Kranken­tagegeld für gesetzlich Versicherte

Wahl­tarif von der Kasse

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Selbst­ständige, die keinen Tarif bei einem privaten Kranken­tagegeld­versicherer bekom­men oder dort nicht abschließen möchten, können sich auch bei ihrer Krankenkasse absichern: Für Selbst­ständige und für Künstler und Publizisten muss jede Krankenkasse mindestens einen Wahl­tarif Krankengeld anbieten. Beim Wahl­tarif für Künstler muss laut Gesetz das Krankengeld bereits ab dem 15. Tag der Arbeits­unfähigkeit fließen.

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Unser Rat

Ergänzen. Als gesetzlich versicherter Selbst­ständiger können Sie Ihr Krankengeld durch einen Wahl­tarif Ihrer Kasse ergänzen. Jede Kasse muss mindestens einen Wahl­tarif zum Krankengeld anbieten.

Vergleichen. Vergleichen Sie den Wahl­tarif Ihrer Kasse mit Angeboten privater Tagegeld­versicherer. Der Wahl­tarif bietet sich an, wenn Sie Vorerkrankungen haben, da Sie keine Gesund­heits­fragen beant­worten müssen. Nachteil: Die Kasse kann Ihren Wahl­tarif auch einstellen oder verändern.

Wechseln. Sie können immer nur den Wahl­tarif Ihrer Kasse nehmen und sind dann drei Jahre daran gebunden. Möchten Sie Ihre Kasse wechseln, berück­sichtigen Sie dabei auch den Zusatz­beitrags­satz von alter und neuer Kasse und wie zufrieden Sie insgesamt mit Ihrer Krankenkasse sind.

Kassen­wechsel ohne Wahl­tarif. Wenn Sie 18 Monate lang Mitglied Ihrer Kasse sind. Der Kündigungs­zeitraum beträgt zwei Monate zum Monats­ende.

Kassen­wechsel mit Wahl­tarif. Zum Ende der dreijäh­rigen Binde­frist.

Keine Gesund­heits­prüfung

Der große Vorteil dieser Tarife: Die Krankenkassen dürfen – anders als private Anbieter – keine Gesund­heits­prüfung vornehmen. Auch wer Vorerkrankungen hat, kann also diesen Schutz abschließen, abge­lehnt werden darf keiner. Weiterer Vorteil: Die Beiträge sind auch für Ältere nicht höher. Allerdings haben einige Kassen ein Höchst­alter fest­gelegt, bis zu dem Interes­senten einsteigen können.

Ansonsten sind die Kassen bei der Ausgestaltung ihrer Wahl­tarife frei: Bei einigen fließt Krankengeld vor dem 43. Tag, bei anderen wird es höher.

Wahl­tarif der TK

Wir haben uns exemplarisch die Gestaltung von Wahl­tarifen zweier Krankenkassen angeschaut. Im Tarif KG Klassik 22 der größten Krankenkasse TK können Selbst­ständige ein frühes Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeits­unfähigkeit versichern. Dann zahlt die Kasse schon vor dem 43. Tag Krankengeld. Bedingung für Selbst­ständige: Der Wahl­tarif steht ihnen nur offen, wenn sie sich gleich­zeitig für das gesetzliche Krankengeld entscheiden, also eine entsprechende Wahl­erklärung bei der TK abgeben. Sie zahlen dann den allgemeinen Beitrags­satz von 15,5 Prozent – davon sind 0,9 Prozent­punkte der Zusatz­beitrags­satz der TK – statt ermäßigt 14,9 Prozent.

Die Höhe des Krankengeldes aus dem Wahl­tarif können Versicherte in 5-Euro-Schritten selbst bestimmen, beginnend ab 30 Euro pro Tag. Bei 200 Euro ist Schluss. Bei mehr als 30 Euro pro Tag darf das gewählte Krankengeld 70 Prozent des durch­schnitt­lichen Arbeits­einkommens nicht über­schreiten. Für den Mindest­betrag von 30 Euro zusätzliches Krankengeld pro Tag müssen Selbst­ständige einen zusätzlichen Monats­beitrag von 11,40 Euro zahlen.

Angebot der AOK Bayern

Die größte Allgemeine Orts­krankenkasse, die AOK Bayern, bietet ihren Selbst­ständigen einen Wahl­tarif Krankengeld KG 22. Damit erhalten sie im Krank­heits­fall ebenfalls bereits ab dem 22. Tag der Arbeits­unfähigkeit Geld und ebenfalls nur bis zur siebten Woche.

