Zwei wichtige Urteile für Solarmarktinvestoren fällte das Landgericht Bamberg: Zwei Anleger müssen ein Darlehen nicht an die Deutsche Kreditbank (DKB) zurückzahlen, das sie zur Finanzierung von Photovoltaikmodulen der Firma SN Solartechnics aufgenommen hatten. Berufung ist jeweils möglich.
Solarmodule zurückverpachtet
Beide Kläger hatten Solarmodule über eine mit der SN Solartechnics verflochtene Firma für jeweils etwa 68 000 Euro gekauft und an die SN Solartechnics zurückverpachtet. Die Pacht für die Dächer sollte ihre Kreditraten decken und Rendite bringen. Doch SN Solartechnics wurde insolvent, die Hintermänner wegen Betrugsverdachts angeklagt. Da nicht klar ist, welcher Anleger welches Modul erworben hat, forderte der Insolvenzverwalter Pacht von den Anlegern zurück. Gleichzeitig bestand die DKB auf Rückzahlung der Darlehen.
Anleger können gegen Verträge vorgehen
Die Anleger müssen nicht zahlen, weil sie beim Abschluss der Verträge betrogen wurden. Die DKB habe gewusst, wofür die Darlehen verwendet wurden. Anleger können deshalb gegen den Darlehensvertrag genauso wie gegen den Kaufvertrag vorgehen. Es komme nicht darauf an, ob der Bankmitarbeiter in den Betrug eingeweiht gewesen sei, erklärt Markus Joachimsthaler von der Kanzlei Mattil & Kollegen.
Urteile auf andere Fälle übertragbar
Laut Joachimsthaler sind die Urteile auf Fälle übertragbar, bei denen Bausparkassen wie BHW und Wüstenrot vergleichbare Module finanziert hätten.
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Hat denn die Bank gewusst, dass hier ein Betrug läuft? Das ist doch die entscheidende Frage. Die bank darf also nicht gutgläubig gehandelt haben. War das so?