Myright-Prozess­finanzierung im Abgas­skandal Schaden­ersatz mit Voraus­zahlung

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Myright-Prozess­finanzierung im Abgas­skandal - Schaden­ersatz mit Voraus­zahlung

Der Prozess­finanzierer Myright.de glaubt: VW muss Besitzer von Skandal­autos entschädigen. Das Unternehmen bietet Besitzern dieser Autos eine Prozess­finanzierung für ihre Schaden­ersatz­klagen gegen VW an. Bis zu 1 000 Euro können Auto­besitzer sogar vorab erhalten, wenn sie Myright.de beauftragen. Die dürfen sie auch dann behalten, wenn VW am Ende doch nichts zahlt. test.de sagt, was von dem Angebot zu halten ist.

Alte Bekannte

Myright.de ist bereits bekannt. Das Unternehmen bot früher eine von US-Anwalt Haus­feld angeschobene Sammelklage an und fordert für über 40 000 Auto­besitzer Schaden­ersatz. Auto­besitzer traten ihre Forderungen gegen VW an das Unternehmen ab und das zog vor Gericht. Wenn VW am Ende zahlt, erhalten die Auto­besitzer das Geld abzüglich Provision. 35 Prozent des Betrags abzüglich des Wert des an VW zurück­zugebenden Wagens gehen an Myright.de. Urteil im test.de-Schnelltest damals: Sehr geringe Mängel in den Geschäfts­bedingungen, etwas größere beim Daten­schutz, ansonsten: Faires Angebot.

Geld fürs Klagen

Jetzt kommt Myright.de mit einem neuen Angebot: Das Unternehmen finanziert Besitzern von Skandal­autos den Prozess gegen VW. Kosten­punkt: Nichts, wenn VW am Ende nicht zahlt. Wenn VW mit oder ohne Verurteilung zum Schaden­ersatz zahlt, gehen mindestens 19,99 Prozent des Geldes an Myright.de, bis zu 80,01 Prozent bekommt der Auto­besitzer. Allerdings: Der muss dann außerdem seinen Wagen an VW zurück­geben. Insbesondere bei Autos mit hoher Lauf­leistung kann der mehr wert sein, als VW zahlen muss. Recht­licher Hintergrund: Die Gerichte verurteilten VW dazu, den Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung zu ersetzen. Als Nutzungs­entschädigung ist der Teil des Kauf­preises zu verstehen, der den bereits gefahrenen Kilo­metern im Verhältnis zur zu erwartenden Gesamt­lauf­leistung des Wagens entspricht. Dabei gehen die Gerichte meist davon aus: 250 000 Kilo­meter schaffen die VW-Diesel aus den betroffenen Fertigungen. Das heißt: Hat der Wagen bereits 200 000 Kilo­meter oder 80 Prozent seiner Gesamt­lauf­leistung hinter sich, dann muss VW nur noch 20 Prozent des Kauf­preises erstatten. Gepflegte Autos ohne Unfälle und Reparaturbedarf jedoch sind zuweilen trotz der Kilo­meter mehr wert.

Bis 1 000 Euro Vorschuss möglich

Myright.de bietet sogar „Sofort-Schadens­ersatz“ an. Das heißt: Das Unternehmen zahlt bis zu 1 000 Euro Vorschuss auf den Schaden­ersatz im Voraus aus. Es ist allerdings nicht wirk­lich zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Bis vier Wochen nach Erhebung der Klage nimmt sich die Myright-Prozess­finanzierungs­tochter Zeit für die Zahlung. Hinzu kommt noch die Zeit, die die Myright-Vertrags­anwälte für den außerge­richt­lichen Schrift­verkehr und die Formulierung der Klage brauchen. test.de meint: „Sofort“ ist das nicht. Aber immerhin: Das Geld dürfen Myright.de-Kunden auf jeden Fall behalten – auch wenn die Klage am Ende doch scheitert.

