Masern­impfung Alles zur Impf­pflicht

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Masern­impfung - Alles zur Impf­pflicht

Nach­weis. Die Masern­impfung wird wie alle Impfungen im Impf­pass dokumentiert. © Getty Images / Günter Guni

Seit März 2020 müssen Eltern, deren Kinder in Kita oder Schule kommen, nach­weisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Infos zur Impf­licht, zu Masern­impfung und Masern.

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Was regelt das neue Masern­schutz­gesetz?

Eltern müssen für alle Kinder, die neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden, seit März 2020 nach­weisen, dass sie gegen Masern geimpft sind oder die Erkrankung bereits durch­gemacht haben. Sind die Kinder bereits in Kita oder Schule, müssen die Eltern den Nach­weis über die Masern­impfung bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Gleiches gilt auch für Personen, die in Kitas, Schulen, Flücht­lings­unterkünften oder im Gesund­heits­wesen arbeiten (auch Küchen- und Reinigungs­personal oder Praktikanten) sowie für Tages­mütter – wenn sie nach 1970 geboren wurden: Sie müssen ebenfalls bis spätestens Juli 2021 einen Impf­schutz oder eine Masern­erkrankung nach­weisen.

Was passiert, wenn ich mein Kind trotzdem nicht gegen Masern impfen lasse?

Erbringen Eltern nicht den geforderten Nach­weis, können Kitas die Kinder ablehnen. Für Schul­kinder gilt dies aber nicht, da es in Deutsch­land die Schul­pflicht gibt. Eltern müssen dann mit Bußgeldern von bis zu 2 500 Euro rechnen. Auch Kitaleitungen, die ungeimpfte Kinder aufnehmen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Personal mit fehlendem Nach­weis darf in Gemein­schafts- oder Gesund­heits­einrichtungen keine Tätig­keiten aufnehmen.

Wie kann ich den Nach­weis erbringen?

Eine Impfung gegen Masern wird im Impf­pass einge­tragen. Wer diesen nicht findet, sollte sich an seinen Kinder- oder Haus­arzt wenden. Er kann eine bereits verabreichte Impfung auch nach­träglich in den Impf­pass eintragen oder ein neues Dokument ausstellen. Ärzte sind generell verpflichtet, Patienten­daten zehn Jahre lang aufzuheben, manchmal tun sie dies auch länger. Nach­fragen lohnt also. Auch eine durch­gemachte Masern­erkrankung muss der Arzt dokumentieren und kann sie bestätigen.

Liegt die Impfung länger zurück und kann sie jemand nicht mit einem Impf­buch nach­weisen, kann er eventuell eine Blut­unter­suchung auf Masern-Antikörper beim Arzt durch­führen – dies wird von Experten aber meist nicht empfohlen. Unkomplizierter ist es, sich erneut gegen Masern impfen zu lassen. Die Impfung ist in der Regel gut verträglich (siehe Sind Nebenwirkungen der Impfung möglich?).

Neu ist seit März, dass jeder Arzt (nur Zahn­ärzte sind ausgenommen) unabhängig vom jeweiligen Fach­gebiet alle Schutz­impfungen verabreichen darf. Kinder­ärzte können zum Beispiel Eltern gleich mitimpfen, Frauen­ärzte die Partner ihrer Patientinnen. Das kostet für Kassenpatienten nichts extra, sondern ist normale Kassen­leistung.

Was muss im Impf­pass als Nach­weis einer korrekten Masern­impfung stehen?

Im Impf­ausweis sollten im Ideal­fall zwei Impfungen gegen Masern verzeichnet sein. Die Impfung wird üblicher­weise in Kombination mit der gegen Mumps und Röteln verabreicht und ist im Impf­pass unter der Abkür­zung MMR zu finden. Sind in der Spalte „Masern, Mumps, Röteln“ zwei Kreuzchen, ist der Impf­schutz komplett. Wenn Sie nicht sicher sind, wie der Impf­pass zu lesen ist, wenden Sie sich an Ihren Kinder- oder Haus­arzt. Haben Sie Ihren Impf­pass nicht mehr zur Hand? Finden Sie darin nur ein oder gar kein Kreuz in der Spalte für Masern? Dann könnte eine Impfung für Sie sinn­voll sein.

