Kur beantragen In fünf Schritten zur Kur – so gehts

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Kur beantragen - In fünf Schritten zur Kur – so gehts

Heilung und Entspannung. Welche Schritte zur Vorsorgekur führen. © Getty Images

Ausgelaugt? Erschöpft? Dann sollten Sie eine Kur beantragen. Die Krankenkassen zahlen etwas dazu, wenn der Arzt die medizi­nische Erforderlich­keit bescheinigt.

Sie benötigen:

  • Termin beim Arzt
  • Formular der Krankenkasse

Schritt 1 – Gespräch mit dem Arzt

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob für Sie eine ambulante Vorsorgekur infrage kommt (mehr dazu in unserem großen Special Einfach zur Kur). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn alle Therapie­möglich­keiten am Wohn­ort ausgeschöpft sind.

Schritt 2 – Arzt füllt Antrag auf Kur aus

Fordern Sie die Antrags­formulare bei Ihrer Krankenkasse an. Beim nächsten Termin legt der Arzt mit Ihnen die Ziele der Kur, den Behand­lungs­schwer­punkt fest und welche Therapien und Heil­mittel nötig sind. Er füllt das Formular für die Kasse aus und begründet die Notwendig­keit der Maßnahme.

Schritt 3 – Antrag bei der Kasse abgeben

Das Formular und die Unterlagen, mit denen der Arzt die Notwendig­keit der Kur nach­weist, reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse kann den Medizi­nischen Dienst (MD) zum Prüfen des Antrags hinzuziehen. Der MD kann Sie zu einem weiteren Arzt schi­cken.

Schritt 4 – Wider­spruch, wenn abge­lehnt wird

Lehnt die Kasse Ihren Antrag ab, sollten Sie Wider­spruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt in der Regel drei Tage, nachdem das Schreiben abge­sendet wurde. Begründen Sie Ihre Position und lassen Sie am besten den Arzt noch einmal Stellung nehmen, um die Dringlich­keit zu verdeutlichen. Lehnt die Krankenkasse auch den Wider­spruch ab, bleibt nur noch die Klage beim Sozialge­richt. Die ist in erster Instanz gebührenfrei.

Schritt 5 – Kur inner­halb von vier Monaten antreten

Wird die Kur bewil­ligt – gewöhnlich für drei Wochen – , wählen Sie gemein­sam mit dem Arzt den Kurort aus. Vier Monate ab Bewil­ligung haben Sie Zeit, um die Kur anzu­treten, sonst verfällt Ihr Anspruch.

Kur und Kasse – alle Infos auf einen Blick

Wer früh die Reiß­leine zieht, kann während eines Kurauf­enthaltes wirkungs­voll und nach­haltig gegen Risiken für die eigene Gesundheit vorgehen. Wie der Weg zur Erholung am besten klappt und welche Vorsorgekur für Sie passt, lesen Sie in unserem Special Einfach zur Kur.

Brauchen Sie statt einer Vorsorgekur eine medizi­nische Reha, zahlt die Kasse komplett, außer der üblichen stationären Zuzahlung. Der Weg zum Antrag der Reha klärt Sie auf, wie Sie diese veranlassen.

Die beste Krankenkasse. Manche Kassen zahlen für präventive Maßnahmen mehr als das Übliche. Der Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest enthält Beitrags­sätze, Leistungen und Service­angebote fast aller frei wähl­barer Krankenkassen. Oft lassen sich mit einem Kassen­wechsel einige Hundert Euro im Jahr sparen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.04.2023 um 10:49 Uhr
    Krankenkasse leugnet das Angebot einer Kur

    @gangl: Allgemein gilt: Lehnt eine Krankenkasse einen Kurantrag ab, sollte Widerspruch eingelegt werden. Mehr Informationen finden Sie unter:
    www.test.de/Einfach-zur-Kur-Ihr-Weg-zur-Erholung-5193211-5193222/
    Eine indivduelle Antwort erhalten Sie von uns per Email.

  • gangl am 21.04.2023 um 10:52 Uhr
    Krankenkasse leugnet das Angebot einer Kur

    Ich bin in der zweiten Hälfte 50er und habe mehrere verschiedene „Baustellen“ (physische Gebrechen Knie, Herz, Darm). Gemäß Auskunft von Arzt gibt es kein Angebot einer Kur und eine Reha nur spezifisch für eine Sache. Meine Krankenkasse (SBK) wirbt auf der Webseite mit Kurangebot, auf direktes Verlangen eines Kurantrages wurde ich aber auf eine Reha und damit an die Rentenversicherung verwiesen.
    Wann genau gibt es noch eine Kur? Kann die Krankenkasse sich einfach davor drücken, indem sie die Leistung leugnet und keine Anträge herausgibt?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.09.2012 um 12:40 Uhr
    Kommentar gelöscht...

    ...wegen Schleichwerbung.

  • fitreisen am 18.09.2012 um 16:37 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.