Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte Von sehr gut bis mangelhaft

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Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte - Von sehr gut bis mangelhaft

© Getty Images / Morsa Images Abel Mitja Varela

Wer von seinem Einkommen lebt, braucht eine finanzielle Absicherung, um über die Runden zu kommen, wenn er länger im Beruf ausfällt. Ist das gesetzliche Krankengeld zu knapp, können Arbeitnehmer und Selbst­ständige zusätzlich eine private Kranken­tagegeld­versicherung abschließen. Selbst­ständige können sich auch ganz für ein privates Tagegeld entscheiden. Finanztest hat 76 Angebote getestet – nur eines davon ist sehr gut, 15 sind gut, 8 mangelhaft.

Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte freischalten

  • Testergebnisse für 33 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Arbeitnehmer Anzeigen
  • Testergebnisse für 24 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Freiberufler Anzeigen
  • Testergebnisse für 19 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Selb­ständige Anzeigen
Liste der 76 getesteten Produkte
Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Arbeitnehmer
  • Allianz KTG07W/40
  • Alte Oldenburger KTO6/40
  • Arag 37/40
  • Axa KTGG42-U/40
  • Barmenia T42+/40
  • Bayer.Beamten-KK TA43/40
  • Central EKTZ/40
  • Concordia KT43/40
  • Concordia KTG43/40
  • Continentale V43-U/40
  • Debeka KG43/40
  • DEVK KT43/40
  • DFV DFV-KG/40
  • DFV DFV-KGPlus/40
  • DKV KTAG43/40
  • Gothaer TG6/40
  • Hallesche KT.43/40
  • HanseMerkur T43/40
  • Huk-Coburg KT6/40
  • Inter TAN6 U/40
  • LVM KT43/40
  • Mecklenburgische proMETA6/40
  • Münchener Verein 380/40
  • Nürnberger TA6/40
  • Pax-Familienfürsorge T43/40
  • Provinzial Hannover KTG-G6/40
  • R+V TE06/40
  • SDK TA6/40
  • Signal Iduna ESPE 43/40
  • Sono KTN7/40
  • UKV KT43/40
  • Universa uni-KT 43/40
  • Württembergische KTU43/40
Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Freiberufler
  • Allianz KTS05W/120
  • Arag 34/120
  • Axa KTG28-U/120
  • Bayer.Beamten-KK TAF29/120
  • Bayer.Beamten-KK TAG29/120
  • Central ETSO28/120
  • Concordia KT29/120
  • Concordia KTG29/120
  • Continentale V29-U/120
  • DKV KTN2 29/120
  • Gothaer TG4/120
  • Hallesche KT.29/120
  • Inter TFN 28/120
  • Inter TSN28 U/120
  • LVM KT29/120
  • Mecklenburgische proMETSplus4/120
  • Münchener Verein 369/120
  • Provinzial Hannover KTG-S4/120
  • R+V TE04/120
  • SDK TA4/120
  • Signal Iduna ESPE 29/120
  • UKV KT29/120
  • Universa uni-KT 29/120
  • Württembergische KTU29/120
Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Selb­ständige
  • Allianz KTS03W/20
  • Alte Oldenburger KTS2/20
  • Arag 32/20
  • Barmenia T14+/20
  • Bayer.Beamten-KK TAG15/20
  • Continentale V15-U/20
  • DEVK KT15/20
  • DKV KTN2 15/20
  • Huk-Coburg KT2/20
  • Inter TSN14 U/20
  • Mecklenburgische proMETSplus2/20
  • Nürnberger TS2/20
  • Pax-Familienfürsorge T15/20
  • Provinzial Hannover KTG-S2/20
  • R+V TE02/20
  • SDK TA2/20
  • Signal Iduna ESPE 15/20
  • UKV KT15/20
  • Universa uni-KT 15/20

Ersatz für Verdienst­ausfall bei langer Krankheit

Ein Unfall, eine schwere Operation – jedem kann es passieren, dass er für mehrere Monate nicht arbeiten kann. Damit eine lange Krankheit nicht den Ruin bedeutet, sollten alle Berufs­tätigen mit gesetzlichem Krankengeld, privatem Kranken­tagegeld oder einer Kombination vorsorgen. Wichtig vorab: Bei voll­ständig privat Kranken­versicherten ist das Kranken­tagegeld Teil des Gesamt­vertrags – diese Bausteine der PKV hat die Stiftung Warentest nicht getestet. Die meisten Arbeitnehmer brauchen sich außerdem um die ersten 42 Tage der Arbeits­unfähigkeit keine Gedanken zu machen: Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Lohn­fortzahlung von ihrem Arbeit­geber. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, erhalten im Anschluss das gesetzliche Krankengeld von ihrer Kranken­versicherung. Eine zusätzliche private Absicherung ist für sie oft also gar nicht nötig.

