Verschwundene Wert­sachen Tipps für Schussel und Bestohlene

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Verschwundene Wert­sachen - Tipps für Schussel und Bestohlene

Einfach rausge­rutscht. Schlüssel gehen schnell verloren – vor allem wenn man unaufmerk­sam ist. © Shutterstock / Aleksander Gwiazda

Schlüssel, Handy oder Personal­ausweis verloren? So ein Verlust ist immer ärgerlich. Wir sagen, was zu tun ist – und wie Sie mögliche finanzielle Schäden begrenzen.

Liegengelassen, verbummelt oder geklaut

Wo ist mein Schlüsselbund? Gerade lag er noch schwer in meiner Manteltasche, doch jetzt fühlt sie sich so leicht an. Hab ich das Handy in der Bahn liegen lassen – oder wurde es gestohlen? Solche und ähnliche Erleb­nisse hatte fast jeder schon. Nach dem ersten Schreck kommt die Sorge: Was passiert, wenn meine Wert­sachen in falsche Hände geraten?

Lesen Sie in unserem Special, was bei Verlust oder Diebstahl zu tun ist, welche Versicherung womöglich zahlt – und wie Sie sich effektiv schützen können.

So schnell wie möglich handeln

Wer einen Verlust bemerkt, sollte in jedem Fall schnell reagieren. Nur so lassen sich die Kosten in Grenzen halten, die durch Einkäufe, Zahlungen und Telefon­anrufe auflaufen können. Kam es zu einem Diebstahl oder geraten Wert­sachen eher zufäl­lig in die falschen Hände, werden Betroffene oft finanziell geschädigt. Sollte es zu einem Gerichts­verfahren kommen, verlangen Richter viel Sorgfalt von den Eigentümern der verschwundenen Dinge.

Beispiel: Heben Diebe kurz nach ihrer Tat schon Geld mit der Girocard und der Geheimzahl am Geld­automaten ab, gehen Richter davon aus, dass die Pin-Nummer zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde (Bundes­gerichts­hof, Az. XI ZR 210/03). Das ist grob fahr­lässig. Die Bestohlenen bleiben auf dem Schaden sitzen. Wer sich schon vor einem Verlust erkundigt hat, was er im Ernst­fall zu tun hat, spart wert­volle Zeit – und Nerven. Zum Glück ist eine Sperrung in vielen Fällen einfach.

Sperr­notruf: Die Telefon­nummer, die jeder kennen sollte

Über den zentralen Sperr­notruf 116 116 lassen sich Bank­karten, Sim-Karten und auch die elektronische Funk­tion des Personal­ausweises vor fremdem Zugriff bewahren (siehe Portemonnaie verloren und Personalausweis verloren). Das klappt auch aus dem Ausland, wenn die Länder­vorwahl für Deutsch­land voran­gestellt wird – in der Regel ist das die 0049. Es gibt zudem die kostenlose „SperrApp“ des Notrufs. Sie lässt sich im Apple- oder Google-Store kostenlos herunter­laden.

Diebstahl bei der Polizei anzeigen

Gibt es auch nur den geringsten Grund zur Annahme, dass Diebe ihre Hände im Spiel hatten, sollte der Verlust immer bei der Polizei ange­zeigt werden. Bei Auto­schlüsseln und Geldkarten legen die Versicherungs­gesell­schaften und die Karten­heraus­geber oft Wert darauf. Verschwinden Personal­ausweis oder Pass, ist es gesetzliche Pflicht, den Verlust unver­züglich bei der Pass­behörde zu melden. Dort müssen Eigentümer die Papiere auch vorlegen, wenn sie wieder auftauchen.

Online­suche nach Fund­stücken

Lässt sich am vermuteten Verlustort keine Spur von Handy oder Geldbörse entdecken, beginnt die Suche über offizielle Fund­stellen. Das zentrale Fundbüro einer Stadt ist oft die beste Anlauf­stelle. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Gegen­stand in öffent­lichen Verkehrs­mitteln, am Flughafen oder in einer Behörde abhanden gekommen ist – diese betreiben eigene Stellen für Fundsachen. Wer etwas sucht, muss übrigens nicht alle möglichen Anlauf­stellen persönlich abklappern. Fund­stücke lassen sich auch über telefo­nische Anfragen und eine Online­suche abfragen. Dabei ist Geduld gefragt: Es kann dauert bis zu vier Wochen, bis ein Fund­stück im Fundbüro ankommt. Es lohnt sich, mehr­fach nach­zufragen.

