Krankengeld für Selbst­ständige Gute Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse

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Krankengeld für Selbst­ständige - Gute Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse

Hat über ihre Krankenkasse vorgesorgt: Die selbst­ständige Architektin Anna Beck­mann erhält ab dem 22. Tag Krankengeld, wenn sie ausfällt. © mauritius images / Westend61 / Daniel Ingold

Werden Selbst­ständige länger krank, kann schnell ihre Existenz bedroht sein: Denn die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen ausbleiben. Ein ausreichend hohes Krankengeld kann einen großen Teil des Verdienst­ausfalls absichern. Gesetzlich versicherte Selbst­ständige können dafür Angebote ihrer Krankenkasse nutzen. Das ist unkompliziert – doch unser Test von 66 Krankenkassen zeigt: Preise und Leistungen der Wahl­tarife unterscheiden sich enorm.

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Liste der 27 getesteten Produkte
Wahl­tarife Krankengeld für Selbst­ständige - Frühes Krankengeld vor dem 43. Krank­heits­tag - Leis­tung ab dem 15. Krank­heits­tag
  • Atlas BKK Ahlmann SU 65/ SU 85
  • BKK 24 Krankengeld Lückentarif
  • DAK-Gesundheit T 61
  • IKK Brandenburg und Berlin Ergänzungswahltarif Krankengeld
  • IKK Classic IKK Krankengeld Plus
  • Knappschaft Ergänzungstarif 15-42
Wahl­tarife Krankengeld für Selbst­ständige - Frühes Krankengeld vor dem 43. Krank­heits­tag - Leis­tung ab dem 22. Krank­heits­tag
  • AOK KG 22
  • Barmer KGS 22
  • HEK HEK Plus K 22
  • IKK Gesund Plus Tarif Selbstständige
  • IKK Südwest IKK Komfort
  • KKH Wahltarif Krankengeld 1
  • Knappschaft Ergänzungstarif 22-42
  • Pronova BKK KG Standard
  • TK KG Klassik 22
Wahl­tarife Krankengeld für Selbst­ständige - Frühes Krankengeld vor dem 43. Krank­heits­tag - Leis­tung ab dem 29. Krank­heits­tag
  • Actimonda KK Agil Premium AP80/ AP140
  • hkk KT 29
  • IKK Gesund Plus Tarif Selbstständige
  • Krankengeld bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt
  • Pronova BKK KG Stationär
  • TK KG Klinik
Wahl­tarife Krankengeld für Selbst­ständige - Für ein höheres gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag
  • Actimonda KK Agil & Relax
  • BKK (Gemeinschaftstarif) Premiumtarif
  • BKK Euregio KG25
  • hkk KT 43 plus
  • TBK Thüringer BKK KG 1
  • TK KG Plus

Sinn­voller Basis­schutz: Gesetzliches Krankengeld

Selbst­ständige Mitglieder von Krankenkassen haben nicht auto­matisch Anspruch auf Krankengeld – anders als Arbeitnehmer. Fallen sie längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen aus, müssen sie die nötigen Mittel komplett aus eigenen Reserven aufbringen. Ein sinn­voller Basis­schutz ist in der Regel das gesetzliche Krankengeld, das ab dem 43. Tag fließt.

Kasse muss zustimmen

Wichtig: Selbst­ständige müssen ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass sie diese Absicherung wünschen. Verweigern darf die Kasse die Zustimmung nicht. Statt des ermäßigten Beitrags­satzes von 14 Prozent zahlen sie dann den normalen Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Je nach Kasse kann noch ein Zusatz­beitrag dazu kommen.

Tipp: Beitrags­sätze und Extra­leistungen von derzeit 76 Kassen zeigt der monatlich aktualisierte Krankenkassenvergleich. Und alle grund­legenden Informationen zum Krankengeld – auch für Nicht-Selbst­ständige – finden Sie im Special Krankengeld.

Das bietet der Test Krankengeld für Selbst­ständige

Vergleich. Unsere Tabellen zeigen 17 ausgewählte Wahl­tarife für ein frühes Krankengeld ab dem 15., 22. oder 29. Krankentag, 3 Wahl­tarife für Krankengeld bei voll­stationärem Kranken­haus­auf­enthalt sowie 6 Wahl­tarife für ein höheres gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag. Bei den Aufstocker-Tarifen haben wir die Beiträge beispielhaft für Monats­einkommen von 2 500 und 6 000 Euro erhoben. Außerdem nennen wir Höchst­eintritts­alter und Warte­zeit und sagen, wie lange Sie an die jeweilige Kasse gebunden sind, wenn Sie einen Wahl­tarif abschließen.

Hintergrund und Tipps. Wir erklären, welche Regeln für das gesetzliche Krankengeld gelten, und für wen es sinn­voll ist, einen Krankengeld-Wahl­tarif bei der gesetzlichen Krankenkasse abzu­schließen. Hat Ihre Krankenkasse keinen passenden Wahl­tarif, können Sie wechseln. Wir sagen, worauf Sie beim Wechsel achten müssen. Ein Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund ums Thema gesetzliches Krankengeld.

Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 11/2018.

