Testsiegel Stiftung Warentest Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

28
Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Zeigt der Nachtest, dass das Produkt verändert wurde, darf der Hersteller nicht mehr mit dem Warentest-Logo werben. © Getty Images (M)

Damit Sie sich auf die Testsiegel der Stiftung Warentest verlassen können, machen wir Nachtests. Hat sich ein Produkt verändert, muss das Warentest-Logo runter.

Logolizenzen und Nachtests

Anbieter, die mit dem Qualitäts­urteil und dem Markenzeichen der Stiftung Warentest werben möchten, müssen einen Lizenz­vertrag abschließen. Rund 600 Hersteller nutzen jedes Jahr diese Möglich­keit der Werbung für ihre Produkte. Damit unterwerfen sie sich strengen Regeln.

Lizenz-Einnahmen finanzieren Nachtests

Einen Teil der Logolizenz-Einnahmen verwendet die Stiftung Warentest für Nachtests. Etwa zehn Prozent der Produkte, für die mit dem Testsiegel geworben wird, testet die Stiftung Warentest nach.

Bei den regel­mäßigen Nachtests im Jahr 2023 hat die Stiftung Warentest 72 Produkte über­prüft und keine zu bean­standende Änderungen fest­gestellt. Es musste kein Lizenz­vertrag außer­ordentlich gekündigt werden.

Mehr Logo-Verläss­lich­keit für Verbraucher

Stellen die Tester bei den Nachtests Veränderungen in prüfrelevanten Merkmalen fest, wird der Logolizenz­vertrag gekündigt. Hersteller oder Anbieter dürfen für dieses Produkt dann nicht mehr mit dem Qualitäts­urteil der Stiftung Warentest werben. Die Nachtests sollen Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit geben: Wenn sie das Logo der Stiftung Warentest auf einem Produkt sehen, sollen sie sicher gehen können, beim Kauf desselben auch die entsprechende Qualität zu erhalten.

Gerichts­entscheidung: Alle Details müssen zu lesen sein

Wie genau es die Werbenden mit der Darstellung des Testsiegels nehmen müssen, hat der Bundes­gerichts­hof klar­gestellt. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem der Verband Sozialer Wettbewerb gegen die Baumarkt­kette Obi vorgegangen war.

Obi hatte in einem Werbe­prospekt neben anderen Produkten einen Eimer Farbe abge­bildet. Die Farbe war Testsiegerin in einer der Unter­suchungen der Stiftung Warentest. Damit wurde auf dem Farb­eimer geworben. Durch die Verkleinerung des Eimers im Prospekt waren zwar unser Logo und das Wort „Testsieger“ erkenn­bar, nicht aber die konkrete Fund­stelle des Tests.

Diese fehlende Erkenn­barkeit stelle eine irreführende Werbung dar, weil dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, die er für eine informierte geschäftliche Entscheidung braucht, so der Bundes­gerichts­hof (BGH).

Obi nutze den Testsieg im Rahmen eigener Werbung und müsse daher die konkrete Fund­stelle, also Ausgabe und Erscheinungs­jahr der Zeit­schrift, deutlich erkenn­bar darstellen. Obi sei es zumut­bar, die Fund­stelle zum Beispiel in einer Fußnote zu ergänzen (BGH, Az. I ZR 134/20).

Hier haben wir das Test-Siegel entzogen

Remind.me (Wechsel­service für Gast­arife)

Einen Wechsel­service empfiehlt die Stiftung Warentest Haushalten, die sich um Preis­vergleich und Gast­arif­wechsel nicht selbst kümmern wollen. Anders als Vergleichs­portale organisieren sie den Wechsel nicht nur einmalig, sondern betreuen Kunden und Kundinnen lang­fristig. Der Wechsel­service Remind.me, den wir 2021 im Test von Wechseldiensten als „empfehlens­wert“ einge­stuft hatten, darf nicht mehr mit unserem Logo werben. Eine Nach­prüfung hat ergeben, dass der Wechsel­service sein Angebot in prüfrelevanten Merkmalen verändert hat.

