Petitionen Mitmachen oder selbst in die Wege leiten – so gehen Sie vor

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Petitionen - Mitmachen oder selbst in die Wege leiten – so gehen Sie vor

Unter­schriften können etwas bewegen – vor allem, wenn es viele sind. Hier erfahren sie alles, was Sie über Petitionen wissen sollten. © mauritius images / Alamy / keith morris

Wer an öffent­lichen Entscheidungen oder an Gesetzen verzweifelt, kann sich im Stillen ärgern – oder eine Petition starten. 50 000 Unter­schriften inner­halb einer vierwöchigen Sammel­frist sind erforderlich – dann wird in der Regel über ein Anliegen im Petitions­ausschuss des Bundes­tags öffent­lich beraten. Hier erfahren Sie, was in Sachen Petitionen zu beachten ist.

Über 13 000 Petitionen im Jahr 2018

Es sind stolze Zahlen: 13 189 Petitionen wurden im Jahr 2018 in Deutsch­land auf Bundes- und Länder­ebene einge­reicht. 1 206 dieser Petitionen wurde zum Teil oder ganz entsprochen. Und insgesamt 2,6 Millionen Nutze­rinnen und Nutzer sind auf der Internetseite des Petitions­ausschusses des Bundes­tags registriert.

Petitionen – Antworten auf Ihre Fragen

Was ist das eigentlich – eine Petition?

Eine Petition ist ein Anliegen von öffent­lichem oder privatem Interesse, das schriftlich formuliert wird. Es kann eine Beschwerde sein, eine Bitte oder ein Vorschlag. Petitionen werden schriftlich einge­reicht oder unter Angabe von Name, Adresse und E-Mail-Adresse auf der Website epetitionen.bundestag.de gestartet. Die Eingaben unterliegen dem Daten­schutz und können geheim bleiben. Jemand, der eine Eingabe macht, heißt Petent. Oft wünschen Petenten, dass die Petition im Internet veröffent­licht wird: Mögliche Unterstützer können auf den Internet­seiten digital unterzeichnen. Viele sammeln Unter­schriften aber noch immer mit dem Klemm­brett.

Wer darf eine Petition einreichen?

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volks­vertretung zu wenden“, heißt es im Artikel 17 des Grund­gesetzes. Auch Minderjäh­rige, Menschen ohne deutsche Staats­bürgerschaft, Personen unter gesetzlicher Betreuung oder Insassen von Haft­anstalten können Petitionen einreichen oder unter­schreiben.

An wen kann ich meine Petition richten?

Petitionen können bei den Petitions­ausschüssen auf Länder­ebene oder beim Deutschen Bundes­tag einge­reicht werden. Petitionen, welche die Arbeit der Europäischen Union betreffen, sind über den Petitions­ausschuss des Europa­parlaments möglich. Um Unterstützer zu finden, kann das Anliegen zusätzlich auf einer unabhängigen Petitions­platt­form wie change.org oder openpetition.org veröffent­licht werden. Die Platt­formen arbeiten auch interna­tional und leiten Forderungen teils auch direkt an Firmen oder Institutionen weiter.

Wie arbeiten die Petitions­ausschüsse?

Eine kleine Auswahl aktueller Petitionen: Brieftauben­sport muss verboten werden! 1,5-Euro-Münzen sollten geprägt und in Umlauf gebracht werden! Die Offenbacher Bismarck­straße gehört nach dem Künst­lernamen eines Rappers in „Haft­befehls­traße“ umbe­nannt!

Egal ob eine Forderung ernst­haft oder kurios anmutet – Petitions­ausschüsse sind verpflichtet, sich mit jeder ordnungs­gemäß einge­reichten Petition zu beschäftigen. Der Petitions­ausschuss des Bundes­tags besteht aus Mitgliedern des Bundes­tags, auf Länder­ebene sind Abge­ordnete der Landes­parlamente aktiv. Die Ausschüsse stimmen ab, ob es reicht, dem Petenten eine Auskunft oder einen Rat zu geben. Oder muss die Petition zum Bearbeiten weitergeleitet werden? Lohnt es, die Forderung zu verfolgen und im Ausschuss zu diskutieren?

Das höchste Votum der Mitglieder ist eine Über­weisung „zur Berück­sichtigung“. Die Bundes­regierung wird dann verpflichtet, inner­halb von sechs Wochen zur Petition Stellung zu beziehen.

