Verschwundene Wert­sachen Tipps für Schussel und Bestohlene

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Verschwundene Wert­sachen - Tipps für Schussel und Bestohlene

Einfach rausge­rutscht. Schlüssel gehen schnell verloren – vor allem wenn man unaufmerk­sam ist. © Shutterstock / Aleksander Gwiazda

Schlüssel, Handy oder Personal­ausweis verloren? So ein Verlust ist immer ärgerlich. Wir sagen, was zu tun ist – und wie Sie mögliche finanzielle Schäden begrenzen.

Wo ist mein Schlüsselbund? Gerade lag er noch schwer in meiner Manteltasche, doch jetzt fühlt sie sich so leicht an. Hab ich das Handy in der Bahn liegen lassen – oder wurde es gestohlen? Solche und ähnliche Erleb­nisse hatte fast jeder schon. Nach dem ersten Schreck kommt die Sorge: Was passiert, wenn meine Wert­sachen in falsche Hände geraten?

Lesen Sie in unserem Special, was bei Verlust oder Diebstahl zu tun ist, welche Versicherung womöglich zahlt – und wie Sie sich effektiv schützen können.

So schnell wie möglich handeln

Wer einen Verlust bemerkt, sollte in jedem Fall schnell reagieren. Nur so lassen sich die Kosten in Grenzen halten, die durch Einkäufe, Zahlungen und Telefon­anrufe auflaufen können. Kam es zu einem Diebstahl oder geraten Wert­sachen eher zufäl­lig in die falschen Hände, werden Betroffene oft finanziell geschädigt. Sollte es zu einem Gerichts­verfahren kommen, verlangen Richter viel Sorgfalt von den Eigentümern der verschwundenen Dinge.

Beispiel: Heben Diebe kurz nach ihrer Tat schon Geld mit der Girocard und der Geheimzahl am Geld­automaten ab, gehen Richter davon aus, dass die Pin-Nummer zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde (Bundes­gerichts­hof, Az. XI ZR 210/03). Das ist grob fahr­lässig. Die Bestohlenen bleiben auf dem Schaden sitzen. Wer sich schon vor einem Verlust erkundigt hat, was er im Ernst­fall zu tun hat, spart wert­volle Zeit – und Nerven. Zum Glück ist eine Sperrung in vielen Fällen einfach.

Sperr­notruf: Die Telefon­nummer, die jeder kennen sollte

Über den zentralen Sperr­notruf 116 116 lassen sich Bank­karten, Sim-Karten und auch die elektronische Funk­tion des Personal­ausweises vor fremdem Zugriff bewahren (siehe Portemonnaie verloren und Personalausweis verloren). Das klappt auch aus dem Ausland, wenn die Länder­vorwahl für Deutsch­land voran­gestellt wird – in der Regel ist das die 0049. Es gibt zudem die kostenlose „SperrApp“ des Notrufs. Sie lässt sich im Apple- oder Google-Store kostenlos herunter­laden.

Diebstahl bei der Polizei anzeigen

Gibt es auch nur den geringsten Grund zur Annahme, dass Diebe ihre Hände im Spiel hatten, sollte der Verlust immer bei der Polizei ange­zeigt werden. Bei Auto­schlüsseln und Geldkarten legen die Versicherungs­gesell­schaften und die Karten­heraus­geber oft Wert darauf. Verschwinden Personal­ausweis oder Pass, ist es gesetzliche Pflicht, den Verlust unver­züglich bei der Pass­behörde zu melden. Dort müssen Eigentümer die Papiere auch vorlegen, wenn sie wieder auftauchen.

Online­suche nach Fund­stücken

Lässt sich am vermuteten Verlustort keine Spur von Handy oder Geldbörse entdecken, beginnt die Suche über offizielle Fund­stellen. Das zentrale Fundbüro einer Stadt ist oft die beste Anlauf­stelle. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Gegen­stand in öffent­lichen Verkehrs­mitteln, am Flughafen oder in einer Behörde abhanden gekommen ist – diese betreiben eigene Stellen für Fundsachen. Wer etwas sucht, muss übrigens nicht alle möglichen Anlauf­stellen persönlich abklappern. Fund­stücke lassen sich auch über telefo­nische Anfragen und eine Online­suche abfragen. Dabei ist Geduld gefragt: Es kann dauert bis zu vier Wochen, bis ein Fund­stück im Fundbüro ankommt. Es lohnt sich, mehr­fach nach­zufragen.

