freischalten
Alle Testergebnisse für Gesetzliche KrankenkassenRegelmäßige Aktualisierungen
Finanztest schreibt regelmäßig monatlich alle Krankenkassen an, bei denen jeder Mitglied werden kann (geöffnete Krankenkassen). Krankenkassen, die nur bestimmten Gruppen offen stehen – etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Unternehmens (geschlossene Krankenkassen) – sind nicht Teil unseres Krankenkassentests.
Wir erfragen alle Extraleistungen, die die jeweilige Krankenkasse anbietet, aber auch den Zusatzbeitrag und die Höhe der Rücklagen. Darüber hinaus prüfen wir diese Punkte auf den Internet-Startseiten der Krankenkassen, in deren Satzungen und in besonderen Verträgen nach.
Fünf Kassen sind nicht dabei
Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, an unserer regelmäßigen Untersuchung teilzunehmen. Fast alle geben uns regelmäßig Auskunft und beteiligen sich am Krankenkassentest. Wir bilden somit für knapp 98 Prozent aller gesetzlich Versicherten die Daten in unserem Dauertest ab.
Nur die hier aufgeführten geöffneten Kassen nehmen derzeit nicht an unserem Vergleich teil:
- BKK Akzo Nobel
- BKK Textilgruppe Hof
- BKK Werra-Meissner
- Bosch BKK
- WMF BKK
freischalten
Alle Testergebnisse für Gesetzliche Krankenkassen-
- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
-
- Eine sportmedizinische Untersuchung vor einem Trainingsstart ist sinnvoll. Viele Krankenkassen bezuschussen die teuren Checks. So gehen Sie vor.
-
- Seine Gesundheitsdaten stets im Blick haben und digital verwalten – die elektronische Patientenakte ist sinnvoll für Versicherte. Noch hakt es aber bei der Umsetzung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Phil68: Eine Krankenkasse muss die Übernahme der Kosten für Homöopathie nicht satzungsgemäß ausschließen. Denn bereits jetzt gehört die Kostenübernahme dafür nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt für alle Krankenkassen.
Die Krankenkassen können im Rahmen von zusätzlichen Leistungen regeln, welche Kosten einer homöopathischen Behandlung übernommen werden. Wenn in der Einzelansicht zur Krankenkassen die Kostenübernahme nicht explizit genannt ist, werden die Kosten auch nicht übernommen.
Alle gesetzlich Versicherten müssen sich darauf einstellen, dass Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Behandlungen künftig gar nicht mehr bezahlen. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte gegenüber der Stiftung Warentest, die Kostenübernahme zu verbieten:
www.test.de/Gesetzliche-Krankenkassen-Keine-Globuli-mehr-6092530-0
Ich bitte Sie einen Filter einzubauen, der es einem ermöglicht eine Kasse zu finden, welche homöopathische Leistungen explizit ausschließt.
Das wäre hilfreich und würde die Suche danach sehr vereinfachen. Sonst muss man alle Kassen ansehen... Danke!
@Emil_01: Für den Erhalt der Zweckprämie im Wert bis zu 300 € für die Kosten einer Brille bedarf es der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, siehe:
www.bergische-krankenkasse.de/leistungsstark/flexibonus2
Sollte die Krankenkasse die Leistung trotz Erfüllung der Voraussetzungen für den FlexiBonus verweigern, interessieren uns die Details zum Fall. Über eine Zusendung des Schriftverkehrs mit der Krankenkasse freuen wir uns:
[email protected]
Tipp: Ein Widerspruch kostet nichts. Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Erhalt des Bonus ab, können Sie Widerspruch einlegen und (schriftlich). Dafür gibt es bei der Bergischen Krankenkasse besondere Formulare:
www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/Flexibonus2/2024/FlexiBonus2_Bonus-Scheck_2024__Erwachsene_.pdf
In ihrem Test steht auch die Zuzahlung bei Brillen bzw. Gläsern der Bergischen Krankenkasse.
Hier kann ich sagen das das nicht korrekt ist. Bei meinem letzten Versuch hier eine Zuzahlung zu bekommen wurde dies abgelehnt. Da ich bei dieser Krankenkasse bin viel mir dies schon mehrmals auf. Leistungen die groß angepriesen werden jedoch, wenn man sie beantragen möchte, viele Haken hat (eigentlich wie bei den meisten Versicherten). Ist mir hier auch passiert. Wird im Web angeboten und die Sachbearbeiter lehnen es ab. Nach dem Hinweis das dies auf der Homepage so steht kam keine Rückmeldung mehr.
@akw1959: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben das schon korrigiert.