Kranken­tagegeld Geld trotz Frei­stellung

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Versicherte haben auch in der Frei­stellungs­phase einer Alters­teil­zeit Anspruch auf Kranken­tagegeld. Der Bundes­gerichts­hof entschied, dass ein privater Versicherer zahlen muss, obwohl der Versicherte bei Krankheit dank seiner Frei­stellung mit keinem Verdienst­ausfall zu rechnen hat. Einem Versicherungs­vermittler stand deshalb Kranken­tagegeld zu, obwohl er nicht mehr arbeitete (Az. IV ZR 314/17). Er befand sich aber in einem festen Arbeits­verhältnis und war lohn­steuer­pflichtig.

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