Krankengeld für Selbst­ständige Gute Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse

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Krankengeld für Selbst­ständige - Gute Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse

Hat über ihre Krankenkasse vorgesorgt: Die selbst­ständige Architektin Anna Beck­mann erhält ab dem 22. Tag Krankengeld, wenn sie ausfällt. © mauritius images / Westend61 / Daniel Ingold

Ein ausreichendes Krankengeld ist wichtig für Selbst­ständige. Wer gesetzlich versichert ist, kann Angebote seiner Kasse nutzen.

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Eine längere Krankheit trifft Selbst­ständige wie die Berliner Architektin Anna Beck­mann doppelt hart: Kosten wie Büromiete und Berufs­haft­pflicht­versicherung müssen weiter bezahlt werden, während Einnahmen ausfallen. Das kann schnell die Existenz bedrohen. Damit es so weit nicht kommt, hat Beck­mann vorgesorgt – mit Angeboten ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung, der Techniker Krankenkasse (TK).

Erfreulich: Wie Beck­mann können alle gesetzlich versicherten Selbst­ständigen einen Teil ihres Verdienst­ausfalls mit einer Wahl­erklärung und zusätzlich mit einem Wahl­tarif Krankengeld (Glossar) absichern. Doch die Nach­frage bei den 76 Krankenkassen unseres monatlichen Online-Kassen­vergleichs zeigt: Preise und Leistungen der Wahl­tarife unterscheiden sich enorm (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Zehn Kassen haben sich an unserem Test nicht beteiligt.

Unser Rat

Gesetzliches Krankengeld. Sind Sie selbst­ständig und gesetzlich kranken­versichert, erhalten Sie nicht auto­matisch gesetzliches Krankengeld. Sie müssen dies extra wählen. Das kostet je nach Einkommen maximal 26,55 Euro im Monat. Dafür zahlt die Krankenkasse ab der siebten Krank­heits­woche 70 Prozent Ihres letzten Arbeits­einkommens als Einkommens­ersatz.

Wahl­tarife. Gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich Wahl­tarife an, mit denen Sie ein früheres Krankengeld, etwa ab dem 15. oder 22. Krank­heits­tag, oder ein höheres gesetzliches Krankengeld absichern können (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Wahl­tarife, die speziell für Künstler und Publizisten gedacht sind, zeigen wir im Dezember 2018.

Alter. Die Kassen dürfen keinem versicherten Selbst­ständigen den Wahl­tarif verweigern – auch nicht, wenn Sie schon älter sind oder ein chro­nisches Leiden haben. Sie müssen keine Gesund­heits­fragen beant­worten. Wenn Sie noch jung und gesund sind, bieten sich auch private Krankentagegeldpolicen an.

Gesetzliches Krankengeld

Selbst­ständige Mitglieder von Krankenkassen haben nicht auto­matisch Anspruch auf Krankengeld – anders als Arbeitnehmer. Fallen sie längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen aus, müssen sie die nötigen Mittel komplett aus eigenen Reserven aufbringen.

Ein sinn­voller Basis­schutz ist in der Regel das gesetzliche Krankengeld, das ab dem 43. Tag fließt (Glossar). Wichtig: Selbst­ständige müssen ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass sie diese Absicherung wünschen. Verweigern darf die Kasse die Zustimmung nicht.

Beck­mann hat sich für das gesetzliche Krankengeld entschieden. Dafür zahlt sie statt des ermäßigten Beitrags­satzes von 14 Prozent den normalen Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Je nach Kasse kann noch ein Zusatz­beitrag fällig werden – bei der TK sind das derzeit 0,9 Prozent, die Beck­mann zusätzlich zahlen muss.

