Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte

Unsere drei Modell­kunden

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Diese drei Modell­kunden sind Grund­lage für unseren Test. Hier zeigen wir, welche Möglich­keiten sie haben, die Einkommens­lücke bei langer Krankheit zu schließen.

Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte freischalten

  • Testergebnisse für 33 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Arbeitnehmer Anzeigen
  • Testergebnisse für 24 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Freiberufler Anzeigen
  • Testergebnisse für 19 Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Selb­ständige Anzeigen

Modell­kunde 1: Arbeitnehmerin (IT-Spezialistin)

Zur Person: Unsere erste Modell­kundin ist eine 32-jährige angestellte IT-Spezialistin mit einem guten Einkommen. Sie ist freiwil­liges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und hat daher Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Als Ergän­zung dazu möchte sie ein privates Kranken­tagegeld abschließen.

Einkommen: 6 000 Euro brutto, 3 975 Euro netto im Monat bei zwölf Gehältern im Jahr.

Gesetzlicher Schutz: Im Krank­heits­fall erhält sie als Arbeitnehmerin zunächst sechs Wochen lang (42 Tage) Lohn­fortzahlung vom Arbeit­geber. Mit dem 43. Tag der Arbeits­unfähigkeit beginnt das gesetzliche Krankengeld in Höhe von 2 723 Euro. Das ist der Netto­betrag, der nach Abzug der Arbeitnehmer­anteile für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeits­losen­versicherung übrig bleibt. Tatsäch­lich benötigt sie aber ihr volles Netto­gehalt.

Benötigter Versicherungs­schutz

Netto-Monats­einkommen

3 975 Euro

Netto-Krankengeld im Monat

2 723 Euro

Monatliche Versorgungs­lücke: 3 975 Euro – 2 723 Euro

1 252 Euro

Gewünschter zusätzlicher Versicherungs­schutz im Monat

1 200 Euro

1 200 Euro : 30 Tage

40 Euro

pro Tag (ab dem 43. Tag der Arbeits­unfähigkeit)

Modell­kunde 2: Freiberuflicher Ingenieur mit beratender Tätig­keit

Zur Person: Unser zweiter Modell­kunde ist ebenfalls 32 Jahre alt. Er ist freiberuflich tätig als Ingenieur mit mehr­jähriger Berufs­erfahrung. Er ist freiwil­liges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, hat sich aber gegen das gesetzliche Krankengeld entschieden.

Daher zahlt er nur den ermäßigten Beitrags­satz von 14 Prozent (zuzüglich 1 Prozent Zusatz­beitrags­satz seiner Krankenkasse).

Das Verdienst­ausfall­risiko möchte er komplett über ein privates Kranken­tagegeld absichern.

Einkommen: Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätig­keit im Sinne des Einkommensteuerge­setzes beträgt 72 000 Euro im Jahr. Nach Steuern sind es 63 420 Euro, also 5 285 Euro im Monat.

Um den Geschäfts­betrieb auch im Krank­heits­fall zumindest teil­weise aufrecht­erhalten zu können, möchte unser Modell­kunde 55 Prozent des Einkommens nach Steuern absichern und zusätzlich den Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

Gesetzlicher Schutz: Selbst­ständige erhalten keine Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall, auch über die Krankenkasse ist ihr Verdienst­ausfall­risiko bei Krankheit in diesem Modell­fall nicht abge­sichert.

Benötigter Versicherungs­schutz

Einkommen nach Steuern: 63 420 Euro im Jahr: 12 Monate

5 285 Euro

Davon sollen 55 Prozent abge­sichert werden: 55 Prozent von 5 285 Euro

2 907 Euro

Beitrag zur gesetzlichenKranken­versicherung1: 15 Prozent von 4 425 Euro

663 Euro

Gewünschter monatlicher Versicherungs­schutz

3 570 Euro

3 570 Euro : 30 Tage

1202 Euro

pro Tag (ab dem 29. Tag der Arbeits­unfähigkeit)

Legende

1
Gesetzlich kranken­versicherte Selbst­ständige ohne Krankengeld­anspruch müssen ihren Kassenbeitrag auch in Zeiten von Arbeits­unfähigkeit bezahlen.
2
Eigentlich 119 Euro, aber aufgerundet auf 120 Euro.

Modell­kunde 3: Selbst­ständiger Groß­handels­kaufmann

Zur Person: Unser dritter Modell­kunde ist selbst­ständiger Kauf­mann mit einem eigenen Groß­handel und mehr­jähriger Berufs­erfahrung. Er ist freiwil­liges Mitglied in einer gesetzlichen Kasse, hat aber den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeits­unfähigkeit gewählt und zahlt dafür den allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent (zuzüglich 1 Prozent Zusatz­beitrags­satz seiner Krankenkasse).

Als Ergän­zung möchte er ein privates Kranken­tagegeld, das schon ab dem 15. Tag einsetzt.

Einkommen: Der Gewinn im Sinne des Einkommensteuerge­setzes beträgt 88 000 Euro im Jahr. Nach Steuern beträgt sein Einkommen 80 856 Euro, also 6 738 Euro monatlich. Im Krank­heits­fall sollen 55 Prozent davon ab dem 43. Tag zur Verfügung stehen, ein geringerer Betrag bereits ab dem 15. Tag.

Gesetzlicher Schutz: Eine Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall gibt es nicht. Ab dem 43. Tag der Arbeits­unfähigkeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein monatliches Krankengeld in Höhe von 3 007 Euro. Das ist der Netto­betrag, der nach Abzug des Pflege­versicherungs­beitrags von 2,55 Prozent übrig bleibt.

Benötigter Versicherungs­schutz

Einkommen nach Steuern: 80 856 Euro im Jahr: 12 Monate

6 738 Euro

Gesetzliches Krankengeld und privates Kranken­tagegeld sollenab dem 43. Tag etwa 55 Prozentersetzen:55 Prozent von 6 738 Euro

3 706 Euro

Nettokrankengeld

3 007 Euro

Versorgungs­lücke pro Monat: 3 706 Euro − 3 007 Euro (rund 23 Euro/Tag)

699 Euro

Gewünschter zusätzlicher Versicherungs­schutz

20 Euro1

pro Tag (ab dem 15. Tag der Arbeits­unfähigkeit)

Legende

1
Teil­weise erlauben Versicherer nur Tages­sätze in Zehner-Schritten, also 10/20/30 oder mehr Euro pro Tag, dadurch entsteht die Abrundung auf 20 Euro in unserem Modell­fall.
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35 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2020 um 12:54 Uhr
    Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherun

    @Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)

  • Weidmann85 am 08.08.2020 um 05:05 Uhr
    Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherung

    Guten Morgen,
    mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
    Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
    - Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
    - BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
    - gesetzlicher Versicherungsschutz
    Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
    Viele Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.02.2020 um 15:23 Uhr
    Pax-fam.fü. und hallesche?

    @sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)

  • Sebar am 13.02.2020 um 22:50 Uhr
    Pax-fam.fü. und hallesche?

    Gibt es die beiden überhaupt noch?
    Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.

  • jansen_pansen am 05.01.2020 um 18:30 Uhr
    BBKK TAF / TAG

    Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
    Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
    Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
    In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.