Lebens­versicherung, Renten­versicherung Was kommt am Ende raus? Anbieter im Ertrags-Check

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Lebens­versicherung, Renten­versicherung - Was kommt am Ende raus? Anbieter im Ertrags-Check

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Planungs­sicherheit ist wichtig für die Alters­vorsorge. Doch die Versicherer schmelzen Garan­tien weiter ab.

Lebens­versicherung, Renten­versicherung Alle Testergebnisse für Garan­tien der Lebens­ver­sicherer 04/2020 freischalten

Bis Ende 2017 war alles in Ordnung mit der privaten Renten­versicherung von Michael Fuchs aus Passau. Für seinen im Jahr 2009 abge­schlossenen Vertrag bei der Debeka hat er eine Dynamik vereinbart: Alle zwei Jahre erhöht sich sein Beitrag, sodass er später eine höhere Rente bekommt. Wichtig für ihn: Der regel­mäßige Erhöhungs­beitrag wurde mit dem bei Vertrags­schluss geltenden Garan­tiezins von 2,25 Prozent verzinst.

Doch das änderte sein Versicherer im Dezember 2017. Für die Erhöhungs­beiträge sollte plötzlich nur noch eine Garan­tieverzinsung von 0,9 Prozent gelten. Das entspricht der nied­rigen Verzinsung, die Neukunden von 2017 an garan­tiert wird.

Der Versuch, die Garan­tieleistungen zu beschneiden, passt zum Ergebnis der Debeka in unserer aktuellen Analyse zu den Garan­tieverpflichtungen der Versicherer. Wir haben bei 79 Lebens­versicherungs­unternehmen geprüft, ob sie mit ihren Kapital­erträgen die Verzinsung finanzieren können, die sie ihren Kunden garan­tiert haben. Die Debeka ist eine von 13 Gesell­schaften, die dies in drei aufeinander­folgenden Jahren nicht geschafft hat (Tabelle Garantien der Lebensversicherer).

Unser Rat

Vorsorgeplanung.
Nur die garan­tierte Leistung Ihrer Lebens- oder Renten­versicherung ist sicher. Planen Sie nur damit. Die bei Vertrags­beginn in Aussicht gestellte Über­schuss­beteiligung ist ungewiss. Sie hängt davon ab, wie gut der Versicherer kalkuliert und wie gut sein Anla­geerfolg für Sie ist.
Vertrag mit Dynamik.
Prüfen Sie, ob für Beitrags­erhöhungen der bei Vertrags­schluss vereinbarte oder der aktuelle Garan­tiezins gilt. Eine Erhöhung lohnt sich wegen der davon abge­henden Kosten nicht, wenn der Erhöhungs­betrag nur mit dem aktuellen Garan­tiezins von 0,9 Prozent verzinst wird. Je höher die Kosten, umso länger dauert es, bis das Guthaben wenigs­tens wieder den gezahlten Beiträgen entspricht. Daher sollten Sie auch bei höherem Garan­tiezins spätestens in den letzten zehn Jahren der Spar­zeit der Dynamik wider­sprechen.
Alternativen.
Sie können flexibler mit einem Sparplan Vermögen aufbauen und später gegebenenfalls eine Sofortrente abschließen. Für Selbst­ständige können freiwil­lige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung interes­sant sein.

Erst nach Klage lenkt Debeka ein

Debeka-Kunde Fuchs wider­sprach der verringerten Verzinsung und verlangte, dass alles beim Alten bleibt. Doch die Debeka wiegelte ab: Sie habe ihren lang­jährigen Kunden lediglich freiwil­lig bisher „besser gestellt, als es Ihnen aufgrund der vertraglichen Rege­lungen zugestanden hätte“.

Erst nach einer Klage lenkte der Versicherer ein: Der geänderte Zins von 0,9 Prozent für die Erhöhungs­beiträge sei „eine bedauerliche Fehl­information unserer­seits“, schrieb die Debeka an Fuchs‘ Rechts­anwältin Corinna Weiß, um ihren Mandanten zur Rück­nahme der Klage zu bewegen. Dies tat der 52-jährige Ergo­therapeut. Und die Erhöhungs­beiträge für seine klassische Renten­versicherung werden nun, nach Abzug der Kosten, weiterhin mit 2,25 Prozent verzinst. Klassisch heißt, dass der Versicherer die Beiträge der Kunden über­wiegend fest­verzins­lich anlegt und keine Fonds oder Indexbe­teiligungen für sie kauft.