Unser Rat

Sperren. Wenn Sie eine wichtige Wert­sache verloren haben, sollten Sie schnell reagieren und etwa Geldkarten oder Sim-Karten so schnell wie möglich sperren lassen. In einigen Fällen ist eine zusätzliche Anzeige bei der Polizei notwendig.

Fundbüros. Rufen Sie die Internet­daten­bank der Fund­stücke des zentralen Fundbüros Ihrer Stadt auf, in vielen Fällen ist eine Online-Suche möglich. Andernfalls fragen Sie dort persönlich oder telefo­nisch nach. Verkehrs­betriebe, die Bahn und Flughafen­betreiber haben eigene Fundbüros. Beachten Sie: Es kann dauern, bis ein Fund­stück abge­liefert wird. Fragen Sie auch mehrere Wochen nach dem Verlust noch einmal nach.

Online-Fundbüros. Deutsch­land­weit ist eine Suche über die private Seite fundbuerodeutschland.de möglich. Darüber hinaus gibt es noch weitere Angebote, etwa zentralesfundbuero.com.

Alternative Suche. Es kann sich lohnen, in der Umge­bung des Verlustortes Zettel aufzuhängen oder in örtlichen Medien Klein­anzeigen aufzugeben.

Fund­unter­schlagung ist strafbar

Finder dürfen laut Gesetz nur Gegen­stände mit einem Wert von weniger als 10 Euro behalten. Wert­vollere Funde müssen sie so schnell wie möglich in einem Fundbüro, bei der Polizei oder im Bürger­amt melden. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geld­strafe sieht Paragraf 264 des Strafgesetz­buchs für die Unter­schlagung eines Fundes vor. Sogar der Versuch der Unter­schlagung ist strafbar.

Das ist keinesfalls nur Theorie. Ein Handy-Finder aus Franken musste 1 500 Euro Geld­strafe zahlen, weil er nachts auf einem Fest ein Mobiltelefon einge­steckt und wochen­lang in seiner Wohnung liegen lassen hatte. Der Eigentümer meldete es in der Zwischen­zeit als gestohlen und nannte dabei auch die 15-stel­lige Serien­nummer „Interna­tional Mobile Station Equipment Identity“ (IMEI) des Geräts. Das erleichterte die Rück­gabe an ihn, als die Polizei das Handy später fand.

Finder­lohn geltend machen

Auf der sicheren Seite sind Finder, wenn sie sich eine Bestätigung geben lassen, dass sie den Fund abge­geben haben. Sie sollten auch ihre Adresse hinterlassen. Denn nur so können sie Finder­lohn geltend machen. Die Höhe des Finder­lohns ist gesetzlich geregelt: Ist eine Fundsache bis zu 500 Euro wert, beträgt der Finder­lohn 5 Prozent davon. Bei teureren Gegen­ständen sind es 3 Prozent. Geringere Sätze gelten bei Funden in öffent­lichen Verkehrs­mitteln oder in Behörden. Dort muss ein Fund­stück in der Regel mindestens 50 Euro wert sein, bevor der Finder über­haupt etwas bekommt. Außerdem erhält er nur die Hälfte des sonst vorgesehenen Lohns.

Suchen und Finden

Wie arbeiten Fundbüros? Wer hat Anrecht auf Finder­lohn? Das erklärt unser Special Fundrecht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Marie-Christin am 22.03.2016 um 07:31 Uhr
    Datenschutz

    Wie weit darf man gehen, um herauszufinden, wem die Fundsache gehört? Darf man Einblick in Dateien auf einem USB-Stick nehmen, den man gefunden hat, um festzustellen, wem der USB-Stick gehört? Der Eigentümer hat möglicherweise wichtige Daten auf seinem Stick gespeichert und wäre sehr froh, wenn er seinen Speicher zurück erhalten würde.