![Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen](https://cdn.test.de/file/image/85/33/3daeb425-b75f-4ea7-9a37-a163c7bbbc45-web/5953968_Testsiegel-entfernt-verloren-2023.jpg)
Zeigt der Nachtest, dass das Produkt verändert wurde, darf der Hersteller nicht mehr mit dem Warentest-Logo werben. © Getty Images (M)
Damit Sie sich auf die Testsiegel der Stiftung Warentest verlassen können, machen wir Nachtests. Hat sich ein Produkt verändert, muss das Warentest-Logo runter.
Logolizenzen und Nachtests
Anbieter, die mit dem Qualitätsurteil und dem Markenzeichen der Stiftung Warentest werben möchten, müssen einen Lizenzvertrag abschließen. Rund 600 Hersteller nutzen jedes Jahr diese Möglichkeit der Werbung für ihre Produkte. Damit unterwerfen sie sich strengen Regeln.
Lizenz-Einnahmen finanzieren Nachtests
Einen Teil der Logolizenz-Einnahmen verwendet die Stiftung Warentest für Nachtests. Etwa zehn Prozent der Produkte, für die mit dem Testsiegel geworben wird, testet die Stiftung Warentest nach.
Bei den regelmäßigen Nachtests im Jahr 2023 hat die Stiftung Warentest 72 Produkte überprüft und keine zu beanstandende Änderungen festgestellt. Es musste kein Lizenzvertrag außerordentlich gekündigt werden.
Mehr Logo-Verlässlichkeit für Verbraucher
Stellen die Tester bei den Nachtests Veränderungen in prüfrelevanten Merkmalen fest, wird der Logolizenzvertrag gekündigt. Hersteller oder Anbieter dürfen für dieses Produkt dann nicht mehr mit dem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest werben. Die Nachtests sollen Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit geben: Wenn sie das Logo der Stiftung Warentest auf einem Produkt sehen, sollen sie sicher gehen können, beim Kauf desselben auch die entsprechende Qualität zu erhalten.
Gerichtsentscheidung: Alle Details müssen zu lesen sein
Wie genau es die Werbenden mit der Darstellung des Testsiegels nehmen müssen, hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem der Verband Sozialer Wettbewerb gegen die Baumarktkette Obi vorgegangen war.
Obi hatte in einem Werbeprospekt neben anderen Produkten einen Eimer Farbe abgebildet. Die Farbe war Testsiegerin in einer der Untersuchungen der Stiftung Warentest. Damit wurde auf dem Farbeimer geworben. Durch die Verkleinerung des Eimers im Prospekt waren zwar unser Logo und das Wort „Testsieger“ erkennbar, nicht aber die konkrete Fundstelle des Tests.
Diese fehlende Erkennbarkeit stelle eine irreführende Werbung dar, weil dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, die er für eine informierte geschäftliche Entscheidung braucht, so der Bundesgerichtshof (BGH).
Obi nutze den Testsieg im Rahmen eigener Werbung und müsse daher die konkrete Fundstelle, also Ausgabe und Erscheinungsjahr der Zeitschrift, deutlich erkennbar darstellen. Obi sei es zumutbar, die Fundstelle zum Beispiel in einer Fußnote zu ergänzen (BGH, Az. I ZR 134/20).
Hier haben wir das Test-Siegel entzogen
Remind.me (Wechselservice für Gastarife)
Einen Wechselservice empfiehlt die Stiftung Warentest Haushalten, die sich um Preisvergleich und Gastarifwechsel nicht selbst kümmern wollen. Anders als Vergleichsportale organisieren sie den Wechsel nicht nur einmalig, sondern betreuen Kunden und Kundinnen langfristig. Der Wechselservice Remind.me, den wir 2021 im Test von Wechseldiensten als „empfehlenswert“ eingestuft hatten, darf nicht mehr mit unserem Logo werben. Eine Nachprüfung hat ergeben, dass der Wechselservice sein Angebot in prüfrelevanten Merkmalen verändert hat.