Maximal kostet das gesetzliche Krankengeld 26,55 Euro zusätzlich im Monat. Denn die Beiträge werden nur auf Einkommen bis zur derzeitigen Beitrags­bemessungs­grenze – 4 425 Euro monatlich im Jahr 2018 – ange­rechnet. Das heißt: Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nicht mehr Beitrag. Dafür gibt es 70 Prozent des letzten Arbeits­einkommens als Krankengeld. Und genauso gilt: Nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze gibt es Krankengeld, das sind also maximal 3 097,50 Euro im Monat oder 103,25 Euro täglich.

Selbst­ständige binden sich mit ihrer Entscheidung für gesetzliches Krankengeld drei Jahre – allerdings nicht an ihre Kasse, sondern generell an die gesetzliche Kranken­versicherung. Sie können in dieser Zeit zu einer anderen Kasse wechseln, aber nicht in die private Kranken­versicherung. Wer am Ende der drei Jahre nicht wider­spricht, bleibt auto­matisch weiter mit Krankengeld­anspruch versichert, kann dann aber mit einer monatlichen Frist kündigen.

Vorteil für werdende Mütter

Für selbst­ständige Frauen, die schwanger sind oder Nach­wuchs planen, hat die Absicherung mit gesetzlichem Krankengeld einen weiteren Vorteil: Sie erhalten Mutter­schafts­geld in Höhe des Krankengeldes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – bei Mehr­lingen sogar zwölf Wochen.

Ist der Nach­wuchs auf der Welt, gibt es Kinder­krankengeld, wenn das Kind laut ärzt­lichem Attest zu Hause betreut werden muss – und das ab dem ersten Krank­heits­tag des Kindes. Pro Jahr und Kind zahlt die Krankenkasse maximal zehn Tage, bis zum zwölften Geburts­tag.

Wahl­tarife für früheres Krankengeld

Meist ist die Entscheidung für das gesetzliche Krankengeld Voraus­setzung, um bei den Kassen zusätzlich einen Wahl­tarif Krankengeld abschließen zu können. Mit einem solchen Wahl­tarif können Selbst­ständige das Krankengeld vorziehen oder aufstocken. Denn selbst wer sich für das Krankengeld ab dem 43. Tag entschieden hat, muss ja die ersten sechs Wochen finanziell über­brücken. Bei Arbeitnehmern fließt während dieser Zeit die Entgelt­fortzahlung vom Chef.

Der große Vorteil dieser Wahl­tarife: Anders als bei privaten Anbietern gibt es keine Gesund­heits­prüfung. So dürfen Krankenkassen zum Beispiel auch Selbst­ständige mit chro­nischen Erkrankungen nicht ablehnen. Ebenfalls positiv: Die Beiträge für den Wahl­tarif steigen nicht mit dem Alter. Allerdings können Kassen­mitglieder ihr Krankengeld nicht unendlich hoch wählen: Meist beschränken die Kassen die tägliche Zahlung auf 70 Prozent des letzten Arbeits­einkommens.

Ansonsten können Krankenkassen ihre Wahl­tarife recht frei gestalten. Viele bieten Tarife für ein früheres Krankengeld (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Ein Abschluss ist sinn­voll, wenn eigene finanzielle Mittel knapp sind.

Anna Beck­mann hat bei der TK den Tarif KG Klassik 22 abge­schlossen. Fällt sie aufgrund einer Erkrankung länger aus, erhält sie ab dem 22. Krank­heits­tag von der TK täglich Krankengeld – bis die gesetzliche Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag einsetzt.

Unser Modell­kunde mit 2 500 Euro Monats­einkommen zahlt für ein Tagegeld von 55 Euro bei der TK zum Beispiel jeden Monat 21 Euro an die Krankenkasse – zusätzlich zum normalen Beitrag für die Kranken­versicherung.

Was Beck­mann gut findet: „Der Tarif zahlt mir Krankengeld ab dem ersten Tag im Kranken­haus.“ Das gilt selbst, wenn sie vor dem 22. Tag stationär behandelt wird. Das bietet sonst nur der KG Stan­dard der Pronova BKK.