Rechnen mit Provision

Allerdings: Wer die Voraus­zahlung will, muss am Ende eine höhere Provision zahlen. Laut Myright.de sind typische Sätze: 27,49 Prozent bei 1 000 Euro Voraus­zahlung, 24,99 Prozent bei 500 Euro und 19,99 Prozent ohne Voraus­zahlung. Wie hoch die Provision genau ist, berechnet Myright.de im Einzel­fall nach Eingabe der Daten des Kunden und seines Wagens. Sie kann zwischen 19,99 und 29,99 Prozent liegen. Muss VW Zahlungen leisten, die nicht von der Rück­gabe des Autos abhängen, dann liegt der Provisions­satz sogar zwischen 29,99 Prozent und 39,99 Prozent. Der höhere Satz gilt auch für Zinsen und spielt vor allem dann eine große Rolle, wenn das zuständige Gericht VW verbraucherfreundlich zur Verzinsung des Kauf­preises von seiner Zahlung an verurteilt hat. Wie sich die verschiedenen Provisions­sätze bei mehr oder weniger verbraucherfreundlichem Urteil auswirken, zeigt die test.de-Tabelle am Beispiel eines VW Golf von 2014.

Prüfung im Einzel­fall

Skandal­autobesitzer müssen genau schauen, ob die Prozess­finanzierung für sie Sinn macht. Myright.de schränkt von sich aus ein: Für Autos mit mehr als 195 000 Kilo­metern lehnt das Unternehmen die Prozess­finanzierung regel­mäßig ab. Chance und Risiko stehen dann aus Sicht des Prozess­kosten­finanzierers in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

Rechner Prozess­kosten­finanzierung

Mit dem Rechner der Stiftung Warentest können Skandal­autobesitzer für ihren Einzel­fall prüfen, was ihnen eine Prozess­finanzierung wie die von Myright.de wahr­scheinlich bringen wird. Sie brauchen dafür ein konkretes Angebot mit Angabe von Provisions­sätzen. Rechnen Sie damit, dass es etwa ein Jahr dauert, bis Sie gegebenenfalls Geld erhalten. Wenn Sie den Wagen bereits verkauft haben, tragen Sie in den Rechner den Kilo­meter­stand bei Verkauf und den Betrag ein, den sie tatsäch­lich erhalten haben.

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Unternehmen kann aussteigen

Noch zu berück­sichtigen: Myright.de führt den Prozess nur, solange er Aussicht auf Erfolg hat. Der Prozess­finanzierer entscheidet nach außerge­richt­licher Forderung vor Klageerhebung, Berufung und Revision immer wieder neu, ob sie den Fall weiterführen. Ändern sich die Bedingungen, weil zum Beispiel der Bundes­gerichts­hof eine Grund­satz­entscheidung fällt, wonach es keinen oder weniger Schaden­ersatz gibt, als die Gerichte aktuell annehmen, behält das Unternehmen sich vor, auch zwischen­durch aus dem Vertrag auszusteigen. Kunden müssen dann nichts zahlen. Sie können den Prozess weiterführen, müssen dann aber selbst alle danach entstehenden Kosten über­nehmen, wenn nicht am Ende – so wie bei Stan­dard­fällen wahr­scheinlich – VW zahlen muss.

Kunde muss Vorgaben von Myright.de einhalten

Formal ist der Myright.de-Kunde selbst Herr des Verfahrens. Doch Myright.de finanziert das Verfahren nur, so lange dabei alle taktischen Vorgaben des Unter­nehmens einge­halten werden und der Auto­besitzer einen vom Unternehmen benannten Vertrags­anwalt ins Rennen schickt. Vorteil für Auto­besitzer: Der wird sich mit VW-Fällen auskennen. Nachteil: Eine wie vom Anwalt in der Nach­barschaft gewohnte individuelle Betreuung dürfen Myright.de-Kunden nicht erwarten. Maximal­forderungen sind auch nicht drin. Die Zahlung einer Nutzungs­entschädigung haben Myright.de-Kunden zu akzeptieren, obwohl einzelne Gerichte sie dazu nicht in der Pflicht sehen.