Wie starte ich am besten eine Petition?

Wichtig ist, zunächst zu klären, welche Anlauf­stelle für die eigene Petition am besten geeignet ist. Bei einem Anliegen, das sich lokal auf ein bestimmtes Bundes­land bezieht – etwa die Änderung eines Straßennamens –, ist der Petitions­ausschuss dieses Bundes­lands die richtige Anlauf­stelle. Wer eine Gesetzes­änderung auf Bundes­ebene bewirken möchte, muss sich an den Petitions­ausschuss des Deutschen Bundes­tags wenden. Die zusätzliche Veröffent­lichung auf einer unabhängigen Petitions­platt­form hilft, Öffent­lich­keit zu finden. Die Betreiber der Websites unterstützen Petitionen, die ihnen wichtig erscheinen, durch Kampagnen.

Ist es wichtig, viele Unterstützer zu finden?

Für den Erfolg einer Petition ist es dem Gesetz nach nicht entscheidend, dass sie oft unter­schrieben wird. Allerdings schaffen viele Unterzeichner viel Öffent­lich­keit und wem es gelingt, inner­halb einer vierwöchigen Frist 50 000 Stimmen für seine Sache zu sammeln, erreicht, dass sich der Petitions­ausschuss des Bundes­tags einzeln mit seiner Sache befassen muss. In diesem Fall werden die Petenten oft zu einer öffent­lichen Anhörung einge­laden und können ihr Anliegen vortragen.

Wie sind die Erfolgs­chancen von Petitionen?

Etwa 6 Prozent der Petitionen, die dem Ausschuss des Bundes­tags vorgelegt werden, wird ganz oder teil­weise entsprochen. Das klingt nach eher mick­rigen Erfolgs­aussichten, aber es gibt starke positive Beispiele etwa für Gesetzes­änderungen, die auf Petitionen zurück­gehen: Zum Beispiel gelten Tampons, Binden und Co seit 1. Januar 2020 nicht mehr als Luxus­artikel – für sie wird nur noch der ermäßigte Umsatz­steu­ersatz von 7 statt vorher 19 Prozent fällig. Als großer Erfolg gilt auch die Petition für Carola Rackete. Online wurden mehr als 533 000 Unterzeichnungen für die Freilassung der Seenot­retterin gesammelt. Juristische Entscheidungen können über Petitionen zwar nicht erwirkt oder beein­flusst werden, doch der Druck der Öffent­lich­keit wird auf diesem Weg deutlich gemacht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.04.2023 um 14:48 Uhr
    Text für eine Petition

    @Bouler: Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir können Ihnen hier leider keine Formulierungsvorschläge machen. Unsere Satzungsaufgaben beschränken sich im Wesentlichen auf das Testen von Waren und Dienstleistungen und die Verbreitung von Informationen, die einer wirtschaftlichen Haushaltführung dienen. Wir sind zur Neutralität verpflichtet und können und dürfen nicht politisch tätig werden. Anregungen können Sie sich vielleicht bei Organisationen holen, die in diesem Bereich schon einmal tätig wurden oder von anderen Petitionen zu ähnlichen Themen. Lassen Sie sich Zeit beim Verfassen und sagen Sie konkret, wie die Lage ist und was das Ziel der Petition sein soll.

  • Bouler-1 am 17.04.2023 um 10:19 Uhr
    Text für eine Petition

    Wir wollen eine Petition starten für den Erhalt/Sanierung eines seit 8 Jahren leer stehenden,etwas verwahrlosten, denkmalgeschützten Gebäudes. Die Untere Denkmalbehörde, die hier ja zuständig ist, unternimmt nichts. Die Politik ist zwar nicht für denkmalgeschützte Gebäude verantwortlich, aber, in einem erweiterten Sinne doch. Denn sie hat die Aufgabe die Stadtentwicklung zu fördern.
    Wir wollen also Unterschriften sammeln und diese dem Oberbürgermeister in einem Offenen Brief zukommen lassen.
    Bei einer Petition müssen die Unterzeichneten aber genau wissen was sie unterschreiben. Wie sollte in diesem Fall der korrekte Text auf der Unterschriften Liste lauten?
    Über jede Idee würden wir uns freuen.
    Liebe Grüße