Immobilien- und Raten­kredite So wehren sich Kunden gegen Kredit­wucher

3
Immobilien- und Raten­kredite - So wehren sich Kunden gegen Kredit­wucher

Viel Geld. Kredite sind oft horrend teuer - vor allem, wenn Verbraucher sie besonders dringend brauchen. Doch oft hilft der Widerruf. Zuweilen liegt sogar Wucher vor. Kreditnehmer können in vielen Fällen Tausende von Euro sparen.

Hundert­tausende von Bank­kunden stecken in teuren Krediten fest. Oft hilft ein Widerruf. BNP Paribas muss wegen Wuchers einem Ex-Kunden fast 30 000 Euro erstatten.

Raten­kredite verteuern sich durch Gebühren und Rest­schuld­versicherungen zum Teil heftig. Banken verdienen an hohen Zinsen, aber auch durch Ketten­kredite, an den Rest­schuld­versicherungen, außerdem durch Rechentricks. Wir erklären, wie das funk­tioniert. Positiv: Nach verbraucherfreundlichen Urteilen des Europäischen Gerichts­hofs vom Ende Mai 2020 können Verbraucher bis dahin abge­schlossene Kredit­verträge stets auch Jahre nach dem Vertrags­schluss noch widerrufen. Später abge­schlossene Kredit­verträge sind zuweilen auch auf Dauer widerruflich. Wir erklären die Rechts­lage – fast immer können Anwälte die Rest­schuld um viele Tausend Euro senken.

Sittenwid­rige Kredit­verträge

Manche Kredit­verträge sind sittenwid­rig. Verbraucher­anwälte stoppen solche kost­spieligen Verträge oft. Sogar bei Immobilien­krediten wie jüngst bei einem Vertrag der BNP Paribas gibt es zuweilen Wucherzinsen. Die Targo­bank hat eine Klage auf Erstattung von Zahlungen für einen Kredit mit sittenwid­rig über­höhten Zinsen anerkannt. Wir schildern diese Fälle und weitere spektakuläre.

Mit Verhand­lungen die Rest­schuld drücken

Wo Forderungen aus Kredit­verträgen von Rechts wegen doch Bestand haben, können Verhand­lungen eine Verringerung der Rest­schuld bringen oder eine Privatinsolvenz zur Schuldbefreiung führen. Wenn Schuldner weder genügend Einkommen noch Vermögen haben, sind Banken und Sparkassen oft bereit, auf einen erheblichen Teil des ihnen zustehenden Geldes zu verzichten, wenn sie im Gegen­zug sofort jedenfalls ein Teil erhalten.

So treiben Banken und Sparkassen die Kosten in die Höhe

Welchen Zins­satz Verbraucher für einen Kredit zahlen müssen, hängt vor allem davon ab, wie hoch Banken und Sparkassen das Risiko einschätzen, ihr Geld nicht zurück­zubekommen. Je schlechter die Bonität, desto höher der Zins. Anders ausgedrückt: Je nötiger Kunden den Kredit brauchen, um so teurer wird er.

Ketten­kredite: Ruinöse Zinseszins­falle

So werden Raten­kredite zum Teufels­kreis: Bei zusätzlichen Finanzbedarf vergeben Banken und Sparkassen gern einen neuen Kredit. Ein Teil davon dient dann dazu, den alten Vertrag abzu­lösen. Dabei verschwinden die Alt-Zinsen in der Einmalzahlung zur Ablösung des Altkredits. Die ist als Teil der Kreditsumme im Rahmen des Neukredits jedoch auch wieder von den Kreditnehmern zu verzinsen. Auf diese Weise laufen reichlich Extrazinsen auf.

Rest­schuld­versicherung: Banken profitieren doppelt

Immobilien- und Raten­kredite - So wehren sich Kunden gegen Kredit­wucher

Das Institut für Finanz­dienst­leistungen (iff) hat mit den Verbraucherzentralen ein „Bündnis gegen Wucher“ gegründet.

Rest­schuld­versicherungen springen ein, wenn ein Kreditnehmer stirbt, manchmal auch, wenn er arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Die Kosten haben die Kreditnehmer zu tragen. Wie teuer das ist, hatte das Institut für Finanz­dienst­leistungen (iff) im Jahr 2019 anhand zahlreicher Fälle über­prüft. Danach kosten Restschuldversicherungen, die bei Abschluss eines Kredit­vertrags angeboten werden, bis zu neun Mal mehr als ein vergleich­barer, separat angebotener Vertrag. Für Banken ist das ein gutes Geschäft: Bis über 50 Prozent des Versicherungs­beitrags kassieren sie bei Abschluss von Rest­schuld­versicherungs­verträgen als Provision. So berichtet es die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht Bafin.

