Mietkaution und Bürg­schaft

So haben wir getestet

23

Mietkaution und Bürg­schaft freischalten

  • Testergebnisse für 37 Kautions­konten für Ver­mieter
  • Testergebnisse für 28 Kautions­konten für Mieter
  • Testergebnisse für 23 Mietbürg­schaften

Im Test: Mietbürg­schaften und Kautions­konten von 139 Banken und 15 Versicherern und Maklern. Mietbürg­schaften werden sowohl von Versicherern als auch von Banken angeboten, Kautions­konten nur von Banken.

Zahlreiche Banken bieten keine eigenen Bürg­schaften an, sondern vermitteln ihren Kunden Versicherungs­produkte. Bei den Volks- und Raiff­eisen­banken erfolgt die Vermitt­lung meist an die R+V Versicherung. Bürg­schaften von Banken haben wir in der Tabelle nur genannt, wenn es sich um eigene Produkte der Kredit­institute handelt.

Bei den Versicherungs­gesell­schaften erfolgt der Vertrieb über­wiegend über Makler. Einige Versicherer bieten aber auch einen Direkt­abschluss der Kautions­bürg­schaft an. Bei einigen Banken muss der Kunde für den Abschluss der Mietbürg­schaft auch ein Giro­konto bei der Bank führen.

Bürg­schafts­summe

Bei der Höhe des Bürg­schafts­betrags kann es sowohl beim Mindest- als auch beim Maximal­betrag eine Begrenzung geben. Grund­sätzlich gilt immer, dass die Höhe der Kaution auf drei Nettokaltmieten beschränkt ist.

Preise

Die jähr­lichen Kosten für eine Bürg­schaft richten sich nach dem Bürg­schafts­betrag. Teil­weise kommt eine einmalige Abschluss­gebühr hinzu. Für einen Bürg­schafts­betrag von 2 000 (entspricht der Mietkaution bei einer Nettokaltmiete von 666 Euro) und 4 500 Euro (entspricht der Mietkaution bei einer Nettokaltmiete von 1 500 Euro) haben wir die anfallenden Kosten für eine Lauf­zeit von fünf Jahren berechnet. Als Vergleich haben wir die Kreditzinsen für einen Kredit in gleicher Höhe mit einem effektiven Jahres­zins von 4 Prozent dargestellt, der über eine Lauf­zeit von fünf Jahren getilgt wird.

Auszahlung

Bei einer Bank wird im Falle der Auszahlung der Bürg­schafts­summe noch eine Bearbeitungs­gebühr fällig, alle anderen Anbieter verzichten darauf. Die Zeit, die nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen bis zur Auszahlung vergeht, ist bei den Anbietern unterschiedlich. Die Zeit­angaben sind als Richt­größe zu verstehen. Eine Information des Mieters über die Inan­spruch­nahme der Bürg­schaft durch den Vermieter erfolgt nahezu bei allen Anbietern.

Mietkaution und Bürg­schaft freischalten

  • Testergebnisse für 37 Kautions­konten für Ver­mieter
  • Testergebnisse für 28 Kautions­konten für Mieter
  • Testergebnisse für 23 Mietbürg­schaften
23

Mehr zum Thema

23 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.06.2024 um 09:08 Uhr
    Arbeitgeber als Bürge

    @wobeco: Dies ist nicht der Ort für den Erhalt einer individuellen Rechtsberatung.
    Im Mietrecht für Wohnraum gilt grundsätzlich, dass die Vermieterin nicht neben der dreimonatigen Mietkaution noch zusätzlich eine Mietbürgschaft verlangen darf, siehe auch die Ausführungen unter Punkt 2 dazu.

    Zusätzliche Vereinbarungen wie zum Beispiel der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nehmen dem Bürgen die Möglichkeit, mit Einwendungen der Mietforderung des Vermieters entgegenzutreten. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Artikel zum Thema Bürgschaften und welche Unterschiede es dabei gibt:
    www.test.de/Buergschaft-Wie-sie-funktioniert-wofuer-sie-gut-ist-und-wer-wann-haftet-5674053-0

  • wobeco am 18.04.2024 um 16:48 Uhr
    Arbeitgeber als Bürge?

    Ein Arbeitgeber (GmbH) will einen guten Mitarbeiter unterstützen und bietet die Anmietung von Wohnraum zur Nutzung durch diesen an; Kaution wird durch den Arbeitgeber gestellt - eine zusätzliche Bürgschaft freiwillig angeboten.
    Ist eine uneingeschränkte Bürgschaft (unbegrenzte Haftung)
    unter Verzicht auf Einrede der Vorausklage gem. §771 BGB und
    unter Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gem. §770 BGB und
    mit Recht auf Kündigung / Beendigung der Bürgschaft erst mit abschließender Räumung der Wohnung und ohne offene Forderungen
    einzelvertraglich gestaltbar?
    Vielen Dank für ihre Einschätzung.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.03.2024 um 09:11 Uhr
    Zinssätze Kautionskonten

    @didlmouse: Vielen Dank für Ihre Anregung.
    Die Zinssätze für Spareinlagen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) befinden sich langjährig unter 1 Prozent.
    Die Zinsreihe dazu finden Sie auf der Seite der Bundesbank hier:
    www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/einlagen-und-kreditzinssaetze/einlagen-und-kreditzinssaetze-772402
    Wenn Mieter bei der Rückzahlung der Kaution auf die Verzinsung bestehen, können Vermieter sich an der Zinsreihe orientieren.

  • didlmouse am 01.03.2024 um 10:45 Uhr
    aktueller Stand

    Mich würde ein aktueller Stand interessieren. Seit geraumer Zeit werden ja wieder Zinsen gezahlt. Allerdings ist mir keine Bank bekannt, die nennenswerte Zinsen auf Kautionskonten bezahlen. Eine Übersicht hierzu wäre interessant.
    Für mich als Vermieter kommt das Dilemma hinzu, dass ich eigentlich verpflichtet bin, die Kaution "zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" anzulegen. Das zahlt aber keine Bank bzw. bietet solche Produkte für Kautionen nicht an. Wenn ich gesetzeskonform die Kaution getrennt von meinem Vermögen anlege, entstehen somit keine Zinserträge, die der gesetzlichen Anforderung genügen. Muss ich als Vermieter dann noch die Differenz ausgleichen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.06.2022 um 15:37 Uhr
    Sparda West ist wech, VR Coburg ist offline

    @Börsenspecht: Vielen Dank für Ihre Informationen.