Unter anderem schließt Remind.me jetzt Haushalte von der weiteren Betreuung aus, die mit dem vorgenommenen Tarifwechsel nicht einverstanden sind und ihr Widerrufs­recht nutzen. Nach­teilig ist dieses Vorgehen für alle Bestands­kunden. Denn anders als Neukunden werden sie erst nach einem erfolg­reichen Tarifwechsel informiert. Wer jedoch den Tarif selbst­ständig beim Anbieter widerruft, muss sich anschließend selbst einen neuen Tarif suchen. Der alte Tarif wurde wirk­sam durch Remind.me gekündigt. Eine weitere Betreuung durch Remind.me findet nicht statt.

Wir haben den Lizenz­vertrag deswegen zum 9. November 2022 gekündigt. Remind.me darf nicht mehr mit unserem Logo für seinen Gast­arif­vergleich werben.

Das smarte Türschloss Abus Home­Tec Pro CFA3000

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Das smarte Türschloss Abus Home­Tec Pro CFA3000. © Stiftung Warentest

Das Funk-Türschloss war im Oktober 2020 Bestand­teil unseres Tests smarter Türschlösser, schnitt damals gut ab, landete mit der Note 2,4 aber auf den hinteren Plätzen seiner Produkt­gruppe.

Im August 2022 warnte das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik vor einer neu entdeckten Sicherheitslücke, die es Angreifern ermöglicht, das Schloss per Hack zu öffnen. Laut Abus lässt sich der Fehler nicht per Software-Update beheben. Wir haben deshalb den Lizenz­vertrag gekündigt sowie das Qualitäts­urteil und mehrere Unter­urteile zurück­gezogen (11.08.2022).

Wir empfehlen, das Produkt abzu­montieren und nicht mehr zu verwenden – zumal Versicherer bei Einbrüchen die Haftung verweigern könnten, da die Sicher­heits­lücke inzwischen allgemein bekannt ist.

Vier Pfleg­etagegeld­versicherungen

Die DKV Versicherung hat für ihre Pfleg­etagegeld­versicherung „PTG“ nach unserem Test von Pflegetagegeldversicherungen mit einem guten Finanztest-Qualitäts­urteil geworben, ebenso tat es die DFV Deutsche Familien­versicherung AG für ihre Pfleg­etagegeld­versicherung „Deutsch­land­pflege Flex“. Eine Nach­prüfung ergab: Beide Versicherer hatten die Beiträge für ihre so beworbenen Tarife nach dem Stichtag der Unter­suchung (1. Januar 2020) ange­hoben (19.05.2021).

In einer weiteren Nach­prüfung stellte sich heraus, dass auch die Huk Coburg für ihre gut bewerteten und mit einer Lizenz beworbenen Tarife „PMvario/1560 und PMvario/1600“ die Beiträge ange­hoben hatte. Das gleiche galt für die VRK bei ihren ebenfalls gut bewerteten und entsprechend beworbenen Varianten „Pflege Flexible/1560 und Pflege Flexible/1600“.

Mit den Versicherern wurde der Nutzungs­vertrag rück­wirkend gekündigt. Sie dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben.

Die Matratze MFO VitaSan

Die VitaSan 7-Zonen-Kalt­schaum­matratze von MFO mit einer Liegefläche von 90 x 200 Zenti­metern gehörte zu den besten im Matratzentest, den wir im März 2020 veröffent­licht hatten. In den Nach­prüfungen schickten wir zwei zusätzliche Exemplare der Matratze in die Klimakammer – und bei beiden veränderte sich die Härte viel stärker als im ursprüng­lichen Test.

Laut Anbieter hatte sich an der Rezeptur und am Herstellungs­verfahren der Matratze nichts geändert, an unserer Klima­prüfung allerdings auch nicht. Wir haben den Lizenz­vertrag am 1. April 2021 gekündigt, MFO darf die VitaSan nicht mehr als Testsieger bewerben.

Der Sous-vide-Garer Allpax SVU

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Der Sous-Vide-Garer Allpax SVU.

Der Testsieger unseres Tests von Sous-vide-Garern, der Allpax SVU, hat ein geändertes Innenleben. In einem Nachtest stellten wir fest veränderte Strom­verbräuche und Garzeiten fest. Außerdem lag der neuen Variante des Heiz­stabs keine Gartabelle bei. Im Test hätten wir das mit Mangelhaft bewertet.

Auf unsere Nach­frage bestätigte der Anbieter die Veränderungen an bestimmten Bauteilen. Der Anbieter darf nicht mehr mit unserem Testsiegel werben (13.01.2020).

