Photovoltaik Anleger müssen Darlehen nicht zurück­zahlen

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Zwei wichtige Urteile für Solarmarkt­investoren fällte das Land­gericht Bamberg: Zwei Anleger müssen ein Darlehen nicht an die Deutsche Kredit­bank (DKB) zurück­zahlen, das sie zur Finanzierung von Photovoltaikmodulen der Firma SN Solar­technics aufgenommen hatten. Berufung ist jeweils möglich.

Solarmodule zurück­verpachtet

Beide Kläger hatten Solarmodule über eine mit der SN Solar­technics verflochtene Firma für jeweils etwa 68 000 Euro gekauft und an die SN Solar­technics zurück­verpachtet. Die Pacht für die Dächer sollte ihre Kreditraten decken und Rendite bringen. Doch SN Solar­technics wurde insolvent, die Hintermänner wegen Betrugs­verdachts angeklagt. Da nicht klar ist, welcher Anleger welches Modul erworben hat, forderte der Insolvenz­verwalter Pacht von den Anlegern zurück. Gleich­zeitig bestand die DKB auf Rück­zahlung der Darlehen.

Anleger können gegen Verträge vorgehen

Die Anleger müssen nicht zahlen, weil sie beim Abschluss der Verträge betrogen wurden. Die DKB habe gewusst, wofür die Darlehen verwendet wurden. Anleger können deshalb gegen den Darlehens­vertrag genauso wie gegen den Kauf­vertrag vorgehen. Es komme nicht darauf an, ob der Bank­mit­arbeiter in den Betrug einge­weiht gewesen sei, erklärt Markus Joachims­thaler von der Kanzlei Mattil & Kollegen.

Urteile auf andere Fälle über­trag­bar

Laut Joachims­thaler sind die Urteile auf Fälle über­trag­bar, bei denen Bausparkassen wie BHW und Wüstenrot vergleich­bare Module finanziert hätten.

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Kommentarliste

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  • Gelöschter Nutzer am 06.08.2015 um 14:43 Uhr
    Fragen

    Hat denn die Bank gewusst, dass hier ein Betrug läuft? Das ist doch die entscheidende Frage. Die bank darf also nicht gutgläubig gehandelt haben. War das so?