen. Ermäßigungen können Sie oft auch beantragen, wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim adoptieren oder wenn Sie schwerbehindert sind. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Hundesteuer.
Bußgeld.
Schludern Sie besser nicht mit der Anmeldung. Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden, begehen Sie eine Ordnungs­widrigkeit und müssen im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro und mit Steuer­nach­forderungen rechnen.
Bedingungen.
Sie wissen nicht genau, ob oder unter welchen Voraus­setzungen Sie Ihren Hund in der Miet­wohnung halten dürfen? Antworten finden Sie im Special Haustiere: Diese Rechte haben Mieter.

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1 Kommentar Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Zorin am 23.08.2021 um 23:54 Uhr
    Die übelste Erpressung

    Und noch „bis 10.000 € Strafe“.