Beispiel. Ein Easy-Credit-Vertrag von 2011. Effektivzins ohnehin schon: 9,98 Prozent. Kreditsumme: 26 629,85 Ausgezahlt wurden aber nur 25 000 Euro. Der Rest ging als Prämie an den Anbieter Rest­schuld­versicherung. Effektivzins nur unter Berück­sichtigung des ausgezahlten Betrags bei plan­mäßiger Ratenzahlung: Stolze 11,7 Prozent. Rechnet man auch 50 Prozent des Rest­schuld­versicherungs­beitrags, wie sie Versicherungen oft als Provision an die Bank zahlen, noch zugunsten der Bank in die Easy-Credit-Verzinsung ein, liegt sie bei fast 12,7 Prozent.

Rechentricks: So werden Kredite noch teurer

Zusätzlich können Rechentricks den Vertrag teurer machen. Kreditsach­verständiger Torsten Rentel, Bank­kontakt AG in Berlin, hat denselben EasyCredit-Vertrag anhand der Kredit­konto­auszüge und der Vertrags­unterlagen genau nachgerechnet. Sein Ergebnis: Tatsäch­lich liegt die Verzinsung wegen kundenunfreundlicher Berechnung und Verbuchung der Zahlungen und Zahlungs­pflichten noch viel höher: Mit insgesamt 14,3 Prozent Zinsen wollte das Unternehmen seine beiden Kreditnehmer zur Kasse bitten. Unter dem Strich hätte die Bank im Laufe von sieben Jahren knapp 40 000 Euro einge­nommen und – bei 50 Prozent Provision vom Rest­schuld­versicherer – knapp 26 000 Euro ausgegeben. Der Über­schuss in diesem Fall dann genau: 13 874,24 Euro. Daraus wird aber wohl nichts. Die beiden Kunden haben den Vertrag widerrufen. Rechts­anwalt Ditmar Thielmann aus Wetzlar ist opti­mistisch: Allenfalls einen kleinen Teil der horrenden Zinsen werden sie am Ende zahlen müssen.

So entkommen Kreditnehmer der Schuldenfalle

Kreditnehmer im Vorteil

Die Rechts­lage ist günstig für Kreditnehmer. Verbraucher können bis Sommer 2020 abge­schlossene Verträge fast immer und später manchmal auch Jahre nach Vertrags­schluss noch widerrufen. Mancher Vertrag ist wegen Wuchers oder Sittenwid­rigkeit von vorneherein nichtig. Verbraucher­anwälte stoppen fast jeden über­teuerten Raten­kredit­vertrag. Wer kein Geld für den Anwalt hat, kann Beratungs- und Prozess­kosten­hilfe beantragen. Helfen können auch Schuldnerberater und Verbraucherzentralen.

Widerruf von Verträgen

Für fast alle Raten­kredit­verträge – außer Immobilien­kredit­verträgen – steht inzwischen fest: Verbraucher können sie auch Jahre nach dem Vertrags­schluss noch widerrufen. Recht­licher Hintergrund: Die Richter am Europäischen Gerichts­hof in Luxemburg halten sowohl die in Deutsch­land über viele Jahre hinweg üblichen Informationen zum Widerrufs­recht als auch die zum Verzugs­zins­satz („Fünf Punkte über dem Basiszins­satz“) für unzu­reichend.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 26.05.2020
Aktenzeichen: C-66/19
Verbraucher­anwälte: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 09.09.2021
Aktenzeichen: C-33/20, C-155/20 und C-187/20

Gegen­angriff nach Widerruf

Mehr noch: Nach dem Widerruf können Verbraucher zum Gegen­angriff übergehen: Die Bank muss nach dem Widerruf nämlich nicht nur den Vertrag rück­abwickeln. Sie muss auch heraus­geben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirt­schaftet hat. Dabei ist laut Bundes­gerichts­hof von Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz auszugehen. Wie sehr sich das lohnt, zeigt ein Fall aus Berlin: Ein Ehepaar hatte sich im Jahr 2009 von der Credit Euro Bank 6 000 Euro geliehen. 12 Raten und ein Jahr später war der Kredit getilgt. Im Jahr 2014 widerrufen sie den grob fehler­haften Vertrag. Urteil des Amts­gerichts Frank­furt am Main im Jahr 2017: Die Bank hat den Eheleuten für die Nutzung der Kreditraten fast 1 600 Euro zu zahlen – zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz. So werden selbst teure Wucher­kredite für Banken zum Verlust­geschäft.

