PAK Das müssen Sie über diese Schad­stoffe wissen

0
PAK - Das müssen Sie über diese Schad­stoffe wissen

In vielen Alltags­gegen­ständen haben die Prüfer der Stiftung Warentest PAK gefunden. ©  Pablo Castagnola

Ihnen voll­ständig auszuweichen, ist kaum möglich, denn sie können fast über­all vorkommen, etwa in Lebens­mitteln, Kosmetik oder Spielzeug: Poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK). Selbst beim Spazieren­gehen sind wir ihnen über Auto­abgase ausgesetzt. Da einige PAK gesund­heits­schädlich sind, sogar Krebs erzeugen können, sollte die täglich aufgenom­mene Menge möglichst nied­rig sein. Hier beant­worten die Experten der Stiftung Warentest die wichtigsten Fragen zu PAK.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu PAK

Was sind PAK – und wo kommen sie typischer­weise vor?

Es gibt Hunderte verschiedene poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe. Chemisch gesehen sind diese Verbindungen aus mindestens zwei Benzolringen aufgebaut. Bekannt ist Naph­thalin, früher in Mottenkugeln verwendet und für deren charakteristischen Geruch verantwort­lich. PAK sind in Erdöl vorhanden, ebenso in Kohle und dort vor allem im Steinkohle­teer. Sie entstehen beispiels­weise, wenn Holz oder Kohle unvoll­ständig verbrennt, beim Verbrennen von Tabak und beim Grillen. Auch Auto­reifen können PAK enthalten. Diese gelangen über Weichmacheröle dort hinein oder über Ruß, der zum Färben benutzt wird.

Auch in Lebens­mitteln spielen PAK eine Rolle; in Speiseöl etwa können sie durch die unsachgemäße Trock­nung der Ölsaat gelangen, aber auch während der Lagerung über Umwelt­belastungen wie Auto­abgase. Auch Tee etwa kann im Trock­nungs­prozess belastet werden. Hohe PAK-Gehalte in Salami oder rohem Schinken sind möglich, wenn falsch geräuchert wird. Selbst in Kosmetika finden sich PAK, etwa wenn sie über rußhaltige Pigmente dort hinein gelangen. Weiter unten gehen wir detaillierter darauf ein, welche PAK die Stiftung Warentest konkret bei ihren jüngsten Unter­suchungen gefunden hat.

Wie wirken die PAK?

PAK können gesund­heits­schädigend wirken, einige gelten als krebs­erzeugend, zum Teil können sie auch das Erbgut verändern oder die Fort­pflan­zung gefährden. Kommt ein PAK-haltiger Stoff länger mit menschlicher Haut in Berührung, werden die PAK in der Regel auch vom Körper aufgenommen. Ebenso beim Einatmen belasteter Luft. Bislang sind acht PAK-Verbindungen von der EU als krebs­erzeugend einge­stuft worden:

1. Benzo(a)anthracen (BaA)
2. Benzo(a)pyren (BaP)
3. Benzo(e)pyren (BeP)
4. Benzo(b)fluoran­then (BbFA)
5. Benzo(j)fluoran­then (BjFA)
6. Benzo(k)fluoran­then (BkFA)
7. Chrysen (CHR)
8. Dibenzo(a,h)anthracen (DBahA)

Benzo(a)pyren und Chrysen gelten zusätzlich als erbgutver­ändernd, Benzo(a)pyren zudem als fort­pflan­zungs­gefähr­dend.

Für weitere Verbindungen (etwa Dibenzop­yrene) gibt es Hinweise, dass diese eine wesentlich höhere kanzerogene Potenz als Benzo(a)pyren besitzen. Nicht alle PAK sind abschließend untersucht und bewertet. Benzo(a)pyren ist deshalb so gut untersucht, weil es schon sehr lange im Fokus der Medizin steht: Anhand dieses Stoffes wurde erst­mals klar, dass Krebs von einem bestimmten Stoff ausgelöst werden kann. So fand man heraus, dass der charakteristische Hoden­krebs von Schorn­steinfegern im Groß­britannien des 18. Jahr­hunderts durch den PAK-haltigen Ruß der Kamine ausgelöst wurde. Auch das Lungenkrebs­risiko beim Ziga­retten­rauchen wird zum Teil auf das Benzo(a)pyren zurück­geführt.

