Kranken­tagegeld und Berufs­unfähigkeit Welche Versicherung zahlt wann?

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Eine private Krankentagegeldversicherung ersetzt Verdienst­ausfall bei langer Krankheit. Die Verträge enden in der Regel mit Eintritt einer Berufs­unfähigkeit. Wann das der Fall ist, ist manchmal umstritten, wie zwei Urteile zeigen.

Fall 1: Versicherer muss 3240 Euro nach­zahlen

Kündigungs­recht bei Berufs­unfähigkeit. Ein Kranken­tagegeld-Versicherer muss einer Frau 3 240 Euro nach­zahlen. Der Versicherer hatte den Vertrag gekündigt, in dem ein Tagegeld von 18 Euro vereinbart war. Als Grund führte er an, die erkrankte ­Industrie­kauf­frau sei berufs­unfähig. Für diesen Fall sah der Vertrag ein ­Kündigungs­recht vor. Dagegen wehrt sich die Frau erfolg­reich vor Gericht.

Berufs­unfähigkeit nicht belegt. Die Frau war nach mehreren Hüftope­rationen arbeits­unfähig und nahm an Reha-Maßnahmen teil. Die Berufs­unfähigkeit behauptete der Versicherer auf Grund­lage eines medizi­nischen Gutachtens. Diesem fehle jedoch eine differenzierte Auseinander­setzung mit der konkreten beruflichen Tätig­keit vor der Erkrankung, so die Richter. Auch die Tatsache, dass die Frau einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Renten­versicherung gestellt hatte, recht­fertige die Kündigung nicht. Die Frau wollte ­ihre Ansprüche für den Fall sichern, dass sie weiter arbeits­unfähig wäre (Amts­gericht Menden, Az. 3 C 262/18).

Fall 2: Versicherer darf 40 000 Euro zurück­fordern

Wird jemand berufs­unfähig, muss sein Kranken­tagegeld­versicherer ihm kein Kranken­tagegeld mehr zahlen, so das Ober­landes­gericht Saarbrücken (Az. 5 U 15/17). Der Berufs­unfähigkeits­versicherer eines Mannes hatte nach knapp zwei Jahren rück­wirkend dessen Berufs­unfähigkeit anerkannt und ihm die vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente von 3 600 Euro im Monat nachgezahlt. Darauf­hin forderte der Kranken­tagegeld­versicherer die für diesen Zeitraum von 656 Krank­heits­tagen insgesamt an den Mann ausgezahlten 40 300 Euro von ihm zurück – zu Recht.

Tipp: Wie Sie mit Versicherungen Ihr Einkommen absichern, erklären wir auf unserer Themenseite Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Diese Meldung ist erst­mals am 16. Oktober 2018 auf test.de erschienen. Sie wurde am 1. Dezember 2020 aktualisiert.

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