Der Garan­tiezins ist wichtig für die Kunden mit einer klassischen Police, weil die Versicherer mit ihren Kapital­anlagen angesichts nied­riger Zinsen kaum noch Zins­über­schüsse für ihre Kunden erwirt­schaften. An den Garan­tieverpflichtungen ist jedoch nicht zu rütteln.

Aber wie unser Beispiel zeigt, suchen Versicherer Stell­schrauben, um selbst in bestehenden Verträgen an der Garantie zu drehen. Bisher liegen uns nur Beispiele der Debeka vor, doch sie zählt zu den Großen am Markt.

Auch Kunden mit einer Riester-Police sind betroffen. Bei Riester-Verträgen sind Beitrags­erhöhungen in laufenden Verträgen unver­meid­bar, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Für diese Förderung muss der Vorsorgesparer inklusive Zulagen 4 Prozent seines Einkommens jähr­lich sparen. Verdient der Kunde also mehr, muss er auch mehr einzahlen, damit er die volle staatliche Förderung bekommt.

Weniger auch für Riester-Kunden

Die Debeka kürzte auch bei lang­jährigen Riester-Kunden die Garan­tieverzinsung für Erhöhungs­beiträge von 2,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dabei geben ihre Versicherungs­bedingungen dies nicht her, urteilte das Amts­gericht Bamberg 2018 (Az. 0103 C 1015/17, rechts­kräftig).

Der Vertrag „ermöglicht es dem Beklagten nicht, den garan­tierten Rechnungs­zins von 2,25 Prozent zu reduzieren“, heißt es im Urteil. „Im Übrigen kann sich der Kläger auch auf Vertrauens­schutz berufen, da über einen Zeitraum von über neun Jahren hinweg ohne Einschränkung für sämtliche Beitrags­erhöhungen der garan­tierte Rechnungs­zins von 2,25 Prozent gewährt wurde.“

Die Debeka spricht von einer „Einzel­fall­entscheidung“. Das Land­gericht Köln habe anders entschieden (Az. 26 O 424/16). Hier ging es jedoch um einen Rürup-Vertrag.

Rechts­anwalt Udo Ostermann, der das Bamberger Urteil für seinen Mandanten erstritten hat, sieht für Riester-Kunden und solche mit einer privaten Renten­versicherung gute Chancen, den ursprüng­lichen Garan­tiezins auch für Erhöhungs­beiträge durch­zusetzen. Aus den Vertrags­bedingungen sei „nicht erkenn­bar“, dass sie „eine Absenkung des bei Vertrags­schluss garan­tierten Rechnungs­zinses ermöglichen sollen“, sagt Ostermann. Wenn sich die Kunden nicht gegen die nied­rige Verzinsung ihrer Erhöhungs­beiträge wehren, bekommen sie später eine geringere Rente. Zehn­tausende Kunden der Debeka sind davon betroffen.

Weniger garan­tiert bei Neuverträgen

Für neue Verträge, die von 2021 an geschlossenen werden, soll der Garan­tiezins sinken – von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent. Dies hat der Zusam­menschluss der Mathematiker in den Versicherungs­unternehmen, die Deutsche Aktuar­ver­einigung, vorgeschlagen. Die Entscheidung trifft das Bundes­finanz­ministerium.

Weil ihnen die Garan­tien zu teuer und zu einem Risiko für sie geworden sind, sind viele Versicherer ganz aus dem Geschäft der klassischen Lebens- und Renten­versicherung mit ihrer garan­tierten Mindest­verzinsung ausgestiegen. Es gibt immer weniger klassische Angebote, wie unser jüngster Vergleich der Privaten Rentenversicherungen gezeigt hat.

Auch von der alten klassischen Riester-Rente mit maximalem Garan­tiezins haben sich viele Anbieter verabschiedet. Wir haben die Versicherer danach gefragt; nur sechs machen noch ein Angebot. Der eins­tige Verkaufs­schlager klassische Riester-Renten­versicherung ist zum Auslaufmodell geworden.