Das Voll­wasch­mittel Gut & Günstig Ultra von Edeka

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Das Voll­wasch­mittel Gut & Günstig Ultra. © Stiftung Warentest

Edeka hatte im Jahr 2019 auf seinem Voll­wasch­mittel Gut & Günstig Ultra mit einem guten test-Qualitäts­urteil geworben, aber in die Packung etwas anderes gefüllt als den Testsieger aus dem Test von Oktober 2018 (zum aktuellen Test von Vollwaschmitteln). Eine Nach­prüfung ergab: Das Pulver enthielt weniger von der Reinigung­schemikalie TAED als das ursprüng­lich geprüfte Wasch­mittel. Flecken ließen sich nun deutlich schlechter entfernen.

Edeka verstieß damit gegen den Lizenz­vertrag für die Nutzung unseres test-Siegels. Seit Anfang Mai ist er gekündigt. Das gilt auch für das rezepturgleiche Wasch­mittel Bravil Activ Plus von Netto Marken-Discount. Beide dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben (16.05.2019).

Das Hundefutter Purina Beneful von Nestlé

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Das Hundefutter Purina Beneful von Nestlé. © Stiftung Warentest

Das Hundetro­ckenfutter Purina Beneful von Nestlé darf nicht mehr mit dem test-Logo der Stiftung Warentest beworben. Eine Nach­prüfung nach dem Hundefutter-Test im Jahr 2016 ergab, dass die bunten Brocken später deutlich weniger Vitamin A als im ursprüng­lich getesteten Produkt enthielten. Es hatte die Gesamt­note Gut erhalten. Wir wiesen den geringeren Gehalt in drei Packungen nach (26.07.2027). Hunde brauchen eine ausreichende Menge Vitamin A – für Wachs­tum, Haut, Stoff­wechsel und Augen. Hier finden Sie den aktuellen Test von Hunde-Trockenfutter, den Test von Hunde-Nassfutter sowie den Test von Welpenfutter.

Die Pfleg­etagegeld­versicherung der Württem­bergische

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Die Pfleg­etagegeld­versicherung der Versicherung Württem­bergische mit der Tarifbezeichnung PTPU darf das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamt­note Sehr Gut (1,2) für den Modell­fall 45-jährige und Sehr Gut (1,5) für den Modell­fall 55-jährige nicht mehr tragen: Grund: Wir hatten bei der Unter­suchung von Pfleg­etagegeld­versicherungen bewertet, wie viel ein Tarif für ein vorgegebenes Budget in den einzelnen Pfle­gestufen bei Pflegebedürftig­keit zahlt. Der Preis wurde ins Verhältnis zur Leistung in den verschiedenen Pfle­gestufen gesetzt und war so unmittel­bar bewertungs­relevant.

Bei einem Nachtest stellten wir fest, dass die Württem­bergische den Beitrag für ihren Pfleg­etagegeld­tarif erhöht hat. Der Test der privaten Pflege­versicherung aus Finanztest 5/2015 wurde inzwischen durch einen neueren Test Pflegetagegeldversicherung ersetzt.

Der Fahr­radhelm Melon Urban Active

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Der Fahr­radhelm Melon Urban Active. © Stiftung Warentest

Im Rahmen eines Tests von Kinder­helmen fanden wir in den Einstell­riemen des Melon Urban Active der Größe XXS-S den Schad­stoff Naph­thalin. Er steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Im Helm für Erwachsene hatten wir im vergangenen Jahr keine Schad­stoffe gefunden.

Nach den aktuellen Ergeb­nissen haben wir je drei Melon-Helme der Größen M-L und XL-XXL nachgeprüft. In allen sechs fanden wir deutliche Mengen Naph­thalin.

Die Schad­stoff­konzentra­tion lag unter dem Grenz­wert des GS-Siegels (Geprüfte Sicherheit), der für Erwachsene gilt. Unseren Kriterien entsprechend würden wir ihm die Schad­stoff­note ausreichend geben. Damit konnten wir den Melon Urban Active in Erwachsenen-Größen nicht mehr empfehlen (25.05.2016). Hier finden Sie den aktuellen Test von Fahrradhelmen und den aktuellen Test von Kinderfahrradhelmen.

