Inkasso­dienst Euro Collect GmbH Kein „Voll­stre­ckung.NRW“ mehr

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Inkasso­dienst Euro Collect GmbH - Kein „Voll­stre­ckung.NRW“ mehr

Akte zu: Das Ober­verwaltungs­gericht in Münster bestätigte: Die Euro Collect GmbH darf kein Inkasso mehr betreiben. Der Entzug der Zulassung ist sofort voll­zieh­bar. © Getty Images / andrei_r

Weg ist die Inkasso-Lizenz. Zumindest vorläufig darf die Euro Collect GmbH kein Inkasso mehr betreiben. So bestätigte es das OVG in Münster. test.de sagt, was das heißt.

Auf den Forderungs­schreiben war schon mal ein Piktogramm mit stilisierten Gefäng­nis-Gitters­täben, die Forderungen oft dubios und die Gebühren hoch: Die Euro Collect GmbH aus Monheim ist vielen Verbrauchern in schlechter Erinnerung. Zuletzt machte das Unternehmen Schlagzeilen, als es höchst zweifelhafte Forderungen von probenheld.de geltend machte, einem Angebot, bei dem viele Verbraucher unver­sehens hohe Gebühren zahlen sollten, nachdem sie Interesse an Waren- und Dienst­leistungs­proben signalisiert hatten. Damit ist es jetzt vorbei. Die Inkassolizenz ist zumindest vorläufig weg. test.de erklärt die Rechts­lage und gibt Betroffenen Tipps.

Schulder-Information mit Gefäng­nisgitter

Oft schrieb sich die Euro Collect GmbH Schuldner.NRW oder Voll­stre­ckung.NRW auf ihre Unterlagen. Mit Wappen und Landes­farben suggerierte das Unternehmen Seriosität und Justizbefug­nisse. Das Unternehmen versprach Besitzern von Privatpark­plätzen, Falsch­parker zur Kasse zu bitten, und trieb angebliche Forderungen zum Beispiel von tabulose-frauen.club ein. Jetzt reichte es dem Präsidenten des Ober­landes­gerichts Düssel­dorf. Werner Richter widerrief die Registrierung des Unter­nehmens als Inkasso­dienst­leister und untersagte den weiteren Betrieb. Hinzu kommen etliche Auflagen. So verbot der Inkasso-Aufseher ausdrück­lich, Forderungen eine „Schuldner­information“ mit Piktogramm eines Gefangenen hinter Gitters­täben beizufügen, die E-Mail-Adresse „inkasso@voll­stre­ckung.nrw“ zu verwenden, eine eides­statt­liche Versicherung zu fordern, wenn Betroffene geltend machen, sie hätten keinen Vertrag abge­schlossen, und mit der Schufa zu drohen, wenn die angeblichen Schuldner die von Euro Collect behauptete Forderung bestritten haben.

Widerruf der Inkasso-Lizenz

Der Präsident des Ober­landes­gerichts Düssel­dorf widerrief die Registrierung der Euro Collect GmbH im Rechts­dienst­leistungs­register wegen „...dauer­haft unqualifizierter Rechts­dienst­leistungen“ und ordnete die sofortige Voll­ziehung an. Das Ober­verwaltungs­gericht in Münster bestätigte jetzt: Der Entzug der Inkassolizenz darf trotz Wider­spruch und Klage des Unter­nehmens dagegen sofort voll­zogen werden. Die Maßnahmen werden sich wahr­scheinlich als recht­mäßig erweisen, glauben die Ober­verwaltungs­richter.
Ober­verwaltungs­gericht für das Land Nord­rhein-West­falen, Beschluss vom 24.05.2023
Aktenzeichen: 4 B 1590/20
Gleich­wohl nennt sich die Euro Collect GmbH auch jetzt noch als seit 2014 registriertes „...Inkasso­dienst­leistungs­unternehmen iSd § 10 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 2 Abs. 2 S.1 RDG“, wie es im Impressum von www.euro-collect-inkasso.de jedenfalls heute um 15:19 Uhr noch hieß. test.de hatte dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellung­nahme gegeben, doch es meldete sich nicht.