Unser Rat

Sperren. Wenn Sie eine wichtige Wert­sache verloren haben, sollten Sie schnell reagieren und etwa Geldkarten oder Sim-Karten so schnell wie möglich sperren lassen. In einigen Fällen ist eine zusätzliche Anzeige bei der Polizei notwendig.

Fundbüros. Rufen Sie die Internet­daten­bank der Fund­stücke des zentralen Fundbüros Ihrer Stadt auf, in vielen Fällen ist eine Online-Suche möglich. Andernfalls fragen Sie dort persönlich oder telefo­nisch nach. Verkehrs­betriebe, die Bahn und Flughafen­betreiber haben eigene Fundbüros. Beachten Sie: Es kann dauern, bis ein Fund­stück abge­liefert wird. Fragen Sie auch mehrere Wochen nach dem Verlust noch einmal nach.

Online-Fundbüros. Deutsch­land­weit ist eine Suche über die private Seite fundbuerodeutschland.de möglich. Darüber hinaus gibt es noch weitere Angebote, etwa zentralesfundbuero.com.

Alternative Suche. Es kann sich lohnen, in der Umge­bung des Verlustortes Zettel aufzuhängen oder in örtlichen Medien Klein­anzeigen aufzugeben.

Fund­unter­schlagung ist strafbar

Finder dürfen laut Gesetz nur Gegen­stände mit einem Wert von weniger als 10 Euro behalten. Wert­vollere Funde müssen sie so schnell wie möglich in einem Fundbüro, bei der Polizei oder im Bürger­amt melden. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geld­strafe sieht Paragraf 264 des Strafgesetz­buchs für die Unter­schlagung eines Fundes vor. Sogar der Versuch der Unter­schlagung ist strafbar.

Das ist keinesfalls nur Theorie. Ein Handy-Finder aus Franken musste 1 500 Euro Geld­strafe zahlen, weil er nachts auf einem Fest ein Mobiltelefon einge­steckt und wochen­lang in seiner Wohnung liegen lassen hatte. Der Eigentümer meldete es in der Zwischen­zeit als gestohlen und nannte dabei auch die 15-stel­lige Serien­nummer „Interna­tional Mobile Station Equipment Identity“ (IMEI) des Geräts. Das erleichterte die Rück­gabe an ihn, als die Polizei das Handy später fand.

Finder­lohn geltend machen

Auf der sicheren Seite sind Finder, wenn sie sich eine Bestätigung geben lassen, dass sie den Fund abge­geben haben. Sie sollten auch ihre Adresse hinterlassen. Denn nur so können sie Finder­lohn geltend machen. Die Höhe des Finder­lohns ist gesetzlich geregelt: Ist eine Fundsache bis zu 500 Euro wert, beträgt der Finder­lohn 5 Prozent davon. Bei teureren Gegen­ständen sind es 3 Prozent. Geringere Sätze gelten bei Funden in öffent­lichen Verkehrs­mitteln oder in Behörden. Dort muss ein Fund­stück in der Regel mindestens 50 Euro wert sein, bevor der Finder über­haupt etwas bekommt. Außerdem erhält er nur die Hälfte des sonst vorgesehenen Lohns.

Suchen und Finden

Wie arbeiten Fundbüros? Wer hat Anrecht auf Finder­lohn? Das erklärt unser Special Fundrecht.

Handy verloren: Orten oder sperren

Plötzlich bleibt es still. Jeder vierte Deutsche soll nach Angaben des Branchen­verbands Bitkom bereits einmal sein Handy verloren haben. Wir sagen, was dann zu tun ist.

