Internet­radios von Sony

Kundenrechte: Was Käufer tun können

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Kaum Chancen auf „Geld zurück“

Sehr ärgerlich: Betroffene Besitzer eines Geräts können sich nur an den Verkäufer wenden. Und selbst das können sie nur, wenn sie das Gerät gekauft haben, als der Internet­radio-Empfang schon nicht mehr funk­tionierte. In diesem Fall dürfen sie das Gerät zurück­geben und ihr Geld zurück­verlangen. Eine Nachbesserung scheidet aus, so lange nicht mal Sony selbst das Internet­radio wieder in Betrieb bekommt. Recht­licher Hintergrund: Die Sachmängelhaftung greift nur ein, wenn die Ware schon bei Kauf Fehler hat. Zwar gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Fehler schon bei Lieferung vorlag, wenn in den ersten sechs Monaten ab Kauf Probleme auftreten. Doch das hilft Kunden hier wahr­scheinlich nicht. Der Verkäufer wird wohl nach­weisen können, dass das Internet­radio anfangs noch funk­tionierte. Gegen­über einem unserer Leser verhielt sich der Händler entsprechend und verwies direkt an Sony.

Auch die Sony-Werk­garantie nutzt nichts

Auch die Sony-Werks­garantie nutzt Besitzern eines betroffenen Sony-Radios nichts. Wo andere Hersteller eine Funk­tions­garantie gewähren, will Sony nur dafür gerade­stehen, „dass das Produkt zum Zeit­punkt des ursprüng­lichen Erwerbs und für die Dauer von einem (oder zwei Jahren bei Kauf beim Vertrags­händler, Anm. d. Red.) Jahr ab Kauf­datum frei von Material- und Fertigungs­fehlern ist.“ Nur wenn „aufgrund von Material- oder Fertigungs­fehlern am Produkt ein Defekt auftritt“, gibt es eine Garan­tiere­paratur. „Diese Garantie gilt nur für die Hard­ware­komponenten des Produkts“, betont Sony in den Garan­tiebedingungen.

Ähnliche Probleme waren schon vor Gericht

Die Gerichte in Deutsch­land geben Käufern in vergleich­baren Fällen zuweilen einen Schadens­ersatz­anspruch wegen „Verletzung einer nach­vertraglichen Treue­pflicht“. So hat das Amts­gericht Rüssels­heim schon einmal Opel zu Schaden­ersatz verurteilt, weil das Unternehmen für einen 1993 vom Band gelaufenen Wagen im Jahr 2001 keinen Zylinder­kopf als Ersatz­teil liefern konnte. Das Problem aber für Besitzer eines Sony Internet­radios: Die Pflicht trifft den Verkäufer, und der kann sicher nichts dafür, dass das Internet­radio nicht mehr funk­tioniert.

Vorgehen gegen Sony extrem kompliziert

Von Rechts wegen die einzige Chance für Käufer eines Internet­radios: Sie fordern vom Verkäufer die Abtretung von Rechten, die ihm gegen den Vorverkäufer zustehen. Wenn sie dann schließ­lich vom ersten Groß­händler die Rechte gegen Sony erstritten haben, könnten sie von dort Schaden­ersatz fordern. Voraus­setzung: Die Kunden weisen nach, dass Sony für die Abschaltung des vTuners verantwort­lich ist, weil das Unternehmen etwa Verträge mit dem Streaminganbieter nicht verlängert hat oder Leistungen schuldig blieb.

Im Zweifel heißt es „abwarten“

So einen Rechts­streit wird sich niemand antun. So hilft es vermutlich nur abzu­warten, ob Sony das Problem mit vTuner doch noch in den Griff bekommt. Passiert das nicht, müssen Betroffene erneut in die Tasche greifen und sich ein neues Internet­radio kaufen. Ein Gerät von Sony wird es dann wohl nicht werden. Der Test von Digitalradios zeigt Alternativen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Jochen_2020_Jan am 21.01.2020 um 20:27 Uhr
    Kein Zugang mehr ins Internet mit DENON-Radio

    Ich habe seit Anfang Januar 2020 keinen Zugriff mehr auf Radio-Programme, die VIA Lan über Fritzbox auf mein DENON S-52/ N29 Gerät übertragen werden.
    Statt dessen erscheint im Display ein Laufband, dass ich mich bei "radiodenon.com" einloggen soll um dort Information zu erhalten.
    Ich tat dies, und erhielt von vTuner Internet radio ein Schreiben auf mein Display meines Bildschirmes, mit der Erklärung, warum das Unternehmen mich bittet einen kleinen Beitrag von jährlich $3USD zu bezahlen.
    Als zweite beteiligtes Unternehmen scheint SECTICO aus den Vereinigten Staaten beteiligt zu sein. Die Bezahlung soll über die Kreditkarten abgewickelt werden.
    Als Anlage sende ich diese beiden Schreiben mit.
    Kann ich mich dagegen wehren? Und wie erreiche ich, dass ich Internetradio weiterhin auf meinem Gerät hören kann? Oder ist das spezifisch DENON-Radio?
    vTuner schreibt: Standardmäßig können Sie weiterhin auf Ihre hinzugefügten Sender zugreifen. Beitrag $3USD/Jahr.

