Pflege ohne Zwang Mobilisieren statt fixieren – der Werdenfelser Weg

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Pflege ohne Zwang - Mobilisieren statt fixieren – der Werdenfelser Weg

Verletzungs­gefahr verringert. Ein Nied­rigflurbett mit einer Matratze davor hilft. © Sven Hobbiesiefken

In hohem Alter steigt das Risiko zu stürzen und sich schwer zu verletzen. Um das zu verhindern schränken einige Pfle­geheime die Bewegungs­freiheit ihrer Bewohner stark ein und stellen diese mit Medikamenten ruhig oder binden sie am Stuhl fest. Das jedoch darf nur in Ausnahme­fällen geschehen. Ist die Maßnahme dennoch notwendig, um den Bewohner zu schützen, muss ein Betreuungs­richter sie genehmigen. test.de erklärt, was der „Werdenfelser Weg“ ist, und zeigt, wie Pfleger weit­gehend auf frei­heits­entziehende Maßnahmen verzichten können.

Themenpaket Pflege und Versicherung

Rund 2,5 Millionen Menschen in Deutsch­land sind pflegebedürftig, Tendenz steigend. Eine gute Versorgung im Pflegefall kostet viel Geld – sowohl zu Hause als auch in einem Pfle­geheim. Vom Antrag bis zum Pfle­gegrad, welche Kosten die gesetzliche Pflege­versicherung deckt und wie Betroffene im Fall der Fälle an die Leistungen kommen, finden Sie in unserem Special Pflegeversicherung .

Der Einstieg in den Finanztest-Artikel

„Zweimal fiel die 80-jährige Frau aus dem Bett im Pfle­geheim und verletzte sich den Kopf und das Hand­gelenk. Damit das nicht noch einmal passiert, beantragte ihre Tochter beim Betreuungs­gericht, die Bett­seiten­teile nachts nach oben zu stellen.

Für Cornelia Roesmer ist das ein typischer Fall aus ihrer Arbeit. Sie ist freiberufliche Pflegesach­verständige in Berlin und prüft als Verfahrens­pflegerin für das Betreuungs­gericht Anträge auf frei­heits­entziehende Maßnahmen in Pfle­geheimen: „Die Sorge der Angehörigen um die pflegebedürftigen Eltern oder den Partner ist groß. Viele wissen nicht, dass es Alternativen gibt.“ (...)

Frei­heits­entziehende Maßnahmen sorgen dafür, dass ein Mensch sich nicht mehr bewegen oder den Ort wechseln kann. Das nach oben gezogene einteilige Bett­seiten­teil zählt genauso dazu wie das Abschließen von Türen und der Gurt, der den Bewohner an den Stuhl fesselt. Pfle­gekräfte sprechen in diesen Fällen von Fixieren.

Mit jeder Hand­lung, die einen nicht einwilligungs­fähigen Menschen in seiner Fortbewegungs­freiheit auf Dauer einschränkt, muss zunächst der gesetzliche Vertreter einverstanden sein. (...)“

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