Bei Gutverdienern reicht gesetzliches Krankengeld alleine nicht

Verdient ein Arbeitnehmer jedoch deutlich mehr als 4 425 Euro brutto im Monat, kann sich eine private Kranken­tagegeld­versicherung als Ergän­zung lohnen. Die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes ist auf derzeit 3 098 Euro im Monat begrenzt. Davon geht noch der Arbeitnehmer­anteil zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeits­losen­versicherung ab. Das Nettokrankengeld für Arbeitnehmer beträgt derzeit maximal 2 723 Euro im Monat. Bei hohen laufenden Verpflichtungen reicht dieses reduzierte Einkommen möglicher­weise nicht aus.

Wichtig: Kunden sollten einen Vertrag möglichst früh abschließen, wenn sie noch jung und gesund sind. Dann haben sie weniger Probleme, einen Vertrag zu bekommen. Wer sich erst später dazu entschließt, zahlt etwas mehr. Worauf zu achten ist: Bei manchen Versicherern können Kunden das Kranken­tagegeld immer erhöhen, wenn ihr Verdienst gestiegen ist, andere erlauben dies alle zwei bis drei Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommens­entwick­lung, andere gar nicht.

Das bietet der Vergleich Kranken­tagegeld

Test­ergeb­nisse. Die Tabellen der Stiftung Warentest zeigen Bewertungen von 76 Kranken­tagegeld­tarifen für gesetzlich Kranken­versicherte mit hohem Einkommen, darunter 33 Tarife für Arbeitnehmer, die ihr gesetzliches Krankengeld aufstocken, 24 Tarife für gesetzlich kranken­versicherte Freiberufler, die ihr Verdienst­ausfall­risiko komplett privat absichern und deshalb auf das gesetzliche Krankengeld ihrer Krankenkasse verzichten, sowie 19 Tarife für gesetzlich kranken­versicherte Selbst­ständige. Eine zusätzliche Über­sicht­stabelle zeigt, was gesetzliches Krankengeld und privates Kranken­tagegeld leisten.

Infos und Tipps. Wir erklären, für wen eine Kranken­tagegeld­versicherung sinn­voll ist und wie gutverdienende Arbeitnehmer und Selbst­ständige das gesetzliche Krankengeld mithilfe einer privaten Versicherung aufstocken und so finanzielle Lücken schließen können. Und wir sagen, wie Sie als gesetzlich versicherter Selbst­ständiger Ihr Krankengeld durch einen Wahl­tarif Ihrer Kasse ergänzen.

Heft-Artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 6/2018.

Für Arbeitnehmer – güns­tige Angebote zum Aufstocken

Die Modell-Arbeitnehmerin im Test, eine gesunde 32-jährige IT-Spezialistin mit einem monatlichen Brutto­einkommen von 6 000 Euro, zahlt für die besten acht Angebote zwischen 10 und 15 Euro im Monat. Mit der Zusatz­versicherung hat sie Anspruch auf ein zusätzliches privates Kranken­tagegeld von 40 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeits­unfähigkeit. Das Kranken­tagegeld füllt die Lücke zu ihrem gewohnten Netto­verdienst voll­ständig auf.

Für Selbst­ständige existenz­sichernd

Auch gesetzlich versicherte Selbst­ständige können ab dem 43. Krank­heits­tag das gesetzliche Krankengeld bekommen. Sie geben dafür eine schriftliche Wahl­erklärung bei ihrer Kasse ab und zahlen dann auf ihr Einkommen bis zur Beitrags­bemessungs­grenze den allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent statt des ermäßigten Satzes von 14,0 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen noch der Zusatz­beitrags­satz der eigenen Kasse. Zurzeit kostet das Krankengeld einen gesetzlich versicherten Selbst­ständigen maximal 26,55 Euro im Monat.

Gesetzliche Leistung aufstocken oder ersetzen

Finanztest hat für den gut verdienenden – ebenfalls 32-jährigen – Modell-Selbst­ständigen zwei Varianten geprüft:

  • Aufstocken: In einem Fall ergänzt der Selbst­ständige das Krankengeld durch ein privates Tagegeld von 20 Euro pro Tag ab dem 15. Arbeits­unfähigkeits­tag und hat so eine gestaffelte Leistung. Denn zur privaten Leistung kommt ab dem 43. Tag das gesetzliche Krankengeld hinzu. Für den privaten Vertrag liegt der Monats­beitrag der sehr guten und guten Angebote zwischen 17 und 19 Euro.
  • Ersetzen: Im anderen Fall braucht er schon vor dem 43. Tag der Arbeits­unfähigkeit ein Tagegeld, das seinen Verdienst­ausfall voll ausgleicht. Mit gesetzlichem Krankengeld und einem privaten Zusatz­baustein ist das nicht möglich. Deshalb verzichtet er auf das gesetzliche Krankengeld und vereinbart gleich einen privaten Vertrag über 120 Euro ab dem 29. Krank­heits­tag. Dafür zahlt er in sehr guten oder guten Tarifen zwischen 45 und 64 Euro Beitrag im Monat.

