Lebens­versicherung, Renten­versicherung

Glossar: Wichtige Begriffe erklärt

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Lebens­versicherung, Renten­versicherung Alle Testergebnisse für Garan­tien der Lebens­ver­sicherer 04/2020 freischalten

Dynamik

Bei Verträgen mit Dynamik erhöht sich der Beitrag regel­mäßig auto­matisch, beispiels­weise jedes Jahr. Diese zusätzlichen Einzahlungen sollen den Versicherungs­schutz und die Auszahlung erhöhen. Allerdings fallen auch zusätzliche Kosten an, sodass nicht der volle Erhöhungs­betrag in den Vertrag fließt. Je nach Police ist für die Erhöhung der seit Vertrags­schluss geltende Garan­tiezins maßgebend oder der aktuelle Garan­tiezins zum Zeit­punkt der Beitrags­erhöhung.

Garan­tieverpflichtungen

Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risiko­kosten ab. Übrig bleibt der Spar­anteil. Nur auf diesen Anteil erhält der Kunde den garan­tierten Zins, derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge. Diese Leistung ist dem Kunden also garan­tiert. Erwirt­schaften die Kapitalmanager eines Versicherers höhere Erträge, entstehen Zins­über­schüsse. Davon müssen Versicherer ihren Kunden mindestens 90 Prozent weiterreichen.

Kosten­über­schuss

Sind die Verwaltungs­kosten des Versicherers durch ein effektives Kostenmanagement nied­riger als kalkuliert, entsteht ein Kosten­über­schuss. Der Kunde bekommt davon mindestens 50 Prozent.

Risiko­über­schuss

Versicherer beziehen das „Sterb­lich­keits­risiko“ der Kunden in ihre Kalkulation ein. Bei privaten Renten­versicherungen entsteht ein Risiko­über­schuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen mindestens 90 Prozent des Risiko­über­schusses zu.

Zins­zusatz­reserve

Einen Teil ihrer Kapital­erträge müssen die Versicherer seit 2011 zunächst in eine Zins­zusatz­reserve stecken. Dieser Puffer soll ihnen helfen, ihre Garan­tieverpflichtungen zu erfüllen. Bis Ende 2018 legten die Lebens­versicherer insgesamt rund 65 Milliarden Euro dafür zurück. Welche Kunden davon später wie profitieren, ist noch ungewiss. Seit 2018 müssen die Unternehmen diese Reserve nicht mehr so schnell auffüllen, wie ursprüng­lich vorgesehen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 10:04 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    @winzof: Leider können wir Ihnen nicht mit detaillierten Infos dazu dienen. Vielleicht gibt es bei der britischen Schwester-Organisation which weitere Infos dazu: www.which.co.uk/about-which/contact-us
    Eine andere Frage ist, ob Sie es sich leisten können, auf den Berufsunfähigkeitsschutz zu verzichten. Prüfen Sie, ob es für Sie einen (bezahlbaren), Berufsunfähigkeitsschutz gibt, der nicht in Verbindung mit einer Altersvorsorge erworben werden muss: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-im-Test-4881349-0
    Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können dem Abschluss eines neuen Vertrages entgegenstehen. Unter Umständen macht es dann Sinn, auch an einen Kombi-Vertrag aus KLV + Berufsunfähigkeitsschutz festzuhalten, um den Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. (maa)

  • winzof am 03.05.2020 um 18:59 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    Ich habe vor vielen Jahren eine KLV (mit BUZ) bei der Standard Life abgeschlossen. Diese wie auch andere britische Lebensversicherer werden von Ihnen und auch anderen deutschen Organisationen so gut wie nie getestet - offenbar weil ihr Marktanteil in Deutschland zu gering ist. Wo kann ich (gerne auch englischsprachige) Tests finden?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 10:11 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    @ltdeta: Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihren Vertrag jetzt noch still zu legen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können wir von hier aus nicht beurteilen, denn wir kennen ja die Bedingungen nicht. Bedenken Sie aber bitte, dass neue Verträge zumindest nicht besser verzinst sein werden als der Bestehende. Zudem werden Gebühren für einen neuen Vertrag fällig. Wegen des für Ihre derzeitigen Einzahlungen geltenden Rechnungszinses schauen Sie bitte in die Vertragsbedingungen und fragen Sie direkt bei der Debeka nach, es kommt auf Ihren Vertrag an. Prüfen Sie Ihren Vertrag, möglicherweise können Sie ja wie im Artikel beschrieben, auf dem ursprünglich vereinbarten Rechnungszins bestehen. Lassen Sie sich bei der Prüfung der Bedingungen ggf. von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes helfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • Ltdeta am 22.04.2020 um 07:23 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    Hallo,
    1. Ich habe seit 2004 eine Rentenversicherung (Tarif PA1 M(5)/A Dynamik) bei der DEBEKA
    Im Bericht zur Überschussbeteiligung wurde 2017 letztmalig der garantierte Rechnungszins von 3,25% erwähnt. Seit dem fehlt diese Angabe. Habe ich hier einen Anspruch auf die Information?
    2. Für die Jährl. Beitragserhöhung finde ich (auch in den Vertragsbedingungen) keine Information ob der Garantiezins bei Vertragsabschluss oder der aktuelle gilt. Wie komme ich an diese Information?
    3. Kann ich die Pensionskasse wechseln oder ist das nicht empfehlenswert bei einem Altvertrag von 2004?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2020 um 11:14 Uhr
    Bestehende Riesterrente - Garantiezins 0,9%

    @BernieKHB: Prüfen Sie, ob bei der letzten Beitragserhöhung in Ihrem Vertrag nur ein garantierter Zinssatz von 0,9 % angesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Debeka-Kunden die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes auf ihre Beitragserhöhung verlangen. Man kann das zuerst auf dem außergerichtlichen Weg versuchen (Widerspruch gegen die Verringerung der Verzinsung gegenüber dem Versicherer, Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Widerspruches, Anrufung des Ombudsverfahren). Wie der Fall des im Artikel erwähnten Lesers zeigt, kann es passieren, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen, weil die Debeka erst nach Beschreiten des Gerichtsweges einlenkt. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit den Eigenbetrag im Riester-Vertrag. Ist er optimal auf die Förderung ausgerichtet? Zuwenig führt zur Kürzung der Zulagen. Zu viel führt dazu, dass ein Teil der Einzahlung ungefördert bleibt. (maa)