Der Versuch, das Smartphone zu orten, lohnt oft

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Schmerzlich ist nicht nur der Verlust des teuren Gerätes – auch Fotos, Videos und Notizen verschwinden gegebenenfalls auf Nimmer­wieder­sehen und Unbe­fugte erhalten womöglich Zugriff auf wichtige Daten. Ist das Smartphone nur aus der Tasche gerutscht, lässt es sich oft über andere Handys, Tablets oder Computer orten. Bei Android-Geräten lässt sich der Stand­ort etwa über die Funk­tion „Mein Gerät finden“ ermitteln, auch Hand­ypro­duzenten wie Samsung und Xiaomi bieten Ortung über eigene Apps. Wichtig: Damit die Stand­ortsuche funk­tioniert, muss sie in den Gerä­tee­instel­lungen des Smartphones akti­viert sein. Wer sein verlorenes Handy orten will, muss das entsprechende Pass­wort wissen – etwa für die Apple-ID oder bei Android für Google.

Tipp: Wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihnen ein Smartphone mit den Betriebs­systemen Android oder iOS abhanden kommt, erfahren Sie in unserem ausführ­lichen Special Handyverlust.

Smartphone so schnell wie möglich sperren

Lässt sich das verlorene Handy nicht orten oder wurde das Gerät eindeutig gestohlen, heißt es: Schnell die Sim-Karte sperren. Das geht beim Mobil­funkanbieter – online und per Hotline­anruf – oder über die allgemeine Sperr-Hotline 116 116. Taucht das Gerät wieder auf, kann der Anbieter die Sperre problemlos wieder rück­gängig machen.

Tipp: Spezielle Sicher­heits-Apps können das Handy nicht nur online orten, sperren und löschen, sondern auch per SMS. Das klappt auch dann, wenn das Smartphone keine Internet­verbindung hat, aber im Mobil­funk­netz einge­loggt ist, etwa im Ausland. Die Stiftung Warentest hat Sicherheits-Apps getestet. Ergebnis: 5 von 13 Programmen schützen zuver­lässig.

Diese Informationen helfen, wenn ein Handy verloren geht

Sinn­voll ist es, alle Daten zum Handy zu Hause zu notieren:

  • Die Mobil­funk­nummer,
  • die genaue Modell­bezeichnung,
  • die Sim-Karten­nummer und die
  • IMEI-Nummer.

Letztere ist einzig­artig und hilft der Polizei und Fundbüros, Geräte zu identifizieren. Die Nummer erscheint, wenn man *#06# ins Zahlen­feld zum Telefonieren eingibt. Eine Vorlage zum Eintragen wichtiger Handy-Informationen bietet die Verbraucherzentrale. Daten lassen sich vorab einfach in einer Cloud wie Apple-ID für iPhone oder Google Drive für Samsung, Huawei und andere Anbieter sichern.

Nur wenige Policen schützen bei Handy­verlust

Die Hausratversicherung zahlt bei Handy­verlust nur, wenn das Gerät bei einem Wohnungs­einbruch wegkommt oder Beute eines Raubs ist. Spezielle Handyversicherungen greifen auch dann, wenn etwa das Display zu Bruch geht. Die Verträge sind allerdings teuer und haben viele Haken.

Tipp: Ständig kommen neue Smartphones auf den Markt. Den Über­blick über die aktuellsten Modelle zu behalten, ist für Laien schwer. In unserem Handy-Test zeigen wir Ihnen empfehlens­werte Modelle, die weniger als 200 Euro kosten.

Personal­ausweis verloren: Verlust auf der Wache melden

Identitäts­nach­weise – unter diese bürokratische Kategorie fallen Personal­ausweise und Reisepässe. Gehen sie verloren, muss schnell Ersatz her.

Wenn Pass oder Personal­ausweis verloren gehen

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Sind Ausweis oder Pass weg, ist der Verlust umge­hend polizei­lich zu melden – egal ob ein Diebstahl oder lediglich Schusselei dahinter steckt. Dabei geht es nicht allein um die eigenen Interessen, Bürgerinnen und Bürger sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet. Online ist es nicht möglich, den Verlust der Polizei zu melden. Wer einen Identitäts­nach­weis verliert, muss persönlich zur Verlust­anzeige auf einer Wache oder beim Bürger­amt erscheinen. Das muss nicht zwingend am Wohn­ort sein. Bürger­ämter nehmen zudem Anträge für neue Pässe und Personal­ausweise an.