Bündnis gegen Wucher

Das Institut für Finanz­dienst­leistungen (iff) und die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen haben das unter stopwucher.de erreich­bare Bündnis gegen Wucher gegründet. Die Verbraucherschützer wollen eine Verschärfung der Bewertung von Kredit­verträgen erreichen. Die Gerichte berück­sichtigen Extras wie die Rest­schuld­versicherung bisher nicht, wenn sie prüfen, ob ein Kredit sittenwid­rig über­teuert ist. Sie vergleichen allein die Zins­sätze. Das Bündnis will den Wucherparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch auch wegen Rest­schuld­versicherungen und unter Berück­sichtigung von Provisionen zur Geltung bringen. Danach wären insbesondere viele Kredite der Targo­bank und der Santander Consumer Bank wegen Wuchers nichtig.

Spektakuläre Fälle

test.de zeigt Fälle, in denen Verbraucher­anwälte ihre Mandanten von Kreditschulden befreit oder die Rest­schuld erheblich gesenkt haben. Entsprechend müssen die Kreditnehme­rinnen oder Kreditnehmer wenig bis gar nichts mehr zahlen. Lesen Sie Details zu den Urteilen.

  • Sittenwid­rige Zinsen bei Von Essen/BNP Paribas. Effektivzinsen in Höhe von 10,64 Prozent sollte ein Kreditnehmer für einen 2018 aufgenom­menen und über das Grund­buch abge­sicherten Kredit der Von Essen Bank zahlen. Üblich waren laut Zins­statistik der Bundes­bank für solche Kredite seiner­zeit 1,77 Prozent. Inzwischen über­nahm die französische Groß­bank BNP Paribas die kleine Bank. Die hohen Zinsen sollte der frühere Von-Essen-Kunde weiter zahlen. Er schaltete die Verbraucherkanzlei Juest + Oprecht in Hamburg ein. Die verklagte wegen des geringeren Streit­werts und Prozess­kostenrisikos zunächst den Vermittler. Mit Erfolg: Der Zins­satz sei sittenwid­rig über­höht und der Kredit­vertrag daher nichtig, urteilten die Richter am Land­gericht Hamburg. Der Vermittler muss die Provision in Höhe von 5 490 Euro zurück­zahlen. Jetzt fordert Rechts­anwalt Dr. Achim Tiffe von der Bank Erstattung der über­höhten Zinsen und eine Neuabrechnung des Kredits.
    Land­gericht Hamburg, Urteil vom 07.03.2023
    Aktenzeichen: 325 O 110/22
    Verbraucher­anwalt: Dr. Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
    Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Rechtsanwälte.

