Mietkaution und Bürg­schaft Höhe, Rück­zahlung, Alternativen

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Mietkaution und Bürg­schaft - Höhe, Rück­zahlung, Alternativen

Mietkaution. Der Vermieter darf maximal drei Nettokaltmieten als Mietsicherheit verlangen. © plainpicture / Deepol

Wann müssen Mieter eine Mietkaution zahlen? Wo gibt es kostenfreie Kautions­konten? Was ist eine Mietkautions­bürg­schaft? Die Regeln und Kosten von Mietsicherheiten.

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Mietbürg­schaften - Banken
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  • PSD Bank West Bankbürgschaft
  • Santander Consumer Bank Bankbürgschaft
  • SWK Bank Mietkautionsbürgschaft
Mietbürg­schaften - Ver­sicherer
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  • Allianz Moneyfix® Mietkaution
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  • R+V Mietkaution
  • R+V Mietkautionsbürgschaft
  • R+V Mietkautionsbürgschaft
  • Société Générale Mietbürgschaft
  • Württembergische Kautionsbürgschaft
  • Württembergische Kautionsfuchs
  • Württembergische Mietkaution

Das Wichtigste in Kürze

Höhe der Kaution. Der Vermieter darf maximal drei Nettokaltmieten – Monats­miete ohne Neben­kosten – als Kaution verlangen. Sie dürfen die Kaution in drei Raten zahlen. Die Summe kommt auf ein Konto des Mieters und das Guthaben wird an den Vermieter verpfändet. Oder der Vermieter legt das Geld auf ein Treu­hand­konto. Die Kaution als Mietsicherheit für den Vermieter ist nach Ansicht der Stiftung Warentest in der Regel die beste Lösung für beide Miet­parteien.

Kostenfreie Kautions­konten. In der Praxis wird die Kautions­summe für die Dauer der Miet­zeit entweder auf ein Konto des Mieters oder auf ein Konto des Vermieters einge­zahlt. Die Stiftung Warentest hat bei Banken nachgefragt, welche Banken solche Kautions­konten anbieten und wo sie kostenfrei sind. Die Tabellen stehen Ihnen nach Frei­schaltung des Themas zur Verfügung (Kautionskonten für Mieter und Kautionskonten für Vermieter).

Mietbürg­schaft (Kautions­versicherung). Von Kautions­versicherungen und Mietbürg­schaften rät die Stiftung Warentest grund­sätzlich ab – auch wenn sie von Versicherungs­gesell­schaften und Banken zum Teil stark beworben werden. Sie sind für Mieter sehr teuer. Wer die Kaution bei Einzug nicht aufbringen kann, schließt besser einen Raten­kredit ab. Eine Mietbürg­schaft kommt allenfalls als kurze Zwischenlösung in Betracht. Was solche Bürg­schaften und Kautions­versicherungen im Vergleich zu Raten­krediten kosten, steht in unserem Vergleich Mietbürgschaften (nach Frei­schaltung verfügbar).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.06.2024 um 09:08 Uhr
    Arbeitgeber als Bürge

    @wobeco: Dies ist nicht der Ort für den Erhalt einer individuellen Rechtsberatung.
    Im Mietrecht für Wohnraum gilt grundsätzlich, dass die Vermieterin nicht neben der dreimonatigen Mietkaution noch zusätzlich eine Mietbürgschaft verlangen darf, siehe auch die Ausführungen unter Punkt 2 dazu.

    Zusätzliche Vereinbarungen wie zum Beispiel der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nehmen dem Bürgen die Möglichkeit, mit Einwendungen der Mietforderung des Vermieters entgegenzutreten. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Artikel zum Thema Bürgschaften und welche Unterschiede es dabei gibt:
    www.test.de/Buergschaft-Wie-sie-funktioniert-wofuer-sie-gut-ist-und-wer-wann-haftet-5674053-0

  • wobeco am 18.04.2024 um 16:48 Uhr
    Arbeitgeber als Bürge?

    Ein Arbeitgeber (GmbH) will einen guten Mitarbeiter unterstützen und bietet die Anmietung von Wohnraum zur Nutzung durch diesen an; Kaution wird durch den Arbeitgeber gestellt - eine zusätzliche Bürgschaft freiwillig angeboten.
    Ist eine uneingeschränkte Bürgschaft (unbegrenzte Haftung)
    unter Verzicht auf Einrede der Vorausklage gem. §771 BGB und
    unter Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gem. §770 BGB und
    mit Recht auf Kündigung / Beendigung der Bürgschaft erst mit abschließender Räumung der Wohnung und ohne offene Forderungen
    einzelvertraglich gestaltbar?
    Vielen Dank für ihre Einschätzung.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.03.2024 um 09:11 Uhr
    Zinssätze Kautionskonten

    @didlmouse: Vielen Dank für Ihre Anregung.
    Die Zinssätze für Spareinlagen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) befinden sich langjährig unter 1 Prozent.
    Die Zinsreihe dazu finden Sie auf der Seite der Bundesbank hier:
    www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/einlagen-und-kreditzinssaetze/einlagen-und-kreditzinssaetze-772402
    Wenn Mieter bei der Rückzahlung der Kaution auf die Verzinsung bestehen, können Vermieter sich an der Zinsreihe orientieren.

  • didlmouse am 01.03.2024 um 10:45 Uhr
    aktueller Stand

    Mich würde ein aktueller Stand interessieren. Seit geraumer Zeit werden ja wieder Zinsen gezahlt. Allerdings ist mir keine Bank bekannt, die nennenswerte Zinsen auf Kautionskonten bezahlen. Eine Übersicht hierzu wäre interessant.
    Für mich als Vermieter kommt das Dilemma hinzu, dass ich eigentlich verpflichtet bin, die Kaution "zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" anzulegen. Das zahlt aber keine Bank bzw. bietet solche Produkte für Kautionen nicht an. Wenn ich gesetzeskonform die Kaution getrennt von meinem Vermögen anlege, entstehen somit keine Zinserträge, die der gesetzlichen Anforderung genügen. Muss ich als Vermieter dann noch die Differenz ausgleichen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.06.2022 um 15:37 Uhr
    Sparda West ist wech, VR Coburg ist offline

    @Börsenspecht: Vielen Dank für Ihre Informationen.