Tipp: Liegt der Ausweis sicher in der Schublade zu Hause, kann er nicht verloren geht. Doch es gibt auch Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sich ausweisen müssen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Special Ausweispflicht.

Erst sperren, dann neu beantragen

Ist die Online-Funk­tion des Personal­ausweises aktiv, sollte man sie beim zentralen Sperr-Notruf 116 116 deaktivieren lassen, bevor man Anzeige erstattet.

Pass­verlust melden: Mehr Aufwand im Ausland

Kommen Pass oder Ausweis außer­halb Deutsch­lands abhanden, führt auch in diesem Fall der erste Weg zur Polizei­wache. Anders als zu Hause ist die Sache damit aber nicht erledigt. Reisende müssen sich anschließend mit einer Kopie der Anzeige an eine deutsche Auslands­vertretung im jeweiligen Land wenden. Botschaft oder Konsulat stellen dann ein Ersatz­dokument für die Ausreise aus.

Kopien können helfen, falls ein Ausweis wegkommt

Eine Fotokopie von Pass oder Perso hilft bei der Beantragung eines neuen Dokuments und bei der Anzeige im Reise­land, vor allem, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Ebenfalls sinn­voll: Fotos der Dokumente, die auf dem Smartphone oder in der Cloud gespeichert sind.

Tipp: Wer die elektronische Funk­tion seines Personal­ausweises akti­viert, kann etliche Behördengänge online erledigen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Special zur Online-Ausweisfunktion.

Portemonnaie verloren: Die Scheine sind oft das kleinste Problem

Bargeld­verlust ist oft das geringere Problem, wenn man das Portemonnaie verloren hat. Schwerer wiegt, dass mit ihr häufig auch wichtige Dokumente weg sind.

Dieben den Zugriff auf weiteres Geld verwehren

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Ist das Portemonnaie verloren oder gestohlen, ist es wichtig, Geldkarten zu sperren, wenn sie mit weg kamen. Karten lassen sich in einer Filiale der eigenen Bank oder über deren Hotline sperren. Noch besser: Sie gemein­sam mit anderen Dokumenten vor fremdem Zugriff schützen, indem man die zentrale Sperr-Notruf-Nummer 116 116 wählt. Auf diesem Weg lässt sich jedoch nur das Pin-Verfahren außer Kraft setzen.

Wichtig ist, zusätzlich auch den Zugriff auf Last­schrift­verfahren und den Miss­brauch durch gefälschte Unter­schriften zu verhindern. Möglich ist das über den Kuno-Sperrdienst – einer Initiative von Polizei und Handels­verbänden. Nach einem Diebstahl oder wenn unklar ist, wie die Geldkarte abhanden gekommen ist, sollten Betroffene zur Polizei gehen und um eine Kuno-Sperr­bestätigungs­nummer und das dazu­gehörige Merk­blatt bitten.

Versicherungs­schutz greift nicht immer, wenn ein Geldbeutel wegkommt

Viele Hausratpolicen versichern Bargeld, das sich außer­halb eines Tresors befindet, bei Einbruch­diebstählen mit mindestens 1 000 Euro. Der Versicherungs­schutz greift auch bei Raub unter Androhung von Gewalt, nicht aber bei Taschen­diebstahl – auch nicht, wenn dabei die Geldbörse abhanden kommt. Verluste werden Betroffenen bei solchem „einfachen“ Diebstahl nicht erstattet.

Damit das Portemonnaie gar nicht erst verloren geht

Brust­beutel und Bauchtaschen schützen besser vor Verlust und Diebstahl als ein Portemonnaie, das aus der Manteltasche lugt. Wer klassische Geldbörsen bevor­zugt, sollte nicht etwa alle Geldkarten, Fahr­zeug­papiere und viel Bares ständig mit sich führen. Meist reicht es, lediglich eine kleine Summe Geldes, eine Geldkarte und den Personal­ausweis dabei zu haben. GPS-Tracker können helfen, Portemonnaies wieder­zufinden. Diebe entdecken Tracker oft und schmeißen sie weg.