    Ganz ähnlich ein Fall aus dem Raum Bremen: Ein Immobilien­eigner brauchte für Reno­vierungs­arbeiten an seinem Haus gut 50 000 Euro. Bei BNP Paribas erhielt er einen 55 000 Euro-Kredit. 2 000 Euro gingen gleich an den Vermittler, 752,20 Euro an den Rest­schuld­versicherer. Nominalzins: 9,53 Prozent, effektiv: 10,60 Prozent. Ein halbes Jahr später verkaufte er das Haus. Vom Erlös kassierte BNP Paribas für die Ablösung des Kredits 76 109,42 Euro, darin enthalten über 20 000 Euro Vorfälligkeits­entschädigung. Viel zu viel, fand der Kreditnehmer und zog vor Gericht. Genau wie die Richter in Hamburg urteilten die in Bremen: Der Zins liegt weit über dem Doppelten des für einen solchen Immobilien­kredit Üblichen und ist damit sittenwid­rig. Der Vertrag ist damit nichtig und muss rück­abgewickelt werden. Ergebnis am Ende: BNP Paribas muss ihrem Ex-Kunden 28 918,77 Euro erstatten.
    Land­gericht Bremen, Urteil vom 09.11.2023
    Aktenzeichen: 2 O 863/22
    Kläger­anwälte: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Schröder, Kühne & Partner, Bremen
  • Kredit­wucher bei Targo­bank. Effektivzinsen in Höhe von 13,04 Prozent statt der damals üblichen 6,52 Prozent kassierte die Targo­bank für einen 2019 vergebenen Raten­kredit über 25 000 Euro. Hinzu kamen noch die Kosten für eine teure Rest­schuld­versicherung. Samt Zinsen sollte der Schuldner am Ende 46 000 Euro an die Bank zahlen. Doch der kündigte den Vertrag und trat seine Rechte an die Verbraucherzentrale Sachsen als Mitglied im Bündnis gegen Wucher ab. Die Verbraucherschützer erhoben Klage wegen Wuchers und forderten die Erstattung von 5 503,83 Euro. In der mündlichen Verhand­lung signalisierte das Land­gericht Görlitz: Die Klage ist berechtigt. Darauf­hin erkannte die Targo­bank die Forderung an. Es handele sich um einen Einzel­fall, bei dem die Bank das Verfahren aus prozess­ökonomischen Gründen einseitig beendet habe, erklärte dazu ein Sprecher der Bank auf die Nach­frage von test.de hin. „Grund­sätzlich orientieren wir uns bei der Konditionen­gestaltung an der Markt­entwick­lung und an den einschlägigen Referenzzins­sätzen. Entsprechend sind die mit unseren Kundinnen und Kunden vereinbarten Zins­sätze markt­konform“, erklärte er. Die test.de-Frage, ob es vergleich­bare Fälle gebe und die Bank nach dem Anerkennt­nis des Wucherfalls auch anderen Kunden Geld erstatte, beant­wortete er nicht.
    Land­gericht Görlitz, (Anerkennt­nis-)Urteil vom 14.04.2022
    Aktenzeichen: 5 O 299/20
    Verbraucher­anwalt: Dr. Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
  • Umschuldung mit hohen Kosten. Eine Frau aus Berlin hatte im Jahres 2016 einen alten Kredit mit einem neuen Darlehen der Santander Bank abge­löst. Sie lieh sich 17 373,03 Euro bei einem Zins­satz von 6,774 Prozent. Zusätzlich hat die Bank nach Meinung der Anwälte der Schuldnerin im Vertrag reichlich Kosten versteckt. Nachdem die Klägerin den Vertrag widerrufen hatte, zogen sie vor Gericht. Mit Erfolg: Der Vertrag sei fehler­haft und daher nach dem Widerruf rück­abzuwickeln, urteilte das Land­gericht Berlin. Die Rest­schuld sinkt dadurch erheblich.
    Land­gericht Berlin, Urteil vom 15.12.2021
    Aktenzeichen: 10 O 52/21 (nicht rechts­kräftig)
    Klägerin­anwälte: Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
  • Halbierung der Rest­schuld. Ein Arbeiter hatte im Jahr 2003 bei der Noris­bank AG einen Kredit aufgenommen. Der reichte nicht lang. Es folgten zahlreiche weitere Verträge. Immer wenn das Geld knapp wurde, bekam der Verbraucher von der Team­bank AG, wie das Unternehmen inzwischen heißt, einen höheren neuen Kredit. Ein Teil des Geldes diente zur Ablösung des alten Kredits, der andere Teil stopfte die Löcher in der Kasse des Mannes. Am Ende stand er bei der Bank mit über 20 000 Euro in der Kreide. Allein die Rest­schuld­versicherung für den letzten Vertrag kostete fast 5 000 Euro. Als diese Versicherung sich weigerte, wie versprochen die Raten über­nehmen, als ihr Kunde arbeitslos wurde, schaltete der Mayer & Mayer Rechts­anwälte in Freiburg ein. Die widerriefen den Kredit­vertrag. Der Widerruf ist wegen Fehlern im Vertrag auch Jahre nach seinem Abschluss noch wirk­sam, urteilte das Land­gericht Freiburg schließ­lich. Erfreuliche Folge: Die Schulden des Arbeiters sind jetzt halbiert. Das Urteil ist jetzt rechts­kräftig. Die Bank hatte zunächst Berufung einge­legt, nahm die aber wieder zurück, nachdem das Ober­landes­gerichts Karls­ruhe signalisiert hatte: Das Urteil aus Freiburg ist korrekt.
    Land­gericht Freiburg, Urteil vom 02.04.2019
    Aktenzeichen: 5 O 80/18
    Ober­landes­gericht Karls­ruhe, (Hinweis-)Beschluss vom 27.01.2020
    Aktenzeichen: 14 U 67/19
    Verbraucher­anwalt: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
    Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.
  • Kredit komplett zurück. Ein Verbraucher hatte den Kauf von zwei Notebooks bei notebooks­billiger.de mit einem Kredit über rund 10 000 Euro bei der Hanseatic Bank GmbH & Co. KG finanziert. Nachdem die Geräte trotz Nachbesserungs­versuchen nicht richtig funk­tionierten, widerrief er den Kredit­vertrag. Das Land­gericht Hamburg urteilte: Die Bank muss ihm Zinsen und Raten, insgesamt fast 13 000 Euro erstatten und das Notebook zurück­nehmen. Grund: Im Kredit­vertrag fehlte die Fälligkeit der Rate. Das Feld war leer geblieben. Rechts­anwalt Achim Tiffe vermutet: Das war bei ganz vielen Hanseatic Bank-Krediten so. Nicht nur notebooks­billiger.de, sondern auch zahlreiche weitere Händler vermittelten solche Kredite zur Finanzierung von Käufen.
    Land­gericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019
    Aktenzeichen: 302 O 420/16
    Verbraucher­anwalt: Dr. Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
    Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.
  • Rest­schuld­versicherung für fast 12 000 Euro. Im Rahmen eines Raten­kredit­vertrags der Targo­bank, den das Land­gericht Ravens­burg zu beur­teilen hatte, sollten die beiden Kreditnehme­rinnen 29 500 Euro Kredit erhalten und inner­halb von sechs Jahren insgesamt 59 195,69 Euro zurück­zahlen. Beitrag für die Rest­schuld­versicherung: 11 895,58 Euro, Kredit­bearbeitungs­gebühr: weitere 1 117,68 Euro. Rechts­anwältin Danja Rimmele aus Tett­nang setzte durch: Die beiden Kreditnehme­rinnen durften den Kredit auch Jahre nach Vertrags­schluss noch widerrufen. Es sei für Verbraucher unklar, wann Vertrags­schluss ist und damit die Widerrufs­frist beginnt. Laut Vertrags­bedingungen verzichteten Kreditnehmer nämlich auf den Zugang der Erklärung, dass die Bank das Vertrags­angebot ihrer Kunden annimmt. Wann die Bank den Kredit akzeptiert und die Widerrufs­frist zu laufen beginnt, können Kunden dann nicht wissen, begründeten die Richter ihr Urteil.
    Land­gericht Ravens­burg, Urteil vom 02.04.2019
    Aktenzeichen: 2 O 335/18
    Verbraucher­anwältinnen: Rechtsanwältin Danja Rimmele, Tettnang
  • Verbrauchergewinn. Der Kredit­widerruf kann sogar einen satten Gewinn bringen. Das zeigt ein Fall aus Berlin. Ein Ehepaar hatte sich im Jahr 2009 von der Credit Euro Bank 6 000 Euro geliehen. 12 Raten und ein Jahr später war der Kredit getilgt. Im Jahr 2014 widerrufen sie den grob fehler­haften Vertrag. Urteil des Amts­gerichts Frank­furt am Main im Jahr 2017: Die Bank hat den Eheleuten den mit den Ratenzah­lungen erwirt­schafteten Ertrag heraus­zugeben. Der liegt laut Bundes­gerichts­hof bei Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz, wenn Bank oder Kreditnehmer nichts anderes behaupten und beweisen können. Die Eheleute bekamen fast 1 600 Euro, die die Bank auch noch verzinsen musste. So werden selbst teure Wucher­kredite für Banken zum Verlust­geschäft.
    Amts­gericht Frank­furt am Main, Urteil vom 13.06.2017
    Aktenzeichen: 30 C 62/17 (20)
    Verbraucher­anwalt: Dirk Dametz, Frankfurt am Main
3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 10.07.2020 um 12:27 Uhr
    Re: Vermittlungsgebühr für einen kredit 6,95%

