Kinder- und Jugend­reha Gerade jetzt: Kur für Kinder

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Kinder- und Jugend­reha - Gerade jetzt: Kur für Kinder

Spielerisch. In der Reha lernen Kinder und Jugend­liche, im Alltag besser klar­zukommen. © Getty Images / South_agency

Sind Kinder länger krank, kann eine Reha Familien entlasten – gerade in der Corona-Pandemie. Die Renten­versicherung zahlt Reha-Kosten sowie Verdienst­ausfälle der Eltern.

Permanentes Gefühl des Ausnahme­zustands

Lock­down, Masketragen, Abstandhalten: Gerade Kindern und Jugend­lichen kann das permanente Gefühl des Ausnahme­zustands in der Pandemie sehr zu schaffen machen. Von Zukunfts­ängsten, Leistungs­druck und Vereinsamung spricht der Gemeinsame Bericht des Bundesgesundheits- und Bundesjugendministeriums vom Sommer 2021. Kindern und Jugend­lichen, die länger krank sind, kann eine Reha weiterhelfen.

Das bietet unser Special Kinder- und Jugend­reha

Unser Special Kinder- und Jugend­reha gibt einen Über­blick, wann und für wen eine Reha infrage kommt und für welche Leistungen und Kosten die gesetzliche Renten­versicherung aufkommt. Sie erfahren außerdem, was Sie vor der Reha beachten müssen, was Ihr Kind und Sie während der Reha erwartet und welche Leistungen Sie auch noch nach der Reha bean­spruchen können. Am Schluss finden Sie weitere Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern.

Beein­trächtigungen bei Kindern durch Covid-19

„Wir sehen die Berichte über zunehmende psychische Beein­trächtigungen von Kindern und Jugend­lichen infolge der Kontakt­beschränkungen durch Corona“, sagt Katja Braubach, Pressereferentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. In den meisten Fällen ist die gesetzliche Renten­versicherung für die Finanzierung zuständig. Braubach befürchtet allerdings, dass Eltern sich gerade wegen der Pandemie mit Anträgen zurück­halten. „Damit entsteht aber das Risiko, dass Einschränkungen nicht recht­zeitig behandelt werden und zur Chronifizierung führen“, so die Referentin.

Stationäre und ambulante Versorgung

Kinder- und Jugend­rehas sind Teil der medizi­nischen Versorgung in Deutsch­land und finden in spezialisierten Kliniken statt – oft stationär, sie können aber auch ambulant durch­geführt werden. In der Regel dauern sie vier Wochen. Sie richten sich an Kinder und Jugend­liche mit längeren oder chro­nischen Erkrankungen oder mit psychischen Auffälligkeiten.

Folgeschäden vermeiden und Lebens­qualität steigern

Gesund­heits­probleme können sich stark auf unterschiedliche Lebens­bereiche auswirken, etwa das Leistungs­vermögen in Schule oder Ausbildung, das soziale Umfeld, das Selbst­wert­gefühl. Eine Reha bietet Maßnahmen, die auf die Beein­trächtigung der betroffenen Kinder zuge­schnittenen sind. Sie können dabei helfen, im Alltag, in der Schule oder in der Ausbildung besser klar zu kommen, um so die Lebens­qualität zu steigern und Folgeschäden zu vermeiden.

Kosten trägt die gesetzliche Renten­versicherung

Die gesetzliche Renten­versicherung über­nimmt die Reha-Kosten, wenn Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allzu hoch sind die Hürden nicht. Das zeigt sich auch an der nied­rigen Ablehnungs­quote von rund 10 Prozent. „Ein größeres Problem ist derzeit, dass viele Familien und Ärzte die Reha als Hilfe nach Corona-Infektionen und Lock­down nicht kennen oder nicht daran denken“, sagt Alwin Baumann, Sprecher des Bündnisses Kinder- und Jugendreha. Über­nimmt die Renten­versicherung die Kosten nicht, springt unter Umständen die gesetzliche Kranken­versicherung ein.

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Kosten für Begleit­person und Verdienst­ausfall gedeckt

Gezahlt werden Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärzt­liche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizi­nische Anwendungen für das Kind. Bis zum zwölften Geburts­tag kann ein Eltern­teil das Kind während der Reha begleiten. Kommt es dadurch zu einem Verdienst­ausfall, können Eltern nach der Reha bei der Renten­versicherung einen Antrag auf Erstattung stellen. Bei älteren Kindern ist das nur möglich, wenn dies medizi­nisch notwendig ist, zum Beispiel bei Kindern mit Behin­derung.

Im Allgemeinen kommt eine Kinder- und Jugend­reha bis zum 18. Geburts­tag des Kindes infrage. Bis zum 27. Geburts­tag können junge Erwachsene eine Reha beantragen, wenn sie

  • sich in einer Schul- oder Berufs­ausbildung befinden und noch nicht selbst renten­versichert sind oder
  • ein freiwil­liges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundes­freiwil­ligen­dienst leisten oder
  • wegen einer Behin­derung ihren Lebens­unterhalt nicht selbst bestreiten können.
Kinder- und Jugend­reha - Gerade jetzt: Kur für Kinder

Aktiv. Kinder brauchen viel Bewegung. © Getty Images / Imgorthand

Bewegungs­mangel in der Pandemie

Die Corona-Lang­zeit­folgen sind nicht immer nur psychischer Natur bei Kindern. Zwar sind länger anhaltende körperliche Auswirkungen – das sogenannte Long Covid – bei Kindern eher selten. Sie kommen aber vor und können in spezialisierten Reha-Kliniken behandelt werden, insbesondere bei neurologischen, pneumologischen und kardiologischen Indikationen.

„Andere Kinder nehmen durch den pandemiebe­dingten Bewegungs­mangel stark zu oder entwickeln Sprach- und Sprech­störungen, weil Betreuungs­einrichtungen wieder­holt geschlossen waren“, sagt Katja Braubach. „Auch hier kann eine Kinder­rehabilitation entgegen­wirken und wert­volle Impulse geben.“

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