Um es zu retten, hat der Versicherer­verband GDV vorgeschlagen, die sogenannte Riester-Garantie zu senken. Bisher müssen die Versicherer die gesamten einge­zahlten Beiträge plus die Zulagen am Ende der Spar­phase für die Rente zur Verfügung halten. Der GDV will nun, dass diese gesetzliche Garantie für Neuverträge auf 80 Prozent der Beiträge und Zulagen gesenkt wird.

Der „voll­ständige Erhalt der Beiträge und Zulagen zum Renten­beginn erschwert im andauernden Nied­rigzins­umfeld eine chancenreiche Kapital­anlage“, so eine GDV-Sprecherin. Eine abge­senkte Garantie „ermöglicht einen guten Ausgleich von Chancen und Risiken für die Kunden“.

Was wird aus der Riester-Garantie?

Auch bei Riester machen die Versicherer inzwischen das, was sie bei der klassischen Renten­versicherung längst tun: Sie verkaufen Policen, die weniger Garan­tiezinsen als früher üblich bieten, dafür aber höhere Chancen auf Über­schüsse. „Neue Klassik“ nennen sie diese Verträge. Sie müssen bisher aber auch bei diesen Riester-Verträgen zumindest noch alle gezahlten Beiträge plus Zulagen sichern.

Verträge mit abge­senkten Garan­tien eignen sich nicht als sichere und plan­bare Alters­vorsorge. Höhere Über­schüsse – als Ausgleich für weniger Garan­tien in Aussicht gestellt – sind ungewiss.

In unserem oben erwähnten Test der privaten Renten­versicherungen haben wir für solche „neuen“ Tarife beim Anla­geerfolg einmal die Note Sehr gut vergeben, befriedigend und ausreichend sind je ein Tarif. Die anderen sind nur mangelhaft.

Das macht Kunden wenig Hoff­nung auf gewaltige Über­schuss­beteiligungen. Umso wichtiger ist also die garan­tierte Rente.

Beteiligung an Reserven ungewiss

Doch die Garan­tien geraten immer weiter unter Druck. Versicherer tun sich schwer, die Garan­tieverpflichtungen für die Kunden zu erfüllen. Denn in ihren Beständen gibt es noch Millionen Verträge mit Garan­tiezinsen von 2,25 Prozent, 2,75 Prozent oder mehr.

Um diese Verpflichtung zu stemmen, müssen sie als Absicherung eine Zins­zusatz­reserve aufbauen. Das kostet Milliarden und schmälert bisher die laufende Über­schuss­beteiligung. Ungewiss ist, ob die Kunden später etwas von diesen Reserven bekommen – über ihre Garan­tieleistung hinaus.

Angesichts nied­riger Zinsen kann eine Reihe von Unternehmen mit den Kapital­erträgen die Garan­tieverpflichtungen für die Kunden nicht mehr erfüllen. 31 der 79 von uns analysierten Unternehmen schafften dies in mindestens zwei der drei Jahre von 2016 bis 2018 nicht (Tabelle Garantien der Lebensversicherer). Darunter sind acht Unternehmen, die keine Neukunden mehr nehmen, sogenannte Run-off-Gesell­schaften. Die Kenn­zahlen für 2019 haben die Versicherer noch nicht vorgelegt.

Allein im Jahr 2018 lag der Fehl­betrag je nach Versicherer zwischen 300 000 Euro (Ergo Vorsorge) und knapp 226 Millionen Euro (Debeka). Um die Garan­tien zu erfüllen, mussten die Unternehmen aus anderen Quellen Geld zuschießen. Dies können Reserven sein oder Über­schüsse aus Risiko­ergebnis und Kost­ener­gebnis (Glossar). Muss ein Versicherer aus diesen beiden Quellen zuschießen, um seine Garan­tieverpflichtung zu erfüllen, schmälert das die Über­schuss­beteiligung der Kunden erheblich.

Weil die Versicherer sich seit 2018 mehr Zeit lassen dürfen mit dem Aufbau der Zins­zusatz­reserve, haben sie etwas Luft bekommen, um ihre Garan­tieverpflichtungen aus den Kapital­erträgen zu erfüllen. Ob sich dies künftig auf die Über­schuss­beteiligung der Kunden auswirkt? Wir werden sehen.

