Photovoltaikanlage Frist für Neuregistrierung läuft ab

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Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers müssen ihre Anlage in ein Marktstammdatenregister eintragen. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen und beim Netz­betreiber und der Bundes­netz­agentur gemeldet sind. Für Neuanlagen ersetzt das neue Register das bisherige Meldeportal der Bundes­netz­agentur. Sie müssen inner­halb eines Monats nach Inbetrieb­nahme registriert werden. Betreiber bestehender Anlagen haben Zeit bis 31. Januar 2021. Wer seine Anlage nicht frist­gerecht einträgt, verliert den Anspruch auf Einspeise­vergütung.

Auch Mini-Solar­anlagen sind betroffen

Stecker­fertig gekaufte Mini-Photovoltaikanlagen sind ebenfalls anzu­melden, also zum Beispiel kleine Balkon­anlagen. Im EU-Regel­werk 2016/631 zum Netzkodex für Strom­erzeuger sind zwar Anlagen unter 800 Watt nicht mehr „signifikant“. Daraus hat sich für die Mini-Solar­anlagen aber in Deutsch­land noch keine recht­liche Änderung bei der Anmeldung ergeben.

Netz­betreiber verständigen

Auch der Netz­betreiber ist zu verständigen. Bei Anlagen unter 600 Watt kann das der Eigentümer selbst machen. Entweder finden sich entsprechende Formulare auf der Website des Netz­betreibers oder aber Balkonstromer nutzen den Muster­brief der Deutschen Gesell­schaft für Sonnen­energie, zu finden auf der Website des gemeinnützigen Lobby­ver­eins (pvplug.de).

Wann sich Photovoltaik lohnt

Wie Sie ein Solargerät installieren und anmelden und wann sich das rentiert, steht in unserer Meldung Wann sich Stecker-Solargeräte für den Balkon lohnen. Die Rentabilität von Photovoltaik-Anlagen können Sie mithilfe unseres Photovoltaik-Rechners ermitteln.

Diese Meldung ist am 19. Februar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 21. Dezember 2020 aktualisiert.

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