Höchs­tens 26,55 Euro

Maximal kostet das gesetzliche Krankengeld 26,55 Euro zusätzlich im Monat. Denn die Beiträge werden nur auf Einkommen bis zur derzeitigen Beitrags­bemessungs­grenze von derzeit 4 425 Euro monatlich ange­rechnet. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nicht mehr Beitrag. Dafür gibt es 70 Prozent des letzten Arbeits­einkommens als Krankengeld. Und genauso gilt: Nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze gibt es Krankengeld, das sind also maximal 3 097,50 Euro im Monat oder 103,25 Euro täglich.

Mit Wahl­tarifen gibt es früher Krankengeld

Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld können Selbst­ständige bei ihrer Kasse einen Wahl­tarif Krankengeld abschließen. Damit können sie das Krankengeld vorziehen oder aufstocken. Dann gibt es zum Beispiel schon ab dem 22. Krank­heits­tag Geld. Meist ist die Entscheidung für das gesetzliche Krankengeld Voraus­setzung, um bei den Kassen zusätzlich einen Wahl­tarif abschließen zu können.

Krankengeld darf nicht über dem Arbeits­einkommen liegen

Für gut verdienende Selbst­ständige, die mehr als 4 425 Euro monatlich verdienen, kann die Deckelung des gesetzlichen Krankengeldes auf 103,25 Euro pro Tag zum Problem werden. Unter Umständen reicht diese Summe nicht für Lebens­unterhalt und Betriebs­ausgaben. Daher bieten einige Kassen Wahl­tarife, mit denen sich das Krankengeld ab dem 43. Tag aufstocken lässt. Auch hier gilt: Das gesamte Krankengeld darf nicht über dem Arbeits­einkommen liegen.

Keine Gesund­heits­prüfung

Der große Vorteil dieser Wahl­tarife: Anders als bei privaten Anbietern gibt es keine Gesund­heits­prüfung. So dürfen Krankenkassen zum Beispiel auch Selbst­ständige mit chro­nischen Erkrankungen nicht ablehnen. Ebenfalls positiv: Die Beiträge für den Wahl­tarif steigen nicht mit dem Alter. Allerdings können Kassen­mitglieder ihr Krankengeld nicht unendlich hoch wählen: Meist beschränken die Kassen die tägliche Zahlung auf 70 Prozent des letzten Arbeits­einkommens.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Walkman1950 am 02.12.2020 um 18:09 Uhr
    Freiberufler und Rentner

    ich bin als Freiberufler bei der Barmer zu dem Höchstbeitrag versichert, bekomme aber kein Krankengeld weil ich Altersrente beziehe. Ich finde das ungerecht

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.10.2019 um 14:49 Uhr
    Gesunkenes Einkommen und Krankengeld

    @Armab: Danke für Ihren Hinweis. Ja, auf Seite 86 am Ende weisen wir unsere Leser etwas kürzer darauf hin, dass es Versicherten im Wahltarif passieren kann, dass sie weniger bekommen, als ursprüngliche vereinbart wurde, nachdem das Einkommen gesunken ist. Die zu viel gezahlten Beiträge gibt es nicht zurück. (maa)

  • Armab am 10.10.2019 um 20:05 Uhr
    Die große Lücke bei Einkommensschwankungen

    Was sicherlich nicht erwähnt wird, niemand versteht und einem erst auffällt, wenn man betroffen ist: Als Selbstständiger hat man Einnahmeschwankungen aus unterschiedlichsten Gründen. Wird man krank und liegt zur Beginn der Erkrankung der letzte Steuerbescheid mit einem miesen Jahresabschluss vor, erhält man das Krankengeld nur zum Anteil vom nachgewiesenen Netto – egal wie hoch der Umsatz wirklich war und egal wie hoch man eingezahlt hat. Das kann auch bedeuten, dass man ein negatives Krankengeld hat, weil man während des Minikrankengeldbezuges auf die fiktive Lücke zur Mindesbemessungsgrenze noch Beiträge bezahlt. Im Worst-Case zahlt man also ca. 400 Euro fiktive Beiträge und erhält Null Euro Krankengeld und zahlt hat natürlich alle weiteren laufenden Betriebsausgaben – schwuppsdiwupps ist man Pleite trotz der Zusatzversicherung mit Bestnoten. Steht das auch in dem Artikel?

  • 123chefe am 05.09.2019 um 11:55 Uhr
    Krankentagegeld selbststä.

    27 Jahre bezahlt, Krankentage Geld Versicherung als selbstständiger hat man Jahre laut BWA oder Einkommens Bescheid eines Inhabers gute und schlechte Jahre. Die Versicherer zahlen laut kleingedrucktem vom Nettoeinkommen. Ist dieses aber erheblich geschmälert worden durch betriebsbedingte Maßnahmen. Ein hoch und runter. Besteht eine Pflicht der Versicherung wenn das netto Einkommen mal ganz absackt. Eine gewisse Grund Zahlung des Tage Geld ? Schließlich besteht ein Vertrag der immer bezahlt worden ist.
    Meinungen Kommentare erwünscht.

  • hansen75 am 22.10.2018 um 13:08 Uhr
    Krankengeld von der KK

    ist ok, wenn ich als Selbstständiger aus gesundheitlichen Gründen sonst keinen Schutz bekommen kann
    ABER die Nachteile sind :
    - Verzicht auf die Möglichkeit des KK Wechsels
    - Vertragsbindung min 3 Jahre OHNE Kündigungsmöglichkeit auch nicht bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
    - Absichererung max bis zur Beitragsbemessungsgrenze
    Aber sonst ganz ok