Manchmal nicht versicher­bar

Nicht immer erhalten Selbst­ständige den gewünschten Tages­satz zum gewünschten Leistungs­beginn auch bei jeder Gesell­schaft. So gibt es je nach Berufs­gruppe bestimmte Tages­höchst­sätze: Bei Ärzten liegen diese eher hoch, bei Land­wirten oder Gewer­betreibenden und gerade auch für Existenz­gründer eher nied­rig.

Anspruch auf gesetzliches Krankengeld

Arbeitnehmer. Gesetzlich versicherte Beschäftigte müssen sich bei längerer Krank­schreibung zunächst meist keine Sorgen machen: Sie erhalten in den ersten sechs Wochen weiter ihr Gehalt vom Chef („Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall“). Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das fällt jedoch nied­riger aus als das Gehalt. Wer bei längerer Krankheit mehr benötigt, kann das Krankengeld aufstocken.

Gesetzlich kranken­versicherte Selbst­ständige. Bei Selbst­ständigen, die freiwil­lig Mitglied einer Krankenkasse sind, ist es komplizierter. Sie haben nicht auto­matisch Anspruch auf Krankengeld. Selbst­ständige können wählen, ob sie von ihrer Kasse Krankengeld erhalten wollen. Dann müssen sie eine entsprechende Wahl­erklärung bei ihrer Kasse abgeben. Statt des ermäßigten Beitrags­satzes von 14 Prozent ist dann der allgemeine Satz von 14,6 Prozent fällig. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatz­beitrags­satz der eigenen Kasse. Wichtig für Selbst­ständige: Das Krankengeld fließt erst ab der siebten Woche. Die Zeit davor müssen sie gegebenenfalls anders über­brücken. Selbst­ständige können die finanzielle Risiken bei längerer Arbeits­unfähigkeit aber auch komplett über einen privaten Versicherer absichern oder gesetzliches Krankengeld und privates Kranken­tagegeld kombinieren.

Geringeres Einkommen melden

Egal, welches Tagegeld Kunden mit dem Versicherer vereinbart haben – Kranken­tagegeld zahlt der Versicherer immer nur bis zur Höhe des dann aktuellen Netto­einkommens. Ist das Netto­einkommen nach Vertrags­schluss gesunken, zahlt der Versicherer also ein nied­rigeres als das vertraglich vereinbarte Kranken­tagegeld aus. Die Beiträge werden dann zwar für die Zukunft daran angepasst. Es gibt aber keine Ausgleichs­zahlung für bis dahin zu viel gezahlte Beiträge. Daher sollten Kunden den Versicherer immer informieren, wenn sich ihr Einkommen dauer­haft verringert. Andernfalls zahlen sie unter Umständen jahre­lang zu hohe Beiträge.

Über­gang zur Berufs­unfähigkeit

Die Kranken­tagegeld­versicherung endet laut Versicherungs­bedingungen, wenn jemand nach medizi­nischem Befund im bisher ausgeübten Beruf zu mehr als der Hälfte erwerbs­unfähig ist. Der Kranken­tagegeld­versicherer zahlt stan­dard­mäßig noch drei Monate über diesen Zeitraum hinaus weiter, einzelne Anbieter sogar noch länger. Trotzdem sollte jeder Kranken­versicherte auch über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nach­denken. Tipp: Tests und Infos finden Sie in unserem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nutzer­kommentare, die vor dem 15. Mai 2018 gepostet wurden, beziehen sich auf die Vorgänger-Unter­suchung aus Finanztest 7/2013.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2020 um 12:54 Uhr
    Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherun

    @Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)

  • Weidmann85 am 08.08.2020 um 05:05 Uhr
    Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherung

    Guten Morgen,
    mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
    Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
    - Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
    - BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
    - gesetzlicher Versicherungsschutz
    Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
    Viele Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.02.2020 um 15:23 Uhr
    Pax-fam.fü. und hallesche?

    @sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)

  • Sebar am 13.02.2020 um 22:50 Uhr
    Pax-fam.fü. und hallesche?

    Gibt es die beiden überhaupt noch?
    Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.

  • jansen_pansen am 05.01.2020 um 18:30 Uhr
    BBKK TAF / TAG

    Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
    Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
    Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
    In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.