Der Tarif KG Klassik 22 der TK ist vergleichs­weise günstig. Auch die Angebote der Allgemeinen Orts­krankenkassen (AOK) und der IKK Gesund Plus, die ab dem 22. Tag leisten, sind recht preis­wert. Selbst­ständige mit einem Einkommen von 2 500 Euro können bei den Allgemeinen Orts­krankenkassen bis zu 58,33 Euro tägliches Krankengeld versichern. Dafür zahlen sie 17,50 Euro monatlich. Bei der IKK Gesund Plus sind es 20 Euro für ein gleich hohes tägliches Krankengeld.

Verdient jemand deutlich mehr – in unserem Modell unterstellen wir 6 000 Euro monatlich – kann er ein höheres vorzeitiges Krankengeld versichern, zahlt aber auch mehr Beitrag. Mehr als 140 Euro pro Tag gibt es bei der TK aber nicht. Dafür verlangt sie 53,20 Euro monatlichen Beitrag. Bei der AOK gibt es für 30,98 Euro Beitrag maximal 103,25 Euro tägliches Krankengeld ab dem 22. Tag.

Höheres Krankengeld

Für gut verdienende Selbst­ständige, die mehr als 4 425 Euro monatlich verdienen, kann die Deckelung des gesetzlichen Krankengeldes auf 103,25 Euro pro Tag zum Problem werden. Unter Umständen reicht diese Summe nicht für Lebens­unterhalt und Betriebs­ausgaben. Daher bieten einige Kassen Wahl­tarife, mit denen sich das Krankengeld ab dem 43. Tag aufstocken lässt (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Auch hier gilt: Das gesamte Krankengeld darf nicht über dem Arbeits­einkommen liegen.

Etwa ein Drittel der befragten Kassen bieten auch Wahl­tarife, die als Alternative zum gesetzlichen Krankengeld gedacht sind. Diese Angebote stehen nicht in unseren Tabellen: Sie sind im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld schlicht zu teuer. Während jemand etwa mit einem Monats­einkommen von 2 500 Euro täglich 58,33 Euro für einen Monats­beitrag von 15 Euro bekommt, zahlt er bei solchen vergleich­baren „Ersatz­tarifen“ 30 Euro Monats­beitrag oder noch viel mehr.

Beck­mann hat ihren Wahl­tarif seit fast zehn Jahren und musste ihn auch schon in Anspruch nehmen. Sie möchte die Absicherung behalten. Das kann sie bei der TK, wie bei den meisten Tarifen, bis sie in Rente geht.

Was Beck­mann aber passieren kann: Die TK darf einen Wahl­tarif – wie jede andere Krankenkasse auch – einstellen oder verändern. Wäre die Architektin dann mit dem neuen Angebot ihrer Kasse nicht mehr zufrieden, müsste sie die Kasse wechseln, wenn sie weiterhin Wert auf ein frühes Krankengeld legt.

Vorläufige Beitrags­berechnung

Für die Berechnung des gesamten Krankenkassen­beitrags sollten Selbst­ständige der Kasse regel­mäßig melden, wenn sich ihr Einkommen ändert. Das ist zwar lästig, aber nicht zu ändern, denn Freiberufler haben selten ein konstant hohes Einkommen über Monate. Seit Anfang 2018 profitieren sie davon, dass die Beiträge für die Kranken­versicherung zunächst vorläufig fest­gesetzt werden. Liegt der neue Einkommensteuer­bescheid vor, berechnet die Kasse die Beiträge endgültig. Haben sie zu viel gezahlt, bekommen sie diese Summe jetzt wieder von der Kasse zurück.

Im Wahl­tarif beein­flusst das Einkommen vor allem die Höhe des Krankengeldes. Ist jemand krank, prüft die Kasse immer das letzte Arbeits­einkommen und berechnet auf dessen Grund­lage das Krankengeld. Bei gesunkenem Einkommen kann es also vorkommen, dass jemand weniger erhält als vereinbart – die zu viel gezahlten Beiträge gibt es aber nicht zurück. Auf der anderen Seite könnte das vereinbarte Krankengeld zu knapp sein, wenn das Arbeits­einkommen in der Zwischen­zeit gestiegen ist.