Unter anderem schließt Remind.me jetzt Haushalte von der weiteren Betreuung aus, die mit dem vorgenommenen Tarifwechsel nicht einverstanden sind und ihr Widerrufsrecht nutzen. Nachteilig ist dieses Vorgehen für alle Bestandskunden. Denn anders als Neukunden werden sie erst nach einem erfolgreichen Tarifwechsel informiert. Wer jedoch den Tarif selbstständig beim Anbieter widerruft, muss sich anschließend selbst einen neuen Tarif suchen. Der alte Tarif wurde wirksam durch Remind.me gekündigt. Eine weitere Betreuung durch Remind.me findet nicht statt.
Wir haben den Lizenzvertrag deswegen zum 9. November 2022 gekündigt. Remind.me darf nicht mehr mit unserem Logo für seinen Gastarifvergleich werben.
Das smarte Türschloss Abus HomeTec Pro CFA3000
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Das smarte Türschloss Abus HomeTec Pro CFA3000. © Stiftung Warentest
Das Funk-Türschloss war im Oktober 2020 Bestandteil unseres Tests smarter Türschlösser, schnitt damals gut ab, landete mit der Note 2,4 aber auf den hinteren Plätzen seiner Produktgruppe.
Im August 2022 warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor einer neu entdeckten Sicherheitslücke, die es Angreifern ermöglicht, das Schloss per Hack zu öffnen. Laut Abus lässt sich der Fehler nicht per Software-Update beheben. Wir haben deshalb den Lizenzvertrag gekündigt sowie das Qualitätsurteil und mehrere Unterurteile zurückgezogen (11.08.2022).
Wir empfehlen, das Produkt abzumontieren und nicht mehr zu verwenden – zumal Versicherer bei Einbrüchen die Haftung verweigern könnten, da die Sicherheitslücke inzwischen allgemein bekannt ist.
Vier Pflegetagegeldversicherungen
Die DKV Versicherung hat für ihre Pflegetagegeldversicherung „PTG“ nach unserem Test von Pflegetagegeldversicherungen mit einem guten Finanztest-Qualitätsurteil geworben, ebenso tat es die DFV Deutsche Familienversicherung AG für ihre Pflegetagegeldversicherung „Deutschlandpflege Flex“. Eine Nachprüfung ergab: Beide Versicherer hatten die Beiträge für ihre so beworbenen Tarife nach dem Stichtag der Untersuchung (1. Januar 2020) angehoben (19.05.2021).
In einer weiteren Nachprüfung stellte sich heraus, dass auch die Huk Coburg für ihre gut bewerteten und mit einer Lizenz beworbenen Tarife „PMvario/1560 und PMvario/1600“ die Beiträge angehoben hatte. Das gleiche galt für die VRK bei ihren ebenfalls gut bewerteten und entsprechend beworbenen Varianten „Pflege Flexible/1560 und Pflege Flexible/1600“.
Mit den Versicherern wurde der Nutzungsvertrag rückwirkend gekündigt. Sie dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben.
Die Matratze MFO VitaSan
Die VitaSan 7-Zonen-Kaltschaummatratze von MFO mit einer Liegefläche von 90 x 200 Zentimetern gehörte zu den besten im Matratzentest, den wir im März 2020 veröffentlicht hatten. In den Nachprüfungen schickten wir zwei zusätzliche Exemplare der Matratze in die Klimakammer – und bei beiden veränderte sich die Härte viel stärker als im ursprünglichen Test.
Laut Anbieter hatte sich an der Rezeptur und am Herstellungsverfahren der Matratze nichts geändert, an unserer Klimaprüfung allerdings auch nicht. Wir haben den Lizenzvertrag am 1. April 2021 gekündigt, MFO darf die VitaSan nicht mehr als Testsieger bewerben.
Der Sous-vide-Garer Allpax SVU
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Der Sous-Vide-Garer Allpax SVU.
Der Testsieger unseres Tests von Sous-vide-Garern, der Allpax SVU, hat ein geändertes Innenleben. In einem Nachtest stellten wir fest veränderte Stromverbräuche und Garzeiten fest. Außerdem lag der neuen Variante des Heizstabs keine Gartabelle bei. Im Test hätten wir das mit Mangelhaft bewertet.