Was ist mit Menschen, die schon einmal Masern hatten?

Wer schon einmal an Masern erkrankt ist, hat Antikörper gegen die Erreger gebildet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass diese natürlich erworbene Masernimmunität anhält und daher keine Impfung nötig ist.

Welchen Schutz bietet die Impfung?

In Deutsch­land gibt es derzeit nur einen Dreifach-Kombinations­impf­stoff, der neben Masern auch gegen Mumps und Röteln immunisiert, auch ein Vierfach­impf­stoff, der Schutz gegen Wind­pocken mit einschließt, ist zugelassen.

Erfolg und Sicherheit der Impfung gegen Masern ist durch Studien und jahre­lange Anwendung belegt. Auch die Experten der Stiftung Warentest bewerten die Masern-Impfung als sinn­voll – auch in Kombination mit dem Schutz gegen Mumps und Röteln (siehe unseren Überblick zu allen drei Impfungen). Demnach ist die Impfung bewährt und schützt sicher vor schweren Krank­heits­verläufen. Für Kinder werden zwei Impfungen empfohlen, die erste mit etwa einem Jahr, die zweite vor Ende des zweiten Lebens­jahres. Grund für die doppelte Impfung: Etwa 10 Prozent der Kinder bilden aufgrund der ersten Impfung noch keine schützenden Antikörper gegen Masern. Die zweite Dosis soll den Schutz sicher­stellen.

Sind Neben­wirkungen der Impfung möglich?

In den ersten Tagen nach der Impfung können Impf­reaktionen auftreten, etwa Fieber, Schwel­lungen oder Rötungen an der Einstich­stelle. Nach ein bis vier Wochen bekommen ungefähr 5 bis 15 von 100 Geimpften vorüber­gehend eine nicht anste­ckende Impf­krankheit mit Fieber und schwachen Haut­ausschlägen. Ernste Komplikationen sind sehr selten. Die Krankheit gilt als ungleich riskanter als die Impfung.

Sollten sich auch Erwachsene impfen lassen?

Die Ständige Impf­kommis­sion rät allen nach 1970 Geborenen über 18 Jahren, die gar nicht oder nur einmal geimpft wurden, sich impfen zu lassen. Das gilt auch, wenn jemand nicht genau weiß, ob und wie oft die Impfung durch­geführt wurde. Wer sicher ist, noch gar keinen Schutz gegen Masern zu haben, kann mit seinem Arzt besprechen, ob zwei Impfungen sinn­voll sind, ähnlich wie bei Kindern.

Hintergrund der Empfehlung: Neuerdings erkranken vermehrt jüngere Erwachsene an Masern, die keinen oder nur unzu­reichenden Impf­schutz aus der Kindheit haben. Der Film Masern-Impfempfehlung für Erwachsene von der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung wendet sich an nach 1970 Geborene, um über die Masern-Impf­empfehlung für Erwachsene zu informieren.

Sollen sich vor 1971 Geborene impfen lassen?

Das RKI geht davon aus, dass die meisten Deutschen aus den Jahr­gängen vor 1971 Masern hatten. Denn damals war die Impfung noch nicht einge­führt, und die hoch­anste­ckende Krankheit griff weit um sich. Wer die Masern einmal über­standen und Antikörper gebildet hat, gilt als lebens­lang geschützt. Daher brauchen ältere Erwachsene in aller Regel keine Impfung. Die Experten der Stiftung Warentest halten die Empfehlung für sinn­voll. Allerdings ist die Alters­grenze möglicher­weise unnötig starr. Vor 1971 Geborene, die ihres Wissens nach bisher keine Impfung und keine Masern hatten, sollten mit dem Arzt sprechen, ob ihnen die Impfung nützen kann.

Bezahlen die Krankenkassen die Impfung?

Die Krankenkassen erstatten die Kosten für Impfungen, die die Ständige Impf­kommis­sion empfiehlt. Das bedeutet, dass auch die Masern-Impfung für Kinder, Jugend­liche sowie für nach 1970 geborene Erwachsene über­nommen wird. Erwachsene, die vor 1971 geboren sind oder zwei Impfungen statt einer bekommen möchten, sollten das mit dem Arzt besprechen und ihn fragen, ob die Kasse die Kosten über­nimmt.
Tipp: Unser Krankenkassentest von derzeit 73 Kassen zeigt, welche Immunisierungen, darunter zahlreiche Reiseimpfungen, die Krankenkassen im Test als Extra­leistung über­nehmen.

