Krankengeld für Selbst­ständige

Glossar

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Gesetzliches Krankengeld

Krankenkassen zahlen ein gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeits­unfähigkeit. Arbeitnehmer sowie Künstler und Publizisten in der Künst­lersozialkasse erhalten das Krankengeld von ihrer Kasse auto­matisch. Andere Selbst­ständige müssen erst eine Wahl­erklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben (siehe Wahl­erklärung, unten). Die Höhe ist begrenzt: Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des beitrags­pflichtigen Brutto­entgelts (höchs­tens aber 90 Prozent vom Netto), Selbst­ständige höchs­tens 70 Prozent ihres Arbeits­einkommens als Einkommens­ersatz für längs­tens 78 Wochen (546 Tage) aufgrund derselben Erkrankung.

Wahl­erklärung

Gesetzlich kranken­versicherte Selbst­ständige müssen ihrer Kasse schriftlich erklären, dass sie das gesetzliche Krankengeld wünschen. Sie zahlen dann statt der ermäßigten 14 Prozent den normalen Beitrags­satz von 14,6 Prozent plus Zusatz­beitrag ihrer Kasse. An diese Wahl sind sie drei Jahre gebunden.

Wahl­tarif Krankengeld

Das gesetzliche Krankengeld greift erst ab der siebten Krank­heits­woche. Die Zeit davor müssen Selbst­ständige aus eigenen Mitteln über­brücken. Wer keine ausreichend hohen Rück­lagen hat, kann auf Wahl­tarife der Kassen zurück­greifen. Diese zahlen Selbst­ständigen bei Arbeits­unfähigkeit ein früheres Krankengeld etwa ab dem 15. oder 22. Krank­heits­tag. Andere Wahl­tarife richten sich nur an gut verdienende Freiberufler, die das gesetzliche Krankengeld aufstocken möchten (siehe Tabelle Wahl­tarife Krankengeld für Selbst­ständige).

Kranken­tagegeld

Analog zu den Kassen bieten private Versicherer sogenannte Krankentagegeldpolicen, mit denen gesetzlich Kranken­versicherte den Verdienst­ausfall bei Krankheit absichern können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Walkman1950 am 02.12.2020 um 18:09 Uhr
    Freiberufler und Rentner

    ich bin als Freiberufler bei der Barmer zu dem Höchstbeitrag versichert, bekomme aber kein Krankengeld weil ich Altersrente beziehe. Ich finde das ungerecht

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.10.2019 um 14:49 Uhr
    Gesunkenes Einkommen und Krankengeld

    @Armab: Danke für Ihren Hinweis. Ja, auf Seite 86 am Ende weisen wir unsere Leser etwas kürzer darauf hin, dass es Versicherten im Wahltarif passieren kann, dass sie weniger bekommen, als ursprüngliche vereinbart wurde, nachdem das Einkommen gesunken ist. Die zu viel gezahlten Beiträge gibt es nicht zurück. (maa)

  • Armab am 10.10.2019 um 20:05 Uhr
    Die große Lücke bei Einkommensschwankungen

    Was sicherlich nicht erwähnt wird, niemand versteht und einem erst auffällt, wenn man betroffen ist: Als Selbstständiger hat man Einnahmeschwankungen aus unterschiedlichsten Gründen. Wird man krank und liegt zur Beginn der Erkrankung der letzte Steuerbescheid mit einem miesen Jahresabschluss vor, erhält man das Krankengeld nur zum Anteil vom nachgewiesenen Netto – egal wie hoch der Umsatz wirklich war und egal wie hoch man eingezahlt hat. Das kann auch bedeuten, dass man ein negatives Krankengeld hat, weil man während des Minikrankengeldbezuges auf die fiktive Lücke zur Mindesbemessungsgrenze noch Beiträge bezahlt. Im Worst-Case zahlt man also ca. 400 Euro fiktive Beiträge und erhält Null Euro Krankengeld und zahlt hat natürlich alle weiteren laufenden Betriebsausgaben – schwuppsdiwupps ist man Pleite trotz der Zusatzversicherung mit Bestnoten. Steht das auch in dem Artikel?

  • 123chefe am 05.09.2019 um 11:55 Uhr
    Krankentagegeld selbststä.

    27 Jahre bezahlt, Krankentage Geld Versicherung als selbstständiger hat man Jahre laut BWA oder Einkommens Bescheid eines Inhabers gute und schlechte Jahre. Die Versicherer zahlen laut kleingedrucktem vom Nettoeinkommen. Ist dieses aber erheblich geschmälert worden durch betriebsbedingte Maßnahmen. Ein hoch und runter. Besteht eine Pflicht der Versicherung wenn das netto Einkommen mal ganz absackt. Eine gewisse Grund Zahlung des Tage Geld ? Schließlich besteht ein Vertrag der immer bezahlt worden ist.
    Meinungen Kommentare erwünscht.

  • hansen75 am 22.10.2018 um 13:08 Uhr
    Krankengeld von der KK

    ist ok, wenn ich als Selbstständiger aus gesundheitlichen Gründen sonst keinen Schutz bekommen kann
    ABER die Nachteile sind :
    - Verzicht auf die Möglichkeit des KK Wechsels
    - Vertragsbindung min 3 Jahre OHNE Kündigungsmöglichkeit auch nicht bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
    - Absichererung max bis zur Beitragsbemessungsgrenze
    Aber sonst ganz ok