Wer einen Verlust bemerkt, sollte in jedem Fall schnell reagieren. Nur so lassen sich die Kosten in Grenzen halten, die durch Einkäufe, Zahlungen und Telefonanrufe auflaufen können. Kam es zu einem Diebstahl oder geraten Wertsachen eher zufällig in die falschen Hände, werden Betroffene oft finanziell geschädigt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, verlangen Richter viel Sorgfalt von den Eigentümern der verschwundenen Dinge.
Beispiel: Heben Diebe kurz nach ihrer Tat schon Geld mit der Girocard und der Geheimzahl am Geldautomaten ab, gehen Richter davon aus, dass die Pin-Nummer zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde (Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 210/03). Das ist grob fahrlässig. Die Bestohlenen bleiben auf dem Schaden sitzen. Wer sich schon vor einem Verlust erkundigt hat, was er im Ernstfall zu tun hat, spart wertvolle Zeit – und Nerven. Zum Glück ist eine Sperrung in vielen Fällen einfach.
Sperrnotruf: Die Telefonnummer, die jeder kennen sollte
Über den zentralen Sperrnotruf 116 116 lassen sich Bankkarten, Sim-Karten und auch die elektronische Funktion des Personalausweises vor fremdem Zugriff bewahren (siehe Portemonnaie verloren und Personalausweis verloren). Das klappt auch aus dem Ausland, wenn die Ländervorwahl für Deutschland vorangestellt wird – in der Regel ist das die 0049. Es gibt zudem die kostenlose „SperrApp“ des Notrufs. Sie lässt sich im Apple- oder Google-Store kostenlos herunterladen.
Diebstahl bei der Polizei anzeigen
Gibt es auch nur den geringsten Grund zur Annahme, dass Diebe ihre Hände im Spiel hatten, sollte der Verlust immer bei der Polizei angezeigt werden. Bei Autoschlüsseln und Geldkarten legen die Versicherungsgesellschaften und die Kartenherausgeber oft Wert darauf. Verschwinden Personalausweis oder Pass, ist es gesetzliche Pflicht, den Verlust unverzüglich bei der Passbehörde zu melden. Dort müssen Eigentümer die Papiere auch vorlegen, wenn sie wieder auftauchen.
Onlinesuche nach Fundstücken
Lässt sich am vermuteten Verlustort keine Spur von Handy oder Geldbörse entdecken, beginnt die Suche über offizielle Fundstellen. Das zentrale Fundbüro einer Stadt ist oft die beste Anlaufstelle. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Gegenstand in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Flughafen oder in einer Behörde abhanden gekommen ist – diese betreiben eigene Stellen für Fundsachen. Wer etwas sucht, muss übrigens nicht alle möglichen Anlaufstellen persönlich abklappern. Fundstücke lassen sich auch über telefonische Anfragen und eine Onlinesuche abfragen. Dabei ist Geduld gefragt: Es kann dauert bis zu vier Wochen, bis ein Fundstück im Fundbüro ankommt. Es lohnt sich, mehrfach nachzufragen.
Fundunterschlagung ist strafbar
Finder dürfen laut Gesetz nur Gegenstände mit einem Wert von weniger als 10 Euro behalten. Wertvollere Funde müssen sie so schnell wie möglich in einem Fundbüro, bei der Polizei oder im Bürgeramt melden. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe sieht Paragraf 264 des Strafgesetzbuchs für die Unterschlagung eines Fundes vor. Sogar der Versuch der Unterschlagung ist strafbar.
Das ist keinesfalls nur Theorie. Ein Handy-Finder aus Franken musste 1 500 Euro Geldstrafe zahlen, weil er nachts auf einem Fest ein Mobiltelefon eingesteckt und wochenlang in seiner Wohnung liegen lassen hatte. Der Eigentümer meldete es in der Zwischenzeit als gestohlen und nannte dabei auch die 15-stellige Seriennummer „International Mobile Station Equipment Identity“ (IMEI) des Geräts. Das erleichterte die Rückgabe an ihn, als die Polizei das Handy später fand.
Finderlohn geltend machen
Auf der sicheren Seite sind Finder, wenn sie sich eine Bestätigung geben lassen, dass sie den Fund abgegeben haben. Sie sollten auch ihre Adresse hinterlassen. Denn nur so können sie Finderlohn geltend machen. Die Höhe des Finderlohns ist gesetzlich geregelt: Ist eine Fundsache bis zu 500 Euro wert, beträgt der Finderlohn 5 Prozent davon. Bei teureren Gegenständen sind es 3 Prozent. Geringere Sätze gelten bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Behörden. Dort muss ein Fundstück in der Regel mindestens 50 Euro wert sein, bevor der Finder überhaupt etwas bekommt. Außerdem erhält er nur die Hälfte des sonst vorgesehenen Lohns.
Kommentarliste
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Wie weit darf man gehen, um herauszufinden, wem die Fundsache gehört? Darf man Einblick in Dateien auf einem USB-Stick nehmen, den man gefunden hat, um festzustellen, wem der USB-Stick gehört? Der Eigentümer hat möglicherweise wichtige Daten auf seinem Stick gespeichert und wäre sehr froh, wenn er seinen Speicher zurück erhalten würde.