Schlüssel verloren: Tür zu – was nu?

Der Statistik zufolge geht in Deutsch­land etwa alle 40 Sekunden ein Schlüssel verloren. Für Betroffene fühlt sich ein Schlüssel­verlust oft wie eine Katastrophe an.

Wenn der Wohnungs­schlüssel wegkommt

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Verlieren Mieterin oder Mieter einen Haus­schlüssel, der zugleich Teil einer Schließ­anlage eines Mehr­familien­hauses ist, muss das die Haus­verwaltung wissen. Vermieter sind die eigentlichen Eigentümer solcher Haus­schlüssel, genau wie Arbeit­geber die Eigentümer etwa von Büro- oder Lager­schlüsseln sind. Auch bei ihnen ist eine sofortige Meldung angesagt. Besonders heikel ist es, wenn Schlüssel zusammen mit dem Personal­ausweis oder anderen Dokumenten wegkommen, die Rück­schlüsse auf die Adresse der Miet­wohnung zulassen. In diesem Fall müssen Verlust oder Diebstahl zusätzlich auch bei der Polizei ange­zeigt werden.

Manchmal muss der Schlüssel­dienst ran

Gibt es keinen Ersatz­schlüssel, muss ein Schlüssel­dienst ran. Um den Ruf der Branche steht es nicht zum besten, da einige Dienst­leister Kunden in Not schon nach einem minuten­kurzen Einsatz horrende Rechnungen präsentierten. Die erst­beste Schlüssel­dienst-Nummer sollte man deshalb lieber nicht wählen. Die Stiftung Warentest hat 2019 Schlüsseldienst-Portale getestet. Mit Abstand am besten schnitt der Vermitt­lungs­service „Gelbe Seiten Schlüssel­dienst“ ab (test-Urteil Gut 2,5). Die von dem Portal vermittelten Dienst­leister arbeiten mit Fest­preisen. Kundinnen und Kunden wissen so vorab, welche Kosten auf sie zukommen.

Sich gegen Schlüssel­verlust versichern

Muss eine Schließ­anlage ausgewechselt werden, können fünf­stel­lige Summen zusammen­kommen, die häufig von denjenigen ersetzt werden müssen, die den Schlüssel verloren oder denen er gestohlen wurde. Private Haft­pflicht­versicherer bieten den Schutz fremder Schlüssel an, also solcher Schlüssel, deren Eigentümer Vermieter oder Arbeit­geber sind. Es kann lohnen, einen Tarif zu wählen, der den Schutz abdeckt oder seine Police um diesen Schutz zu erweitern (passende Tarife zeigt unser Vergleich Privathaftpflichtversicherung). Schlüssel­dienst-Einsätze lassen sich per Hausratversicherung abdecken − über einen extra Hand­werk­erschutz­brief.

Vorbeugen ist möglich

Ein Schlüssel­ensemble, das laut klimpert, ist besser als eins in einem Ledertäsch­chen, das geräusch­los auf den Boden fällt. Anhänger mit GPS-Tracker – etwa von Marken wie Tile, Muse­gear oder Apple Air Tag – lassen sich per Smartphone oder Computer auch auf unweg­samem Gelände orten.

Tipp: Was ist zu tun, wenn der Auto­schlüssel verloren geht und es keinen Ersatz­schlüssel gibt? Wann haften Angestellte bei Verlust eines Arbeits­schlüssels? Diese und viele weitere Fragen beant­wortet unser Special Was tun, wenn der Schlüssel weg ist?

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Kommentarliste

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  • Marie-Christin am 22.03.2016 um 07:31 Uhr
    Datenschutz

    Wie weit darf man gehen, um herauszufinden, wem die Fundsache gehört? Darf man Einblick in Dateien auf einem USB-Stick nehmen, den man gefunden hat, um festzustellen, wem der USB-Stick gehört? Der Eigentümer hat möglicherweise wichtige Daten auf seinem Stick gespeichert und wäre sehr froh, wenn er seinen Speicher zurück erhalten würde.