Immobilien­kredit mit 55 plus

Raten­wechsel (Modell­fall C)

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Der Kreditnehmer braucht für eine 250 000 Euro teure Eigentums­wohnung einen Kredit über 150 000 Euro mit einer Option auf einen Raten­wechsel während der Zins­bindung. Die anfäng­liche Tilgung beträgt um die 9 Prozent.

Der Kunde möchte seinen Kredit in 15 Jahren abbezahlen. Bis zum Renten­eintritt in sieben Jahren wünscht er eine Monats­rate von etwa 1 200 Euro, für die acht Jahre danach eine Rate von rund 600 Euro.

Ergebnis. Nur etwa die Hälfte der Banken machte ein Angebot für diesen Fall. Vielen war die ­Anfangs­tilgung von knapp ­9 Prozent zu hoch.

Kredit mit Option auf Wechsel der Tilgungs­rate

Anbieter

Effektivzins (%)

Über­regionale Anbieter

Gladbacher Bank

0,78

1822direkt

0,84

Accedo

Kreditvermittler

0,84

Allianz

0,84

Baugeld Spezialisten

Kreditvermittler

0,84

Check24

0,84

Comdirect Bank

0,84

Commerz­bank

0,84

CosmosDirekt

Kreditvermittler

0,84

Creditweb

Kreditvermittler

0,84

Enderlein

Kreditvermittler

0,84

Geld & Plan

Kreditvermittler

0,84

Hypofact

0,84

Hypo­ver­eins­bank

Kreditvermittler

0,84

Interhyp

Kreditvermittler

0,84

Planethome

0,84

Targo­bank

Kreditvermittler

0,84

C + C Credit Consult

Kreditvermittler

0,87

Sparda Baden-Württem­berg

0,87

Haus & Wohnen

Kreditvermittler

0,98

Creditfair

1,11

DTW

1,11

Hüttig & Rompf

1,11

ING

1,11

Kredite Direkt

1,11

MKiB

1,11

Regionale Anbieter

Freie Finanzierer München

Kreditvermittler

0,87

Sparda West

0,95

Sparda Nürn­berg

1,00

MBS in Potsdam

1,02

Durch­schnitt­licher Zins im Test

1,01

Teuerster Anbieter im Test

1,54

Legende

Stand: 2. Dezember 2019

Kreditvermittler = Kredit­vermittler.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2020 um 16:59 Uhr
    Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

    @Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
    Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)

  • Picasso100 am 29.01.2020 um 21:23 Uhr
    Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

    Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.