Der wissenschaftliche EU-Lebens­mittel­ausschuss bewertet sogar 15 der rund 250 bekannten PAK als krebs­er­regend. Für einige ausgewählte poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe gelten Höchst­gehalte in Lebens­mitteln – nämlich für Benzo(a)pyren und die Summe der sogenannten PAK 4, die als Marker­substanzen fest­gelegt sind. Beispiel: Die Belastung mit krebs­er­regendem Benzo(a)pyren darf maximal 2 Mikrogramm je Kilogramm Speiseöl betragen. Der erlaubte Höchst­gehalt für vier kritische Substanzen in Summe (PAK 4) beträgt 10 Mikrogramm pro Kilogramm Öl.

Viele PAK gefährden zudem Umwelt und Wasser­lebewesen.

In welchen Unter­suchungen von Bedarfs­gegen­ständen hat die Stiftung Warentest zuletzt PAK gefunden, wie bewertet sie solche Funde?

Die Bewertung hängt stark von der Produkt­gruppe, der Art der analysierten PAK und dem jeweiligen Risiko ab (siehe So prüft die Stiftung Warentest Schadstoffe). Eine wichtige Rolle spielt dabei natürlich, welche gesetzlichen Rege­lungen greifen. Ein Beispiel: Der EU-Grenz­wert für Haus­halts­geräte und Werk­zeug liegt für die acht nach­weislich krebs­er­regenden PAK bei 1 Milligramm pro Kilogramm Material, für Spielzeug bei 0,5 Milligramm. Wird einer der Grenz­werte in einem Produkt über­schritten, darf es nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) ist sogar noch deutlich strenger: Es schreibt für insgesamt 18 PAK einen Grenz­wert vor. Bei einem Werk­zeuggriff liegt die GS-Grenze für jeden einzelnen krebs­erzeugenden PAK zum Beispiel bei 0,5 Milligramm pro Kilogramm Material. Allerdings ist das GS-Zeichen freiwil­lig, jeder Hersteller entscheidet, ob er sein Produkt der GS-Prüfung unterwirft. Die Stiftung Warentest folgt hier meist dem GS-Zeichen. Sind die Grenz­werte des Siegels über­schritten, folgt daraus die Note Mangelhaft beim Schad­stoff­urteil.

Fern­gläser. Zwei Geräte aus unserem Fernglas-Test (test 8/2019) enthalten krebs­er­regende PAK in ihren Tragegurten. Bei elf weiteren Modellen fanden wir hohe Mengen bedenk­licher PAK in Gehäuse und Augen­muscheln oder in der Summe mehr PAK, als das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit erlaubt (mehr als 10 Milligramm pro Kilogramm Kunststoff).

Laufräder. PAK gelangen oft durch verunreinigte Weichmacheröle oder Rußpartikel in Kunststoffe und Gummi­materialien. Die Gummi­reifen von sieben Laufrädern aus unserem Laufrad-Test (test 12/2018) enthielten zu hohe Gehalte von Chrysen, Benzo(a)pyren oder anderen PAK oder in der Summe zu viel PAK. Oft fanden wir auch Naph­thalin. Es steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Sieben Laufräder waren damit belastet − in Griffen oder im Sattel, drei sogar in beidem.

Kinder­wagen. Wie schon bei unserem Buggy-Test (test 4/2016) fanden wir auch in unseren aktuellsten Tests von Kombi-Kinderwagen (test 8/2020 und test 8/2019) poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe. Die Norm für Kinder­wagen legt aber generell nur für wenige Schad­stoffe Grenz­werte fest. Daher setzt die Stiftung Warentest für Materialien, mit denen das Kind in Kontakt kommt, die Grenz­werte für Klein­kinder­spielzeug an.