Hat Ihre Kasse keinen passenden Wahl­tarif, können Sie wechseln. Berück­sichtigen Sie dabei auch die Höhe des Zusatz­beitrags und Extra­leistungen wie Zuschüsse zu Osteo­pathiebe­hand­lungen und Reiseimpfungen. Sie können viel Geld wert sein. Beitrags­sätze und Extra­leistungen der 76 Kassen finden Sie in unserem Test Krankenkassenvergleich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Walkman1950 am 02.12.2020 um 18:09 Uhr
    Freiberufler und Rentner

    ich bin als Freiberufler bei der Barmer zu dem Höchstbeitrag versichert, bekomme aber kein Krankengeld weil ich Altersrente beziehe. Ich finde das ungerecht

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.10.2019 um 14:49 Uhr
    Gesunkenes Einkommen und Krankengeld

    @Armab: Danke für Ihren Hinweis. Ja, auf Seite 86 am Ende weisen wir unsere Leser etwas kürzer darauf hin, dass es Versicherten im Wahltarif passieren kann, dass sie weniger bekommen, als ursprüngliche vereinbart wurde, nachdem das Einkommen gesunken ist. Die zu viel gezahlten Beiträge gibt es nicht zurück. (maa)

  • Armab am 10.10.2019 um 20:05 Uhr
    Die große Lücke bei Einkommensschwankungen

    Was sicherlich nicht erwähnt wird, niemand versteht und einem erst auffällt, wenn man betroffen ist: Als Selbstständiger hat man Einnahmeschwankungen aus unterschiedlichsten Gründen. Wird man krank und liegt zur Beginn der Erkrankung der letzte Steuerbescheid mit einem miesen Jahresabschluss vor, erhält man das Krankengeld nur zum Anteil vom nachgewiesenen Netto – egal wie hoch der Umsatz wirklich war und egal wie hoch man eingezahlt hat. Das kann auch bedeuten, dass man ein negatives Krankengeld hat, weil man während des Minikrankengeldbezuges auf die fiktive Lücke zur Mindesbemessungsgrenze noch Beiträge bezahlt. Im Worst-Case zahlt man also ca. 400 Euro fiktive Beiträge und erhält Null Euro Krankengeld und zahlt hat natürlich alle weiteren laufenden Betriebsausgaben – schwuppsdiwupps ist man Pleite trotz der Zusatzversicherung mit Bestnoten. Steht das auch in dem Artikel?

  • 123chefe am 05.09.2019 um 11:55 Uhr
    Krankentagegeld selbststä.

    27 Jahre bezahlt, Krankentage Geld Versicherung als selbstständiger hat man Jahre laut BWA oder Einkommens Bescheid eines Inhabers gute und schlechte Jahre. Die Versicherer zahlen laut kleingedrucktem vom Nettoeinkommen. Ist dieses aber erheblich geschmälert worden durch betriebsbedingte Maßnahmen. Ein hoch und runter. Besteht eine Pflicht der Versicherung wenn das netto Einkommen mal ganz absackt. Eine gewisse Grund Zahlung des Tage Geld ? Schließlich besteht ein Vertrag der immer bezahlt worden ist.
    Meinungen Kommentare erwünscht.

  • hansen75 am 22.10.2018 um 13:08 Uhr
    Krankengeld von der KK

    ist ok, wenn ich als Selbstständiger aus gesundheitlichen Gründen sonst keinen Schutz bekommen kann
    ABER die Nachteile sind :
    - Verzicht auf die Möglichkeit des KK Wechsels
    - Vertragsbindung min 3 Jahre OHNE Kündigungsmöglichkeit auch nicht bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
    - Absichererung max bis zur Beitragsbemessungsgrenze
    Aber sonst ganz ok