Tipp: Haben Sie eigene Erfahrungen oder Hinweise zum Thema? Mailen Sie uns bitte: [email protected]

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 10:04 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    @winzof: Leider können wir Ihnen nicht mit detaillierten Infos dazu dienen. Vielleicht gibt es bei der britischen Schwester-Organisation which weitere Infos dazu: www.which.co.uk/about-which/contact-us
    Eine andere Frage ist, ob Sie es sich leisten können, auf den Berufsunfähigkeitsschutz zu verzichten. Prüfen Sie, ob es für Sie einen (bezahlbaren), Berufsunfähigkeitsschutz gibt, der nicht in Verbindung mit einer Altersvorsorge erworben werden muss: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-im-Test-4881349-0
    Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können dem Abschluss eines neuen Vertrages entgegenstehen. Unter Umständen macht es dann Sinn, auch an einen Kombi-Vertrag aus KLV + Berufsunfähigkeitsschutz festzuhalten, um den Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. (maa)

  • winzof am 03.05.2020 um 18:59 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    Ich habe vor vielen Jahren eine KLV (mit BUZ) bei der Standard Life abgeschlossen. Diese wie auch andere britische Lebensversicherer werden von Ihnen und auch anderen deutschen Organisationen so gut wie nie getestet - offenbar weil ihr Marktanteil in Deutschland zu gering ist. Wo kann ich (gerne auch englischsprachige) Tests finden?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 10:11 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    @ltdeta: Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihren Vertrag jetzt noch still zu legen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können wir von hier aus nicht beurteilen, denn wir kennen ja die Bedingungen nicht. Bedenken Sie aber bitte, dass neue Verträge zumindest nicht besser verzinst sein werden als der Bestehende. Zudem werden Gebühren für einen neuen Vertrag fällig. Wegen des für Ihre derzeitigen Einzahlungen geltenden Rechnungszinses schauen Sie bitte in die Vertragsbedingungen und fragen Sie direkt bei der Debeka nach, es kommt auf Ihren Vertrag an. Prüfen Sie Ihren Vertrag, möglicherweise können Sie ja wie im Artikel beschrieben, auf dem ursprünglich vereinbarten Rechnungszins bestehen. Lassen Sie sich bei der Prüfung der Bedingungen ggf. von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes helfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • Ltdeta am 22.04.2020 um 07:23 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    Hallo,
    1. Ich habe seit 2004 eine Rentenversicherung (Tarif PA1 M(5)/A Dynamik) bei der DEBEKA
    Im Bericht zur Überschussbeteiligung wurde 2017 letztmalig der garantierte Rechnungszins von 3,25% erwähnt. Seit dem fehlt diese Angabe. Habe ich hier einen Anspruch auf die Information?
    2. Für die Jährl. Beitragserhöhung finde ich (auch in den Vertragsbedingungen) keine Information ob der Garantiezins bei Vertragsabschluss oder der aktuelle gilt. Wie komme ich an diese Information?
    3. Kann ich die Pensionskasse wechseln oder ist das nicht empfehlenswert bei einem Altvertrag von 2004?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2020 um 11:14 Uhr
    Bestehende Riesterrente - Garantiezins 0,9%

    @BernieKHB: Prüfen Sie, ob bei der letzten Beitragserhöhung in Ihrem Vertrag nur ein garantierter Zinssatz von 0,9 % angesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Debeka-Kunden die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes auf ihre Beitragserhöhung verlangen. Man kann das zuerst auf dem außergerichtlichen Weg versuchen (Widerspruch gegen die Verringerung der Verzinsung gegenüber dem Versicherer, Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Widerspruches, Anrufung des Ombudsverfahren). Wie der Fall des im Artikel erwähnten Lesers zeigt, kann es passieren, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen, weil die Debeka erst nach Beschreiten des Gerichtsweges einlenkt. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit den Eigenbetrag im Riester-Vertrag. Ist er optimal auf die Förderung ausgerichtet? Zuwenig führt zur Kürzung der Zulagen. Zu viel führt dazu, dass ein Teil der Einzahlung ungefördert bleibt. (maa)