Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, sollte sich ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – einrichten. Nur so schützen Schuldner ihr Existenzminimum vor Gläubigern.
Pfändungsschutzkonto eröffnen
Grundsätzlich darf jede kontoführende Person – oder deren gesetzlicher Vertreter – ihr Girokonto auf ein P-Konto umstellen oder als Neukunde einrichten. Pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto erlaubt. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt, es besteht kein Anspruch auf einen Dispokredit oder eine Kreditkarte.
Freibetrag wird jährlich angepasst
Veranlasst ein Gericht oder eine Behörde eine Pfändung, ist mit dem P-Konto jeden Monat automatisch ein Basisbetrag geschützt. Derzeit liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1 410 Euro (Stand: 1. Juli 2023). Die Schuldnerin oder der Schuldner kann damit weiter wichtige Zahlungen wie die Miete leisten. Der Freibetrag – auch Schutzbetrag genannt – wird jährlich zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.
Freibetrag steigt unter bestimmten Umständen
Belegen Schuldnerin oder Schuldner ihrer Bank Unterhaltsverpflichtungen, erhöht sich der Freibetrag. Ist Unterhalt für eine Person zu zahlen, zum Beispiel für den Ehepartner oder ein Kind, erhöht das den Betrag um 527,76 Euro auf 1 937,76 Euro. Zusätzlich können Kontoinhaber mit dem Bescheid von der Familiengeldkasse das Kindergeld schützen. Wer den Bezug von Sozialleistungen nachweist, für den steigt der Schutzbetrag ebenfalls.
Nachzahlungen sind geschützt
Unverbrauchtes pfandfreies Guthaben auf dem P-Konto kann drei Monate angespart werden. Wird Arbeitseinkommen nachgezahlt, ist dieser Betrag vor Pfändung geschützt, wenn er 500 Euro nicht übersteigt.
P-Konto darf kein Gemeinschaftskonto sein
Das P-Konto kann nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden. Dennoch ist für das Geld darauf Pfändungsschutz möglich: Die Kontoinhaber müssen ihr anteiliges Guthaben auf ein Einzelkonto übertragen und dieses dann in ein P-Konto umwandeln.
Umwandlung kostet nichts
Für die Einrichtung eines P-Kontos kann der oder die Betroffene bei einem persönlichen Termin in jedem Kreditinstitut einen Antrag stellen oder ein bestehendes Girokonto umwandeln lassen. Für das Einrichten oder Umwandeln fallen keine Kosten an. Dagegen kostet das Führen des Kontos sehr wohl und häufig nicht zu knapp. Teilweise liegen die monatlichen Kontoführungsgebühren über 10 Euro. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vorzunehmen.
Tipp: Klären Sie vor der Umwandlung, was das P-Konto kostet. Möglicherweise ist ein Kontowechsel ratsam. Sollte sich Ihre Bank weigern, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, können Sie sich an den zuständigen Ombudsmann wenden.
Schufa bekommt Bescheid
Damit niemand mehrere P-Konten führt, meldet die Bank der Schufa die Einrichtung eines P-Kontos. Die Schufa gibt diese Information nur dann an andere Banken weiter, wenn Kunden dort ein P-Konto eröffnen möchten. Nach Auskunft der Schufa wird die Existenz eines P-Kontos bei der Berechnung der Kreditwürdigkeit nicht berücksichtigt. Kunden mit intakten Finanzen sollten kein P-Konto einrichten.
Tipp: Kompakte Informationen zum P-Konto gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf test.de finden Sie zudem Informationen, wie Sie sich bei Überschuldung verhalten sollen und wann Sie Anspruch auf ein Basiskonto haben.
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Ich hatte auch schonmal so ein Problem. Die Volksbank fragte mich am telefon ob ich mir sicher sei ein P Konto einrichten zu wollen. Was ich bejahte- es gab nichtmal eine Pfändung. Da ich aber länger im Ausland war, war mir das sicherer.
3 Tage später, nach Unterschreiben des P Konto Vertrages- kam die Kündigung.
Nun gut, eine Klageschrift mti Schadenersatzforderung und Erstattung der Anwaltskosten per Fax am selbigen Tag- meines Anwalts hatte genügt. Die haben die Kündigung zurückgezogen. Mich aufeinmal lieb und Nett behandelt. Als ich dann wieder zu ordentlich Geld kam, direkt alles abgehoben und gekündigt.
Ist es wirklich nicht zu empfehlen "vorsorglich" ein P-Konto einzurichten? Ich finde jeder sollten "vorsorglich" ein P-Konto einrichten den mann kann ja nie wissen was passiert. Und nur weil ich schon mal ein P-Konto habe heisst das ja noch lange nicht das ich vorsetzlich Schuldner werden moechte (das will ja niemand). Nur weil ich eine Haftpflicht Versicherung abschliesse heisst das doch noch lange nicht das ich vorhabe Glasscheiben einzuschlagen.
Hab gerade gesehen das zum Beispiel die DKB das p-konto umsonst anbietet.
@markus1049: Bei drohender oder bestehender Pfändung besteht das Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Wir würden nicht empfehlen, das Konto "vorsorglich" in ein P-Konto umzuwandeln, denn dadurch kommt es je nach Bank möglicherweise zu Nachteilen (hohe Gebühren, Onlinebanking, EC-Karte). Auch gibt es Berichte, dass Kunden in manchen Fällen herablassend behandelt wurden. Wenn das Konto binnen 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt wird, gilt der Schutz ab Zustellung des Beschlusses.
Mich würde mal Interessieren, ob es auch möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen, auch wenn keine Pfändung vorliegt, denn darüber habe ich bislang noch nichts an Info gefunden, denn ich binn Bezieher von ALG II.
Lg Markus
Ich verstehe nicht, warum sich diese Bank VOLKSbank nennt,
wenn auch noch teilweise die höchsten Gebühren (27.00 € mtl.) für das P-Konto berechnet werden.
Habe auch eine Insolvenz hinter mir. Nach der Abwicklung
wurde mir ein sogen. Konto im Guthaben fest versprochen. Als
es dann soweit war, konnte man sich hieran nicht mehr erinnern. Diese Bank ist das allerletzte!