  • af am 04.01.2019 um 09:24 Uhr
    vtuner jetzt auch bei Yamaha abgeschaltet

    Hallo,
    seit gestern (3.1.2019) funktioniert Internet-Radio bei vielen Yamaha Geräten weiltweit (mindestens in USA und vielen europäischen Ländern) nicht mehr. Auch bei meinem Yamaha A3060 funktioniert es nicht mehr. Hier der Link zu einem Forum in dem sich diverse betroffene Austauschen:
    http://www.tomsguide.com/answers/id-3859491/yamaha-v481-net-radio-wait.html
    Yamaha-USA hat wegen der vielen Anfragen eine Webseite erstellt:
    https://usa.yamaha.com/support/internet-radio-station-access-issues/index.html
    Der Grund scheint auch hier zu sein, dass vTuner den Dienst für Yamaha aus Verärgerung abgeschaltet hat, weil Yamaha (inzwischen auch) ein Konkurrenzprodukt einsetzt.

  • bikerooky am 29.11.2016 um 14:36 Uhr
    CMT-SBT300W Internetradio

    In verschiedenen Internetstores wurde die Anlage CMT-SBT300W mit Ausstattungsmerkmal 'Internetradio' beworben, was mich veranlasste, diese Gerät zu kaufen. Bei der Inbetriebnahme musste ich feststellen, dass dieses Gerät nur via IOS- oder Android-App Internetradio abspielen kann.
    Dazu müsse man diesee via Google Playstore herunterladen. Nach Installation der App musste ich feststellen, dass diese App anscheinend nicht nicht mehr unterstützt wird und kein einziger Streaming-Dienst geladen werden konnte. Somit ist dies eine reine Fehlinformation.
    Da weder ein eigenständiger Internetradio vorhanden ist, noch die Anlage über eine App gesteuert werden kann, war die einzig vernünftige Lösung, die Anlage zurückzusenden.
    Wer also eine kleine Stereoanlage mit zwei externen Boxen sucht und diese Internetradio haben soll, Finger weg von der Sony CMT-SBT300W.

  • schrippe04 am 16.08.2015 um 18:41 Uhr
    Kundenrechte

    Fehler meinerseits in dem Beitrag vom 16.08.2015, 18:08 Uhr: Das von MEDIA-Markt zurückgenomme SONY CMT G2BNiP war bereits 20 Monate alt und doch habe ich mein Geld zurückbekommen. Und zwar so: Bereits 2 Monate nach Kauf hatte SONY Probleme mit vTuner. Also habe ich mehrfach mit SONY korrespondiert und konnte so den Nachweis erbringen, daß das Gerät bereits von Beginn an mangelbehaftet war. Nachdem ich nach 1 1/2 Jahren "die Faxen dicke hatte", habe ich das Gerät zu MEDIA-Markt gebracht und den Nichtempfang von Internetsendern reklamiert. Das Gerät wurde nach Rostock zur SONY Vertragswerkstatt Service Center Baumeister gesandt, kam u.a. mit dem Hinweis zurück, Gerät auf Werksreset gesetzt. Als mir der Verkäufer das unreparierte Gerät aushändigen wollte, lehnte ich die Annahme ab und verlangte eine erneute Reparatur und kündigte an, das auch ein drittes Mal zu tun; dann Rückgabe des Geräts. War zwar aufwendig aber auch hilfreich.

  • schrippe04 am 16.08.2015 um 18:17 Uhr
    Hinweis für alle SONY-Betroffenen

    Da sich offensichtlich noch einige Verbraucher Hoffnung machen, daß SONY das Problem, Internetsender empfangen zu können, in den Griff bekommt, empfehle ich, sich einmal die mehr als 100 Beiträge seit 2013 in der SONY-Community Deutschland anzusehen = "Internetradio vtuner CANNOT PLAY und CANNOT CONNECT (SONY Community Subscription Update). Daraus sollten Sie Ihre Schlüsse ziehen.