![Musterprozesse in Steuerverfahren - Wie Sie von aktuellen Gerichtsverfahren im Steuerrecht profitieren](https://cdn.test.de/file/image/13/11/a88b8acf-55e6-4a2d-ad04-9c756b5a7dfc-web/5910571_musterprozesse-sw2208.jpg)
Mitstreiten. Manchmal reicht es, wenn einer vor Gericht zieht. Andere Steuerzahler können sich dranhängen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Läuft ein Steuerverfahren vor einem der obersten Gerichte, können Sie sich mit Ihrem ähnlichen Fall kostenlos einklinken und bestenfalls mitgewinnen.
Einige Wochen nach Abgabe der Steuererklärung kommt der Bescheid per Post oder Elster-Nachricht und kann einen Schock auslösen: Die Erstattung fällt geringer aus – oder es wird sogar eine Nachzahlung fällig. Denn nicht immer erkennen Finanzbeamte alle Posten an, die Steuerpflichtige in ihrer Erklärung angeben.
Den Gang vor das Finanzgericht scheuen viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denn ein Prozess belastet Nerven und Geldbeutel. Doch manchmal muss man gar nicht selber klagen. Finanztest zeigt, wie Sie sich kostenlos und ohne großen Aufwand an bestehende Gerichtsprozesse anhängen können. 20 solcher Fälle stellen wir vor. Mit unserem Musterbrief widersprechen Sie ganz einfach Ihrem Steuerbescheid.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Mehr Kindergeld, höhere Steuerfreibeträge, Anpassungen beim Steuertarif: Die Bundesregierung plant einige Erleichterungen. Die Stiftung Warentest sagt, wer profitiert.
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- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
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Liebes Test-Team,
das Urteil zu dem Verfahren VI R 39/19 wurde kürzlich erfreulicherweise veröffentlicht.
Viele Grüße
Thorsten
Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Beschränkung nach der Aktienverluste nicht mit sonstigen Einkünften (z.B. Gewinne aus Fonds, Festgeld, etc.) steuerlich verechnet werden dürfen, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ist. Wer also Aktienverluste hat und gleichzeitig Gewinne aus sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht aus Aktienveräußerungsgewinnen bestehen, kann sich mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid wehren und ein Ruhen des Einspruchverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantragen. Für den Einspruch gibt es Musterbriefe von Einkommensteuerprogrammen oder man wendet sich an Steuerberater.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht-der-bfh-haelt-die-verlustverrechnungsbeschraenkung-fuer-aktienveraeusserungsverluste-fuer-verfassungswidrig/
@PWAUST: Wenn sich Ihr Einspruch auf die Krankheitskosten beziehen würde, müssen sie das nicht tun. Der Bescheid bleibt durch den Vorläufigkeitsvermerk ohnehin offen, bis das Gericht entschieden hat. Nach der Entscheidung wird das Finanzamt auch von sich aus tätig und rechnet Ihren Steuerbescheid ab. (PH)
Im Steuerbescheid steht von Amts wegen ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten. Empfehlen Sie zusätzlich Einspruch mit Hinweis auf den im Artikel zitierten Musterprozess einzulegen?
Kommentar vom Autor gelöscht.