![Kfz-Versicherung - Doch keine Haftpflicht für Aufsitzrasenmäher?](https://cdn.test.de/file/image/52/41/db9eeeb0-f140-4cf7-ac69-6d703572a2fb-web/6064010_kfz-versicherung-rasenmaeher-a2311.jpg)
Aufsitzrasenmäher. Benötigen langsame Fahrzeuge bald eine Kfz-Haftpflichtversicherung? © Getty Images / cjp
Benötigen selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Stapler oder Aufsitzrasenmäher künftig eine Extra-Versicherung? Der Vermittlungsausschuss hat entsprechende Pläne abgelehnt.
Update [22.02.2024]: Vermittlungsausschuss gegen Versicherungspflicht
Bislang plante der Gesetzgeber, dass ab dem 1. Januar 2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge davon befreit.
Die Pläne gerieten in die Kritik: Eine Versicherungspflicht sei nicht erforderlich, da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat nun vorgeschlagen, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten. Über diesen Vorschlag wird jetzt der Bundestag abstimmen.
Die ursprünglichen Pläne (Originalmeldung vom 22.12.2023):
Bislang konnten Fahrzeuge, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde fahren, in einer betrieblichen oder privaten Haftpflichtversicherung pauschal mitversichert werden, da sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Das ändert sich zum 1. Januar 2025. Zunächst war eine Versicherungspflicht bereits ab dem 23. Dezember 2023 ins Spiel gebracht worden. Jetzt gibt es eine längere Vorbereitungsfrist.
Wen die erweiterte Versicherungspflicht trifft
Die Versicherungspflicht wird dann auf Fahrzeuge ausgeweitet, die mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Sie sollen eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen. Bisher reichte für sie der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung, da sie von der sogenannten Benzinklausel nicht ausgeschlossen wurden.
Die Benzinklausel
Die Benzinklausel definiert die Grenze zwischen der Privat- und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Schäden, die beim Gebrauch eines Autos, Motorrads, Mofas oder Ähnlichem entstehen, sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Damit soll eine Doppelversicherung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vermieden werden. Eine Ausnahme stellten bisher vor allem Arbeitsfahrzeuge dar. Für sie galt bisher der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht- oder der Betriebshaftpflichtversicherung.
Versicherungspflicht wird erweitert
Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wird durch das Gesetz auf Kraftfahrzeuge ausgeweitet, die nicht schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Das sind unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde. Gemeint sind beispielsweise Gabelstapler, langsame Traktoren, Schneeräumer, Bagger, Planiermaschinen, aber auch Aufsitzrasenmäher – Fahrzeuge, deren Zweck vor allem darin besteht, Arbeiten zu verrichten und nicht darin, Personen zu befördern. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118, sogenannte „KH-Richtlinie“). Die verpflichtende Deckungssumme soll mindestens 9 Millionen Euro betragen.
Versicherung ist in Deutschland Pflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das ist sinnvoll, da sie für Schäden aufkommt, die durch das eigene Fahrzeug an Dritten entstehen. Die Versicherungspflicht soll sicherstellen, dass Opfer auch dann entschädigt werden, wenn ein Unfallverursacher nicht zahlen kann. Der Gesetzgeber schreibt für die Kfz-Haftpflicht Mindesthöhen für die Deckungssummen vor: für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,22 Millionen Euro. Vermögensschäden müssen mit einer Mindestsumme von 50 000 Euro abgesichert werden.
Wir empfehlen höhere Summen, die gegen geringe Beitragszuschläge möglich sind. Wählen Sie am besten 100 Millionen Euro als Deckungssumme. Wenn mehrere Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt sind oder Personen verletzt werden, können sich die Kosten auf hohe Millionenbeträge belaufen. Die für Sie individuell beste Kfz-Versicherung können Sie mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln.
Sonderfall E-Scooter
Für E-Scooter, die zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde fahren können, müssen schon seit 2019 Kfz-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Sie gelten als Kraftfahrzeuge, also mit Motor betriebene Fahrzeuge.
Tipp: Mehr Wissenswertes zum Thema E-Scooter finden Sie in unserem Beitrag Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller.]
Unser Rat
Bedarf. Sind Sie Halter eines Fahrzeugs, das ab 2025 unter die neue Regelung fällt? Beachten Sie, dass die erweiterte Versicherungspflicht nur für das Fahren auf öffentlichen Straßen gelten wird. Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließlich auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung. Ansonsten brauchen Sie eine – die Produkte werden aber erst entwickelt.
Mitversicherung. Auch bei reiner Nutzung eines betroffenen Fahrzeugs auf Betriebs- oder Privatgelände müssen Sie den Schutz klären, sobald die Versicherungspflicht eingetreten ist. Fragen Sie Ihren Haftpflichtversicherer – Ihren Privathaftpflichtversicherer oder Ihren Betriebshaftpflichtversicherer, sofern Sie Unternehmer sind – ob entsprechende Fahrzeuge in Ihrem Besitz weiterhin mitversichert sind oder mitversichert werden können.
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Aus dem Artikel ist nicht ersichtlich, ob nun auch Balkenmäher, Motorfräse (= Motor-Bodenhacke), usw. betroffen sind, obwohl man auf diese Geräte nicht drauf sitzt, sondern sie schiebt.
Wenn ich den Gashebel aufdrehe, fährt es vermutlich 6-8km/h.
Für meinen erweiterten Garten muss ich über eine öffentliche Straße (wo in der Regel keine Autos fahren, aber es ist halt ein öffentlicher Weg).