    Verbrauchern als Kreditnehmern eine Vermittlungsprovision in Rechnung zu stellen, ist absolut unüblich & 6,95 Prozent sind sehr hoch. Grundsätzlich ist ein Provision nicht ausgeschlossen, aber die Hürden sind sehr hoch. Die Einzelheiten sind in § 655a - d geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__655a.html

  • schüchtern am 10.07.2020 um 11:20 Uhr
    Vermittlungsgebühr für einen kredit 6,95%

    Hallo zusammen, 6,95% für die Vermittlung eines Darlehens ist doch auch Wucher, oder? Wie kann man sich diese wiederholen?
    Oder ist das rechtmäßig?

  • PeKo99 am 29.12.2019 um 10:24 Uhr
    Bündnis gegen Wucher?

    Für ein Bündnis gegen Wucher fehlt der -gesetzgeberische- Einsatz der Bundesregierung, endlich den Provisionsdeckel von 2,5 Prozent für Restschuldversicherungen, Sofortrenten gegen Einmalzahlungen etc. zu beschließen. Der SPD-Finanzminister, der die schwarze Null propagiert , auf Investitionen des Staates in Zukunftstechnologien verzichtet, mit den Negativzinsen der EZB die Sparer enteignet und zu Provisionsexzessen und Wucherkreditkonditionen, die ca. 8,2 Millionen Schuldner knebeln, schweigt, verrät das Ideal der sozialen Gerechtigkeit!