Auf unsere Nachfrage bestätigte der Anbieter die Veränderungen an bestimmten Bauteilen. Der Anbieter darf nicht mehr mit unserem Testsiegel werben (13.01.2020).
Das Vollwaschmittel Gut & Günstig Ultra von Edeka
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Das Vollwaschmittel Gut & Günstig Ultra. © Stiftung Warentest
Edeka hatte im Jahr 2019 auf seinem Vollwaschmittel Gut & Günstig Ultra mit einem guten test-Qualitätsurteil geworben, aber in die Packung etwas anderes gefüllt als den Testsieger aus dem Test von Oktober 2018 (zum aktuellen Test von Vollwaschmitteln). Eine Nachprüfung ergab: Das Pulver enthielt weniger von der Reinigungschemikalie TAED als das ursprünglich geprüfte Waschmittel. Flecken ließen sich nun deutlich schlechter entfernen.
Edeka verstieß damit gegen den Lizenzvertrag für die Nutzung unseres test-Siegels. Seit Anfang Mai ist er gekündigt. Das gilt auch für das rezepturgleiche Waschmittel Bravil Activ Plus von Netto Marken-Discount. Beide dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben (16.05.2019).
Das Hundefutter Purina Beneful von Nestlé
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Das Hundefutter Purina Beneful von Nestlé. © Stiftung Warentest
Das Hundetrockenfutter Purina Beneful von Nestlé darf nicht mehr mit dem test-Logo der Stiftung Warentest beworben. Eine Nachprüfung nach dem Hundefutter-Test im Jahr 2016 ergab, dass die bunten Brocken später deutlich weniger Vitamin A als im ursprünglich getesteten Produkt enthielten. Es hatte die Gesamtnote Gut erhalten. Wir wiesen den geringeren Gehalt in drei Packungen nach (26.07.2027). Hunde brauchen eine ausreichende Menge Vitamin A – für Wachstum, Haut, Stoffwechsel und Augen. Hier finden Sie den aktuellen Test von Hunde-Trockenfutter, den Test von Hunde-Nassfutter sowie den Test von Welpenfutter.
Die Pflegetagegeldversicherung der Württembergische
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Die Pflegetagegeldversicherung der Versicherung Württembergische mit der Tarifbezeichnung PTPU darf das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamtnote Sehr Gut (1,2) für den Modellfall 45-jährige und Sehr Gut (1,5) für den Modellfall 55-jährige nicht mehr tragen: Grund: Wir hatten bei der Untersuchung von Pflegetagegeldversicherungen bewertet, wie viel ein Tarif für ein vorgegebenes Budget in den einzelnen Pflegestufen bei Pflegebedürftigkeit zahlt. Der Preis wurde ins Verhältnis zur Leistung in den verschiedenen Pflegestufen gesetzt und war so unmittelbar bewertungsrelevant.
Bei einem Nachtest stellten wir fest, dass die Württembergische den Beitrag für ihren Pflegetagegeldtarif erhöht hat. Der Test der privaten Pflegeversicherung aus Finanztest 5/2015 wurde inzwischen durch einen neueren Test Pflegetagegeldversicherung ersetzt.
Der Fahrradhelm Melon Urban Active
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Der Fahrradhelm Melon Urban Active. © Stiftung Warentest
Im Rahmen eines Tests von Kinderhelmen fanden wir in den Einstellriemen des Melon Urban Active der Größe XXS-S den Schadstoff Naphthalin. Er steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Im Helm für Erwachsene hatten wir im vergangenen Jahr keine Schadstoffe gefunden.
Nach den aktuellen Ergebnissen haben wir je drei Melon-Helme der Größen M-L und XL-XXL nachgeprüft. In allen sechs fanden wir deutliche Mengen Naphthalin.
Die Schadstoffkonzentration lag unter dem Grenzwert des GS-Siegels (Geprüfte Sicherheit), der für Erwachsene gilt. Unseren Kriterien entsprechend würden wir ihm die Schadstoffnote ausreichend geben. Damit konnten wir den Melon Urban Active in Erwachsenen-Größen nicht mehr empfehlen (25.05.2016). Hier finden Sie den aktuellen Test von Fahrradhelmen und den aktuellen Test von Kinderfahrradhelmen.