Im 2019er Test fand unser Labor in den Schiebe- und Haltegriffen für Eltern und Kindern mehr Benzo(ghi)perylen, als das GS-Zeichen erlaubt. Im aktuellsten Test 2020 wiesen wir hohe Mengen der Substanz in den Sicher­heits­gurten eines Modells nach. Benzo(ghi)perylen wirkte im Tier­versuch erbgutver­ändernd. Bei der Bewertung gehen wir nach dem Prinzip des vorsorgenden Gesund­heits­schutzes vor: Schad­stoff­gehalte sollten so nied­rig wie möglich sein.
Tipp: Bei schad­stoff­belasteten Kinder­wagen raten wir besorgten Eltern, die belasteten Teile austauschen zu lassen oder zu über­ziehen.

Kopf­hörer. In unseren Tests von Kopf­hörern unter­suchen wir Kopf- und Ohrpolster oder Ohrs­töpsel von In-Ear-Kopf­hörern auf Schad­stoffe – denn mit ihnen besteht bei jeder Nutzung Haut­kontakt. In unserem Test von Kopfhörern finden sich einige Modelle, bei wir denen so hohe Mengen kritischer PAK nachgewiesen haben, dass sie insgesamt ausreichend oder gar mangelhaft abschneiden. Unser Labor fand unter anderem zu viel Naph­thalin oder Benzo(ghi)perylen.

Spielzeug. Der EU-Grenz­wert für die acht als krebs­erzeugend einge­stuften PAK liegt für Spielwaren bei einer Konzentration von 0,5 Milligramm. In älteren Tests konnten wir immer wieder PAK in Kinderspielzeug nach­weisen. Beim jüngsten Test von Babyspielzeug aus Holz und Plastik (12/2017) fanden wir keine PAK. Wegen anderer Funde gab es dennoch zweimal ein Mangelhaft im Prüf­punkt Schad­stoffe. Bei früheren Tests von Holz­spielzeug fanden sich Schad­stoffe wie PAK vor allem im Lack. Beim Test von Kuscheltieren 12/2015) stießen wir bei vielen Produkten auf PAK, haupt­sächlich im Plüsch und Kunststoff, teil­weise in Klett­verschlüssen und andere textilen Bestand­teilen.

Badelatschen, Gummi­stiefel & Co. 20 „Grabbeltisch“-Produkte von Discountern, Sport­läden, Drogerie- und Baumärkten haben wir bei unserem Test Schadstoffe in Alltagsgegenständen (7/2017) unter die Lupe genommen. Darunter Badelatschen, Gummi­stiefel, Hämmer, Fahr­radgriffe und ein Springseil. In jedem zweiten Billigprodukt fanden wir so hohe Schad­stoff­konzentrationen, dass wir es mit der Note Mangelhaft bewerten mussten.

In welchen Lebens­mitteln hat die Stiftung Warentest in den letzten Jahren PAK gefunden und wie bewertet sie solche Funde?

Olivenöle. Im Test von Olivenöl (2/2018) und im Olivenöltest 2020 fanden wir keine besorgnis­erregenden PAK-Gehalte, auch im 2017er Test war kein Öl nennens­wert belastet. Bei der Unter­suchung vom Februar 2016 wiesen die Tester zwar in sämtlichen Oliven­ölen PAK 4 nach, die zulässigen Höchst­gehalte wurden aber nicht über­schritten.

Gourmet-Öle. Beim Test von Gourmet-Ölen (9/2015) ermittelten wir PAK in 23 der 25 getesteten Öle; zwei Leinöle waren wegen zu hoher Gehalte sogar nicht verkehrs­fähig, sie hätten nicht verkauft werden dürfen. Beide über­schritten die EU-weit geltenden Höchst­werte jeweils um etwa die Hälfte.

In Öl einge­legte Tomaten. Beim Test von getrockneten Tomaten (6/2017) waren zwei Produkte deutlich belastet, sie hielten aber die gesetzlichen Höchst­gehalte für PAK in Öl ein.

