![Kur beantragen - In fünf Schritten zur Kur – so gehts](https://cdn.test.de/file/image/12/21/b86d93e6-5ff3-479d-a4b3-3f26f900c19b-web/5794122_Kur-beantragen-202109-4430712.jpg)
Heilung und Entspannung. Welche Schritte zur Vorsorgekur führen. © Getty Images
Ausgelaugt? Erschöpft? Dann sollten Sie eine Kur beantragen. Die Krankenkassen zahlen etwas dazu, wenn der Arzt die medizinische Erforderlichkeit bescheinigt.
Sie benötigen:
- Termin beim Arzt
- Formular der Krankenkasse
Schritt 1 – Gespräch mit dem Arzt
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob für Sie eine ambulante Vorsorgekur infrage kommt (mehr dazu in unserem großen Special Einfach zur Kur). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn alle Therapiemöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind.
Schritt 2 – Arzt füllt Antrag auf Kur aus
Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an. Beim nächsten Termin legt der Arzt mit Ihnen die Ziele der Kur, den Behandlungsschwerpunkt fest und welche Therapien und Heilmittel nötig sind. Er füllt das Formular für die Kasse aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
Schritt 3 – Antrag bei der Kasse abgeben
Das Formular und die Unterlagen, mit denen der Arzt die Notwendigkeit der Kur nachweist, reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse kann den Medizinischen Dienst (MD) zum Prüfen des Antrags hinzuziehen. Der MD kann Sie zu einem weiteren Arzt schicken.
Schritt 4 – Widerspruch, wenn abgelehnt wird
Lehnt die Kasse Ihren Antrag ab, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt in der Regel drei Tage, nachdem das Schreiben abgesendet wurde. Begründen Sie Ihre Position und lassen Sie am besten den Arzt noch einmal Stellung nehmen, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen. Lehnt die Krankenkasse auch den Widerspruch ab, bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht. Die ist in erster Instanz gebührenfrei.
Schritt 5 – Kur innerhalb von vier Monaten antreten
Wird die Kur bewilligt – gewöhnlich für drei Wochen – , wählen Sie gemeinsam mit dem Arzt den Kurort aus. Vier Monate ab Bewilligung haben Sie Zeit, um die Kur anzutreten, sonst verfällt Ihr Anspruch.
Kur und Kasse – alle Infos auf einen Blick
Wer früh die Reißleine zieht, kann während eines Kuraufenthaltes wirkungsvoll und nachhaltig gegen Risiken für die eigene Gesundheit vorgehen. Wie der Weg zur Erholung am besten klappt und welche Vorsorgekur für Sie passt, lesen Sie in unserem Special Einfach zur Kur.
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@gangl: Allgemein gilt: Lehnt eine Krankenkasse einen Kurantrag ab, sollte Widerspruch eingelegt werden. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.test.de/Einfach-zur-Kur-Ihr-Weg-zur-Erholung-5193211-5193222/
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Ich bin in der zweiten Hälfte 50er und habe mehrere verschiedene „Baustellen“ (physische Gebrechen Knie, Herz, Darm). Gemäß Auskunft von Arzt gibt es kein Angebot einer Kur und eine Reha nur spezifisch für eine Sache. Meine Krankenkasse (SBK) wirbt auf der Webseite mit Kurangebot, auf direktes Verlangen eines Kurantrages wurde ich aber auf eine Reha und damit an die Rentenversicherung verwiesen.
Wann genau gibt es noch eine Kur? Kann die Krankenkasse sich einfach davor drücken, indem sie die Leistung leugnet und keine Anträge herausgibt?
...wegen Schleichwerbung.
Kommentar vom Administrator gelöscht.