Kein Recht auf Gebühren mehr

Wichtigste Folge der Entscheidung: Die Euro Collect GmbH hat kein Recht auf Gebühren mehr, zumindest wenn sie trotz des Entzugs der Lizenz von 24. Mai 2023 an noch tätig geworden ist. Doch auch für Euro-Collect-Inkasso vor Voll­zieh­barkeit des Registrierungs­widerrufs müssen Betroffene oft nicht zahlen. Voraus­setzung ist nämlich, dass die vom Unternehmen behauptete Forderung begründet ist. Bei Probenheld-Rechnungen ist das wohl regel­mäßig nicht der Fall. Das Angebot gilt als betrügerische Abo-Falle. Bei Park-Collect steht Grundstücks­besitzern zwar dem Grunde nach oft Schaden­ersatz zu, aber nicht so, wie das Unternehmen ihn von Falsch­parkern gefordert hat. Wer sich entsprechend der Hinweise von test.de dazu sachgerecht verteidigt, muss in aller Regel nichts zahlen. Wer allerdings Auftrag­gebern der Euro Collect GmbH tatsäch­lich Geld schuldet, muss das auch nach dem Entzug der Inkasso-Lizenz des Unter­nehmens noch zahlen.

Tipp: Wenn Sie Post von der Euro Collect GmbH bekommen oder gerade bekommen haben, weisen Sie etwaige Forderungen sofort zurück, wenn das Unternehmen keine im Original unter­schriebene Voll­machts- oder Abtretungs­urkunde vorgelegt hat oder Ihnen Ihr Gläubiger zuvor direkt mitgeteilt hatte, dass er die Euro Collect GmbH bevoll­mächtigt oder er ihr seine Forderung abge­treten hat. Damit gewinnen Sie auf jeden Fall Zeit. Oft dürfte von Euro Collect nach dem Entzug der Zulassung nichts mehr zu hören sein. Sind Sie sich sicher, das von Euro Collect geforderte Geld zu schulden, zahlen Sie es so bald wie irgend möglich direkt an Ihren Gläubiger und nicht an die Euro Collect GmbH. Sind Sie sich nicht sicher, lassen Sie sich so schnell wie möglich beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale, einer Schuldnerberatung oder auch einem Rechts­anwalt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 14:23 Uhr
    Euro Collect GmbH/keine Vollstreckung

    @PeterStein1961: Völlig richtig: An der (Nicht-)Berechtigung von Forderungen ändert sich durch den Entzug der Lizenz der Euro Collect GmbH nichts. Das ist völlig unabhängig voneinander. So stellen wir es ja auch dar. Allerdings ist nach den Ansagen des Oberverwaltungsgerichts in Münster davon auszugehen, dass die Euro Collect GmbH ab spätestens 24.05.2023 nicht mehr als Inkassounternehmen tätig werden durfte und für solche Tätigkeit dementsprechend auch keine Gebühren mehr zu zahlen sind. Für durch Park Collect App-Benutzung ausgelöste Angebote an Falschparker, gegen Verzicht auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bestimmte Beträge zu zahlen, galt von Anfang an: Das ist nicht durch die Inkasso-Lizenz gedeckte und damit illegale Rechtsdienstleistung, für die niemand Gebühren zahlen muss. Wir hatten sowohl bei der Euro Collect GmbH als auch bei der AppGrade UG nachgefragt, aber hier wie dort leider keinerlei Auskunft erhalten.

  • PeterStein1961 am 14.06.2023 um 12:16 Uhr
    Alter Hut

    Ich bin seit Jahren in der Inkassobranche tätig. Die haben doch schon 2021 ein neues Rechtsanwalts-Inkasso-Unternehmen gegründet in Berlin. Schlecht recherchiert. Mit dem vielen Geld was der Müller damit verdient hat, kann er sich auch einen Anwalt leisten, der die säumigen Schuldner anmahnt und verklagt. Ihr Bericht suggeriert man müsse nichts bezahlen, was rechtlich problematisch ist und in jedem Einzelfall zu prüfen ist durch ein Gericht. Der Entzug der Zulassung hat nichts mit der Berechtigung der Forderungen zu tun, darüber hat die Zulassungsbehörde nicht zu entscheiden sondern ein Gericht, da es sich ja in Deutschland um einen Rechtsstaat handelt. Und wenn die Schuldner jetzt vom Anwalt die Mahnschreiben bekommen mit noch höheren Kosten dann war es ein Sockenschuss. Denke der einzige Zweck dieses Verfahrens war es, sich die Arbeit mit den Beschwerden zu ersparen. Denn die werden jetzt in Berlin auflaufen, das am meisten überlastete Gericht Deutschlands.