Wie viele Menschen sind aktuell von Masern betroffen?

In Deutsch­land treten jähr­lich mehrere Hunderte Masernfälle auf; und es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. Auffällig häufig erkranken Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren sowie Babys und einjährige Klein­kinder, wie eine Grafik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anschaulich darstellt. Interna­tional stellen die Masern trotz erfolg­reicher Impf­kampagnen immer noch ein großes Problem dar, vor allem in Ländern mit schlechter Gesund­heits­versorgung. Nach Einschät­zung der Welt­gesund­heits­organisation WHO sterben welt­weit jähr­lich immer noch etwa 100 000 Menschen an Masern.

Wie verbreiten sich Masern und was sind die Symptome?

Masern-Erreger sind hoch anste­ckend und werden durch Tröpf­chen über­tragen, etwa beim Husten, Niesen oder Sprechen. Haben sie sich erst einmal fest­gesetzt, lassen sie sich nicht bekämpfen, nur die Symptome können behandelt werden. Masern machen sich durch Fieber, Schnupfen, Entzündungen im Hals-Rachen-Raum und roten Ausschlag am ganzen Körper bemerk­bar. Es können sich noch weitere Erreger einnisten und zusätzliche Infektionen verursachen. Denn die Masern schwächen das Immun­system und machen den Körper auf diese Weise anfäl­lig – laut neueren Studien teils sogar noch lange Zeit nach der Masern-Erkrankung.

Welche Folgen kann die Erkrankung haben?

Masern können schwere Komplikationen verursachen, darunter Mittel­ohr- und Lungen­entzündung. Eine sehr schwere Komplikation ist eine post­infektiöse Gehirn­entzündung, die etwa 1 von 1 000 Infizierten trifft. Sie kann tödlich enden oder bleibende Schäden wie eine geistige Behin­derung oder Lähmungen hinterlassen. Eine Masern-Erkrankung kann sehr selten auch eine so genannte SSPE (Subakute sklerosierende Panenzephalitis), eine spezielle Form der Gehirn­entzündung, nach sich ziehen. Sie bricht meist erst sechs bis acht Jahre nach den Masern aus und führt stets zum Tod.

Wie werden Masern behandelt?

Der Körper muss aus eigener Kraft mit der Erkrankung fertig werden, es gibt keine wirk­same Behand­lung einer akuten Masern­infektion. Bett­ruhe und eine ausreichende Flüssig­keits­aufnahme sind wichtig. Teils ist eine Symptombe­hand­lung möglich, etwa von Fieber. Wird der geschwächte Körper zusätzlich von Bakterien infiziert – etwa bei einer Lungen­entzündung – ist der Einsatz von Antibiotika notwendig.

Lassen sich die Risiken der Masern-Erkrankung und der Masern-Impfung vergleichen?

Nach 50 Jahren Markter­probung und welt­weit mehr als 100 Millionen geimpften Dosen ist das Sicher­heits­profil der Masern­impfung ausreichend bekannt, wie eine neue Übersichtsarbeit im New England Journal of Medicine zusammenfasst. Demnach sind schwere Komplikationen nach der Impfung weit­aus seltener als durch die Krankheit. Eine Gehirn­entzündung beispiels­weise tritt bei weniger als einer von einer Million Impfungen auf – hingegen bei etwa einer von 1000 Masern-Erkrankungen.

Warum dient die Impfung auch dem Schutz anderer?

Wer sich selbst impfen lässt, trägt auch dazu bei, andere in der Bevölkerung nach dem Prinzip der Herdenimmunität zu schützen. So können Schwangere, Immun­geschwächte oder Babys unter neun Monate in der Regel nicht geimpft werden. Je mehr Personen aber in ihrem Umkreis gegen eine Krankheit wie Masern geimpft sind, desto sicherer sind auch sie vor einer Anste­ckung. Wenn lang­fristig 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, könnten Krankheiten wie Masern ausgerottet werden.

