Lebens­versicherung, Renten­versicherung Was kommt am Ende raus? Anbieter im Ertrags-Check

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Lebens­versicherung, Renten­versicherung - Was kommt am Ende raus? Anbieter im Ertrags-Check

Lebens­versicherer tun sich zunehmend schwer, die Zinsen zu erwirt­schaften, die sie ihren Kunden garan­tiert haben – und müssen darum auf Reserven und Risiko­über­schüsse zurück­greifen. © iStockphoto

Kunden mit einer privaten Renten­versicherung oder eine Lebens­versicherung mit Garan­tiezins legen Wert auf Sicherheit. Dies ist wichtig für die Planung ihrer Alters­vorsorge. Doch die Versicherer schmelzen Garan­tien weiter ab. Eine aktuelle Unter­suchung der Stiftung Warentest für die Jahre 2016 bis 2018 zeigt: 13 von 31 Versicherern konnten in keinem der drei Jahre ihre Garan­tieverpflichtungen mit Kapital­erträgen finanzieren.

Lebens­versicherung, Renten­versicherung Alle Testergebnisse für Garan­tien der Lebens­ver­sicherer 04/2020 freischalten

Liste der 31 getesteten Produkte
Garan­tien der Lebens­ver­sicherer 04/2020
  • Athora
  • Barmenia
  • Concordia
  • Condor
  • Debeka
  • Entis
  • Ergo Vorsorge
  • Frankfurt Münchener Leben
  • Frankfurter Leben
  • Hannoversche
  • HDI
  • Heidelberger Leben
  • Huk Coburg
  • Itzehoer
  • LLH
  • LVM
  • Mecklenburgische
  • Neue Leben
  • Nürnberger
  • ÖSA
  • Plus
  • Provinzial Nord West
  • Provinzial Rheinland
  • Proxalto
  • Rheinland
  • SDK
  • Skandia
  • SV Sparkassenversicherung
  • Universa
  • Victoria
  • WGV

Lebens­versicherer unter Druck

Finanztest hat die Geschäfts­zahlen der Lebens­versicherer unter die Lupe genommen und fest­gestellt: 31 Versicherer konnten höchs­tens in einem der Jahre 2016, 2017 und 2018 mit ihren Kapital­erträgen die garan­tierte Verzinsung erwirt­schaften. Um die Garan­tien zu erfüllen, mussten sie Geld aus Reserven oder aus Risiko­über­schüssen und übrigen Über­schüssen zuschießen. Das schmälert die Über­schuss­beteiligung der Kunden.

Das bietet der Ertrags-Check der Stiftung Warentest

Test­ergeb­nisse.
Die Tabelle zeigt, welche Lebens­versicherer mit ihren Kapital­erträgen ihre Garan­tieverpflichtungen nicht in allen drei Jahren von 2016 bis 2018 erwirt­schaften konnten.
Tipps und Hintergrund.
Der Artikel verdeutlicht, auf was lang­jährige Kunden mit einer Lebens­versicherung oder einer privaten Renten­versicherung bei ihrer Vorsorgeplanung achten sollten. Der Text beschreibt den Fall eines Kunden, der sich erfolg­reich gewehrt hat gegen eine geringere Verzinsung für die Erhöhungs­beiträge seiner privaten Renten­versicherung mit Dynamik. Und macht klar, auf was sich neue Kunden einstellen müssen.
Heft­artikel.
Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 4/2020.

Drehen an der Garantie

Für Neuverträge wird der Garan­tiezins ab 2021 wohl sinken. Versicherungs­mathematiker schlagen eine Senkung von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent vor. Der Garan­tiezins ist wichtig für Kunden mit einer klassischen Police, weil die Versicherer mit ihren Kapital­anlagen angesichts nied­riger Zinsen kaum noch Zins­über­schüsse für ihre Kunden erwirt­schaften. An den Garan­tieverpflichtungen ist jedoch nicht zu rütteln. Unser Fall­beispiel zeigt, dass Versicherer Stell­schrauben suchen, um selbst in bestehenden Verträgen an der Garantie zu drehen. Auch Kunden mit einem Riester-Vertrag sind betroffen.

