Mutmacherin

Ihre Chance

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Besoldung. Immer wieder hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden: Bund und Länder müssen ihre Beamten angemessen bezahlen. Einfach die Bezüge zu kürzen, ist verfassungs­widrig. Der Sold muss mit den Lebens­haltungs­kosten steigen. Sie fühlen sich benach­teiligt? Legen Sie Wider­spruch ein. Ihr Dienst­herr muss dann prüfen, ob Ihre Bezüge verfassungs­gemäß sind.

Verzögerung. Sich vor Gericht wehren zu können, ist ein Menschen­recht. Dazu gehört auch das Recht auf ein Urteil in angemessener Zeit. Der Europäische Gerichts­hof für Menschen­rechte hat Deutsch­land etliche Male wegen über­langer Gerichts­verfahren verurteilt. Jetzt ist es Gesetz: Bei unan­gemessener Verzögerung von Gerichts­verfahren steht den streitenden Parteien eine Entschädigung zu. Wenn es keine Anhalts­punkte für einen höheren Schaden gibt, gilt: Sie erhalten 100 Euro je Monat, den das Gericht zu lange gebraucht hat. Voraus­setzung: Sie haben die Verzögerung gerügt. Das über­nimmt Ihr Rechts­anwalt für Sie. Wenn Sie ohne Rechts­anwalt klagen, schreiben Sie selbst ans Gericht: „Ich rüge die Verzögerung des Verfahrens. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, wieso sich der Rechts­streit jetzt schon seit x Monaten hinzieht und immer noch keine Entscheidung absehbar ist.“ Fordern Sie die fällige Verzögerung nach Abschluss des Verfahrens vom Gericht. Zuständig ist in der Regel der Direktor oder Präsident des Gerichts.

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Kommentarliste

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  • Schiri75 am 07.08.2023 um 11:30 Uhr
    Es wird mehr als Zeit!!!

    Es wird mehr als Zeit das das Bundesverfassungsgericht das Land Schleswig Holstein verurteilt.Seine Landesbeamten wegen ihrer "Haushaltsnotlage" ihr Weihnachtsgeld zahlt...