Muster­arbeits­blatt Kredit­widerruf Rück­abwick­lung nach­rechnen

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Muster­arbeits­blatt Kredit­widerruf - Rück­abwick­lung nach­rechnen

© Fotolia / Aleks

Viele Immobilien­kredit­verträge haben Fehler. Kreditnehmer können sie auch nach Jahren noch widerrufen. Mit unserem Excel-Rechner errechnen Sie, was der Kredit­widerruf bringt.

Ratenzah­lungen, Sondertilgungen und Nominalzins­satz parat halten

Alle Informationen zum Widerrufs­recht bei Kredit­verträgen liefert test.de im Special Immobilienkredite. Um das vorliegende Arbeits­blatt nutzen zu können, sollten Sie über Grund­kennt­nisse im Umgang mit Tabellenkalkulations­programmen wie Microsoft Excel oder Open­Office Calc verfügen. Die Stiftung Warentest kann Ihnen leider keinen individuellen Support bieten.

Download Kreditwiderrufsrechner

Berechnung bis auf den Cent genau

Das Arbeits­blatt „Einfache_Berechnung“ berechnet entsprechend der aktuellen Ansagen des Bundes­gerichts­hofs bis auf den letzten Cent genau das, was Banken oder Sparkassen Kreditnehmern nach Widerruf ihres Kredits an Nutzungen heraus­zugeben haben. Wenn Sie diesen Betrag von der bei Widerruf noch offenen Rest­schuld abziehen, erhalten Sie den Betrag, den Sie nach Widerruf noch an Ihre Bank oder Sparkasse zahlen müssen. Bei Immobilien­krediten sind die Zahlungen der Kunden mit 2,5 und bei Raten­krediten ohne Absicherung übers Grund­buch mit 5 Punkten über dem Basiszins­satz zu verzinsen.

Abschät­zung der Folgen in Sonderfällen

Haben Sie allerdings mehr Zinsen gezahlt als bei Vertrags­abschluss für einen vergleich­baren Vertrag üblich, steht Ihnen noch mehr Geld zu. Diesen zusätzlichen Vorteil abzu­schätzen, ermöglicht das Arbeits­blatt „Einfache_Berechnung“ nicht. Verwenden Sie dafür das Arbeits­blatt „Gesamt_Abschät­zung“. Die Benut­zung ist etwas mühsamer, und das Ergebnis nicht bis auf den letzten Cent exakt. Das Arbeits­blatt erlaubt nur eine Abschät­zung der Folgen des Kredit­widerrufs.

Freie und geschützte Version

test.de bietet die Arbeits­mappe in einer freien und in einer geschützten Version an. In der freien Version können Sie alle Spalten der beiden Arbeits­blätter einblenden und auch die Formeln nach Ihren Bedürf­nissen verändern. Das ist jedoch nur erfahrenen Benutzern von Tabellenkalkulations­programmen zu empfehlen. Es können leicht Bezüge verrutschen, und die Berechnung funk­tioniert dann nicht mehr richtig oder zeigt irreführende Ergeb­nisse an. Benutzer mit weniger Erfahrung benutzen besser den geschützten Rechner. Hier können Sie Daten nur in die dafür vorgesehenen Felder eintragen – dadurch kommt es nicht so leicht zu Fehlern.

Die Excel-Arbeitmappe Kredit­widerrufs­rechner wird seit Juni 2014 fort­laufend ergänzt, korrigiert und aktualisiert. Jüngstes Update: 31. März 2021.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.07.2023 um 15:02 Uhr
    Zeilen verlängern

    @eaglehui: Eine Erweiterung des Rechners ist hier nicht möglich. Wir können auch keinen Support zur Bedienung anbieten.

  • eaglehubi am 20.07.2023 um 15:58 Uhr
    Zeilen verlängern

    Moin, wie kann man neue Zeilen anfügen?

  • BayernPauli am 18.11.2019 um 16:46 Uhr
    Re: Auf die Darlehsschuld aufgeschlagene Zinsen?

    Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Herr Herrmann!
    Im Tabellenblatt "Einfache_Berechnung" kann das m. E. nicht funktionieren. Darin ist es ja nur möglich, Zahlungen einzutragen, die bis zum 01.06.2016 geleistet wurden. Da die Zinsen und Bereitstellungszinsen über mehrere Jahre nicht monatlich gezahlt wurden, sondern die Darlehensschuld erhöht haben, erfolgten die Zahlungen dafür zum Großteil erst nach dem 01.06.2016.
    Gibt es einen Grund, warum beim Tabellenblatt "Einfache_Berechnung" nur Zahlungen bis zum 01.06.2016 berücksichtigt werden? Die Bank hat für das Darlehen ja noch bis 2018 Zahlungen abgebucht. Denen hatten wir natürlich widersprochen aber geleistet werden mussten die Zahlungen trotzdem. Wenn auch von unserer Seite unter Vorbehalt der Rückforderung.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 18.11.2019 um 10:48 Uhr
    Re: Auf die Darlehsschuld aufgeschlagene Zinsen?

    Für die "Einfache_Berechnung" ganz einfach: Die Bereitschaftszinsen sind eine Zahlung wie jede andere auch & können genau so eingetragen werden.
    Für die "Gesamt_Abschätzung" gibt es in der nicht gesperrten Profi-Version im Standard-mäßig ausgeblendeten Bereich eine eigene Spalte für die Bereitstellungszinsen. Er wird sichtbar, wenn Sie den dritten ausgeblendeten Bereich einblenden. Beachten Sie: Die Benutzung dieser Bereiche führt schnell zu Fehlern, aber wenn Sie die Zinszahlungen dort in dem Feld für den Monat, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgte verbuchen können Sie das Datum ganz vorne in der Zeile problemlos auf den Tag der Zahlung ändern und rechnet das Blatt dann fast genau so, wie offenbar ihre Bank das tut. Beachten Sie: Die "Gesamt_Abschätzung" liefert wie erläutert fast nie das auf den Cent korrekte Ergebnis; es war leider nicht möglich, alle Details für jeden Vertrag finanzmathematisch ganz korrekt einzubeziehen.
    Wenn Sie lieber mit der gesperrten und bei der Benutzung weniger fehlerträchtigen Version des Arbeitsblatts rechnen wollen, kommen Sie dem richtigen Ergebnis noch am ehesten nahe, wenn Sie die Bereitstellungszinsen bis zur jeweils nächsten Auszahlung aufaddieren und Sie diese folgende Auszahlung um die bis dahin aufgelaufen Bereitstellungszinsen erhöhen.

  • BayernPauli am 18.11.2019 um 09:11 Uhr
    Auf die Darlehsschuld aufgeschlagene Zinsen?

    Hallo Zusammen,
    bis zur Vollauszahlung des Darlehens wurden über mehrere Jahre die Zinsen und Bereitstellungszinsen nicht von der Bank abgebucht sondern auf den Darlehenssaldo aufgeschlagen. Die Restschuld hat sich um diesen Betrag also mtl. erhöht.
    Wie werden diese Zahlungen nun jeweils in die Arbeitsblätter eingetragen? Sowohl unter Auszahlungen als auch unter Kreditraten?
    Besten Dank für die Hilfe