Der Autokindersitz Migo Saturn mit Isofix-Basis Solar
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Der Autokindersitz Migo Saturn mit Isofix-Basis Solar © Stiftung Warentest
Im Nachtest stellten unsere Prüfer fest, dass dem 2014 geprüften Sitz inzwischen ein seitlich montierter Energieabsorber fehlte und die Bewertung daher schlechter ausfallen musste (27.04.2016). Hier finden Sie unseren laufend aktualisierten Test von Autokindersitzen.
Das Hackfleisch Biohackfleisch Bio+
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Das Hackfleisch Biohackfleisch Bio+. © Stiftung Warentest
Das abgepackte gemischte Biohackfleisch Bio+, das etwa Kaufland und Real verkaufen, hatte bei einer Nachprüfung eine andere Zusammensetzung als das für test 2/2015 untersuchte Hackfleisch des Anbieters Vion Convenience. Der Fettgehalt hatte sich deutlich erhöht, ein Zeichen für schlechtere Fleischqualität. Die Prüfer hatten drei Proben Bio+ mit verschiedenen Verbrauchsdaten untersucht, in zwei fanden sie knapp doppelt so viel Fett wie ursprünglich. Noch fünf weitere Produkte aus dem Test von Hackfleisch wurden nachgeprüft, ohne auffälliges Ergebnis (25.04.2016). Zum Test Hackfleisch.
Die BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one
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© Stiftung Warentest
Eine Überprüfung der Creme hatte ergeben, dass die Umverpackung in Darstellung, Kontrast und Schriftgröße verändert worden war. In einem erneuten Test könnten Deklarations- und Gesamturteil anders ausfallen. Auch die Inhaltsstoffliste war eine andere. Die BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one durfte das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamtnote Gut (2,1) daher nicht nicht mehr tragen (17.12.2015). Zum Test BB-Cremes.
Der Fernseher Technisat TechniPlus 55 ISIO
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Der Fernseher Technisat TechniPlus 55 ISIO. © Stiftung Warentest
Bei der Überprüfung des 2013 getesteten Fernsehers Technisat Techniplus 55 Isio ergaben sich Unterschiede zum 2013 getesteten Gerät. So hatte sich zum Beispiel die Bildqualität verschlechtert, vor allem bei der Farbwiedergabe fanden wir in der Nachprüfung Abweichungen. Das eingebaute Display entsprach nicht mehr dem ursprünglich geprüften (17.09.2015). Zum Test von Fernsehern.
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28 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@esspressionata: Wir haben im letzten Jahr einiges an Nachtests gemacht. Nur gab es nichts zu beanstanden, so dass wir in 2023 keinen Lizenzvertrag gekündigt haben. Sonst hätten wir berichtet.
Ich wundere mich immer wieder, dass bei den Testveröffentlichungen von Schallzahnbürsten die wohl am längsten am Markt befindliche Zahnbürste der Firma EMAG - emmi-dent - nach wie vor nicht berücksichtigt wird!
@marotoma: Weder ein mangelhaftes noch ein aberkanntes Testurteil der Stiftung Warentest berechtigt zur Rücknahme der Ware durch den Handel. Hier sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Daher ist unser Urteil für den Handel zwar ein deutliches Zeichen, jedoch nicht bindend. Wir erleben jedoch, dass viele Anbieter dann auch mal nachbessern oder aus Kulanz Ware zurücknehmen.
@espressonista: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Artikel zu den Nachtests wurde heute aktualisiert.
Ich finde diese Nachtests wichtig und hilfreich. Mich würde noch interessieren, inwieweit sie Konsequenzen auf Käuferseite haben können. Kann ich einen Artikel reklamieren oder z.B eine Versicherung kündigen, wenn ich ein mit dem Test-Siegel beworbenes Produkt erworben habe, das nicht mehr dem ursprünglich getesteten entspricht?