Kfz-Versicherung Doch keine Haft­pflicht für Aufsitzrasenmäher?

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Kfz-Versicherung - Doch keine Haft­pflicht für Aufsitzrasenmäher?

Aufsitzrasenmäher. Benötigen lang­same Fahr­zeuge bald eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung? © Getty Images / cjp

Benötigen selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie Stapler oder Aufsitzrasenmäher künftig eine Extra-Versicherung? Der Vermitt­lungs­ausschuss hat entsprechende Pläne abge­lehnt.

Update [22.02.2024]: Vermitt­lungs­ausschuss gegen Versicherungs­pflicht

Bislang plante der Gesetz­geber, dass ab dem 1. Januar 2025 auch selbst­fahrende Arbeits­maschinen und Stapler mit einer bauartbe­dingten Höchst­geschwindig­keit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahr­zeuge davon befreit.

Die Pläne gerieten in die Kritik: Eine Versicherungs­pflicht sei nicht erforderlich, da ihr Gebrauch der normalen Haft­pflicht­versicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abge­sichert seien.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat nun vorgeschlagen, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungs­pflicht für diese Fahr­zeuge beizubehalten. Über diesen Vorschlag wird jetzt der Bundes­tag abstimmen.

Die ursprüng­lichen Pläne (Originalmeldung vom 22.12.2023):

Bislang konnten Fahr­zeuge, die mit einer Höchst­geschwindig­keit von 20 Kilo­metern pro Stunde fahren, in einer betrieblichen oder privaten Haft­pflicht­versicherung pauschal mitversichert werden, da sie nicht unter die Versicherungs­pflicht fallen. Das ändert sich zum 1. Januar 2025. Zunächst war eine Versicherungs­pflicht bereits ab dem 23. Dezember 2023 ins Spiel gebracht worden. Jetzt gibt es eine längere Vorbereitungs­frist.

Wen die erweiterte Versicherungs­pflicht trifft

Die Versicherungs­pflicht wird dann auf Fahr­zeuge ausgeweitet, die mit einer Geschwindig­keit zwischen 6 und 20 Kilo­meter pro Stunde auf öffent­lichen Straßen unterwegs sind. Sie sollen eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung benötigen. Bisher reichte für sie der Versicherungs­schutz der Privathaft­pflicht­versicherung, da sie von der sogenannten Benzinklausel nicht ausgeschlossen wurden.

Die Benzinklausel

Die Benzinklausel definiert die Grenze zwischen der Privat- und der Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Schäden, die beim Gebrauch eines Autos, Motorrads, Mofas oder Ähnlichem entstehen, sind nicht durch die Privathaft­pflicht­versicherung gedeckt. Damit soll eine Doppel­versicherung mit der Kfz-Haft­pflicht­versicherung vermieden werden. Eine Ausnahme stellten bisher vor allem Arbeits­fahr­zeuge dar. Für sie galt bisher der Versicherungs­schutz der Privathaft­pflicht- oder der Betriebs­haft­pflicht­versicherung.

Versicherungs­pflicht wird erweitert

Das Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) wird durch das Gesetz auf Kraft­fahr­zeuge ausgeweitet, die nicht schneller als 6 Kilo­meter pro Stunde fahren können. Das sind unter anderem selbst­fahrende Arbeits­maschinen mit einer bauartbe­dingten Höchst­geschwindig­keit von 20 Kilo­meter pro Stunde. Gemeint sind beispiels­weise Gabel­stapler, lang­same Traktoren, Schnee­räumer, Bagger, Planier­maschinen, aber auch Aufsitzrasenmäher – Fahr­zeuge, deren Zweck vor allem darin besteht, Arbeiten zu verrichten und nicht darin, Personen zu befördern. Hintergrund der Gesetzes­änderung ist die EU-Richt­linie zur Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung (EU 2021/2118, sogenannte „KH-Richt­linie“). Die verpflichtende Deckungs­summe soll mindestens 9 Millionen Euro betragen.

Versicherung ist in Deutsch­land Pflicht

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist in Deutsch­land gesetzlich vorgeschrieben. Das ist sinn­voll, da sie für Schäden aufkommt, die durch das eigene Fahr­zeug an Dritten entstehen. Die Versicherungs­pflicht soll sicher­stellen, dass Opfer auch dann entschädigt werden, wenn ein Unfall­ver­ursacher nicht zahlen kann. Der Gesetz­geber schreibt für die Kfz-Haft­pflicht Mindest­höhen für die Deckungs­summen vor: für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sach­schäden 1,22 Millionen Euro. Vermögens­schäden müssen mit einer Mindest­summe von 50 000 Euro abge­sichert werden.

Wir empfehlen höhere Summen, die gegen geringe Beitrags­zuschläge möglich sind. Wählen Sie am besten 100 Millionen Euro als Deckungs­summe. Wenn mehrere Verkehrs­teilnehmer in einen Unfall verwickelt sind oder Personen verletzt werden, können sich die Kosten auf hohe Millionen­beträge belaufen. Die für Sie individuell beste Kfz-Versicherung können Sie mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln.

Sonderfall E-Scooter

Für E-Scooter, die zwischen 6 und 20 Kilo­meter pro Stunde fahren können, müssen schon seit 2019 Kfz-Haft­pflicht­versicherungen abge­schlossen werden. Sie gelten als Kraft­fahr­zeuge, also mit Motor betriebene Fahr­zeuge.

Tipp: Mehr Wissens­wertes zum Thema E-Scooter finden Sie in unserem Beitrag Diese Regeln gelten für Elektro-Tret­roller.]

Unser Rat

Bedarf. Sind Sie Halter eines Fahr­zeugs, das ab 2025 unter die neue Regelung fällt? Beachten Sie, dass die erweiterte Versicherungs­pflicht nur für das Fahren auf öffent­lichen Straßen gelten wird. Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließ­lich auf Ihrem Grund­stück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung. Ansonsten brauchen Sie eine – die Produkte werden aber erst entwickelt.

Mitversicherung. Auch bei reiner Nutzung eines betroffenen Fahr­zeugs auf Betriebs- oder Privatgelände müssen Sie den Schutz klären, sobald die Versicherungs­pflicht einge­treten ist. Fragen Sie Ihren Haft­pflicht­versicherer – Ihren Privathaft­pflicht­versicherer oder Ihren Betriebs­haft­pflicht­versicherer, sofern Sie Unternehmer sind – ob entsprechende Fahr­zeuge in Ihrem Besitz weiterhin mitversichert sind oder mitversichert werden können.

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  • catmandoo am 20.02.2024 um 09:19 Uhr
    Balkenmäher, Bodenhacke, usw

    Aus dem Artikel ist nicht ersichtlich, ob nun auch Balkenmäher, Motorfräse (= Motor-Bodenhacke), usw. betroffen sind, obwohl man auf diese Geräte nicht drauf sitzt, sondern sie schiebt.
    Wenn ich den Gashebel aufdrehe, fährt es vermutlich 6-8km/h.
    Für meinen erweiterten Garten muss ich über eine öffentliche Straße (wo in der Regel keine Autos fahren, aber es ist halt ein öffentlicher Weg).