Pfändungs­schutz­konto Existenz­minimum mit P-Konto sichern

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Pfändungs­schutz­konto - Existenz­minimum mit P-Konto sichern

Geschützt. Konto­guthaben ist auf einem P-Konto bis zu einer bestimmten Höhe vor Gläubigern sicher. © Shutterstock

Wer finanzielle Schwierig­keiten hat, sollte sich ein Pfändungs­schutz­konto – kurz P-Konto – einrichten. Nur so schützen Schuldner ihr Existenz­minimum vor Gläubigern.

Pfändungs­schutz­konto eröffnen

Grund­sätzlich darf jede konto­führende Person – oder deren gesetzlicher Vertreter – ihr Girokonto auf ein P-Konto umstellen oder als Neukunde einrichten. Pro Person ist nur ein Pfändungs­schutz­konto erlaubt. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt, es besteht kein Anspruch auf einen Dispokredit oder eine Kreditkarte.

Frei­betrag wird jähr­lich angepasst

Veranlasst ein Gericht oder eine Behörde eine Pfändung, ist mit dem P-Konto jeden Monat auto­matisch ein Basisbetrag geschützt. Derzeit liegt die Pfändungs­frei­grenze bei 1 410 Euro (Stand: 1. Juli 2023). Die Schuldnerin oder der Schuldner kann damit weiter wichtige Zahlungen wie die Miete leisten. Der Frei­betrag – auch Schutz­betrag genannt – wird jähr­lich zum 1. Juli entsprechend der Entwick­lung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.

Frei­betrag steigt unter bestimmten Umständen

Belegen Schuldnerin oder Schuldner ihrer Bank Unter­halts­verpflichtungen, erhöht sich der Frei­betrag. Ist Unterhalt für eine Person zu zahlen, zum Beispiel für den Ehepartner oder ein Kind, erhöht das den Betrag um 527,76 Euro auf 1 937,76 Euro. Zusätzlich können Konto­inhaber mit dem Bescheid von der Familien­geldkasse das Kinder­geld schützen. Wer den Bezug von Sozial­leistungen nach­weist, für den steigt der Schutz­betrag ebenfalls.

Nach­zahlungen sind geschützt

Unver­brauchtes pfand­freies Guthaben auf dem P-Konto kann drei Monate angespart werden. Wird Arbeits­einkommen nachgezahlt, ist dieser Betrag vor Pfändung geschützt, wenn er 500 Euro nicht über­steigt.

P-Konto darf kein Gemein­schafts­konto sein

Das P-Konto kann nicht als Gemein­schafts­konto geführt werden. Dennoch ist für das Geld darauf Pfändungs­schutz möglich: Die Konto­inhaber müssen ihr anteiliges Guthaben auf ein Einzel­konto über­tragen und dieses dann in ein P-Konto umwandeln.

Umwandlung kostet nichts

Für die Einrichtung eines P-Kontos kann der oder die Betroffene bei einem persönlichen Termin in jedem Kredit­institut einen Antrag stellen oder ein bestehendes Girokonto umwandeln lassen. Für das Einrichten oder Umwandeln fallen keine Kosten an. Dagegen kostet das Führen des Kontos sehr wohl und häufig nicht zu knapp. Teil­weise liegen die monatlichen Konto­führungs­gebühren über 10 Euro. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach vier Geschäfts­tagen vorzunehmen.
Tipp: Klären Sie vor der Umwandlung, was das P-Konto kostet. Möglicher­weise ist ein Kontowechsel ratsam. Sollte sich Ihre Bank weigern, Ihr bestehendes Giro­konto in ein P-Konto umzu­wandeln, können Sie sich an den zuständigen Ombudsmann wenden.

Schufa bekommt Bescheid

Damit niemand mehrere P-Konten führt, meldet die Bank der Schufa die Einrichtung eines P-Kontos. Die Schufa gibt diese Information nur dann an andere Banken weiter, wenn Kunden dort ein P-Konto eröffnen möchten. Nach Auskunft der Schufa wird die Existenz eines P-Kontos bei der Berechnung der Kreditwürdig­keit nicht berück­sichtigt. Kunden mit intakten Finanzen sollten kein P-Konto einrichten.
Tipp: Kompakte Informationen zum P-Konto gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf test.de finden Sie zudem Informationen, wie Sie sich bei Überschuldung verhalten sollen und wann Sie Anspruch auf ein Basiskonto haben.

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Kommentarliste

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  • KhastagN1991 am 29.05.2022 um 22:24 Uhr
    Volksbank-Kündigung nach Umwandlung in P-Konto

    Ich hatte auch schonmal so ein Problem. Die Volksbank fragte mich am telefon ob ich mir sicher sei ein P Konto einrichten zu wollen. Was ich bejahte- es gab nichtmal eine Pfändung. Da ich aber länger im Ausland war, war mir das sicherer.
    3 Tage später, nach Unterschreiben des P Konto Vertrages- kam die Kündigung.
    Nun gut, eine Klageschrift mti Schadenersatzforderung und Erstattung der Anwaltskosten per Fax am selbigen Tag- meines Anwalts hatte genügt. Die haben die Kündigung zurückgezogen. Mich aufeinmal lieb und Nett behandelt. Als ich dann wieder zu ordentlich Geld kam, direkt alles abgehoben und gekündigt.

  • dkuffner am 10.03.2013 um 20:03 Uhr
    Warum nicht "vorsorglich" ein P-Konto einrichten?

    Ist es wirklich nicht zu empfehlen "vorsorglich" ein P-Konto einzurichten? Ich finde jeder sollten "vorsorglich" ein P-Konto einrichten den mann kann ja nie wissen was passiert. Und nur weil ich schon mal ein P-Konto habe heisst das ja noch lange nicht das ich vorsetzlich Schuldner werden moechte (das will ja niemand). Nur weil ich eine Haftpflicht Versicherung abschliesse heisst das doch noch lange nicht das ich vorhabe Glasscheiben einzuschlagen.
    Hab gerade gesehen das zum Beispiel die DKB das p-konto umsonst anbietet.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.03.2012 um 13:06 Uhr
    Umwandlung in ein P-Konto

    @markus1049: Bei drohender oder bestehender Pfändung besteht das Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Wir würden nicht empfehlen, das Konto "vorsorglich" in ein P-Konto umzuwandeln, denn dadurch kommt es je nach Bank möglicherweise zu Nachteilen (hohe Gebühren, Onlinebanking, EC-Karte). Auch gibt es Berichte, dass Kunden in manchen Fällen herablassend behandelt wurden. Wenn das Konto binnen 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt wird, gilt der Schutz ab Zustellung des Beschlusses.

  • markus1049 am 05.03.2012 um 18:27 Uhr
    Umwandlung auch ohne Pfandungsvorlage möglich ?

    Mich würde mal Interessieren, ob es auch möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen, auch wenn keine Pfändung vorliegt, denn darüber habe ich bislang noch nichts an Info gefunden, denn ich binn Bezieher von ALG II.
    Lg Markus

  • hafensaenger2 am 20.01.2012 um 21:32 Uhr
    MickMetal vom 04.01.2012

    Ich verstehe nicht, warum sich diese Bank VOLKSbank nennt,
    wenn auch noch teilweise die höchsten Gebühren (27.00 € mtl.) für das P-Konto berechnet werden.
    Habe auch eine Insolvenz hinter mir. Nach der Abwicklung
    wurde mir ein sogen. Konto im Guthaben fest versprochen. Als
    es dann soweit war, konnte man sich hieran nicht mehr erinnern. Diese Bank ist das allerletzte!