Mikro­plastik in Kosmetik Glitzer­glanz wird umwelt­freundlicher

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Mikro­plastik in Kosmetik - Glitzer­glanz wird umwelt­freundlicher

Aus für lose Glitter­partikel. Nicht abbaubare Produkte sind nun tabu. © Getty Images

Es hat sich ausgefunkelt: Loser Glitter aus Kunststoff ist in der EU verboten – ein erster Schritt hin zu einem weitreichenden Verbot von Mikro­plastik in Kosmetika.

Plastikpartikel reichern sich in Böden und Gewässern an

Was Haut und Haar von Fasching-Fans lange Zeit funkeln ließ, ist seit Oktober 2023 in der EU verboten: Loser Glitter aus nicht abbaubaren, unlöslichen synthetischen Poly­meren, dessen Partikel kleiner als fünf Milli­meter sind. Grund: Die Mikroplastik-Teilchen reichern sich in Böden und Gewässern an und gelangen so auch in Nahrungs­mittel. Die lang­fristigen Folgen für die Gesundheit von Mensch und Tier sind nicht abschließend geklärt.

Das nun geltende Glitzer­verbot ist erst der Anfang: Die EU-Kommis­sion hat sich zum Ziel gesetzt, die Verschmut­zung durch Mikro­plastik bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren und hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

Es gibt Glitzer-Alternativen

Glitzer-Alternativen für Karneval gibt es bereits, etwa aus Zellulose. Die Produkte sind oft als „Bio“ oder „biodegradable“, also biologisch abbaubar, gekenn­zeichnet.

Anders als loser Glitter darf etwa bunter Bastelkleber, der Glitzer­partikel aus Kunststoff enthält, weiterhin verkauft werden. Auch Produkte wie Spielzeuge, die Mikro­plastik-Glitter als integralen Bestand­teil enthalten, sind weiterhin erlaubt. Bei diesen Produkten wird davon ausgegangen, dass das Mikro­plastik aus ihnen nicht in die Umwelt freigesetzt wird.

Tipp: Damit die Haut gut durch die Faschings­zeit kommt, geben unsere Expertinnen Ratschläge, wie Schminken und Abschminken schonend gelingen kann.

Verbot greift spätestens 2035

Ein weitreichendes, branchen­über­greifendes Verbot von mikro­plastikhaltigen Produkten tritt Schritt für Schritt in Kraft. Für Kosmetik­produkte, darunter etwa Make-up, Nagellacke und Lippenstifte, gelten mitunter lange Über­gangs­fristen.

Bis das Mikro­plastik-Verbot greift, können zwischen vier und zwölf Jahre vergehen – je nachdem, wie komplex die Produkte zusammengesetzt sind, ob neue Rezepturen formuliert werden müssen und geeignete alternative Inhalts­stoffe zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2035 dürfen Kosmetika dann grund­sätzlich keine Mikro­plastikteilchen mehr enthalten.

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