Probeabo Keine Verlängerung

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Verbraucher müssen nicht damit rechnen, dass sich ein güns­tiges Probeabo auto­matisch in ein teures Jahres­abo verlängert, wie dies bei einem Börsen­brief der Fall war. Er wurde zum Testen über drei Monate für 9,99 Euro angeboten. Nach Ablauf der sechs­wöchigen Kündigungs­frist stellte die Heraus­geberin 1 298 Euro für ein Jahres­abo in Rechnung. Die darauf folgende Kündigung des Kunden akzeptierte die Heraus­geberin erst zum nächsten Jahr. Ihre Klage auf Zahlung wies das Amts­gericht München jedoch ab: Verstecke sich solch eine Verlängerungs­klausel in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, sei sie für den Kunden über­raschend und damit unwirk­sam. Er müsse nur die 9,99 Euro für das Probeabo zahlen (Az. 261 C 11659/19).

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