![Wohnung untervermieten - Die Regeln der Untermiete kennen und Stress vermeiden](https://cdn.test.de/file/image/d6/67/f663ee0a-a330-41e2-9601-b747796dbc06-web/5841812_untermiete-wohnung-a2201.jpg)
Wohnungsschlüssel. Einfach einem Untermieter geben? Keine gute Idee — vor einer Untervermietung sind zahlreiche Regeln zu beachten. © Alamy Stock Photo / Cultura Creative RF
Wann darf ich untervermieten? Wir erklären die Rechtslage. Mit Musterschreiben-Antrag auf Untermieter-Genehmigung. Untervermietung geht auch bei Ein-Zimmer-Wohnung.
Wenn die Miete zu teuer oder sie vorübergehend wegziehen, ziehen einige Mieter die Untervermietung ihrer Wohnung oder einzelner Räume in Betracht. Ob der Mieter für die dauerhafte Aufnahme einer Person die Erlaubnis des Vermieters braucht, hängt unter anderem davon ab, ob er mit dieser Person verwandt ist. Von der erlaubnispflichtigen Untervermietung zu unterscheiden ist der Besuch. Mieter dürfen nach ihrem Willen grundsätzlich jeden zu jeder Tages- und Nachtzeit als Besuch in ihre Wohnung lassen. Darüber müssen Mieter ihren Vermieter nicht informieren und auch keine Erlaubnis einholen. Kommen zum Beispiel Freunde oder Verwandte aus Übersee zu Besuch, darf sich der Besuch durchaus über Wochen erstrecken. Freilich endet irgendwann die erlaubnisfreie Besuchszeit und beginnt die dauerhafte Aufnahme einer Person, für die der Mieter die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest klären auf, wann Besuch endet und Untermiete beginnt und welche Konsequenzen das im Mietverhältnis hat.
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- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
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- Laut Gesetz zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er Reparaturkosten bis zu 150 Euro aber auf den Mieter abwälzen.
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Liebes Stiftung Warentest Team,
in der Vergangenheit habe ich gerne. Einzelne Artikel gekauft. Über ihre neue Preisgestaltung bin ich schockiert....
Die Neue Preisgestaltung ist unverschämt Teuer
"@tiger74: Wenn es nur darum geht, die Namen Ihrer Eltern auf Ihrem Briefkasten anzubringen, damit die Post Ihrer Eltern bei Ihnen landet, dürfte es dafür keine mietrechtlichen Hindernisse geben. Aber mit dem Melderecht könnte es Probleme geben: Wenn es Ihren Eltern auch darum geht, dass sie rechtlich bei Ihnen gemeldet sind, geht das eigentlich nur, wenn Ihre Eltern die Wohnung dort im rechtlichen Sinne beziehen. Sprich: Ihre Eltern müssten streng genommen dort einige Zeit pro Jahr wohnen, um sich dort anmelden zu können. Bitte erkundigen Sie sich beim Einwohnermeldeamt, wie viel "Mindestwohnzeit" Voraussetzung für eine Meldung ihrer Eltern dort ist. Auch wenn Ihre Eltern tatsächlich länger bei Ihnen wohnen, brauchen Sie dafür grundsätzlich kein Okay des Vermieters. Werden einzelne Betriebskostenpositionen nach Personenzahl in der Wohnung auf die Mieter verteilt (manchmal ist das bei den Kosten für einen Aufzug oder bei den Müllentsorgungskosten so), sollten Sie Ihren Vermieter aber über die Aufenthaltsdauer Ihrer Eltern informieren.
Hallo, im konkreten Fall möchte ich meine Eltern, die hauptsächlich im Ruhestand ihre Zeit im Ausland verbringen, in meiner gemieteten Wohnung anmelden, um anstehende Post etc zu mir gesendet zu bekommen(u.a. behördliche Post) . Wie mache ich das am besten?
Viele Grüße