Kinder- und Jugend­reha

Nach der Reha

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Zu Hause geht die Rehabilitation oft noch weiter. Eltern sollten die Erstattung eines Verdienst­ausfalls rasch beantragen.

Nach­sorge für lang­fristigen Erfolg

Damit Ihr Kind die neuen Verhaltens­weisen, die es in der Reha gelernt hat, festigen und in den Alltag über­tragen kann, über­nimmt die Renten­versicherung auch Leistungen zur Nach­sorge. Die Rehabilitations­einrichtung prüft, ob und welche Leistungen in der Nähe Ihres Wohn­orts infrage kommen, und leitet diese ein. Das könnten zum Beispiel Logopädie oder Physio­therapie sein.

Bescheinigung für Arbeit­geber und Schule

Brauchen Sie eine Bescheinigung für die Schule Ihres Kindes oder Ihren Arbeit­geber über die Reha, lassen Sie sich diese von der Klinik geben.

Separate Anträge: Verdienst­ausfall und Haus­halts­hilfe

Haben Sie Ihr Kind während der Reha begleitet und konnten deshalb nicht arbeiten, beantragen Sie gleich die Erstattung Ihres Verdienst­ausfalls. So wird die Einkommens­lücke möglichst zeit­nah geschlossen. Sie tun das mithilfe der Formulare G0560 und G0561 der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Behörde zahlt nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts durch den Arbeit­geber haben. Den Verdienst­ausfall der Begleit­person erstattet sie in Höhe des Netto­arbeits­entgelts. Brutto-Verdienste ober­halb der Beitrags­bemessungs­grenze der Renten­versicherung werden allerdings nicht berück­sichtigt. Die Grenze liegt 2022 bei 7 050 Euro im Monat (West) und 6 750 Euro im Monat (Ost).

Ebenfalls bei der gesetzlichen Renten­versicherung finden Sie die Formulare zur Kostenerstattung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Sie heißen G0580, G0581 und G0585.

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