Deutsch­land hatte sich der Welt­gesund­heits­organisation (WHO) verpflichtet, die Masern bis 2015 zu eliminieren. Allerdings waren im Jahr 2015 im Bundes­schnitt nur rund 93 Prozent der Schul­anfänger zweimal gegen Masern geimpft. Zudem erfolgt laut RKI erfolgt die Masern­impfung häufig zu spät. Idealer­weise sollte die Impf­serie gegen Ende des zweiten Lebens­jahrs abge­schlossen sein. Kleine Kinder sowie jüngere Erwachsene gelten als besonders gefährdet für Komplikationen.

Tipp: Warum kleine Kinder und unter bestimmten Umständen auch Erwachsene gegen Masern geimpft werden sollten, erklären Filme der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Dieses Special ist erst­mals am 11. Februar 2015 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehr­fach aktualisiert, zuletzt am 2. März 2020.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Testinator99 am 02.08.2018 um 09:05 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • mission1 am 26.06.2018 um 11:16 Uhr
    @Testinator99

    Sie schreiben: "Deshalb wird jedes Medikament gegen Placebo getestet, um eine eigene Wirkung nachzuweisen." Der Ex-Bundesgesundheitsminister Seehofer wollte eine sogenannte Positivliste einführen. Auf diese Positivliste sollten nur Medikamente, bei der eine Wirksamkeit nachgewiesen ist. Das wären etwa 10 % aller Medikamente. Die Pharmalobby hat die Einführung der Positivliste verhindert. Nur diese 10 % der Medikamente sollten von der Krankenkasse bezahlt werden, die restlichen 90 % nicht. Dass Pharmaunternehmen Studien manipulieren ist ja mittlerweile bekannt. 2014 hat Peter C. Goetzsche ein Buch zu diesem Thema geschrieben mit dem Titel "Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität". Er ist Wissenschaftler und hat jahrelang für die Pharmaindustrie gearbeitet. Er behauptet sogar, dass 95 % aller Medikamente überflüssig sind und rechnet vor, dass Medikamentennebenwirkungen die dritthäufigste Todesursache weltweit sind, natürlich alles feinsäuberlich belegt.

  • Testinator99 am 03.05.2018 um 14:17 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • surfista am 11.05.2017 um 18:09 Uhr
    Wissenschaft oder Wunderheiler?

    @Apriliane: Eine gute Liste seriöser Quellen findet sich unter diesem Artikel:
    https://www.gwup.org/infos/themen/77-komplementaer-und-alternativmedizin-cam/646-homoeopathie
    Ich habe nichts gegen die Wirkung des Placebo - Effektes. Meiner Meinung nach wird er unterschätzt und viel zu wenig erforscht. Dass aber Homös ihren Nonsens verbreiten und Eltern dazu verleiten, ihre Kinder mit einer sehr gefährlichen Krankheit zu infizieren, halte ich für respektlos gegenüber dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen.
    Dass aufgrund der guten Impfsituation die Masern in (ganz!) Amerika als ausgerottet gelten und die Erkrankung erheblich gefährlicher ist, als die Impfung (@TipaRiordan, Tolles Beispiel mit dem Roller und der Autobahn) ignorieren Homös beharrlich. Und von denen muss man sich dann Respektlosigkeit und "unterste Schublade" unterstellen lassen.
    Nein! Keine Toleranz gegenüber Intoleranz! Also Homös strafrechtlich verfolgen, das ist Aufforderung zur Körperverletzung!

  • Apriliane am 07.05.2017 um 11:20 Uhr
    @surfista

    Solche Einträge darf und kann man nicht ernst nehmen. Während sich homoeopath-berlin äußerst zurückhaltend und informativ - natürlich von seiner /ihrer Warte aus - argumentiert, werd hier aus der untersten Schublade Seitenhiebe verteilt. Gerne hätte ich eine konkrekte Beweisführung für die Untauglichkeit der Homöopathie, die selbst bei Tieren (also kein Placebo-Effekt) gute Ergebnisse erzielt.
    Ob man sich dem einen oder anderen Lager zuschlägt, hat durchaus etwas mit Weltanschauung zu tun, und da darf auch jeder seine eigene Meinung haben. Aber die jeweils anderen zu verteufeln steht niemandem zu. Das ist unsachlich und respektlos.