Der Auto­kinder­sitz Migo Saturn mit Isofix-Basis Solar

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Der Auto­kinder­sitz Migo Saturn mit Isofix-Basis Solar © Stiftung Warentest

Im Nachtest stellten unsere Prüfer fest, dass dem 2014 geprüften Sitz inzwischen ein seitlich montierter Energie­absorber fehlte und die Bewertung daher schlechter ausfallen musste (27.04.2016). Hier finden Sie unseren laufend aktualisierten Test von Autokindersitzen.

Das Hack­fleisch Biohack­fleisch Bio+

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Das Hack­fleisch Biohack­fleisch Bio+. © Stiftung Warentest

Das abge­packte gemischte Biohack­fleisch Bio+, das etwa Kauf­land und Real verkaufen, hatte bei einer Nach­prüfung eine andere Zusammenset­zung als das für test 2/2015 untersuchte Hack­fleisch des Anbieters Vion Convenience. Der Fett­gehalt hatte sich deutlich erhöht, ein Zeichen für schlechtere Fleisch­qualität. Die Prüfer hatten drei Proben Bio+ mit verschiedenen Verbrauchs­daten untersucht, in zwei fanden sie knapp doppelt so viel Fett wie ursprüng­lich. Noch fünf weitere Produkte aus dem Test von Hack­fleisch wurden nachgeprüft, ohne auffälliges Ergebnis (25.04.2016). Zum Test Hackfleisch.

Die BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

© Stiftung Warentest

Eine Über­prüfung der Creme hatte ergeben, dass die Umver­packung in Darstellung, Kontrast und Schrift­größe verändert worden war. In einem erneuten Test könnten Deklarations- und Gesamt­urteil anders ausfallen. Auch die Inhalts­stoff­liste war eine andere. Die BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one durfte das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamt­note Gut (2,1) daher nicht nicht mehr tragen (17.12.2015). Zum Test BB-Cremes.

Der Fernseher Technisat TechniPlus 55 ISIO

Testsiegel Stiftung Warentest - Diese Produkte dürfen das Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Der Fernseher Technisat TechniPlus 55 ISIO. © Stiftung Warentest

Bei der Über­prüfung des 2013 getesteten Fernsehers Technisat Techniplus 55 Isio ergaben sich Unterschiede zum 2013 getesteten Gerät. So hatte sich zum Beispiel die Bild­qualität verschlechtert, vor allem bei der Farb­wieder­gabe fanden wir in der Nach­prüfung Abweichungen. Das einge­baute Display entsprach nicht mehr dem ursprüng­lich geprüften (17.09.2015). Zum Test von Fernsehern.

28

Mehr zum Thema

28 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2024 um 08:21 Uhr
    Testsiegel Nachtests in 2023

    @esspressionata: Wir haben im letzten Jahr einiges an Nachtests gemacht. Nur gab es nichts zu beanstanden, so dass wir in 2023 keinen Lizenzvertrag gekündigt haben. Sonst hätten wir berichtet.

  • christowm am 18.02.2024 um 00:11 Uhr
    Test von Schallzahnbürsten

    Ich wundere mich immer wieder, dass bei den Testveröffentlichungen von Schallzahnbürsten die wohl am längsten am Markt befindliche Zahnbürste der Firma EMAG - emmi-dent - nach wie vor nicht berücksichtigt wird!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2024 um 12:13 Uhr
    Kein Käuferschutz

    @marotoma: Weder ein mangelhaftes noch ein aberkanntes Testurteil der Stiftung Warentest berechtigt zur Rücknahme der Ware durch den Handel. Hier sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Daher ist unser Urteil für den Handel zwar ein deutliches Zeichen, jedoch nicht bindend. Wir erleben jedoch, dass viele Anbieter dann auch mal nachbessern oder aus Kulanz Ware zurücknehmen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.02.2024 um 15:13 Uhr
    bitte mal aktualisieren

    @espressonista: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Artikel zu den Nachtests wurde heute aktualisiert.

  • marotoma am 12.02.2024 um 10:48 Uhr
    Käuferschutz bei falscher Siegel-Verwendung?

    Ich finde diese Nachtests wichtig und hilfreich. Mich würde noch interessieren, inwieweit sie Konsequenzen auf Käuferseite haben können. Kann ich einen Artikel reklamieren oder z.B eine Versicherung kündigen, wenn ich ein mit dem Test-Siegel beworbenes Produkt erworben habe, das nicht mehr dem ursprünglich getesteten entspricht?