Vergleich ist Pflicht

Wollen der Vertrags­anwalt und Myright.de einen Vergleich oder Rechts­mittel, kann der Kunde kaum ablehnen. Er ist außerdem in der Pflicht, Myright.de und den Anwalt alle erforderlichen Informationen zu verschaffen. Das kann Mühe machen. Es geht unter Umständen nicht nur um schriftliche Unterlagen, sondern auch darum, was der Auto­besitzer sich bei Kauf gedacht hat, was der Verkäufer sagte und wer womöglich Zeuge ist. Der Auto­besitzer muss den Anwalt Myright.de gegen­über von seiner Schwei­gepflicht entbinden.

Rest­risiko bei Insolvenz

Bei Prozess­finanzierung stets zu beachten: Es gibt ein Insolvenzrisiko. Das ist zwar gering, bedeutet aber: Wird der Finanzierer zahlungs­unfähig oder ist er über­schuldet, muss der Kunde doch noch zahlen, wenn der Prozess verloren geht. Er hat dann die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Haupt­risiko: Die Anwalts­kosten. Die liegen bei einer 15 000 Euro-Klage beispiels­weise bei insgesamt mindestens 3 915,10 Euro – nur für die erste Instanz.

Frei­gebig mit Daten

Offen­herzig gibt sich Myright.de beim Daten­schutz. Wie schon bei den meisten Online-Rechtsberatungsangebote im Test 2017 gehen Daten an Google, Facebook, Microsoft und weitere Anbieter und ermöglichen zielge­richtete Werbung. Immerhin: Das ist in der Daten­schutz­erklärung offengelegt und recht verständlich erklärt. Gleich­wohl: Myright.de-Besucher erhalten anschließend auf ihre Interessen zuge­schnittene Werbung. Mit hoher Wahr­scheinlich­keit mit dabei: Die Offerten anderer Prozess­kosten­finanzierer, die es auf Skandal­autobesitzer abge­sehen haben. Was die taugen, wissen wir leider nicht. Außer Myright.de hat es noch kein Anbieter test.de ermöglicht, die Geschäfts­bedingungen zu prüfen. Das wird kaum daran liegen, dass sie so gut sind. Skandal­autobesitzer sollten sich genau anschauen, auf was sie sich einlassen. Dabei hilft unser Rechner zur Prozesskostenfinanzierung im Abgasskandal.

Fazit: Fast kein Risiko, wenig Freiheit

Die Prozess­finanzierung von Myright.de bietet wie versprochen die Chance auf Schadens­ersatz ohne nennens­wertes Risiko. Auf den versprochenen „Sofort-Schaden­ersatz“ allerdings haben Myright.de-Kunden erst mit etlichen Wochen Verzögerung Anspruch. Insbesondere Besitzer von Skandal­autos mit reichlich Kilo­metern auf dem Tacho­meter müssen genau schauen, ob es Sinn macht, mit Myright-Prozess­finanzierung gegen VW vorzugehen. Je besser der Wagen noch in Schuss ist und sich verkaufen lässt, desto weniger lohnt es, von VW Schaden­ersatz zu fordern. Wer Maximal­forderungen durch­setzen will, ist bei Myright.de ebenfalls falsch. Offensive Klagen auf Schaden­ersatz ohne Nutzungs­entschädigung, wie sie findige Anwälte immer mal wieder gewinnen, finanziert Myright.de nicht. Myright.de-Kunden haben in taktischen Fragen keinen Spielraum, sondern müssen auf Myright.de und deren Vertrags­anwälte hören.

Für Menschen ohne Rechts­schutz­versicherung über­legens­wertes Angebot

Ohnehin klar: Wer eine Rechts­schutz­police einschließ­lich Verkehrs­rechts­schutz (Vergleich Verkehrsrechtsschutzpolicen) hat, beauftragt besser selbst eine der im Abgas­skandal erfolg­reichen Kanzleien. Allen anderen bietet Myright.de eine reelle Chance, doch noch Schaden­ersatz durch­zusetzen, nachdem die Anmelde­frist für die Muster­fest­stellungs­klage gegen VW abge­laufen ist und die ursprüng­liche Myright.de-Sammelklage ebenfalls längst läuft und keine Anmeldung mehr möglich ist.