Auch hier ist eine Wahl­erklärung für Krankengeld Voraus­setzung. Der Beitrags­satz beträgt dann 15,7 Prozent. Wer bereits 50 Jahre oder älter ist, kann das Angebot nur wählen, wenn er vor Abschluss mindestens drei Monate gesetzlich kranken­versichert war und gleich­zeitig Anspruch auf Krankengeld hatte. Die Höhe der Zahlungen können Versicherte nicht frei wählen. Sie erhalten immer 70 Prozent ihres beitrags­pflichtigen Arbeits­einkom­mens. 30 Euro zusätzliches Krankengeld pro Tag bei einem Einkommen von rund 1 286 Euro monatlich kosten bei der AOK Bayern 9 Euro im Monat. Versicherte müssen den Beitrag für den Wahl­tarif auch zahlen, während sie das Wahl­tarif-Krankengeld erhalten.

Drei Jahre an Kasse gebunden

Was Versicherte bedenken sollten: Entscheiden sie sich für einen Wahl­tarif, sind sie drei Jahre lang daran gebunden und können auch die Krankenkasse nicht wechseln. Ein Wechsel ist selbst dann nicht möglich, wenn die Krankenkasse ihren Zusatz­beitrags­satz erhöht und es deshalb normaler­weise ein Sonderkündigungs­recht für Kassen­mitglieder gibt.

Erst zum Ablauf dieser Mindest­bindung können Versicherte den Wahl­tarif kündigen. Versäumen sie dies, laufen die Wahl­tarife meist auto­matisch weiter. Bei der TK und AOK Bayern verlängern sie sich jeweils um zwölf Monate.

Kassen können Tarife beenden

Großer Nachteil: Die Krankenkassen müssen für Selbst­ständige zwar mindestens einen Wahl­tarif Krankengeld anbieten. Sie können aber einen einmal angebotenen Tarif verändern oder sogar beenden, wenn dieser sich wirt­schaftlich nicht mehr rechnet. Selbst­ständige wollen ihr Ausfall­risiko aber meist lang­fristig absichern, im Ideal­fall für das ganze Erwerbs­leben. Wer mit dem neuen Angebot seiner Krankenkasse unzufrieden ist und wechseln möchte, muss woanders erst einmal passende Bedingungen finden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2020 um 12:54 Uhr
    Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherun

    @Weidmann85: Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bei Selbständigen ist sie existenzsichernd, bei Arbeitnehmern dient sie (nur) zur Aufstockung des Krankengeldes der Arbeitgeberin. Nicht jeder Arbeitnehmer ist auf eine Aufstockung des Krankengeldes angewiesen, zum Beispiel weil auch sonstige Reserven zur Verfügung stehen.
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der langfristigen Absicherung des erreichten Lebensstandards und ist damit unverzichtbar, wenn man einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe absichern will. Bei einem (sehr) hohen Einkommen mag die Absicherung von 30% des Bruttoeinkommens ausreichen. In der Regel gehen wir davon aus, dass Arbeitnehmerinnen mindestens 75% des Nettolohns absichern sollten, wenn keine andere Einnahmequellen / andere Vermögenswerte vorliegen, um den Lebensstandard abzusichern. (maa)

  • Weidmann85 am 08.08.2020 um 05:05 Uhr
    Krankentagegeldversicherung vs. BU-Versicherung

    Guten Morgen,
    mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Arbeitnehmer wenn es bereits eine n BU-Schutz gibt.
    Der Versicherungsschutz schaut derzeit wie folgt aus:
    - Unfallversicherung mit KHT für die zeit eines stationären Aufenthalts
    - BU-Schutz i.H.v. 30% d. Brutto-Einkommens (Eine Aufstockung ist derzeit nicht möglich)
    - gesetzlicher Versicherungsschutz
    Macht nun noch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung Sinn, bzw. sollte dann nicht eine, oder beide anderen Versicherungen gekündigt werden? Im Verhältnis scheint die Krankentagegeldversicherung deutlich günstiger zu sein.
    Viele Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.02.2020 um 15:23 Uhr
    Pax-fam.fü. und hallesche?

    @sebar: Die Hallesche finden Sie im Netz z.B. unter www.hallesche.de. Die Pax-Familienfürsorge ist zusammen mit der Bruderhilfe in die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) eingetreten. (TK)

  • Sebar am 13.02.2020 um 22:50 Uhr
    Pax-fam.fü. und hallesche?

    Gibt es die beiden überhaupt noch?
    Ich kann über die große Suchmaschine nichts passendes finden.

  • jansen_pansen am 05.01.2020 um 18:30 Uhr
    BBKK TAF / TAG

    Hier sei noch angemerkt, dass die BBKK in der Tat für alle offen ist, es jedoch einen Unterschied macht, welcher Berufsgruppe man angehört.
    Der Tarif TAF ist nämlich auf folgende Berufe beschränkt: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
    Falls man sich nicht zu einem dieser Berufe zählen kann, muss man den Tarif TAG nehmen und zahlt darin deutlich höhere Beiträge:
    In meinem Fall kostet die Absicherung ab dem 29. Tag (200€/Tag.) 139,20€ im Monat (TAG 29). Im TAF 29 wären dies nur 76,80€ im Monat. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis der BBKK fällt damit leider weg.