Grüner und schwarzer Tee. Bei unseren letzten Tests von Grünem Tee (10/2015) und Schwarzem Tee (11/2014) waren stets alle Tees belastet; einen vorgeschriebenen gesetzlichen Höchst­gehalt für PAK in Tee gibt es nicht. Gravierende Folgen für das Schad­stoff­urteil hatten die Funde nicht: Denn die PAK, die stets im getrock­neten Tee analysiert werden, sind schlecht wasser­löslich und gehen praktisch nicht in den Teeaufguss über, wie unsere Laborprüfungen zeigten. Anders sieht es beim Matcha-Tee aus, der nicht aufgebrüht, sondern aus Grüntee-Pulver mit Wasser angerührt wird. Die PAK werden hier voll­ständig mitgetrunken, weshalb beide im Test in dem Prüf­punkt strenger beur­teilt wurden – so dass einer hier lediglich ausreichend war.

Interes­sant: Bei unseren jüngsten Tests von Salami, Räucherlachs und rohem Schinken waren PAK kein Problem – obwohl in allen Fällen das Räuchern bei der Herstellung eine entscheidende Rolle spielt.

Gibt es auch bei Kosmetika Probleme mit PAK?

Im Test von Fanschminke (7/2016) wiesen wir in acht Produkten das verbotene PAK Naph­thalin nach; PAK können etwa über schwarze Farb­stoffe in die Produkte kommen. Auch einige Körperöle im Test (3/2015) waren gering mit PAK verunreinigt.

Enthalten verdächtig riechende Alltags­gegen­stände zu viele gesund­heits­schädliche Stoffe?

Oft trifft das leider zu, wie unser Test Schadstoffe in Alltagsgegenständen zeigt: In jedem zweiten Produkt, das verdächtig roch, fanden wir zu viele Schad­stoffe. Doch nicht immer konnte man es vorher schon riechen. Dass etwas bedenk­lich riecht, beweist zwar noch nicht, dass das Produkt bedenk­liche Stoffe enthält, ist aber das einzige Kriterium, das Kunden im Laden zur Verfügung steht. Nutzen Sie daher beim Kauf Ihre Nase: Viele PAK riechen verbrannt, gummi­artig-ölig („pyrolytisch“). Doch nicht alle stark riechenden Dinge enthalten PAK. Und die Höhe des PAK-Gehalts lässt sich nur in speziell dafür ausgestatteten Laboren bestimmen. Für Kosmetika und Lebens­mittel eignet sich der Geruchs-Check allerdings nicht, um eventuell enthaltene PAK-Belastungen ausfindig zu machen; hier lassen sich Gehalte ohnehin ausschließ­lich im Labor bestimmen.

Was kann ich tun, wenn ich ein belastetes Produkt besitze?

Kanzerogene Stoffe – und darum handelt es sich bei vielen PAK-Verbindungen – stellen insofern eine Besonderheit dar, als nach heutigem wissenschaftlichen Kennt­nisstand keine Dosis angegeben werden kann, die ohne Wirkung ist. Risiko­bewerter fordern für diese Substanzen deshalb das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable): Das heißt, der Verbraucher soll mit diesen Stoffen so wenig wie möglich in Berührung kommen – idealer­weise gar nicht.

Verbraucherrecht­lich gesehen liegt allerdings erst bei einer Schad­stoff­belastung über einem fest­gelegten Grenz­wert ein Produkt­mangel vor. Dann haben Kunden das Recht auf Umtausch oder eine Beseitigung des Mangels. Für viele Produkte und Schad­stoffe fehlen jedoch entsprechende Fest­legungen in den zugehörigen Normen. Wenn ein gekaufter Gegen­stand sehr unangenehm riecht, können Sie zwar einen Umtausch fordern, sind jedoch auf die Kulanz des Händ­lers angewiesen.

Verbraucher können Hersteller oder Händler auch fragen, ob ein Erzeugnis besorgnis­erregende Stoffe enthält. Das gebietet die EU-Chemikalien­ver­ordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung). REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Dafür hat das Umwelt­bundes­amt (UBA) eine App namens Scan4Chem heraus­gebracht. Sie vereinfacht das Verfahren: Nutzer können einfach mit der Handy-Kamera den Barcode des fraglichen Produktes scannen und ans UBA senden. Inner­halb von 45 Tagen muss eine Antwort kommen.

Sollte ein Lebens­mittel wegen eines Schad­stoff­fundes vom Hersteller oder Händler oder den Behörden zurück­gerufen werden, können Käufer das betreffende Produkt zurück­geben.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.