Kinder­kopf­hörer im Test

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Kinder­kopf­hörer im Test Testergebnisse für 12 Kinder­kopf­hörer freischalten

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.07.2024 um 13:23 Uhr
    75 dB

    @iseeyou: Bei den von uns angegebenen maximalen Lautstärken handelt es um Messwerte, deutlich lauter sollten die getesteten Geräte also nicht werden können. Dass viele Anbieter 85dB angeben, liegt vermutlich daran, dass dieser Wert häufig in der Literatur als Grenze genannt wird.

  • iseeyou am 18.07.2024 um 18:02 Uhr
    75 dB passé ?

    Hallo, sowohl beim Tonies als auch beim Jlab steht bei Amazon "85 dB" als max. Lautstärke drin? Was denn nun 75 oder 85dB? Danke!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.05.2024 um 10:32 Uhr
    Kinderkopfhörer mit BT und ANC

    @ACGB: Das können wir Ihnen leider nicht sagen. Keines der von uns getesteten Modelle hat eine ANC-Funktion.

  • ACGB am 19.05.2024 um 10:28 Uhr
    Kinderkopfhörer mit BT und ANC

    Liebes Team vin Stiftung Warentest, vielen Dank für diesen Test.
    Für uns wäre es interessant zu wissen, welche Kopfhörer mit ANC für Kinder geeignet sind. Wir fliegen öfters mit unserem Kind, daher wäre ANC super. Wir haben aktuell die JBL JR 460NC, die sitzen sehr bequem. Leider ist das ANC ziemlich schlecht. Evtl. könntet ihr so ein Test nachreichen? Wäre sicherlich jetzt zu Beginn der Sommerreisesaison für den ein oder Anderen interessant.

  • WittyPitty am 03.04.2024 um 08:15 Uhr
    Vorsatz

    Etliche Kinderkopfhörer fielen durch den Test, weil sie die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärkebegrenzung überschritten. Nun kann man von einer solch Begrenzung halten was man will. Man kann sie gut finden oder auch kritisieren. Fakt ist, es gibt entsprechende gesetzliche Regelungen. Technisch, dies zeigt der überwiegende Teil der getesteten Kopfhörer, lässt sich die Begrenzung problemlos und ohne größere Kosten einhalten. Bei Kopfhörern die dies nicht tun, muss ich als Verbraucher Vorsatz unterstellen. Denn wenn ich als Unternehmen Kinderkopfhörer auf den Markt bringe, muss ich zumindest grundlegende Dinge beachten. Dazu gehört die Begrenzung der maximalen Lautstärke. Die betroffenen Hersteller verstoßen hier also vorsätzlich gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Dies sollte deutlich so herausgestellt werden.