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Kommentarliste

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  • Hendrik6919 am 07.02.2024 um 15:25 Uhr
    My rights schlechte Erfahrung

    Ich war auch bei Myrights bis zum 30.01.2023. Mein Auto ist zwar schon im 1.Quatal 2020 total Schrott aber nun hat es fuer Myrights zu viele Kilometer und ist weniger wert als ich bekommen habe. Den Mustervergleich zu dem ich eine Zustimmung hatte sollte ich nicht annehmen. Falls doch haette ich 35 Prozent an Myrights zahlen müssen. Sie waren auch davon ausgegangen mehr zu er streiten. Dumm das ich leider den falschen vertraut habe. Jetzt wollen Sie helfen das ich selber meinen Schaden geltend mache. Ich frag mich nur was da anders sein soll. Nur ist das Verfahren dann von 2023 und nicht aus 2017. Nie wieder.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2020 um 16:57 Uhr
    Klageabweisende Urteile LG Ingolstadt und Augsburg

    @Pmerkel: In der Tat haben wir die Myright.de-AGB in ihrer ursprünglichen Fassung mit Stand von Februar 2016 für ganz überwiegend fair und das Geschäftsmodell als Verbraucherinkasso für zulässig gehalten. Einige Gerichte sahen das genau so, andere wie die beiden genannten beurteilten die Arbeit von Myright.de als unzulässige Rechtsdienstleistung. Letztlich wird der Bundesgerichtshof entscheiden. Ärgerlicherweise werden bis dahin mindestens noch etliche Monate vergehen und werden anschließend die Instanzgerichte noch viel Zeit brauchen, um die umfangreichen Myright-Klagen mit etlichen Tausend Geschädigten abzuarbeiten, sofern der BGH die Abtretung der Verbraucherrechte an das Unternehmen nicht für unwirksam hält. Wir glauben nach wie vor: Am Ende wird sich Myright.de durchsetzen. Da nicht absehbar ist, wann das sein wird, ermöglicht es Myright.de Kunden, den Vertrag zu kündigen und die Rechte individuell durchzusetzen. Sinn hat das aber nur, wenn Forderungen gegen VW noch nicht verjährt sind. Das ist aktuell noch bei Myright.de-Kunden der Fall, die ihre Rechte wie vom Unternehmen empfohlen vorsorgliche auch zur Musterfeststellungsklage des vzbv angemeldet hatten. Für solche bietet Myright.de auch eine Prozessfinanzierung. Allen anderen empfehlen wir, bei Myright.de zu bleiben und sich mit Geduld zu wappnen. (maa)

  • Pmerkel am 30.11.2020 um 09:45 Uhr
    klageabweisende Urteile LG Ingolstadt und Augsburg

    Vor den LG Ingolstadt und Augsburg wurden gerade im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zwei Sammelklagen von myRight abgewiesen, wobei sich die Richter in der Begründung v.a. auf die AGB von myRight fokussiert hätten. MyRight interpretiert es nun so, dass die LG sich vor einem Urteil scheuen und die Entscheidung dem BGH überlassen wollen. Nachdem auch Stiftung Warentest nur "sehr geringe Mängel" in den AGB festgestellt hat, würde mich interessieren, ob diese Interpretation durchaus realistisch ist oder ob ich mich damit abfinden muss auf das falsche Pferd gesetzt zu haben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.08.2020 um 15:22 Uhr
    Myright Sammelklage kündigen?

    @t.d.t.: Myright.de hatte uns gegenüber stets erklärt: Das Unternehmen lässt Kunden ziehen, wenn diese ihre Rechte anderweitig verfolgen wollen. Allerdings: Aktuell kann die Kündigung bei Myright.de dazu führen, dass Rechte verjähren. Es bleibt zwar nach überwiegender Ansicht der so genannte Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB. Möglich wäre es vielleicht, mit Myright.de zu sprechen, ob sie bereit sind, den einzelnen Anspruch aus der Sammelklage auszusondern und ihn in dann individuell geltend zu machen. Das ist dann genau wie jede andere individuelle Klage auch. Was das kosten wird, können wir nicht sagen. (PH)

  • t.d.t am 14.08.2020 um 16:41 Uhr
    Myright Sammelklage kündigen ?

    Hallo, wie kommt man aus der Sammelklage von Myright wieder raus und was kostet das ?