Dieses Thema ist im Mai 2018 erschienen und wurde am 17. März 2020 voll­ständig aktualisiert.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 10:04 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    @winzof: Leider können wir Ihnen nicht mit detaillierten Infos dazu dienen. Vielleicht gibt es bei der britischen Schwester-Organisation which weitere Infos dazu: www.which.co.uk/about-which/contact-us
    Eine andere Frage ist, ob Sie es sich leisten können, auf den Berufsunfähigkeitsschutz zu verzichten. Prüfen Sie, ob es für Sie einen (bezahlbaren), Berufsunfähigkeitsschutz gibt, der nicht in Verbindung mit einer Altersvorsorge erworben werden muss: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-im-Test-4881349-0
    Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können dem Abschluss eines neuen Vertrages entgegenstehen. Unter Umständen macht es dann Sinn, auch an einen Kombi-Vertrag aus KLV + Berufsunfähigkeitsschutz festzuhalten, um den Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. (maa)

  • winzof am 03.05.2020 um 18:59 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    Ich habe vor vielen Jahren eine KLV (mit BUZ) bei der Standard Life abgeschlossen. Diese wie auch andere britische Lebensversicherer werden von Ihnen und auch anderen deutschen Organisationen so gut wie nie getestet - offenbar weil ihr Marktanteil in Deutschland zu gering ist. Wo kann ich (gerne auch englischsprachige) Tests finden?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 10:11 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    @ltdeta: Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihren Vertrag jetzt noch still zu legen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können wir von hier aus nicht beurteilen, denn wir kennen ja die Bedingungen nicht. Bedenken Sie aber bitte, dass neue Verträge zumindest nicht besser verzinst sein werden als der Bestehende. Zudem werden Gebühren für einen neuen Vertrag fällig. Wegen des für Ihre derzeitigen Einzahlungen geltenden Rechnungszinses schauen Sie bitte in die Vertragsbedingungen und fragen Sie direkt bei der Debeka nach, es kommt auf Ihren Vertrag an. Prüfen Sie Ihren Vertrag, möglicherweise können Sie ja wie im Artikel beschrieben, auf dem ursprünglich vereinbarten Rechnungszins bestehen. Lassen Sie sich bei der Prüfung der Bedingungen ggf. von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes helfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • Ltdeta am 22.04.2020 um 07:23 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    Hallo,
    1. Ich habe seit 2004 eine Rentenversicherung (Tarif PA1 M(5)/A Dynamik) bei der DEBEKA
    Im Bericht zur Überschussbeteiligung wurde 2017 letztmalig der garantierte Rechnungszins von 3,25% erwähnt. Seit dem fehlt diese Angabe. Habe ich hier einen Anspruch auf die Information?
    2. Für die Jährl. Beitragserhöhung finde ich (auch in den Vertragsbedingungen) keine Information ob der Garantiezins bei Vertragsabschluss oder der aktuelle gilt. Wie komme ich an diese Information?
    3. Kann ich die Pensionskasse wechseln oder ist das nicht empfehlenswert bei einem Altvertrag von 2004?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2020 um 11:14 Uhr
    Bestehende Riesterrente - Garantiezins 0,9%

    @BernieKHB: Prüfen Sie, ob bei der letzten Beitragserhöhung in Ihrem Vertrag nur ein garantierter Zinssatz von 0,9 % angesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Debeka-Kunden die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes auf ihre Beitragserhöhung verlangen. Man kann das zuerst auf dem außergerichtlichen Weg versuchen (Widerspruch gegen die Verringerung der Verzinsung gegenüber dem Versicherer, Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Widerspruches, Anrufung des Ombudsverfahren). Wie der Fall des im Artikel erwähnten Lesers zeigt, kann es passieren, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen, weil die Debeka erst nach Beschreiten des Gerichtsweges einlenkt. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit den Eigenbetrag im Riester-Vertrag. Ist er optimal auf die Förderung ausgerichtet? Zuwenig führt zur Kürzung der Zulagen. Zu viel führt dazu, dass ein Teil der Einzahlung ungefördert bleibt. (maa)