Immobilien­kredit mit 55 plus Güns­tige Kredite für ältere Immobilienkäufer

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Immobilien­kredit mit 55 plus - Güns­tige Kredite für ältere Immobilienkäufer

Blick ins Grüne: Auch ältere Ehepaare können gelassen in die Zukunft sehen. © Bergmann Foto

Rund jeder vierte Erst­käufer einer Immobilie ist heute älter als 55 Jahre alt. Warum auch nicht? Oft stehen für die Finanzierung ein gutes Einkommen und ausreichend Erspar­nisse zu Verfügung. Eine Stich­probe der Stiftung Warentest zeigt: Viele Banken sind offen für ältere Immobilienkäufer. Aber es gibt große Zins­unterschiede.

Ein Höchst­alter gibt es nur selten

Das Alter allein ist kein Hinderungs­grund für eine Kredit­vergabe. Das ist das Ergebnis unserer Umfrage unter 73 Baufinanzierern. Keines der befragten Kredit­institute verlangt, dass ein Darlehen bei Renten­eintritt komplett getilgt sein muss und nur eine Bank nannte ein generelles Höchst­alter bei Kredit­aufnahme.

Das bietet der Vergleich Immobilien­kredit 55 plus

Zins­konditionen. Die Tabellen zeigen güns­tige und teure Anbieter für drei Modell­fälle. In Modell­fall A möchte ein 59-jähriger Käufer 60 Prozent seiner 250 000 Euro teuren Immobilie beleihen und bis Ende der Zins­bindungs­frist in sieben oder in zehn Jahren komplett zurück­zahlen. In Modell­fall B läuft die Finanzierung über 20 Jahre. Die Monats­rate ist mit gut 500 Euro nur gering, es bleibt eine Rest­schuld. In Modell­fall C möchte der Kreditnehmer mit Renten­beginn die Rate deutlich senken.

Rahmenbedingungen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der Kreditnehmer in der Lage sein müssen, einen Immobilien­kredit inner­halb ihrer statistischen Lebens­erwartung zurück­zuzahlen. Viele Banken haben aber eigene Richt­linien für die Kredit­vergabe an Ältere. Wir haben die Anbieter nach ihren Bedingungen für eine Immobilien­finanzierung 55 plus gefragt.

Check­liste. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, was Sie bei der Suche nach einer güns­tigsten Eigenheim­finanzierung beachten müssen.

Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 2/2020.

Hohe Unterschiede bei den Zinsen

Über­raschend hoch waren die Zins­unterschiede, die wir in unserem Vergleich der Immobilien­kredite 55 plus gefunden haben. In einem Fall zahlt der Kunde beim teuersten Anbieter sieben Mal mehr Zinsen als beim güns­tigsten. Empfehlens­wert ist deshalb immer, nicht nur die Haus­bank, sondern mindestens auch einen oder zwei Kredit­vermittler zu fragen. Vermittler haben einen Über­blick über die Konditionen vieler Banken.

Leser­aufruf

Haben Sie mit über 55 Jahren eine Immobilie finanziert oder planen Sie dies in nächster Zeit? Wir möchten gern wissen, wie die Bank auf Ihren Kredit­wunsch reagiert hat. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit unter [email protected].

Per Post an Stiftung Warentest/Finanztest, „Immobilien­kredit55plus“, Lützowplatz 11–13, 10785 Berlin.

Dieses Thema wurde am 21. Januar 2020 voll­ständig aktualisiert. Ältere Nutzer­kommentare beziehen sich auf die Vorgänger­unter­suchung zum Thema.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2020 um 16:59 Uhr
    Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

    @Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
    Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)

  • Picasso100 am 29.01.2020 um 21:23 Uhr
    Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

    Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.